Wo beantrage ich grundsicherung für rentner

Berlin   Wenn die Rente nicht ausreicht, kann unter bestimmten Bedingungen Grundsicherung beantragt werden. Was dabei beachtet werden muss.

Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung des Staats für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2019 hätten mehr als eine Million Rentner und Rentnerinnen in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung – doch tatsächlich liegt der Anteil derer, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen bei etwa 60 Prozent.

Viele Rentnerinnen und Rentner haben also keine Grundsicherung beantragt, obwohl sie ihnen zustehen würde. Laut der Studie sind die Gründe dafür vor allem, dass die betroffenen Personen gar nicht wissen, dass ihnen Grundsicherung zustehen würde, dass sie die Antragsstellung als zu kompliziert empfinden oder aber dass sie Angst vor Stigmatisierung haben.

Hartz IV im Alter: Wie hoch ist die Grundsicherung?

Beantragt werden kann die Grundsicherung im Alter von Personen mit geringem Einkommen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und in Deutschland wohnen. Die Altersgrenze hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab und wird in den kommenden Jahren stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vermögen wie etwa Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben oder Immobilien und dem Einkommen, also Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen oder Mieteinnahmen. Dabei wird auch das Einkommen und Vermögen von Ehepartnern oder Partnern aus eingetragener Lebenspartnerschaft berücksichtigt.

Nicht angerechnet wird jedoch das Einkommen von Kindern – allerdings nur solange es nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Abgedeckt werden soll mit der Grundsicherung der notwendige Lebensunterhalt, das Wohnen sowie Versicherungsbeträge. Als Faustregel empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, einen Anspruch auf die Grundsicherung prüfen zu lassen, wenn das gesamte Einkommen unter 924 Euro liegt.

Wie bekommt man Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss daher beantragt werden. Der Antrag muss beim Sozialamt eingereicht werden. Dafür werden ein Ausweisdokument, der Rentenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise, der aktuelle Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie der Sozialversicherungsnachweis benötigt. Alternativ kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die ihn dann an das Sozialamt weiterleitet.

Wurde der Antrag genehmigt, beginnt die Grundsicherung mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde und wird dann für ein Jahr ausgezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn sich Rentnerinnen und Rentner länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhalten, wird die Leistung eingestellt.

Dieser Artikel ist zuerst auf Waz.de erschienen.

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Rente in Deutschland - Fakten und Geschichte

  • System: Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
  • Renten-Arten: Es gibt noch die Grund-, die Erwerbsminderungs- und die Hinterbliebenenrente.
  • Ausnahmen: Eine große Mehrheit der Selbstständigen und Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit.
  • Finanzierung: Die gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
  • Probleme: Die Probleme der Unterfinanzierung ergeben sich hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
  • Drei Säulen: Die Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen. Dazu gehören die gesetzliche, betriebliche und die private Altersvorsorge.
  • Ursprung: Sie wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.

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(csr)

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Erstellt: 11.11.2021, 17:18 Uhr

Von: Patricia Huber

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Wo beantrage ich grundsicherung für rentner

Für viele Menschen reicht die herkömmliche Rente nicht - hier springt dann die Grundsicherung ein. © Karl-Josef Hildenbrand/picture alliance/dpa

Wer mit seiner Rente nicht auskommt, kann unter bestimmten Bedingungen Grundsicherung erhalten. Welche Voraussetzungen gelten, was sonst noch wichtig ist.

Berlin - Um für Rentner* das finanzielle Existenzminimum zu sichern, wurde im Jahr 2005 die Grundsicherung eingeführt. Sie kann sowohl im Alter als auch bei voller Erwerbsminderung beantragt werden. Doch viele Menschen scheuen sich vor dem Aufwand, den ein solcher Antrag mit sich bringt.

Dr. Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) erklärte der Bild: „Etwa 60 Prozent der Menschen im Rentenalter, die Anspruch haben, nehmen diese nicht wahr.“ Somit verzichten 870.000 Rentner derzeit auf die Grundsicherung, obwohl sie diese eigentlich erhalten würden.

Rente: Ab diesem Gesamteinkommen greift die Grundsicherung

Aber wie funktioniert das Ganze nun? Laut der Deutsche Rentenversicherung (DRV) können bedürftige Menschen die Grundsicherung erhalten, wenn sie „entweder die Regelaltersgrenze* erreicht“ haben oder, wenn sie „dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt“ sind. Zudem muss der Antragsteller in Deutschland wohnen.

Die DRV nennt außerdem eine einfache Faustformel um zu überprüfen, ob man einen Anspruch auf die Sozialleistung haben könnte: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“

Wie viel Grundsicherung man am Ende erhält, hängt vom Einkommen und Vermögen des Rentners ab. Zum Einkommen zählen das Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld und Zinsen. Außerdem Renten und Pensionen jeglicher Art, wozu auch die Riesterrente* zählt. Hier bleibt ein Betrag von 100 Euro jedoch noch frei.

Rente: Das gilt bei der Grundsicherung als Vermögen

Als Vermögen werden bei der Grundsicherung Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen sowie Autos gezählt. Kleine Barbeträge (bis 5.000 Euro), Familien- oder Erbstücke mit ideellem Wert, angemessener Hausrat und ein angemessenes Hausgrundstück oder eine Wohnung, welche selbst genutzt werden, zählen nicht als Vermögen.

Beantragt werden kann die Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt. Mitzubringen sind der Ausweis, der Rentenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise und der Sozialversicherungsnachweis. Der Antrag kann jedoch auch bei der DRV eingereicht werden, diese leitet ihn dann an die entsprechende Stelle weiter.

War der Antrag* erfolgreich und die Zahlung der Grundsicherung wurde bewilligt, gilt dies für ein Jahr. Nach zwölf Monaten muss dann erneut ein Antrag gestellt werden, wenn man die Grundsicherung weiterhin erhalten möchte. (ph) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA