Wie viele stunden darf ein minijobber pro woche arbeiten

Damit Sie als Arbeitgeber flexibel auf Produktionsspitzen, Nachfrageschwankungen oder Personalengpässe reagieren können, sind Arbeitszeitkonten, also Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten ideal. Damit können Sie Ihren Personaleinsatz flexibel planen und gleichzeitig die Verdienstgrenzen Ihrer Minijobber einhalten.

Wenden Sie die flexiblen Arbeitszeitregelungen an, müssen Sie Ihrem Minijobber neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen.

Fester Verdienst – Variable Arbeitszeit

Sie vereinbaren mit Ihrem Minijobber ein festes monatliches Arbeitsentgelt und berücksichtigen dabei die Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr. Ihr Minijobber muss dafür eine bestimmte Gesamtstundenanzahl leisten – beispielsweise 450 Stunden bei 12 Euro Stundenlohn – ohne Einmalzahlungen. Diese Stunden können Sie flexibel auf die einzelnen Monate verteilen. Falls erforderlich, können Sie Ihren Minijobber sogar bis zu drei Monate ganz von seiner Arbeitsleistung freistellen. Ihre Abgaben an die Minijob-Zentrale richten sich nach dem vereinbarten Monatsverdienst. 

Kein Minijob wenn Arbeitszeit erheblich schwankt

Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, so dass seine Gesamtstundenanzahl umgerechnet einem Jahresverdienst von maximal 5.400-Euro-Grenze entspricht, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit hat Ihr Arbeitnehmer insgesamt keinen Minijob.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 15 Euro Stundenlohn. Es wird ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt von 450 Euro bei einer Jahresarbeitszeit von 360 Stunden vereinbart. In den Monaten Januar und Februar sollen jeweils 140 Stunden und von März bis Dezember jeweils 8 Stunden monatlich gearbeitet werden. Von Januar bis Februar liegt kein Minijob vor, sondern nur von März bis Dezember.

Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Gesamtstundenzahl von 360 Stunden einhält, entspricht ein derartig schwankende Arbeitszeit nicht dem natürlichen Ablauf. Der Arbeitgeber hat die kurze zweimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen, damit diese als geringfügig gilt. Bei einer Überprüfung kann so ein Fall beanstandet werden und es drohen Nachzahlungen.

Denken Sie an mögliche Zeitguthaben

Arbeitet Ihr Minijobber innerhalb der Jahresfrist mehr Stunden, als er mit Ihnen für einen Verdienst von 5.400 Euro vereinbart hat, baut er damit ein Zeitguthaben auf. Kommt er mit diesem Guthaben über den zulässigen Verdienst von 5.400 Euro, beendet das den Minijob – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie als Arbeitgeber absehen konnten, dass Ihr Minijobber die vereinbarte Stundenzahl überschreitet.

Schätzen Sie die zu erwartende Gesamtstundenanzahl und damit den regelmäßigen Verdienst Ihres Minijobbers nicht gewissenhaft, handelt es sich von Anfang an nicht um einen Minijob. Das ist der Fall, wenn Sie bewusst

  • Freistellungen von mehr als drei Monaten einplanen oder
  • einkalkulieren, dass gesammelte Zeitguthaben nicht abgebaut werden können.

Die Abgaben richten sich in diesem Fall nach dem tatsächlich erarbeiteten Verdienst.

Arbeitszeitkonten und Mindestlohn

Auch für Minijobs gilt der Mindestlohn. Arbeitet Ihr Minijobber mehr, als Sie vertraglich mit ihm vereinbart haben, halten Sie diese Stunden monatlich auf einem Arbeitszeitkonto schriftlich fest. Sie müssen Ihrem Minijobber die Gelegenheit geben, dieses Zeitguthaben innerhalb von zwölf Kalendermonaten abzubauen – jeweils ab dem Monat, an dem die Stunden erfasst wurden. Sie können diese überzähligen Arbeitsstunden durch bezahlten Freizeitausgleich begleichen oder das Zeitguthaben – in Höhe des Mindestlohns – vergüten.

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet – beispielsweise im Mai – müssen Sie noch vorhandene Zeitguthaben in dem Kalendermonat auszahlen, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt – in diesem Fall im Juni.

Für den Mindestlohn-Anteil am gesamten Verdienst gilt: Ihr Minijobber darf monatlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit um maximal 50 Prozent übersteigen. Die über 50 Prozent liegenden Arbeitsstunden sind unmittelbar in dem Monat, in dem sie entstanden sind, zusätzlich zum verstetigten Monatsverdienst zu vergüten. Dies gilt nur, soweit die Mindestlohnvergütung nicht bereits durch den verstetigten Monatsverdienst erfolgt ist.


Vereinbarte monatliche Arbeitszeit: 37,5 Stunden

Vereinbarter Stundenlohn: 12 Euro

Verstetigtes Monatseinkommen: 37,5 Stunden x 12 Euro = 450 Euro

Mindestlohnanspruch: 37,5 Stunden x 9,82 Euro = 368,25 Euro

Differenz zum Mindestlohnanspruch: 450 – 368,25 = 81,75 Euro

Außerdem wurden 81,75 Euro mehr als der Mindestlohnanspruch gezahlt. Dies entspricht einem mindestlohnrelevanten "Gegenwert" von 81,75 Euro / 9,82 Euro pro Stunde = 8 Stunden und 19 Minuten. Diese können zusätzlich auf das Arbeitszeitkonto eingestellt werden und der Mindestlohn wird noch eingehalten.

Insgesamt auf das Arbeitszeitkonto einstellbar sind somit 18,75 Stunden (50 Prozent der vereinbarten Monatsarbeitszeit) + 8 Stunden 19 Minuten (Gegenwert) = 27 Stunden und 4 Minuten.

Der Minijobber könnte in diesem Monat also theoretisch insgesamt 37,5 Stunden (vereinbarte Monatsarbeitszeit) + 27 Stunden und 4 Minuten (siehe vorherige Berechnung) = 64 Stunden und 34 Minuten arbeiten und sein Mindestlohnanspruch ist noch erfüllt. Daneben bleiben alle höheren Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag bestehen.

Mindestlohn bei festem Verdienst und variabler Arbeitszeit

Erhält Ihr Minijobber ein verstetigtes Arbeitsentgelt und arbeitet er die zuvor vereinbarten Arbeitsstunden flexibel nach Bedarf ab, kann es vorkommen, dass er in manchen Monaten so viele Stunden erreicht, dass er den Mindestlohn unterschreitet. In anderen Monaten arbeitet er dafür so wenig, dass er den Mindestlohn übersteigt. Hier kommt es auf den kompletten Jahresverdienst im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit an: Dieser muss mindestens 9,82 Euro pro Stunde betragen.


Sie haben mit Ihrem Minijobber 5.400 Euro für insgesamt 450 Arbeitsstunden vereinbart – damit verdient er 12 Euro pro Stunde (5.400 Euro / 450 Stunden = 12 Euro). Damit liegt sein Stundenlohn über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 9,82 Euro und Sie verstoßen nicht gegen das Mindestlohngesetz.

Noch mehr Informationen und Beispiele erhalten Sie mit unserer Broschüre "Arbeitszeitkonten für Minijobs".

Zum 1. Januar 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro die Stunde geklettert. Am 1. Oktober soll er auf zwölf Euro steigen. Die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze hat Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Mit dieser einfachen Formel lässt sich berechnen, wie viele Stunden Minijobber maximal arbeiten dürfen.

Wie viele stunden darf ein minijobber pro woche arbeiten
Im Friseurhandwerk waren im Jahr 2017 knapp 37.500 geringfügig Entlohnte tätig, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. - © Ivan Dragiev - stock.adobe.com

filter_none WEITERE BEITRÄGE ZU DIESEM ARTIKEL

Auf Minijobber kommen bald Änderungen zu: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland ab 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro zu erhöhen. Ebenfalls am 1. Oktober soll die Minijob-Grenze auf 520 Euro steigen.

Doch schon jetzt sollten Arbeitgeber beachten: Bereits am 1. Januar 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro gestiegen. Und auch wenn die Vedienstgrenze für Minijobber aktuell noch bei 450 Euro liegt, hat die Mindestlohnerhöhung Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Da diese im Monat prinzipiell nicht mehr als 450 Euro verdienen dürfen, muss eventuell ihre Arbeitszeit verringert werden. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Was genau bedeutet das für Arbeitgeber? Und wie viele Stunden dürfen Minijobber im Monat aktuell und künftig maximal arbeiten? Diese Zahlen und einfachen Formeln helfen bei der Berechnung der Arbeits- sowie Urlaubszeiten:

1. Welche Auswirkungen hat ein erhöhter Mindestlohn auf die Arbeitszeit im Minijob?

Seit Januar 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro pro Stunde (vorher 9,60 Euro). Ab 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 450 Euro im Monat. Die Minijob-Grenze bleibt bestehen, auch wenn der Mindestlohn im Januar 2022 gestiegen ist und Mitte des Jahres erneut steigen wird.

Welche Auswirkungen der erhöhte Mindestlohn haben kann, lässt sich an einer einfachen Beispielrechnung verdeutlichen:

Arbeitete ein Minijobber im Jahr 2021 46 Stunden pro Monat und bekam dafür den gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 Euro bezahlt, verdiente er im Monat 441,60 Euro.

Wenn es bei dieser Stundenzahl bleibt, wird die Grenze von 450 Euro jedoch überschritten, wenn der Minijobber den aktuellen Mindeststundenlohn von 9,82 Euro erhält. Er kommt dann auf einen Monatslohn von rund 451,70 Euro.

Vorheriger Gesetzlicher Mindestlohnseit 1. Januar 2022ab 1. Juli 2022ab 1. Oktober 2022 (bisher lediglich Ankündigung)
9,60 Euro pro Stunde9,82 Euro pro Stunde10,45 Euro pro Stunde12 Euro pro Stunde

2. Wie viele Stunden dürfen Minijobber mit dem aktuellen Mindestlohn maximal arbeiten?

Für die Berechnung der Stundenzahl, die Minijobber maximal im Monat arbeiten dürfen, gibt es eine einfache Formel. Dafür dividiert man die Minijob-Grenze von 450 Euro durch den gesetzlichen Mindestlohn und erhält als Ergebnis die maximale Anzahl an Arbeitsstunden im Monat.

Formel zur Berechnung der maximalen monatlichen Arbeitszeit im Minijob

Minijob-Entgeltgrenze / gesetzlicher Mindestlohn = maximale Anzahl der Arbeitsstunden im Monat

Beispiel: Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,82 Euro pro Stunde kommt man auf eine maximale Arbeitszeit von rund 45,5 Stunden pro Monat. Oder genauer:

450 Euro / 9,82 Euro pro Stunde = 45,825 Stunden

Einen schnellen Überblick gibt es in der Tabelle:

Vorherige maximale Stundenanzahl im Minijobseit 1. Januar 2022ab 1. Juli 2022
46,875 Stunden45,825 Stunden43,062 Stunden

3. Was müssen Arbeitgeber tun, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

In bestimmten Fällen muss der Arbeitsvertrag angepasst werden. Das greift immer dann, wenn der Monatslohn des Minijobbers jeden Monat über das gesamt Jahr die Grenze von 450 Euro erreicht. Dann sinkt nämlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Ein regelmäßiges Überschreiten der 450-Euro-Marke wiederum kann aber unangenehme finanzielle Folgen haben. Wenn man dann die Arbeitszeit nicht anpasst, kann der Minijob in Gefahr geraten. Dann können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Doch dies gilt nur dann, wenn der Verdienst von 450 Euro regelmäßig bei dieser Höhe oder sogar darüber liegt und dies nicht nur in einem begrenzten Zeitraum oder einmalig. Grundsätzlich muss man beim Verdienst der Minijobber immer von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen. Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht mehr als 450 Euro monatlich betragen.

4. Wie viele Stunden dürfen Minijobber bei einer Verdienstgrenze von 520 Euro und einem Mindestlohn von zwölf Euro maximal arbeiten?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass die Verdienstgrenze für Minijobs am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat steigt. Dies geschehe gleichzeitig mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro.

>>>Lesetipp: Termin für Mindestlohn-Erhöhung steht: Das sagen die Branchen

Beide Vorhaben hatte die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Dort heißt es auch, dass sie gleichzeitig verhindern will, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Dafür will sie Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Minijobs stärker kontrollieren.

Führt die Ampel-Koalition die Entgeldgrenze von 520 Euro im Monat und einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde ab dem 1. Oktober 2022 ein, würde sich die monatliche Arbeitszeit im Vergleich zum jetztigen Stand auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat reduzieren:

So viele Stunden müssen 520-Euro-Minijobber bei einem Mindestlohn von zwölf Euro arbeiten:

520 Euro im Monat / 12,00 Euro im pro Stunde = 43,333 Stunden

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze soll laut Heil auch die Midijob-Obergrenze zum 1. Oktober von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen.

5. Wie viele Tage Urlaub steht Minijobbern zu?

Selbstverständlich haben auch Minijobberinnen und Minijobber Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen muss der genaue Anspruch im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend ist, an wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es ebenfalls eine Formel. Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit der Zahl 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Das Produkt teilt man wiederum durch 6, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag.

Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6 = Urlaubsanspruch im Minijob

Wer nicht selbst rechnen will, kann dafür Online-Tools nutzen, etwa den Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.

6. Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt entspricht nach Angaben der Minijob-Zentrale für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Heißt: Zur Berechnung des Urlaubsentgelts dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.

Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts im Minijob

Verdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der geleisteten Arbeitstage der letzten 13 Wochen x Anzahl der Urlaubstage = Höhe des Urlaubsentgeltes

Was gilt im Minijob bezüglich der Sozialversicherung oder der Steuer? Weitere wichtige Antworten und Fragen für Arbeitgeber gibt es hier:

>>> Lesetipp: Arbeitsrecht: Das gilt beim Minijob

Mit Inhalten der dpa