Viele Fragen, viele Antworten – das KFV klärt über wichtige Fragen zum Auto- und Radfahren, Fahrausbildung, das richtige Verhalten als Unfallzeuge und weitere aktuelle Fragestellungen in der anhaltenden Corona-Krise auf. ***Achtung: Besondere Regelungen des Bundes zu COVID-19-Maßnahmen gelten seit 16.03.2020, wurde jedoch seither mehrmals geändert (Stand: BGBl. II 2022/124) *** Wien, 7. April 2020. AKTUALISIERT zuletzt für 24. März 2022. Die derzeitige Situation hat unsere Welt, so wie wir sie kennen, auf den Kopf gestellt und bringt Auswirkungen über alle Lebensbereiche hinweg mit sich. Zuletzt wurde die Maskenpflicht wiederum auf alle Indoor-Bereiche ausgeweitet. Weiterhin gibt es viele Fragen rund um das erlaubte Verhalten rund um die Nutzung von Fahrzeugen. Soll bzw. darf ich mein Auto mit Schutzmaske lenken? Darf ich ein Auto lenken, wenn ich in Quarantäne bin? Kann ich in eine Fahrschule gehen? Was ist zu tun, wenn die Befristung der Lenkberechtigung abläuft? Das KFV hat sich diese und ähnliche Fragen im Detail angesehen. „Gerade in der derzeitigen Situation gilt zudem: Nicht alles was rechtlich erlaubt ist, sollte auch ausgereizt werden. Wir raten weiterhin dazu, bewusste, durchdachte Entscheidungen zu treffen und von nicht erforderlichen Fahrten und Kontakten im Zweifelsfall abzusehen“, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV. Corona: FAQs rund ums Fahrzeug (Stand 28.3.2022) Schutzmasken
Polizei
Wartung, Betrieb, Reparaturen, Pickerl, Fahrzeugkauf ….
Verhalten beim Unfall
Mit dem Auto, Motorrad oder LKW fahren
Mit dem Rad fahren
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren
Fahrschule, Führerschein
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