Wie viele personen dürfen in einem auto sitzen

Viele Fragen, viele Antworten – das KFV klärt über wichtige Fragen zum Auto- und Radfahren, Fahrausbildung, das richtige Verhalten als Unfallzeuge und weitere aktuelle Fragestellungen in der anhaltenden Corona-Krise auf.

***Achtung: Besondere Regelungen des Bundes zu COVID-19-Maßnahmen gelten seit 16.03.2020, wurde jedoch seither mehrmals geändert (Stand: BGBl. II 2022/124) *** 

Wien, 7. April 2020. AKTUALISIERT zuletzt für 24. März 2022. Die derzeitige Situation hat unsere Welt, so wie wir sie kennen, auf den Kopf gestellt und bringt Auswirkungen über alle Lebensbereiche hinweg mit sich. Zuletzt wurde die Maskenpflicht wiederum auf alle Indoor-Bereiche ausgeweitet. Weiterhin gibt es viele Fragen rund um das erlaubte Verhalten rund um die Nutzung von Fahrzeugen. Soll bzw. darf ich mein Auto mit Schutzmaske lenken? Darf ich ein Auto lenken, wenn ich in Quarantäne bin? Kann ich in eine Fahrschule gehen? Was ist zu tun, wenn die Befristung der Lenkberechtigung abläuft? Das KFV hat sich diese und ähnliche Fragen im Detail angesehen. „Gerade in der derzeitigen Situation gilt zudem: Nicht alles was rechtlich erlaubt ist, sollte auch ausgereizt werden. Wir raten weiterhin dazu, bewusste, durchdachte Entscheidungen zu treffen und von nicht erforderlichen Fahrten und Kontakten im Zweifelsfall abzusehen“, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV.

Corona: FAQs rund ums Fahrzeug (Stand 28.3.2022)

Schutzmasken

  • Soll bzw. darf ich mit Schutzmaske mein Fahrzeug lenken?
    Schutzmaskenpflicht besteht hier in der Regel nicht. Darüber hinaus ist auch ein freiwilliges Tragen möglich. Jedenfalls soll die Schutzmaske die Sicht des Lenkers nicht beeinträchtigen. Je nach Sitz und Beschaffenheit der Maske können sich Brillengläser beschlagen.
  • Muss ich im Auto eine Schutzmaske mitführen? Für alle Fahrzeuginsassen?
    Eine Mitführverpflichtung besteht nicht. Ein Mitführen für Situationen, in denen eine Pflicht besteht, wird angeraten.
  • Müssen Passagiere in Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen im Gelegenheitsverkehr Schutzmasken tragen?
    Ja, eine FFP2-Maske (ab dem 6. Lebensjahr, für Kinder bis 14 Jahre und Schwangere auch Mund-Nasen-Schutz möglich).
  • Müssen Taxifahrer oder Busfahrer FFP2-Schutzmasken tragen?
    Ja, ausgenommen bei zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen wie Trennwänden, Plexiglaswänden, etc.
  • Müssen Kinder gegebenenfalls auch Schutzmasken tragen?
    Kinder bis zum 6. Geburtstag sind generell von Tragepflichten ausgenommen. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr gilt Maskenpflicht, wobei Kinder bis 14 Jahre statt einer FFP2-Maske auch sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung möglich ist.

Polizei

  • Wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugkontrolle?
    Polizeikontrollen dürfen nicht ignoriert werden. Tipps: Sicher anhalten, Fenster öffnen, ruhig und sachlich bleiben und Anweisungen befolgen.

Wartung, Betrieb, Reparaturen, Pickerl, Fahrzeugkauf ….

  • Kann ich mein Auto oder Fahrrad in der Werkstatt reparieren oder ein Service durchführen lassen?
    Ja, Werkstätten haben geöffnet. Für den Kundenbereich gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Kann ich einen Reifenwechsel in der Werkstatt durchführen lassen?
    Die Winterreifenpflicht endet am 15. April.
  • Darf ich selbst einen Reifenwechsel im Freien durchführen?Ja.
  • Wie verhalte ich mich richtig beim Tanken?
    Tankstellen und Stromtankstellen sind geöffnet, im Tankstellenshop gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Verwendung von Einmalhandschuhen ist empfehlenswert. Möglichst kontaktlos bezahlen! Stoßzeiten meiden!
  • Darf ich mein Auto in der Waschanlage reinigen?
    Ja, Waschstraßen sind geöffnet.
  • Funktioniert der Pannendienst der Autofahrerklubs?
    Ja, diese leisten weiterhin Erste Hilfe für Autofahrer.
  • Wie verhält es sich mit den Fristen für das „Pickerl“?
    In Österreich gelten allgemein Toleranzfristen (in der Regel 4 Monate nach dem vorgesehenen Begutachtungsmonat). Im Zuge des Lockdowns im Frühjahr 2020 gab es darüber hinaus eine 7-monatige Fristverlängerung für Begutachtungsplaketten in allen Mitgliedstaaten der EU, wenn diese zwischen 1.2.2020 und 31.8.2020 ablaufen bzw. abgelaufen sind. Diese Verlängerung ändert nichts am Zeitpunkt der nächsten Begutachtung des Fahrzeugs und bezieht sich im Übrigen nicht auf die viermonatige Toleranzregelung. Bei letzterer kommt allerdings eine „Fristhemmung“ von 13.3.-31.5.2020 zum Tragen, die im Nachhinein angehängt wird.
  • Ich möchte ein neues / gebrauchtes Auto kaufen.
    Autohäuser haben geöffnet. Es gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Wie soll die Beratung mit meinem Versicherungsagenten ablaufen?
    Nach Möglichkeit telefonisch bzw. online. Kundenbereiche von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen dürfen nur von Personen mit FFP2-Maske betreten werden.
  • Darf ich ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder abmelden, stilllegen oder hinterlegte Kennzeichen abholen?
    Ja, nähere Infos, z.B. über Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte den Websites der Versicherungen.
  • Wenn ich mein Fahrzeug derzeit nicht benutzen kann bzw. will: Kann ich die Haftpflichtversicherung / die Zulassung für mein KFZ für einige Zeit ruhend stellen?
    Ja, es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen.

Verhalten beim Unfall

  • Muss bzw. darf ich weiterhin bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten?
    Ja, die Hilfeleistungspflicht besteht weiterhin. Hygienemaßnahmen sind zu beachten: D.h. Handschuhe und Schutzmaske anlegen und helfen! Einweg-Handschuhe und Schutzmaske sollten daher im Fahrzeug mitgeführt werden (z.B. im Verbandskasten).
  • Muss ich weiterhin als Unfallzeuge anhalten?
    Sämtliche Pflichten bei einem Verkehrsunfall bleiben aufrecht: Anhalten, absichern und Hilfe holen, Erste Hilfe leisten und an der Aufklärung mitwirken.

Mit dem Auto, Motorrad oder LKW fahren

  • Darf ich mit dem Auto fahren?Ja.
  • Darf ich Fahrgemeinschaften bilden?
    Es wird empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Haushaltsfremden weiterhin auf das Nötigste zu beschränken.
  • Welche Regelungen muss ich bei Taxifahrten (als Fahrgast, als Taxilenker) einhalten?
    Taxifahren ist erlaubt. FFP2-Maskenpflicht (ab dem 6. Lebensjahr, für Kinder bis 14 Jahre und Schwangere auch Mund-Nasen-Schutz möglich).
  • Sind Mietwägen buchbar?
    Ja, der Kfz-Verleih ist geöffnet.
  • Darf ich ein Car-Sharing-Fahrzeug nutzen?
    Ja, aber unbedingt auf die Hygiene achten!
  • Darf ich zum Einkaufen fahren?
  • Darf ich zum Spazierengehen an den Stadtrand fahren? Darf ich den Friedhof oder eine Kirche besuchen?Ja.
  • Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
    Ja, die Fahrt zu und der Aufenthalt an Zweitwohnsitzen sind erlaubt.
  • Mein Haustier ist krank. Darf ich zum Tierarzt fahren? Darf ich mein Pferd versorgen?Ja.
  • Darf ich ins Autokino fahren?Ja.
  • Darf ich zum Recyclinghof fahren?
    Ja, Abfallentsorgungsbetriebe haben geöffnet.
  • Darf ich ins Ausland fahren?
    Ja, soweit dies den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht. Reiseinformationen des Außenministeriums finden Sie u.a. unter https://www.bmeia.gv.at/reise-services/coronavirus-covid-19-und-reisen/faqs/
  • Unter welchen Voraussetzungen darf ich nach Österreich einreisen?
    Nähere Informationen zur österreichischen COVID-19-Einreiseverordnung und den genauen Bestimmungen (z.B. 3G-Nachweis, Registrierung, Quarantänepflicht) unterhttps://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html.
  • Darf ich ein Fahrzeug lenken, wenn ich in Quarantäne bin?
    Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besuche erhalten. Gegebenenfalls, nach Rücksprache mit 1450, dürfen Sie jedoch mit dem eigenen Fahrzeug zur Testung zu einer Screeningstraße/Drive-In fahren.

Mit dem Rad fahren

  • Darf ich mit dem Rad auf der Straße fahren?Ja.
  • Darf ich mit dem Mountainbike auf den erlaubten Strecken im Wald fahren?
    Die alpinen Vereine empfehlen beim Hintereinanderfahren folgende Abstände: 5 m bergauf, 20 m bergab und in der Ebene mindestens 1 m.
  • Muss ich beim Radfahren eine Schutzmaske tragen?
    Nein, das ist nicht erforderlich. Das freiwillige Mitführen einer Schutzmaske wird empfohlen, um diese notfalls rasch zur Hand zu haben.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren

  • Darf ich Bus, U-Bahn, Straßenbahn, etc. benützen?Ja.
  • Muss ich im Massenbeförderungsmittel eine Maske tragen?
    Ja, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Bahnhöfen, Bahnsteigen, U-Bahn-Stationen, Haltestellen, Flughäfen sowie in deren Verbindungsbauwerken ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (ab dem 6. Lebensjahr, für Kinder bis 14 Jahre und Schwangere auch Mund-Nasen-Schutz möglich) zu tragen.
  • Werden Masken in den Verkehrsmitteln zur Verfügung gestellt?
    Nein, jeder Fahrgast muss seine Maske selbst mitbringen.
  • Welche Maßnahmen sind in Seil- und Zahnradbahnen einzuhalten?
    Es gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Welche Regeln sind für die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen im Gelegenheitsverkehr einzuhalten?
    Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Zudem haben die Betreiber einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Fahrschule, Führerschein

  • Kann ich derzeit eine Fahrausbildung in der Fahrschule machen?
    Fahraus- und -weiterbildungen sowie Fahrprüfungen finden österreichweit statt. Der Empfangsbereich der Fahrschule darf nur mit FFP2-Maske betreten werden. FFP2-Maskenpflicht gilt auch für das Personal – außer bei anderen Schutzmaßnahmen; Fahrschüler im Lehrsaal und im Auto sind hingegen von der FFP2-Maske ausgenommen. Auch für Fahrlehrer im Fahrzeug besteht keine Maskenpflicht (Auskunft der WKO); es wird jedoch das Tragen einer Maske empfohlen.
  • Wieviel Einzel-Theorie-Unterricht ist erlaubt?
    Eine theoretische Einheit in Form von Einzelunterricht kann bis zu zwei Einheiten des Gruppenunterrichts ersetzen. D.h., maximal die Hälfte des gesamten Theorieunterrichts, jedoch nicht mehr, kann in Form von Einzelunterricht nachgeholt werden.
  • Wird (Online)Fernunterricht anerkannt?
    Nein, E-Learning/Distance Learning ist seit 6.3.2022 nicht mehr vorgesehen.
  • Was passiert mit meinen Fristen bei Führerscheinausbildung, Prüfung, Mehrphasenführerschein, etc. – kann meine Ausbildung „ablaufen“?
    Im Frühjahr 2020 wurden alle bisherigen Fristen mit Wirkung vom 13.3.2020 bis 31.5.2020 „eingefroren“ und konnten daher auch nicht „ablaufen“, bestandene Prüfungsteile wurden nicht ungültig, Mehrphasentermine wurden ausgedehnt. Für vergangene Sperrzeiten der anderen Lockdowns gab es vergleichbare Regelungen; die Behörde ist angewiesen bei etwaigen Engpässen individuell eine angemessene Frist zum Nachholen auf informellen Weg festzulegen.
  • Meine Führerscheinprüfung ist demnächst geplant. Darf/Kann ich antreten?
    Ja, Prüfungen werden abgenommen, unter Auflage von Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske).
  • Mein Führerschein wurde entzogen. Ich muss eine verkehrspsychologische Untersuchung oder Nachschulung absolvieren. Geht das jetzt?
    Grundsätzlich wird der Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder ausgefolgt; eine unverschuldet nicht befolgte Maßnahme muss aber jedenfalls später fortgesetzt bzw. nachgeholt werden. Dazu wird die Behörde gegebenenfalls eine Frist im Einzelfall festlegen. Verkehrspsychologische Untersuchungen und Nachschulungen finden statt. Bei der VPU gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Die Befristung meiner Lenkberechtigung läuft demnächst ab. Was ist zu tun?
    Eine dreimonatige „Überziehung“ der Gültigkeitsfrist ist grundsätzlich immer möglich, allerdings gilt dann der Führerschein nur mehr innerhalb von Österreich. Nichtsdestotrotz muss ein Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden. Fehlende Nachweise sind innerhalb der 3-Monatsfrist beizubringen. Dies gilt auch für die regelmäßigen Verlängerungen der Klassen C und D.
    Führerscheine, die zwischen 1.2.2020 und 31.8.2020 sowie auch zwischen 1.9.2020 und 30.6.2021 abgelaufen sind, gelten in allen Mitgliedstaaten der EU noch bis mind. 1.7.2021 bzw. gibt es darüber hinaus automatische Verlängerungen um 6 bzw. 10 Monate.

Linksammlung