Ich bin in Klasse 12 (Q2) und in Sport nicht sonderlich gut, daher möchte ich mir mein Abitur nicht mit den Sportnoten versauen. In meinem Fachwahl-Profil ist Sport für die Halbjahre Q1-Q3 unter "BW" verzeichnet, bei Q3 ist nur ein B (wohl nur belegpflichtig und kann nicht eingebracht werden). Ich belege die Fächer Französisch und PoWi auch in Q3 und Q4 weiter. Kann ich die Sportnoten mit den Noten aus Französisch/PoWi ersetzen oder geht das nicht?
Hallo, wenn man genügend andere Kurse hat, braucht die Sportnote nicht in die Abiwertung einzufließen: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKMInternet/nav/724/7243019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2%26ic_uCon=cfc4081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2.htm&uid=7243019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2 -> § 26 Absatz 4 Gruß RHW
... es ist recht unwahrscheinlich, dass Du Sport mit einer Sprache oder PoWi "ersetzen" (notentechnisch) kannst. Für solche Fragen solltest Du aber einfach mal Deine Lehrer konsultieren ..
Nach Q3 Q2 wiederholen (Abitur, Hessen)? Hallo, ich bin gerade in der Q3 (Abitur), in Hessen. Meine Noten waren bisher nicht so gut... . -->Meine Frage ist, ob ich jetzt nach der Q3 in die Q2 kann. (Und somit ab der Q2 wiederholen...?) Z.b. kann man ja nach der Q2 zurück in das 2. Halbjahr der E-Phase. Und geht dies auch von der Q3 in die Q2 ? -->Kann ich das freiwillig machen oder muss ich die arbeiten "sausen" lassen ? (also das Abi...) Ich hoffe meine Frage ist verständlich. (Im Internet habe ich auch schon gesucht aber es gibt sehr viele verschieden Antworten dazu, deshalb hoffe ich, dass jm., der Ahnung hat, mir antworten kann. Ja, ich werde auch noch mal mit der Schulleitung reden aber ich wüsste jetzt schon gerne die Antwort, damit ich verschiedenes "planen" kann)
Die Qualifikationsphase umfasst die letzten vier Halbjahre des gymnasialen Bildungsgangs. Die spätere Abiturnote resultiert nicht alleine aus der Abiturprüfung am Ende der Oberprima, sondern wichtige Elemente der Qualifikationsphase tragen erheblich dazu bei. (siehe Seite Hochschulreife: 1. Leistungskursbereich und 2. Grundkursbereich). Leistungskurse GrundkurseDie Wahl der Grundkurse hängt von den gewählten Leistungskursen und der Belegverpflichtung ab. Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss (siehe Pflichtkurse), entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs. Somit entscheidet die Wahl der Leistungskurse über die zu belegenden Grundkurse. Von der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Insgesamt müssen in die Gesamtqualifikation (Abiturnote) 24 Grundkurse eingebracht werden. Auch hierbei gibt es verschiedene Bedingungen, die auf der Seite Grundkurse näher erläutert werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, mehr als die Pflichtkurse zu belegen, um bei der Auswahl der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Grundkurse Auswahlmöglichkeiten zu haben. Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss, entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs. Wochenstundenzahl Die Anzahl der Wochenstunden in der Qualifikationsphase entscheidet sich durch die Wahl der Leistungskurse. Je nachdem, in welchen Aufgabenfeldern die Leistungskurse liegen, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Bei der Wahl der Leistungskurse sind die Bedingungen zu beachten. Pflichtkurse Die OAVO (Oberstufenverordnung) schreibt vor, dass jede/r Schüler/-in einen gewissen Fächerkanon belegen muss, entweder als Leistungs- oder Grundkurs. Vor der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Einbrungungspflichtige Kurse sind diejenigen, welche zur Errechnung der Gesamtqualifikation (Abiturnote) herangezogen werden.
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Die Qualifikationsphase umfasst die letzten vier Halbjahre des gymnasialen Bildungsgangs. Die spätere Abiturnote resultiert nicht alleine aus der Abiturprüfung am Ende der Oberprima, sondern wichtige Elemente der Qualifikationsphase tragen erheblich dazu bei.
(siehe Seite Hochschulreife: 1. Leistungskursbereich und 2. Grundkursbereich). Leistungskurse GrundkurseDie Wahl der Grundkurse hängt von den gewählten Leistungskursen und der Belegverpflichtung ab. Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss (siehe Pflichtkurse), entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs. Somit entscheidet die Wahl der Leistungskurse über die zu belegenden Grundkurse. Von der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Insgesamt müssen in die Gesamtqualifikation (Abiturnote) 24 Grundkurse eingebracht werden. Auch hierbei gibt es verschiedene Bedingungen, die auf der Seite Grundkurse näher erläutert werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, mehr als die Pflichtkurse zu belegen, um bei der Auswahl der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Grundkurse Auswahlmöglichkeiten zu haben. Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss, entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs. Wochenstundenzahl Die Anzahl der Wochenstunden in der Qualifikationsphase entscheidet sich durch die Wahl der Leistungskurse. Je nachdem, in welchen Aufgabenfeldern die Leistungskurse liegen, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Bei der Wahl der Leistungskurse sind die Bedingungen zu beachten. Pflichtkurse Die OAVO (Oberstufenverordnung) schreibt vor, dass jede/r Schüler/-in einen gewissen Fächerkanon belegen muss, entweder als Leistungs- oder Grundkurs. Vor der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Einbrungungspflichtige Kurse sind diejenigen, welche zur Errechnung der Gesamtqualifikation (Abiturnote) herangezogen werden.
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