Der neue Bundestag hat 735 Abgeordnete. Das sind zwar etwas weniger, als sich in den Prognosen zuletzt abgezeichnet hatte – die lagen um zwei, drei Dutzend höher. Aber es sind nochmals mehr Sitze, als der scheidende Bundestag hatte. In ihm saßen 709 Abgeordnete. Die geringfügige Wahlrechtsreform der schwarz-roten Koalition konnte somit eine stärkere Dämpfung des Aufwuchses nicht erreichen. Die gesetzliche Ausgangsgröße liegt bei 598 Mandaten. Durch Überhänge und Ausgleichsmandate kann das Parlament aber deutlich größer werden, wie man jetzt zum zweiten Mal nach 2017 gesehen hat. Überhänge entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate holt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis überhaupt an Sitzen zusteht. Dadurch wird der Parteienproporz verzerrt, und da Deutschland ein Verhältniswahlsystem hat, muss das ausgeglichen werden. Das Problem der Überhänge steckt seit den Anfängen in diesem System der personalisierten Verhältniswahl. Die Hälfte der gesetzlichen Mindestmandatszahl wird über die Erstimmen in 299 Wahlkreisen an die jeweiligen Sieger zugeteilt, nach relativer Mehrheitswahl. Die zweite Hälfte geht an Listenbewerber gemäß dem Zweitstimmenanteil der Parteien. Da es auf den ankommt, müssen Verzerrungen durch die Wahlkreisergebnisse – also Überhänge – eben ausgeglichen werden. [Wenn Sie die wichtigsten News aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Wie seit langem befürchtet, war in der Hinsicht am Sonntag das Ergebnis der CSU auschlaggebend. Sie ist die Treiberin, deren Abschneiden zur neuen Rekordgröße des Bundestags geführt hat. Trotz des starken Einbruchs von gut sieben Prozentpunkten im Vergleich zu 2017 ist die CSU wieder stärkste Partei in Bayern geworden. Und sie liegt auch in 45 der 46 Wahlkreise vorn. Nur München-Süd ging an die Grünen, in zwei weiteren Wahlkreisen der Landeshauptstadt lag die CSU nur sehr knapp vor den Grünen. Die 45 Direktmandate – die ja garantiert sind, wer eines holt, ist sicher im Bundestag – gewann die CSU mit einem Erststimmenanteil von 36,9 Prozent. Bei den Zweitstimmen waren es bayernweit dagegen 31,7 Prozent. Ein Teil der Differenz erklärt sich wohl durch Stimmensplitting von Wählern, die mit der Zweitstimme FDP wählten – der Erststimmenanteil der Freien Demokraten ist deutlich geringer als ihr Zweitstimmenanteil. Insgesamt bedeutet das, dass die 45 Direktmandate (knapp die Hälfte der 93 Ausgangssitze für Bayern) nicht durch den Zweitstimmenanteil gedeckt sind. Der Sitzanspruch der CSU beträgt nämlich nach dem Zweitstimmenanteil nur 34 Sitze, wie der Politikwissenschaftler Joachim Behnke für den Tagesspiegel errechnet hat. Da die CSU 45 garantierte Direktmandate hat, entsteht so ein Überhang von elf Mandaten. Da allerdings mit der schwarz-roten Wahlrechtsreform im vorigen Jahr drei ausgleichslose Überhangmandate eingeführt worden waren, muss der bundesweite Ausgleich nur so weit reichen, dass acht CSU-Überhänge ausgeglichen werden. Da die CSU eine Regionalpartei ist, bundesweit somit eine Kleinpartei, ist der Ausgleichsbedarf relativ hoch. Jeder CSU-Überhang zieht 17 Ausgleichssitze nach sich. Insgesamt kommt es so zu der Gesamtzahl von 735 Mandaten im neuen Bundestag. Sieben Prozent drüberWobei dank der drei ausgleichslosen Überhangmandate, die ja CSU-Mandate sind, die Christsozialen im Bundestag überrepräsentiert sind – laut Behnke mit sieben Prozent gemessen an ihrem Zweitstimmenergebnis. Er glaubt daher, dass das bei der anstehenden Verhandlung des Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielen wird. „Hier liegt ein deutlicher Verstoß gegen die Erfolgswertgleichheit der Stimmen vor. Das kann zu einem Problem in Karlsruhe werden“, sagt der Wahlrechtsexperte.
Dass auch die CDU (in Baden-Württemberg), die SPD (in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen und im Saarland) und die AfD (in Sachsen) Überhangmandate haben, fällt nicht ins Gewicht. Sie werden vom bayerischen Ergebnis quasi überlagert. Aber es zeigt sich hier die Vielfalt an Möglichkeiten für Überhänge, die auch in anderen Konstellationen als am Sonntag ebenfalls zu einem größeren Bundestag führen können.
736 Mandate wurden bei der Bundestagswahl 2021 vergeben. Wie viele Abgeordnete schicken die einzelnen Parteien in den Bundestag? Aus welchen Ländern kommen die Abgeordneten?
Nach der Bundestagswahl besteht der 20. Deutsche Bundestag aus 736 Abgeordneten vertreten. Die größte Gruppe stellt die SPD mit 206 Sitzen. Im Vergleich zur Wahl 2017 gewann sie 53 Sitze hinzu. Die zweitgrößte Anzahl an Abgeordneten entsendet die CDU: 152 Mandate, 48 weniger als noch 2017. Drittstärkste Partei im Deutschen Bundestag sind die GRÜNEN mit 118 Sitzen nach der Bundestagswahl - ein Zugewinn von 51 Sitzen. Auch die FDP als viertstärkste Kraft konnte gegenüber 2017 zulegen: 92 Sitze, ein Plus von 12 Sitzen. Die AfD büßte dagegen einige Mandate im Parlament ein. Mit 83 Sitzen hält sie 11 weniger als noch 2017. Etwas kleiner ist das Minus bei der CSU: Nach der Bundestagswahl 2021 entsendet sie 45 Mandatsträgerinnen und -träger ins Parlament gegenüber 46 nach der Wahl 2017. Über die Grundmandatsklausel ist DIE LINKE in den Bundestag eingezogen und hält 39 Sitze, das sind 30 weniger als noch 2017. Neu im Parlament ist dagegen der SSW, der als Partei nationaler Minderheiten von der Fünfprozenthürde befreit ist und einen Abgeordneten in den Bundestag schickt.
Die zu vergebenden Bundestagssitze werden nach Anteil der dort lebenden deutschen Bevölkerung auf die einzelnen Länder verteilt. Die meisten Sitze erhielt demnach das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (155), gefolgt von Bayern (117) und Baden-Württemberg (102). Eine einstellige Anzahl an Abgeordneten kommt dagegen aus Bremen (5) und dem Saarland (9).
Der Deutsche Bundestag besteht aus mindestens 598 Parlamentariern. Erringen Parteien in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihnen der nach der prozentualen Verteilung der Mandate innerhalb des Landes in diesem Bundesland zustehen, so werden diese Überhangmandate in einem mehrstufigen Verfahren ausgeglichen. Um die Gesamtzahl der Mandate im Bundestag nicht übermäßig zu erhöhen, sah das Wahlrecht zur Bundestagswahl 2021 vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Der 20. Deutsche Bundestag besteht insgesamt aus 736 Abgeordneten. Über die Mindestgröße von 598 hinaus gibt es 31 ausgeglichene Überhandmandate, 3 nicht ausgeglichene Überhangmandate und 104 Ausgleichsmandate. Drei nicht ausgeglichene Überhangmandate entstanden bei der CSU. Diese gewann die Direktmandate in 45 bayerischen Wahlkreisen, hätte nach der prozentualen Verteilung der Mandate innerhalb des Landes jedoch nur 34 Mandate erhalten. Die drohenden Überhangmandate der SPD (10), CDU (12) und AfD (1) wurden jedoch im Rahmen der Mandatsverteilung und schrittweisen Erhöhung der Abgeordnetenzahl ausgeglichen. Insgesamt werden 735 Abgeordnete im neuen Bundestag sitzen - so viele wie nie. Das liegt daran, dass viele Parteien Überhangmandate errungen haben - sie haben mehr Direktkandidaten gewonnen als ihnen laut Zweitstimmen-Anteil zusteht. Dafür bekommen die anderen dann Ausgleichsmandate. So schickt Bayern mit insgesamt 116 Abgeordneten acht Parlamentarier mehr nach Berlin als bisher. Die Namen aller bayerischen Abgeordneten nach ParteienDie CSU stellt die größte Gruppe mit 45 Abgeordneten, die allesamt über die Wahlkreise einziehen. Im Einzelnen sind es: Auernhammer, Artur Aumer, Peter Bär, Dorothee Brandl, Reinhard Brehm, Sebastian Dobrindt, Alexander Durz, Hansjörg Edelhäußer, Ralph Engelhard, Alexander Englhardt-Kopf, Martina Erndl, Thomas Friedrich, Hans-Peter Frieser, Michael Geissler, Jonas Hahn, Florian Hierl, Susanne Hoffmann, Alexander Irlstorfer, Erich Kießling, Michael Lange, Ulrich Launert, Silke Lehrieder, Paul Lenz, Andreas Lindholz, Andrea Loos, Bernhard Ludwig, Daniela Mayer, Stephan Müller, Stefan Oßner, Florian Pilsinger, Stephan Radwan, Alexander Rainer, Alois Ramsauer, Peter Rupprecht, Albert Scheuer, Andreas Silberhorn, Thomas Staffler, Katrin Stefinger, Wolfgang Stracke, Stephan Straubinger, Max Ullrich, Volker Weisgerber, Anja Winkler, Tobias Wittmann, Mechthilde Zeulner, Emmi Zweitgrößte Gruppe sind die 23 Abgeordneten der SPD, die über die Landesliste einziehen: Bahr, Ulrike Dittmar, Sabine Grötsch, Ulrich Hagl-Kehl, Rita Heinrich, Gabriela Hümpfer, Markus Kofler, Bärbel Kramme, Anette Mehltretter, Andreas Nürnberger, Jörg Plobner, Jan Roloff, Sebastian Rützel, Bernd Schätzl, Johannes Schieder, Marianne Schmid, Christoph Schrodi, Michael Schwarz, Andreas Stamm-Fibich, Martina Tausend, Claudia Träger, Carsten Wagner, Carolin Wegge, Carmen Bei den Grünen gibt es 18 Abgeordnete, 17 über die Landesliste sowie eine über das Direktmandat im Wahlkreis München Süd: Badum, Lisa Bär, Karl Deligöz, Ekin Eckert, Leon Ganserer, Tessa Grundl, Erhard Hofreiter, Anton Janecek, Dieter Müller, Sascha Roth, Claudia Rottmann, Manuela Schäfer, Jamila Schmidt, Stefan Schönberger, Marlene Wagener, Niklas Wagner, Johannes Weishaupt, Saskia Winklmann, Tina Die FDP darf 14 Abgeordnete über die Landesliste entsenden: Al-Halak, Muhanad Bauer, Nicole Bubendorfer-Licht, Sandra Föst, Daniel Funke genannt Kaiser, Maximilian Hacker, Thomas Hessel, Katja Klein, Karsten Köhler, Lukas Lechte, Ulrich Lütke, Kristine Sattelberger, Thomas Thomae, Stephan Ullmann, Andrew Bei der AfD sind es zwölf Abgeordnete: Boehringer, Peter Bystron, Petr Felser, Peter Huber, Johannes Huy, Rose Kraft, Rainer Miazga, Corinna Otten, Gerold Peterka, Tobias Protschka, Stephan Sichert, Martin Wiehle, Wolfgang Die Linke schickt vier Abgeordnete über die Landesliste nach Berlin: Ernst, Klaus Ferschl, Susanne Gohlke, Nicole Gürpinar, Ates Nils "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung! |