Wo bekomme ich den vermittlungscode für die corona impfung


Corona-Impfung in Praxen
Haus- und Facharztpraxen bieten seit April 2021 COVID-Schutzimpfungen an.

Deshalb wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hausarzt, um einen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie sich nicht in hausärztlicher Betreuung befinden oder Ihr Hausarzt die Impfungen nicht anbietet, können Sie sich an Arztpraxen wenden, die COVID-19-Impfungen auch für Personen anbieten, die ansonsten nicht in den jeweiligen Praxen betreut werden. Eine landkreisbezogene Übersicht dieser Praxen finden Sie hier.


Corona-Impfung in Impfzentren und Impfstellen
Termine in den Impfzentren und Impfstellen können unter der Rufnummer 0391 24369971  vereinbart werden.  Die Termin-Hotline ist wochentags von 9 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 13 bis 17 Uhr erreichbar. Eine Übersicht regionaler Impfaktionen finden Sie hier.

Der Impfstützpunkt Freiburg ist seit Ende März geschlossen. Vom Universitätsklinikum Freiburg gibt es in den nächsten Monaten aber weiterhin ein Impfangebot für Erst-, Zweit-, und Drittimpfungen sowohl mit mRNA-Impfstoffen als auch mit dem proteinbasiertem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax durch mobile Impfteams.

Bei öffentlichen Terminen in den Stadtteilen ist keine Anmeldung erforderlich.

Termine mit mobilen Impfteams

Die nächsten Termine mit mobilen Impfteams werden zeitnah an dieser Stelle bekannt gegeben. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie den Anamnese-/Einwilligungsbogen (Impfung mit mRNA-Impfstoff ODER Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax) ausgedruckt und ausgefüllt zum Impftermin mit. Bitte nehmen Sie den Aufklärungsbogen (mRNA-Impfstoff ODER proteinbasierter Impfstoff) zur Kenntnis.

Kinderimpfung

Informationen und Terminbuchung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren finden Sie auf einer Unterseite.

Alternative Impfangebote

Weitere Impfangebote finden Sie auf der Webseite der Stadt Freiburg, im Impfkalender der Badischen Zeitung sowie unter dranbleibenBW
 

Wo bekomme ich den vermittlungscode für die corona impfung

Durch den eTerminservice soll es für alle Patienten einfacher werden, zeitnah einen Arzttermin zu finden. Mit Ihrer Postleitzahl und einem Vermittlungscode können Sie online freie Termine bei Ärzten in Ihrer Nähe einsehen.

Den Code selbst erhalten Sie mit der Überweisung Ihres Arztes. Mit dem Code buchen Sie auch den Termin. Bei Bedarf können Sie diesen einmal absagen und neu vereinbaren, bevor der Code verfällt.

Ärzte, für die Sie keinen Code benötigen, sind Kinder- und Jugendärzte, Gynäkologen, Augenärzte und Hausärzte.

Wichtig: Wenn Sie einen Termin bei einem bestimmten Arzt wünschen, kontaktieren Sie ihn am besten direkt. Den eTerminservice müssen Sie dafür nicht nutzen.

  • Die Corona-Zahlen in Deutschland und Baden-Württemberg sinken
  • Am 07.06.2021 ist in BW die Impfpriorisierung gefallen
  • Was gibt es bei der Corona-Impfung in Baden-Württemberg aktuell zu beachten, welche Regeln gelten?
  • In Baden-Württemberg wird voraussichtlich an diesem Wochenende die Hälfte aller Impfberechtigten im Land mindestens eine Impfung erhalten haben.

Mehr als fünf Millionen Dosen sind in Baden-Württemberg bereits verimpft worden. Ein Viertel der Bevölkerung gilt als vollständig geimpft und die Impfkampagne kommt weiter voran.

Seit dem 07.06.2021 ist die Impf-Priorisierung in Baden-Württemberg komplett aufgehoben. Das Land beschwert sich dennoch über die Verteilung der Impfdosen und mangelnden Impfstoff. In diesem Artikel findet ihr alle Fragen und Antworten rund um Formulare, Termin, Anmeldung, Priorisierung und Reihenfolge in Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg dürfen sich seit Ende Mai bereits viele Menschen impfen lassen. Seit dem 07.06. mit der Aufhebung der Impfpriorisierung im Land, ist jeder ab 12 Jahren zur Coronaimpfung berechtigt. Zumindest theoretisch, denn nach wie vor ist der Impfstoff knapp – auch bei den Hausärzten, die künftig freie Wahl haben und sich nicht mehr an die staatlich vorgegebene Priorisierung halten müssen.

In den Impfzentren in Baden-Württemberg wird seit Montag, 7. Juni an, nicht mehr priorisiert. Das hat das Gesundheitsministerium am Mittwoch (02.06.) mitgeteilt. Damit kann sich jeder um einen Termin bemühen – auch wenn weiterhin Geduld gefragt ist. Denn der Impfstoff bleibe „leider weiterhin sehr knapp“, wie es in der Mitteilung heißt.

Für Menschen mit einer Vorerkrankung oder einer Behinderung ist die Impfung beim Hausarzt weiterhin ein niedrigschwelliges Angebot. Hausärztinnen und Hausärzte impfen bereits seit 17. Mai außerhalb der gesetzlichen Priorisierung. Weil sie ihre Patientinnen und Patienten am besten kennen, können sie am besten entscheiden, wer zuerst eine Impfung gegen das Coronavirus braucht, und impfen innerhalb ihres Patientenstamms zuerst die besonders gefährdeten Menschen. „Wir müssen die Patientinnen und Patienten weiter um Geduld bitten. Da nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht, werden die Praxen weiterhin vorerst nur wenig Erstimpfungen anbieten können. Das gilt besonders auch für die Eltern, die ihre Kinder nun gerne impfen lassen würden“, sagte Dr. Norbert Metke, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Impfstoff von Biontech auch für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen hat, können auch sie in den Impfzentren und den Arztpraxen mit diesem Impfstoff geimpft werden. Eine offizielle Empfehlung der Ständige Impfkommission (Stiko) gibt es allerdings nicht. Die Stiko hat in der Pandemie keine generelle Impfempfehlung für gesunde Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen. Sie empfiehlt Impfungen gegen das Coronavirus aber für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen.

Die Anmeldung für die Corona-Impfung wird in Baden-Württemberg über zwei Wege organisiert:

  • Telefonisch: Unter der Rufnummer 116 117 wird man an das zuständige Impfzentrum weitergeleitet und kann dort einen Termin für Erst- und Zweitimpfung vereinbaren.
  • Online: Wer eine Mailadresse hat und SMS empfangen kann, kann sich auch über das Onlineportal anmelden.
  • Beim Online-Portal gilt es, immer wieder auf gut Glück zu versuchen, einen Impftermin zu bekommen.

Meldet man sich telefonisch für die Impfung an, wird einem ein Termin in einem der Impfzentren zugewiesen. Erfolgt die Anmeldung online, benötigt man einen Vermittlungscode für die Terminbuchung. Das stellt viele Impfberechtigte vor Probleme.

Um einen Termin für die Impfung online zu buchen braucht man einen Vermittlungscode. So funktioniert die Terminvergabe:

  • Auf der Webseite muss man seinen Anspruch auf eine Impfung prüfen lassen um einen Code zu erhalten. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen und immer wieder Klicks und Aktualisierungen erfordern.
  • Wenn man einen Code erhalten hat, ist dieser dann immer nur für ein Impfzentrum gültig.
  • Bei der Buchung über die Webseite, bekommt man diesen Code per Mail zur Verfügung gestellt.
  • Mit diesem Code kann man dann theoretisch einen Impftermin buchen. Auch hierbei ist aber Durchhaltevermögen gefragt: Selbst mit Code kann beim jeweiligen Impfzentrum erst mal angezeigt werden, dass kein Termin frei ist.
  • Dann heißt es: Die Seite immer wieder aktualisieren und klicken, bis die 10 Minuten abgelaufen sind, in der die Terminvergabe jeweils möglich ist.
  • Hat man kein Glück, kann man es mit dem Vermittlungscode immer wieder versuchen.

Empfohlener Inhalt der Redaktion

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Um auf diesen Inhalt zugreifen zu können, müssen Sie auf unsere Webseite wechseln.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Seit April impfen die Impfzentren im Rekordtempo. Erhoffte große Impfstofflieferungen fielen allerdings geringer aus als erwartet. Deshalb mussten die Impfzentren zurückgestellte Impfdosen nutzen, um dem Andrang nachzukommen. In Baden-Württemberg sagte Manfred Lucha (Grüne), man habe eine stabile Lage für die Impfzentren. Trotzdem hat der Impfstoffmangel auch hier dazu geführt, dass Impfzentren zeitweise kaum noch Erstimpfungen machen können. Für Hausärzte gilt derweil keine Priorisierung mehr in Baden-Württemberg und Bayern. Die Praxen erhalten ihre Impfdosen vom Pharmagroßhandel, der vom Bund Impfstoff geliefert bekommt. Auch bei den Hausärzten übersteigt die Nachfrage das Impfangebot weit. Auch die geplanten Lieferungen der Impfstoffe kommen oft nicht zuverlässig, rechtzeitig und in ausreichenden Mengen bei Impfzentren und Ärzten an.

Menschen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit Astrazeneca erhalten haben, können nach einer Empfehlung der Stiko wirksam ihre Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten – also mit Biontech oder Moderna. Der Impfabstand soll dabei ebenfalls 12 Wochen betragen. Wenn man auch als zweite Dosis Astazeneca erhalten möchte, muss man dies explizit fordern und beim Hausarzt vornehmen lassen. Die Impfzentren dürfen Astrazeneca nicht mehr an Personen unter 60 Jahren verimpfen.

Ist der Termin gemacht, sollte man ein paar Dinge nicht vergessen und zum Termin mitbringen:

  • Personalausweis
  • Formulare des Arbeitgebers oder Arztes oder die Bescheinigung als Kontaktperson
  • Impfpass - wenn dieser nicht auffindbar ist, kann das Impfzentrum eine Bescheinigung ausstellen.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat mehrere zentrale Impfzentren einrichten lassen.

Wo bekomme ich den vermittlungscode für die corona impfung

Das sind die Impfzentren in Baden-Württemberg.
© Foto: Landesregierung BW

Fragen und Antworten zur Impfung, zahlreiche Formulare und eine Liste der Impfzentren finden sich auf der Seite impfen-bw.de

Vor der Corona-Impfung findet eine Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und den Ablauf der Impfung statt. Schon im Vorfeld eines Impftermins kann das Aufklärungsmerkblatt beim RKI heruntergeladen werden. Dort findet sich auch die Einwilligungserklärung zur Impfung.

Hat man Nebenwirkungen nach der Corona-Impfung, die noch nicht auf dem Beipackzettel der Impfung aufgeführt sind, kann man diese beim Paul-Ehrlich-Institut melden. Das Institut stellt online Formulare dafür zur Verfügung.

Empfohlener Inhalt der Redaktion

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Um auf diesen Inhalt zugreifen zu können, müssen Sie auf unsere Webseite wechseln.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Der gelbe Impfpass ist in der Corona-Pandemie sehr wichtig geworden. Doch geht eine Impfung ohne Impfpass? Ist der weiße Impfausweis noch gültig? Fragen und Antworten rund um den Impfpass.

Das Impfen gegen das Coronavirus in Deutschland kommt voran, immer mehr Menschen werden immunisiert, auch wenn Impfstoff bisweilen knapp ist. Doch worauf sollte man nach der Impfung achten bei Sport, Autofahren und dem Trinken von Alkohol?

Hat man die Impfung erhalten sind Nebenwirkungen nicht unüblich. Denn der Impfstoff sorgt für eine Reaktion des Immunsystems. Zu den häufigen Symptomen nach einer Corona-Impfung gehören Schmerzen und jucken an der Einstichstelle, Schmerzen im Arm, Kopfschmerzen und Fieber.

Endlich ist der ersehnte Tag der Impfung da und dann fühlt man sich erkältet. Kann man sich trotzdem impfen lassen. Das Robert Koch-Institut schreib dazu in den Aufklärungsblättern zu den Impfungen: „Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.“ Mit einer leichten Erkältung darf man sich also ohne Probleme impfen lassen.

Ist mal vollständig geimpft, braucht man für viele Dienstleistungen mittlerweile keinen Corona-Test mehr. Macht man dennoch einen und dieser fällt positiv aus, kann das folgende Gründe haben:

  • Man hat sich bereits kurz vor der Impfung angesteckt. Denn die Inkubationszeit bei Corona beträgt fünf bis sechs Tage.
  • Man hat sich kurz nach der Impfung angesteckt. Den vollen Impfschutz hat man nämlich erst nach 10 bis 14 Tagen nach der Impfung.
  • Ein Schnelltest kann auch falsch positiv sein.
  • Man hat sich trotzt Impfschutz angesteckt. Dann kann man aber mit einem milden Verlauf rechnen.

Die Delta-Variante breitet sich langsam auch in Deutschland aus. Es gibt die Befürchtung, dass die Impfungen gegen diese Variante nicht so gut wirken wie gegen den sogenannten Wildtyp. Studien haben nun gezeigt wie wirksam Biontech und Astrazeneca gegen die Delta-Variante sind.

Langsam nimmt das Impftempo Fahrt auf. Wie viele Leute in Deutschland bereits geimpft sind, weist die Bundesregierung in einem Dashboard aus. Dort wird zwischen Erst- und Zweitimpfung bzw. nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Die Daten stammen vom RKI.