Sogenannte „Kultur- und Naturgüter” dürfen nicht ohne entsprechende Genehmigung ausgeführt werden. Darunter zählen Antiquitäten, alte Münzen aber auch vermeintlich Wertloses wie Steine, Fossilien oder Ähnliches. Was genau darunter fällt, wird zudem von den Behörden sehr weit ausgelegt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Haft- und Geldstrafen. Bei Geldumtausch muss darauf geachtet werden, die Quittung bis zur Ausreise aufzubewahren, da diese beim Wechsel in Euro vorher vorgelegt werden muss. Außerdem dürfen maximal Geldmengen im Wert von 5.000 US-Dollar ohne Voranmeldung ausgeführt werden. Show Mitbringsel und sonstige Waren, die aus der Türkei mitgebracht werden, dürfen bestimmte Mengen- und Geldwerte nicht überschreiten. Auch kommt es darauf an, wie man ein- und ausreist. Bei Flug- und Schiffsreisen ist der Höchstwert 430 Euro. In jedem Fall sollten auch hier Quittungen und Rechnungen aufbewahrt werden, um im Zweifelsfall den Wert der Waren nachweisen zu können. Um Mißverständnisse und Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, wertvolle Dinge wie Laptops, Digitalkameras, und Ähnlichem vor Reisebeginn beim Zoll anzumelden. Bitte beachten Sie gleichzeitig auch die Einreisebestimmungen für Deutschland. Quellen: auswaertiges-amt.de und tuerkeireiseblog.de Günstige Angebote für die Türkei entdecken
Hab gehört 10.000€ pro Person ? Weil wir fahren zu dritt und haben 15.000€ passt das?
Über 10.000€ pro Person muss es lediglich dem Zoll gemeldet werden und die können vielleicht fragen, wo das Geld her kommt. Wenn du beispielsweise einen Bankbeleg hast, dass du es abgehoben hast, ist alles okay. Wenn ihr zu dritt seid und keiner mehr als 10.000€ bei sich trägt, ist alles okay. Es könnte sein, dass der Zoll nur einen von euch zur Seite zieht und wenn dieser dann die ganze 15000€ hat, könnte es ein Problem sein.
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Ab EUR 10.000 muss die Ein- und Ausfuhr beim Zoll deklariert werden.
Bis 10.000€ pro Person. Sonst droht Bussgeld
Wie funktioniert das, auf einen anderen Kontinent zu fliegen? Ich bin noch nie mit einem Flugzeug geflogen und war noch nie auf einem anderen Kontinent, sondern immer nur in Europa und auf dem Landweg. Nun würde mich aber mal Brasilien interessieren. Aber ich habe nicht so richtig Ahnung, wie das so funktioniert mit dem Flug und Visum und allem. Also ich muß wohl ein Visum an der brasilianischen Botschaft beantragen, richtig? Damit ich dann einen Flug in dem Zeitraum buchen kann, in dem das Visum gültig ist, oder? Aber wie finde ich da den günstigsten Flug? Nicht nur der Flug für sich ich muß ja auch irgendwie an den Flughafen hinkommen und wenn von einfach Beispiel ein Flug von Hamburg 1.000 Euro kostet aber von München nur 600 Euro wäre es günstiger mit dem Zug nach München zu fahren und von dort abzufliegen, oder? Und war schon mal jemand so weit fliegen und kann sagen, wie das so ist? Also ich hätte gerne einen Fensterplatz wo man auch die Landschaften sieht (gut, bei meiste Strecke wohl nur Meer), kostet dann mehr Geld, oder? Darf man Flugplätze während des Fluges tauschen, wenn z.B. einer in der Mitte der Reihe unbedingt den Atlantik sehen will und ich gib ihm meinen und andersrum wenn ich z.B. unbedingt Holland sehen will läßt er mich hin? Wird sowas auch praktiziert? Und wie ist es mit Essen und Trinken, man darf ja nicht mehr viel mitnehmen wegen Terrorgefahr und so, aber Brötchen und ne Flasche Wasser? Und darf man von Brasilien aus dann eingekaufte Sachen per Post/Paket nach Deutschland schicken um Gepäckgebühren zu sparen? Oder gibt das Probleme mit dem Zoll? Danke für eure Hilfe von jemandem der mal auf einen anderen Kontinent geflogen ist.
Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Mehr dazu erfahren Sie auf der in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache auf der Seite des Auswärtigen Amtes: Konsularinfo-Zoll Reisen/Umziehen mit HaustierenWenn Sie Ihr Haustier aus der Türkei nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land mitnehmen möchten, weil Sie dorthin verreisen oder umziehen, müssen Sie die Vorschriften der EU zur Einfuhr- und Durchfuhr von Haustieren beachten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Reise über die notwendigen Impfungen und Unterlagen. Falls Sie mit dem Tier fliegen, kontaktieren Sie bitte auch Ihre Fluggesellschaft, um zu erfahren, welche Bestimmungen für den Transport von Haustieren es dort gibt (z.B. ob die Mitnahme in der Kabine, oder nur im Frachtraum möglich ist). Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten die Regelungen der Europäischen Verordnung [EG] Nr. 998/2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. In einigen EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise in Irland, Malta, Finnland und im Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokken-Behandlung (Bandwürmer). Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung des betreffenden Landes über die einzelnen Vorschriften. Insbesondere muss
Die Türkei zählt zu den Herkunftsländern in denen die Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich sind. Deswegen müssen Haustiere, die aus der Türkei eingeführt werden, vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutentnahme muss ein autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Seiten: Europäischen Kommission Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zoll Bei Fragen zur Einfuhr von Haustieren in die Türkei wenden Sie sich bitte an die zuständige türkische Auslandsvertretung: Türkisches Außenministerium Artenschutz und Schutz von Kulturgütern in der TürkeiDie Türkei ist ein Land, das außerordentlich reich ist an Natur- und Kulturschätzen. Abwechslungsreiche Landschaften bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat und in nahezu allen Landesteilen gewähren archäologische Ausgrabungsstätten und Museen Einblicke in das Leben früher Hochkulturen und in die vielfältige und abwechslungsreiche Kulturgeschichte des Landes. Damit diese Schätze auch für kommende Generationen erhalten werden können, ist es notwendig, sie durch Gesetze und Kontrollen zu schützen. Als Reisende können auch Sie zum Artenschutz und zum Erhalt von Kulturgütern beitragen. Bitte beachten Sie auch, dass Verstöße gegen Vorschriften und Verbote in diesem Bereich empfindliche rechtliche Konsequenzen haben können. Türkische Behörden verstehen keinen Spaß und zeigen sich selten nachsichtig, wenn es um den Schutz von archäologischen Fundstücken oder seltenen Tier- und Pflanzenarten geht! Wer beim unerlaubten Sammeln von tierischen oder pflanzlichen Proben, mit einer antiken Münze im Handgepäck oder beim Beschädigen einer Ausgrabungsstätte erwischt wird, muss mindestens mit Festnahme durch die Polizei, einer Einreisesperre in die Türkei und einer Geldstrafe rechnen. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise:
Hinweise zur Mitnahme von exotischen Souvenirs, zum Washingtoner Artenschutzabkommen und zu Beschränkungen oder Einfuhrverbote finden Sie auf den Seiten des Zolls. Bitte beachten Sie bitte auch den Flyer zum illegalen Kulturguthandel des Auswärtigen Amtes. Vorsicht vor exotischen Souvenirs!Bitte beachten Sie beim Einkauf von Mitbringsel die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommen! Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wurde 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA; engl. CITES) geschlossen. Nicht wenige Reisende erleben bei ihrer Rückkehr oder Einreise nach Deutschland eine böse Überraschung, wenn z.B. getrocknete oder lebende Pflanzen, Blumenzwiebeln, Muscheln oder Produkte aus Elfenbein, Reptilien, Leder- bzw. Pelzwaren o.ä. vom Zoll beschlagnahmt oder gar Strafverfahren aufgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt auf folgenden Seiten, welche Mitbringsel Sie problemlos aus der Türkei aus- und in Deutschland einführen können. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen: Artenschutz-Online Bundesamt für Naturschutz Zoll-Artenschutz EC-Environment |