Wie verhalten sie sich in dieser situation richtig ich fotografiere die unfallstelle

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall auf der Autobahn verwickelt sind, heißt es Ruhe bewahren. Denn Hektik kann zu Fehlern führen, die im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Sie und andere Beteiligte haben können. Halten Sie sich deshalb nach einem Unfall auf der Autobahn an einen festen Ablauf, um die Gefahr zu minimieren. Das kann Leben retten.

Vorgehen nach einem Autobahnunfall auf einen Blick

  • Warnblinker anstellen und Warnweste anziehen
  • Aus der Gefahrenzone retten
  • Die Unfallstelle sichern
  • Bei Personenschäden: Notruf wählen und Erste Hilfe leisten
  • Daten mit den Unfallbeteiligten austauschen
  • Den Unfallhergang dokumentieren

Warnblinker anstellen und Warnweste anziehen

Kommt Ihr Auto pannen- oder unfallbedingt auf der Autobahn zum Stehen, machen Sie unbedingt den nachfolgenden Verkehr darauf aufmerksam. Denn jedes liegen gebliebene Fahrzeug ist eine Gefahr für den Folgeverkehr.

Schalten Sie deshalb nach dem Unfall sofort die Warnblinkanlage ein. Wenn es Ihnen noch möglich ist, fahren Sie Ihr Auto auf den rechten Standstreifen. So können Sie sich in Sicherheit bringen und behindern den fließenden Verkehr nicht.

Sie und Ihre Mitfahrer sollten beim Verlassen des Fahrzeugs Warnwesten tragen. Für den Fahrer sind diese seit 2014 Pflicht. Stellen Sie sicher, dass Ihre Warnwesten im Innenraum des Autos liegen und nicht im Kofferraum. Dann müssen Sie das Fahrzeug nicht ohne Warnweste verlassen.

Aus der Gefahrenzone retten

Nicht immer ist es möglich, das Auto rechtzeitig auf den rechten Standstreifen zu fahren. In vielen Unfallsituationen kommt es mitten auf der Fahrbahn zum Stehen, im schlimmsten Fall auf der Überholspur. Retten Sie sich so schnell wie möglich aus der Gefahrenzone. Bleiben Sie unter keinen Umständen im Fahrzeug sitzen, da es zu Folgeunfällen kommen kann. Beobachten Sie den Verkehr und verlassen Sie das Fahrzeug in einem geeigneten Moment. Und zwar immer auf der dem Verkehr abgewandten Seite.

Wenn Sie als Fahrer Ihren Pkw zum rechts liegenden Seitenstreifen hin verlassen müssen, müssen Sie über die Türe des Beifahrers aussteigen. Wenn Sie auf der Überholspur einer mehrspurigen Autobahn liegen geblieben sind, müssen Sie das Fahrzeug möglicherweise in Richtung des Mittelstreifens verlassen. In dem Fall steigen alle Mitfahrer auf der Seite des Fahrers aus. Versuchen Sie auf keinen Fall, die Fahrbahn zu überqueren. Warten Sie auf die Pannenhilfe bzw. die Rettungskräfte. Bleiben Sie dabei während der gesamten Zeit hinter der Leitplanke.

Die Unfallstelle sichern

Nachdem Sie sich aus dem Gefahrenbereich gerettet haben, müssen Sie die Unfallstelle absichern. Nur so können nachfolgende Autofahrer auf die Gefahrensituation reagieren. Nehmen Sie dazu das Warndreieck aus dem Kofferraum. Stellen es je nach Ortslage und Situation in einem Abstand zwischen 150 und 400 Metern entfernt von der Unfallstelle auf der Autobahn auf. 150 Meter entsprechen 3 Begrenzungspfosten.

Wählen Sie bei Unfällen mit Personenschaden einen größeren Abstand. Halten Sie das Warndreieck beim Aufstellen sichtbar vor Ihren Körper und bewegen Sie sich möglichst weit vom Fahrbahnrand entfernt. Laufen Sie während der gesamten Zeit hinter der Leitplanke. Auch wenn es bei einem Unfall Verletzte gegeben hat, sichern Sie zuerst die Unfallstelle. So schützen Sie sich und den Folgeverkehr vor weiteren Unfällen.

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und macht sich damit strafbar. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.

Situation

Die Zahl der Fahrzeuge wächst ständig, mit ihr leider auch die Zahl der Verkehrsunfälle, wenngleich die Schwere der Unfallfolgen z.B. auch durch verbesserte Fahrzeugtechnik nachlässt.

Jedes Jahr werden in der Stadt und im Landkreis München annähernd 50.000 Verkehrsunfälle der Polizei bekannt. Der Anteil der tatsächlich erfolgten Unfälle liegt jedoch weitaus höher, da nicht jeder "Sachschaden" der Polizei gemeldet wird.

Übrigens: Bei Unfallfluchten mit Schwerverletzten liegt die Aufklärungsquote in den letzten Jahren bei über 80%, mit tödlichem Ausgang sogar seit Jahren bei 100%.

Rechtslage

Das geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, z.B. wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind, weil etwa ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde.

Fast jeder weiß noch, dass in einem solchen Fall ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen ist. Dass aber zunächst eine Wartepflicht, abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe besteht, ist häufig nicht bekannt; dabei könnten Sie sich strafbar machen, wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen und sogleich weiterfahren würden.

Hat sich innerhalb der Wartefrist niemand gemeldet, ist unverzüglich der Berechtigte von dem Schadensereignis zu verständigen, ersatzweise kann die Unfallmeldung auch bei der Polizei abgegeben werden. Dazu notieren Sie sich das Kennzeichen, die Marke, Typ und Farbe, sowie Standort des beschädigten Fahrzeuges und die festgestellten Schäden.

Die baldmöglichste Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle ist die häufigere Variante, da der Geschädigte in den wenigsten Fällen bekannt ist.

Rechtlich ist das Verhalten nach einem Verkehrsunfall im § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Verstöße, die sich ausschließlich gegen Vorschriften des § 34 Straßenverkehrsordnung richten, stellen eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet werden kann, z.B. wenn kein Zettel hinterlassen wurde.

Das Gericht kann von einer Strafe nach § 142 Strafgesetzbuch absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall im ruhenden Verkehr, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.
Wird der Polizei ein solcher Fall bekannt, ist sie - wie bei allen Straftaten - gesetzlich verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.

Richtiges Verhalten

Kommt es zum Unfall, bleiben Sie handlungsfähig!

Es ist völlig normal, den Gedanken an einen Unfall aus seinem täglichem Leben zu verbannen. Aber normal ist - leider - auch der Unfall. Überwinden Sie Ihre Angst!

Proben Sie den Unfall im Kopf! So ungewöhnlich dieser Vorschlag klingen mag, so hilfreich und einfach ist er: Wenn Sie von einem Unfall hören, stellen Sie ihn sich möglichst klar vor.

Nehmen Sie sich vor, selbst etwas zu tun - etwas, was die Situation verbessert.

Das erste Gebot: Anhalten

Das Gesetz verpflichtet jeden, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann, zunächst am Unfallort zu bleiben und die Feststellung seiner Person zu ermöglichen.

Ausnahmen gelten nur in absoluten Notfällen z.B. wenn ein Schwerverletzter versorgt werden muss.

Absichern der Unfallstelle

Prüfen Sie die Folgen des Unfalls und entscheiden Sie, was zuerst zu tun ist.

Durch Rettungsaktionen vor Absicherung der Unfallstelle setzen sie unter Umständen Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.

Nachts auf einer vielbefahrenen Fernstraße, an unübersichtlichen oder unbeleuchteten Unfallstellen oder in ähnlichen Situationen sollten Sie, wenn den Verletzten nicht unmittelbare Lebensgefahr droht, zunächst die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern.

Nutzen Sie die Hilfe von Fahrzeuginsassen und anderen Verkehrsteilnehmern, gehen Sie arbeitsteilig vor. Aber: Sicherheit nicht vergessen!

Warnblinkanlage einschalten

Steigen Sie vorsichtig aus und achten Sie dabei auf den fließenden Verkehr.

Seit 1. Juli 2014 besteht auch in Deutschland die Verpflichtung in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen je eine Warnweste mitzuführen. Nutzen Sie dieses Sicherungsmittel.

Verlassen Sie rasch die Fahrbahn und begeben Sie sich an einen sicheren Ort, z. B. auf Autobahnen hinter die Schutzplanke.

Stellen Sie Warndreieck und - soweit vorhanden - Warnleuchte in ausreichender Entfernung (mindestens 100m auf Landstraßen und 200m auf Autobahnen) auf. Schalten Sie vor allem bei Dunkelheit grundsätzlich die Fahrzeugbeleuchtung ein. Bei Bagatellschäden müssen Sie die Unfallstelle unverzüglich räumen.

Erste Hilfe

Zur Ersten Hilfe bei Unglücksfällen ist jedermann, besonders aber jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, soweit die Hilfe erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Im Verbandskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandsmaterialen. Bei allen Verletzungen, die nicht offensichtlich ungefährlich sind, sollte man nach der Ersten Hilfe einen Arzt zu Rate ziehen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen können in Notfällen (auch im häuslichen Bereich) über Leben und Tod entscheiden. Frischen Sie Ihre Kenntnisse von Zeit zu Zeit in einem Erste-Hilfe-Kurs wieder auf.

Notruf absetzen

Halten Sie sich bei Notfallmeldungen an das "W-Schema":
Allgemeiner Notruf "110"

  • Wer meldet? (Name und Standort)
  • Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
  • Was ist passiert? (Zahl der Verletzten; Schilderung der Unfallfolgen und Verletzungen)
  • Warten auf Rückfragen!


Beenden Sie das Gespräch niemals selbst, vielleicht hat die Rettungsleitstelle noch Fragen an Sie.

Achten Sie auf Autobahnen und Bundesstraßen auf die Pfeilmarkierungen an den Leitpfosten, sie geben die Richtung der nächst gelegenen Notrufsäule an.

Personalien austauschen

Notieren Sie die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeugs).

Haben Sie nicht alle Angaben über die eigene Versicherung oder die Versicherung des Unfallgegners zur Hand, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer alle notwendigen Informationen erhalten. Dieser ist unter der Rufnummer 0180/25026 bundesweit rund um die Uhr (eine Gebühreneinheit) zu erreichen.

Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weitergibt. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.

Sie sind, wie jeder andere Beteiligte, gesetzlich verpflichtet, so lange am Unfallort zu bleiben, bis Sie zu Gunsten der anderen Unfallbetroffenen die Feststellungen Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und die Art Ihrer Beteiligung am Unfall ermöglicht haben. Ferner müssen Sie auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und nach bestem Wissen Angaben über Ihre Versicherung machen. Andernfalls machen sie sich strafbar.

Besteht einer der Betroffenen auf eine polizeiliche Unfallaufnahme müssen Sie das Eintreffen der Polizei abwarten.