Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Worms die Bruttokaltmiete (Bsp. Bruttokaltmiete= Kaltmiete + Betriebskosten). Die maximalen Richtwerten des Jobcenter Worms finden Sie hier. Ab 01.01.2021 ergeben sich folgende Werte, gemessen an der Personenzahl und Wohnfläche.
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 380,80 €
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 437,80 €
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 567,20 €
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 638,10 €
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 742,25 €
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 848,30 €
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 954,15 €
Für jede weitere Person kommen je 15 qm Wohnfläche 106,00 € hinzu.
Sprechen Sie bitte beim Jobcenter Worms vor, damit Ihr Umzug zugesichert werden kann. Bitte bringen sie eine bereits ausgefüllte Mietbescheinigung und gegebenenfalls den noch nicht unterzeichneten Mietvertrag zur Vorsprache mit.
Sie wohnen bereits in Worms, aber die Kosten der Unterkunft sind unangemessen. Ihren Mietvertrag haben Sie trotzdem bereits unterzeichnet – Was passiert nun? Nach dem Ablauf von 6 Monaten werden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen, die Differenz müssen Sie als Mieter dann selbst tragen. Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, richtet sich nach dem Einzelfall. Die Angemessenheitsgrenze legt die Stadt Worms fest. Falls Sie die Differenz nicht selbst bezahlen können, wird geprüft, ob Sie die Wohnung wechseln müssen (Kostensenkungsverfahren). Nähere Informationen zu Ihrem Sachverhalt erhalten Sie in diesem Fall von Ihrem Sachbearbeiter.
Sie benötigen Unterstützung für Ihre Kaution? Wenden Sie sich dazu bitte an die Stadtverwaltung Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms. Sprechen Sie dort mit dem noch NICHT unterzeichneten Mietvertrag vor. Diese Aufgabe wurde vom Jobcenter Worms an die Stadt Worms übertragen. Das Formular zum Ausdrucken finden Sie auch auf unserer Website. Dieses finden Sie unter dem Reiter e-Service - Downloadcenter: Antrag Darlehen Mietkaution.
Wenden Sie sich auch hier bitte an die Stadtverwaltung Worms. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Stadtverwaltung Worms finden Sie unter folgendem Link:
Ist bei Hartz-4-Bezug die Wohnung zu teuer, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Nach 6 Monaten kann das Jobcenter nach erneuter Prüfung die Mehrkosten vom Hartz 4 Regelsatz abziehen. In unserem Ratgeber findest du Informationen wie du mit einer Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter umgehst und die Mietkosten senken kannst. Arbeitslose Personen mit Hartz 4 haben nach dem deutschen Fürsorgerecht einen Anspruch darauf eine angemessene Wohnung vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Dabei darf eine bestimmte Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis nicht überschritten werden. Liegen die Kosten für die Wohnung über den Mietobergrenzen vom Jobcenter, dann werden Leistungsbezieher von ALG 2 dazu aufgefordert die Kosten für die Wohnung innerhalb von 6 Monaten zu reduzieren. In dem folgenden Artikel erfährst du Möglichkeiten, wie du die Mietkosten reduzieren kannst und so einen Umzug in eine neue Wohnung vermeiden kannst. Hartz 4 Wohnung zu teuer: Das kannst du tun.
Häufig gestellte Fragen zu einer teuren Hartz 4 Wohnung und der Selbstbeteiligung Wie lange wird vom Jobcenter die volle Miete gezahlt? Überschreitet ein Hartz 4 die Mietobergrenze, was einem Jobcenter als angemessen bewertet, übernimmt das Amt in der Regel sechs Monate lang die Mietkosten. In dieser Zeit fordert das Jobcenter mit der Kostensenkungsaufforderung den Hartz-4-Empfänger meist dazu auf, die Kosten für die Miete oder die Heizung zu senken.
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