Wie sieht der Wahlzettel am Sonntag aus

15. Mai 2022 um 16:21 Uhr

Wie sieht der Wahlzettel am Sonntag aus

Es muss nicht immer der Stift aus der Wahlkabine sein. Selbst das Kreuz mit Lippenstift und Nagellack gemalt ist gültig, wenn die Stimme eindeutig zugeordnet werden kann. Foto: Jessica Kuschnik

Krefeld Am Sonntag finden in NRW die Landtagswahlen statt – etwas, das die meisten durchaus ernst nehmen. Dennoch gibt es Spaßvögel, die mit dem Abstimmungszettel ihren Schabernack treiben. Dürfen die das? Was erlaubt ist und was nicht – ein Überblick.

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Den Glitzerstift der Tochter statt den Stift in der Wahlkabine für das Kreuzchen benutzen, einen Kussmund in das gewünschte Feld drücken, statt die Partei der Wahl mit einem Kreuz zu markieren – da stellt sich manchem Wähler die Frage: Darf ich das? Darüber, wie eine Partei gewählt werden soll außer mit einem Kreuz an der richtigen Stelle, werden die wenigsten bisher nachgedacht haben. Denn so geben schließlich die meisten Wähler ihre Stimme ab, weiß Hans-Jürgen Neuhausen, Leiter der Abteilung Statistik und Wahlen im Bürgerservice der Stadt Krefeld. Doch dass Stimmen manchmal auch auf kuriose Art und Weise abgegeben werden, kommt ebenfalls vor. Ob die Stimme dann gültig ist, verraten wir hier:

Das Schreibutensil

Wie sieht der Wahlzettel am Sonntag aus

Es muss nicht immer ein Kreuzchen sein, auch gemalte Herzen, Smileys oder Blumen sind gültig soweit klar erkennbar ist, für wen der Maler abstimmt. Foto: Jessica Kuschnik

Der Stift, der in den Wahlkabinen ausliegt, ist ein nicht radierfähiger Bleistift. Dennoch trauen manche Bürger dem Schreibgerät nicht über den Weg. Zu sehr ähnelt er einem handelsüblichen Bleistift, der ja leicht ausradiert werden könnte. Kein Problem, denn auch der mitgebrachte Kugelschreiber darf fürs Häkchen verwendet werden. Falls der nicht zur Hand ist, kann theoretisch sogar ein Lippenstift zweckentfremdet werden. Das bestätigt Wahlamtsleiter Neuhausen. Ob der Lippenstift allerdings auch nicht radierfähig ist, sei dahingestellt.

Sogar das Loch im richtigen Kästchen kann das Kreuz ersetzen. Zu bunt sollte es der Wähler aber nicht treiben. Foto: Jessica Kuschnik

Das Kreuz

Ein „X“ gehört in den Kreis, dann ist die Stimme gültig. Richtig, doch das heißt nicht, dass ausschließlich ein „X“ die Stimme gültig macht. Tatsächlich sind auch Smileys, Blümchen, komplett ausgemalte Kreise oder Herzchen gültig. „Wesentlich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ist, dass eindeutig erkennbar ist, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber beziehungsweise welcher Landesliste die Stimme zugedacht ist“, sagt Wahlamtsleiter Neuhausen. „Dies muss nicht zwingend durch ein Ankreuzen in dem dafür vorgesehenen Feld sein.“ Das wird auch deutlich, wenn alle Kreise einen Anstrich bekommen und nur eines freigelassen wird. In diesem Fall gilt die Partei mit dem freigelassenen Kreis als gewählt. Gültig ist die Stimme sogar dann, so Neuhausen, wenn ein Bewerber oder eine Landesliste durch einen Riss in den Kreis gekennzeichnet worden ist.

Auch Sticker können die Stimme markieren. Wichtig: Markiert dieser zwei Kästchen, ist die Stimme ungültig. Foto: Jessica Kuschnik

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Die Unterschrift

Wenn gemalt werden darf, dann darf doch sicher auch geschrieben werden, oder? Falsch! Mit der Schreiberei auf dem Stimmzettel sollte jeder Wähler vorsichtig sein. Wer beispielsweise seinen Wahlzettel unterschreibt oder anderweitig mit seinem Namen versieht, der macht diesen damit ungültig. Denn: Das Wahlgeheimnis wurde nicht gewahrt. Und auch andere Kennzeichnungen machen den Wahlzettel ungültig, sagt Neuhausen mit Verweis auf die geltenden Regeln. Ungültig wird der Stimmzettel unter anderem dann, wenn ein Fragezeichen darauf gemalt wird, die Rückseite gekennzeichnet wird oder das Kreuz auf dem Wahlzettel mehrere Felder markiert.

Das Kind

Noch schnell mit dem Sprössling in das Wahllokal gehüpft und dem Junior gezeigt, wie das mit dem Wählen genau funktioniert. Ist das überhaupt erlaubt? Der Säugling oder das Kleinkind dürfen mit in die Wahlkabine, doch ältere Kinder müssen warten, bestätigt der Krefelder Wahlamtsleiter. Denn kann das Kind schon lesen und schreiben, kann es auch allen im Wahllokal erzählen, was Mama oder Papa „geheim“ gewählt hat. Und das wiederum verstößt gegen das Wahlgeheimnis.

Werbung und Fernseher

Eine der Aufgaben der Wahlhelfer ist es, dafür zu sorgen, dass in den Wahllokalen keine Werbung für eine Partei gemacht wird. Plakate und Anstecker sind verboten. Wichtig sei auch, „dass in der Wahlkabine keine Selfies oder Videoaufnahmen gemacht werden dürfen“, sagt Neuhausen. Der jeweilige Wahlvorstand kann den Wähler auffordern, dass Mobiltelefon wegzustecken.