Wie löse ich einen Wunsch Gutschein online ein?

Deine Gutscheine findest du immer am Anfang des Monats automatisch in deiner Belonio App und unter https://my.belonio.app Zu deinen Gutscheinen kommst du, wenn du auf "Gutscheine" klickst und dann deinen gewünschten Gutschein auswählst.

Lass dir hierbei gerne von unserem virtuellen Assistenten Bo direkt in der App helfen.

Wichtig:

Geschenkgutscheine sind für 3 Jahre gültig. Fristbeginn ist das Ende des Jahres, in dem der Geschenkgutschein ausgestellt wurde.

Bitte stell sicher, dass du die aktuellste Version der Belonio App auf deinem Handy nutzt. Die korrekte Darstellung der Gutscheine ist davon abhängig.

Nur für das Angebot aller deutschen Media Markt Märkte, auch online, als Guthaben einsetzbar.

Fülle wie gewohnt deinen Warenkorb im Online-Shop des MediaMarkt. Klicke im Bezahlvorgang auf die Option "Geschenkkarte hinzufügen":


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Gebe die Gutscheinnummer und die PIN während des Bezahlvorgangs an und bestätige dies. Du kannst jetzt den Online-Kauf abschließen. 

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Gutschein in der Filiale vor Ort einlösen

Lege bzw. zeige beim Bezahlen an der Kasse den Barcode aus deiner Belonio App in einer Media Markt Filiale vor. Gebe zusätzlich nach Aufforderung den PIN beim Bezahlvorgang an.

Tipp:

Sage den Mitarbeitern in den Filialen immer, dass sie den Barcode als Geschenkkarte scannen sollen.

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Gutscheine & Geschenkkarten

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Deine Geschenkarte kann im ABOUT YOU Online Shop eingelöst werden. Geschenkkarten sind zeitlich unbegrenzt und nicht an einen Mindestbestellwert gebunden. Deine Geschenkkarte kannst Du im Bestellprozess ganz bequem als Zahlungsart hinzufügen. klick hierfür einfach im Bereich Zahlarten auf "Karte hinzufügen" und gib Deinen 10-stelligen Geschenkkartencode im entsprechenden Feld ein. Der Wert der Geschenkkarte wird Dir anschließend vom Gesamtbetrag Deiner Bestellung abgezogen. Sollte ein Restbetrag auf der Karte verbleiben, kann dieser ganz einfach bei der nächsten Bestellung eingelöst werden, indem Du die Karte erneut als Zahlungsart auswählst. Die Geschenkkarte wird hierfür automatisch in Deinem Kundenkonto gespeichert. Bitte beachte jedoch, dass das Hinterlegen der Geschenkkarte nur möglich ist, wenn Du Dich als Nutzer anmeldest. Bestellst Du als Gast, wird Deine Karte nicht gespeichert und muss diese erneut eingeben werden, solltest Du einen Restbetrag über haben und einlösen wollen.

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Kostenlose Hotline: Mo - Fr 08 - 22, Sa - So 09 - 20

Die Wunschgutschein GmbH, Bahnhostraße 43, 59929 Brilon, bietet mit dem Produkt „Shoppingkonto“ den Verkauf von Gutscheinen im Abonnement an Endkunden an. Der Endkunde kann monatlich Gutscheine mit definierten Beträgen in einer digitalen Sammelbox der Wunschgutschein GmbH sammeln.

Die Wunschgutschein GmbH eröffnet zu diesem Zweck für jedes „Shoppingkonto“ eine eigene digitale Gutschein-Sammelbox („Sammelbox“), mit individuellen Zugangsdaten. Mittels dieser „Sammelbox“ kann der Endnutzer seine Gutscheine digital ablegen, so dass er über seine Gutscheine uneingeschränkt wirtschaftlich verfügen kann und diese Gutscheine im Einlöse-Portal www.wunschgutschein.com gegen Akzeptanz-Partner-Gutscheine von zur Zeit über 500 Einlöse-Partnern einlösen kann.

Jeder Gutschein enthält zur eindeutigen Identifizierung eine individuelle Gutschein-Kontrollnummer. Die Gutscheine für das „Shoppingkonto“ werden nach der Bezahlung der digitalen „Sammelbox“ durch die Wunschgutschein GmbH gutgeschrieben.

Für die Einlösung der Gutscheine, gelten die AGB des „Kooperationspartners“, einzusehen unter www.wunschgutschein.de/agb. Die jeweiligen Einlöse-Partner, bei denen aktuell Gutscheine eingelöst werden können, sind zu finden unter www.wunschgutschein.de/einloesen.

Die Wunschgutschein GmbH ist nicht zur dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten „Kooperationspartner“ verpflichtet. Bei Beendigung der Zusammenarbeit mit einem „Kooperationspartner“ können die Gutscheine jedoch weiterhin bei den Einlöse-Partnern des jeweiligen „Kooperationspartners“ eingelöst werden. Die Wunschgutschein GmbH hat keinen Einfluss darauf, mit welchen Einlöse-Partnern der „Kooperationspartner“ zusammenarbeitet.

Mit dem Erwerb der Gutscheine im Rahmen des „SteuersparCard-Abonnements“ wird ein Anspruch auf Einlösung gegen Akzeptanz-Partner-Gutscheine der Einlöse-Partner des „Kooperationspartners“ begründet, dabei entspricht der Nennwert eines Gutscheins dem Nennwert eines Akzeptanz-Partner-Gutscheins eines Einlöse-Partners des „Kooperationspartners“. Die volle Höhe des Nennwertes des eingelösten Gutscheins wird dabei vom Gesamtwert der in der „Sammelbox“ angesammelten Gutscheine abgezogen, bis die verfügbaren Gutscheine in der „Sammelbox“ aufgebraucht sind.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Wunschgutschein GmbH und dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer Bestellung getroffen werden, sind in diesen AGB, einem Bestellformular oder einem Antragsformular, der Datenschutzerklärung und einer etwaigen Auftragsbestätigung der Wunschgutschein GmbH (insgesamt „Vertragstext“) niedergelegt.

§ 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Ein Gutschein bezeichnet ein Instrument, das entweder in physischer oder elektronischer Form vorliegt und den Inhaber des Gutscheins ("Gutschein-Inhaber") berechtigt, innerhalb des in der „Sammelbox“ angegebenen Zeitraums diesen beim „Kooperationspartner“ einzulösen ("Einlösungsfrist"). Die Gutscheine sind dem „Kooperationspartner“ fest zugeordnet. Die Wunschgutschein GmbH ist Wiederverkäufer von Gutscheinen des „Kooperationspartners“. Herausgeber der Gutscheine ist der „Kooperationspartner“.

Die „Sammelbox“ bezeichnet ein digitales Gutscheinkonto. Der Endnutzer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine Gutscheine dort zu sammeln oder direkt nach Erhalt einzulösen. Die in der „Sammelbox“ angesammelten Gutscheine können nicht ausgezahlt werden und werden nicht verzinst. Das in der „Sammelbox“ angezeigte EUR-Guthaben stellt lediglich eine Berechnung des Gesamtwertes der einzelnen Gutscheine dar, über die der Endnutzer verfügen kann.

Der „Kooperationspartner“ ist eine unabhängige dritte Partei, von welchem die Wunschgutschein GmbH die Gutscheine bezieht und an Unternehmen weiterverkauft. Die Gutscheine sind dem „Kooperationspartner“ fest zugeordnet und können nur beim „Kooperationspartner“ gegen Akzeptanz-Partner-Gutscheine bei Einlöse-Partnern des „Kooperationspartners“ eingelöst werden.

Die Einlöse-Partner des „Kooperationspartners“ sind Händler oder Dienstleister, bei denen die Gutscheine des „Kooperationspartners“ eingelöst werden können. Die Wunschgutschein GmbH ist selbst lediglich Wiederverkäufer der Gutscheine des „Kooperationspartners“ und verkauft und stellt die Gutscheine des „Kooperationspartners“ lediglich zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, die Gutscheine in der „Sammelbox“ zu sammeln.

Das Endkunde erhält für jedes „Shoppingkonto“ Zugangdaten, die er selbst festlegt. Er ist verpflichtet, ein nach aktuellem technischen Standard als sicher einzustufendes Passwort zu wählen und für eine sichere Verwahrung der Zugangsdaten zu seinen der angegebenen E-Mail-Adresse zugeordneten E-Mail-Konto zu sorgen. Bei drohender Gefahr, dass diese Daten Dritten zugänglich geworden sind, ist der verpflichtet, diese Umgehend zu ändern und unmittelbar der Wunschgutschein GmbH dieses Risiko anzuzeigen. Der Wunschgutschein GmbH hierdurch entstehende Schäden sind vom Endkunden zu ersetzen.

§ 2 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSSCHLUSS

Beim Abschluss eines Abonnements kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Endnutzer und der Wunschgutschein GmbH zustande, nicht aber mit den Einlöse-Partnern oder mit dem „Kooperationspartner“ selbst. Der Vertragsschluss kommt mit der Annahme des Angebots („Anmeldebestätigung “), spätestens mit der Einrichtung der jeweiligen „Sammelbox“ für das „Shoppingkonto“, zustande.

§ 3 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Für das Produkt „Shoppingkonto“ gibt es keinen Mindestbezugszeitraum und keine Mindestaufladebeträge. Aus Sicherheitsgründen können Account ohne laufende Aktivität zeitweise oder dauerhaft inaktiv gestellt werden. Der Zugang zur „Sammelbox“ kann von der Wunschgutschein GmbH gelöscht werden, wenn sämtliche Gutscheine eingelöst wurden, oder die Gutscheine durch Ablauf verfallen sind.

Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt etwa bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.

Die Kündigung ist schriftlich, gegenüber der Wunschgutschein GmbH, auszusprechen.

§ 4 VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG

Die Wunschgutschein GmbH speichert den Vertragstext. Die AGB können unter www.shoppingkonto.de/agb.html eingesehen werden.

§ 5 LIEFERUNG

Die Gutscheine werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, der „Sammelbox“ jeweils 5 Werktage nach der erfolgreichen Bezahlung gutgeschrieben. Nachträglich stornierte, zurückgezogene oder vom Zahlungsdienstleister oder der Risk-Abteilung der Wunschgutschein GmbH als betrugsverdächtig eingestufte Zahlungen können bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. Eine Selbstabholung der Gutscheine ist nicht möglich. Die Gutscheine können, im Rahmen des „Shoppingkonto“ ausschließlich der jeweiligen digitalen „Sammelbox“ hinzugefügt werden. Gutscheine dürfen nicht weiterverkauft, gegen Entgelt übertragen, gegen Bargeld eingelöst werden und können nicht in einer anderen „Sammelbox“ verwendet werden. Ungenutzte Gutscheine in einem „Sammelbox“-Benutzerkonto sind nicht übertragbar. Die Gutscheine sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Eventuelle Restguthaben der Gutscheine werden automatisch bis zum Ablaufdatum des Gutscheins der digitalen „Sammelbox“ gutgeschrieben und können jederzeit in der „Sammelbox“ vom Endnutzer eingesehen und eingelöst werden.

§ 6 EINLÖSEN DER GUTSCHEINE BEIM „KOOPERATIONSPARTNER“

Zum Einlösen der Gutscheine kann der Endnutzer in der jeweiligen „Sammelbox“ auf den Button Jetzt Gutschein einlösen klicken und einen dort dargestellten Betrag auswählen. Es kann zur Zeit zwischen den Beträgen 15 EUR, 25 EUR und 50 EUR gewählt werden, wobei sich die Wunschgutschein GmbH vorbehält die Stückelungen/ Beträge jederzeit zu ändern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Restguthaben verbleiben können, sofern das Unternehmen nicht die vorgenannten Beträge/ Stückelungen als Nennwert für die Gutscheine wählt oder ein „Shoppingkonto“, gleich aus welchen Gründen, vorzeitig beendet wird. Ein Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden, sondern verfällt.

Es können maximal 200,- EUR pro Tag eingelöst werden.

Der Endnutzer wird nach Auswahl eines Betrages und dem Anklicken des Buttons Jetzt Gutschein einlösen automatisch auf die Seite des „Kooperationspartners“ weitergeleitet und kann den Gutschein zu den AGB des „Kooperationspartners“ in einen Akzeptanz-Partner-Geschenkgutschein einlösen. Die volle Höhe des Nennwertes des eingelösten Gutscheins wird dann vom Gesamtwert der in der „Sammelbox“ angesammelten Gutscheine abgezogen, bis die verfügbaren Mittel in der „Sammelbox“ aufgebraucht sind. Beim Einlösen wird jeweils der älteste Gutschein als erster verwendet.

§ 7 GÜLTIGKEIT DER GUTSCHEINE

Die Gutscheine sind bis zum Ende des dritten (3.) Jahres nach Hinzufügen des Gutscheins in der „Sammelbox“ beim „Kooperationspartner“ einlösbar. Nach Ablauf der Gutscheine werden diese automatisch aus der „Sammelbox“ entfernt.

§ 8 PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/ZAHLUNGSARTEN

Der Preis für das „SteuersparCard-Abonnement“ ergibt sich aus den auf der Webseite dargestellten Informationen. Die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., sofern eine MwSt. gesetzlich erhoben werden muss. Die jährliche Gebühr, oder die monatliche Gebühr für das „Shoppingkonto“ – sofoern diese vereinbart wurde - ist jeweils zu Beginn des Vertragsjahres im Voraus oder als monatliche Zahlung im Voraus fällig, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Die Wunschgutschein GmbH ist berechtigt, jederzeit Gebühren für mehr als 12 Monate in der Sammelbox befindliche Gutscheine zu erheben. Diese sind vom Sammelbox-Guthaben abzuziehen und dürfen dieses nicht übersteigen.

Gerät der Endkunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er an die Wunschgutschein GmbH pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro.

Grundsätzlich werden die Zahlarten Vorkasse, Kreditkarte (MasterCard/VISA), Lastschrift, Paypal und Sofortüberweisung angeboten. Die Wunschgutschein GmbH behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen oder während der „Shoppingkonto“-Laufzeit, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, auf die Zahlungsweise Vorkasse zu verweisen.

Die Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang der „Sammelbox“ gutgeschrieben. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgemäß, entfällt ein Anspruch auf Übersendung des Gutscheins für den jeweiligen Endnutzer. Wird er insoweit in diesem Fall von seiner Zahlungspflicht für den Gutschein befreit, ist der Wunschgutschein GmbH allerdings zum Schadenersatz in Höhe von 7,50 EUR pro Gutschein und Aufladung verpflichtet.

§ 9 HAFTUNG

Die Wunschgutschein GmbH haftet -mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)- nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

Die Wunschgutschein GmbH haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf Ausfall oder Störung des Telekommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die Wunschgutschein GmbH keine Haftung für die Richtigkeit im Internet angegebener Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

Auf die Unternehmensaufgabe des „Kooperationspartners“, etwa durch Insolvenz, hat die Wunschgutschein GmbH keinen Einfluss. Sollte der „Kooperationspartner“ sein Gewerbe einstellen, über sein Vermögen ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eröffnet oder eingeleitet werden, höhere Gewalt vorherrschen, kann das Unternehmen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Wunschgutschein GmbH keinen gleichwertigen, neuen „Kooperationspartner“ anbietet. Weitergehende Ansprüche gegen die Wunschgutschein GmbH wegen Verfall der Gutscheine, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind jedoch ausgeschlossen.

§ 10 PREISANPASSUNG

Die Wunschgutschein GmbH kann den, mit dem Unternehmen vereinbarten, Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen, nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das „Shoppingkonto“ entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben der Wunschgutschein GmbH stehen („Gesamtkostenveränderung“).

Die auf das „Shoppingkonto“ entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Setup-Kosten, monatliche Abonnementgebühren oder jährliche Abonnement-Gebühr , Einkaufskosten von Gutscheinen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

Die Wunschgutschein GmbH kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das „Shoppingkonto“ entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Die Wunschgutschein GmbH darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Die Wunschgutschein GmbH informiert das Unternehmen über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Die Wunschgutschein GmbH weist das Unternehmen im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist das Unternehmen berechtigt, das jeweilige „Shoppingkonto“, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt er nicht oder nicht fristgemäß, wird das „Shoppingkonto“ zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.

§ 11 ÜBERTRAGUNG AN DRITTE

Die Wunschgutschein GmbH ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen das Unternehmen sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem „Shoppingkonto“ ohne Zustimmung des Unternehmens an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert die Wunschgutschein GmbH das Unternehmen 4 Wochen im Voraus. Der Endkunde ist berechtigt, das „Shoppingkonto“ auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.

Der Endkunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem „Shoppingkonto“ nicht ohne Genehmigung der Wunschgutschein GmbH an Dritte übertragen.

§ 12 AUFRECHNUNG

Die Aufrechnung durch das Unternehmen mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem das Unternehmen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erfüllungsort für die Wunschgutschein GmbH und den Unternehmen ist der Sitz Deutschland AG. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Sitz der Wunschgutschein GmbH. Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und - ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –