Wie lange gilt ein Touristenvisum für Deutschland?

Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus COVID-19 beachten Sie bitte, dass es weltweite Einschränkungen zu touristischem Reiseverkehr gibt, die permanenten Veränderungen unterliegen. Die Deutschen Konsulate und Botschaften bieten ihre Dienstleistungen nicht wie gewohnt an. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen im Land Ihres ausländischen Besuchers.

Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?

Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Mehr zum Kurzaufenthalts-Visum erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Um welche Kosten geht es?

Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
  • Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
  • Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückschicken müssen.
Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ (siehe Abschnitt „Formulare“).

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen mit Termin

    • Ihre Verpflichtungserklärung können Sie nur persönlich und mit einem vorher gebuchten Termin abgeben.
    • Buchen Sie bitte für jede gewünschte Verpflichtungserklärung einen eigenen Termin.
    • Soll die Verpflichtungserklärung für mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs ausgestellt werden, genügt ein Termin. Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs buchen Sie bitte jeweils einen eigenen Termin.
    • Wenn Sie die Erklärung für eine juristische Person abgeben, müssen Sie vertretungsbefugt sein.

  • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant

    Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist.

  • Genug Einkommen oder Sparguthaben

    • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
    • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.

  • Wohnsitz in Berlin (bei juristischen Personen: Sitz in Berlin)

    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
    • Wenn ein Unternehmen oder ein Verein oder eine andere juristische Person die Erklärung abgibt, muss die juristische Person ihren Sitz in Berlin haben.

  • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will. Wie lange er danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
    • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)

    • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
    • Mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs können in dasselbe Formular eingetragen werden.
    • Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs füllen Sie bitte jeweils eine eigene Verpflichtungserklärung aus.
    • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.

  • Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“ (ausgefüllt)
  • Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“

    • Bitte lesen Sie sich die Informationen in dem Formular vor Ihrem Termin bei uns sorgfältig durch.
    • Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern bei Ihrem Termin.
    • Bringen Sie das Formular bitte zum Termin mit, aber ohne Unterschrift.

  • Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben (im Original)

    Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind:

    • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen
    • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann bringen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung mit und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
    Wenn Sie Rente beziehen:
    • Bescheid über Ihre Altersrente
    Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:
    Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
    • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder
    • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten 3 Monate; Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage) müsste von einer Person ausgestellt sein, die als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt (nur mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht) tätig ist.
    Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend.

  • Ihre Krankenversicherung

    Nachweis über

    • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • die Höhe der Beiträge für eine eventuell bestehende private Krankenversicherung

  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

    zum Beispiel durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister

  • Ausweis-Dokument

    • Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
    • Kopie vom Pass der Person, die das Kurzaufenthalts-Visum beantragt

  • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Sparguthaben (im Original)

    Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden (keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulativen Anlagen).

  • Weitere Unterlagen

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Formulare

29,00 Euro je Verpflichtungserklärung

Rechtsgrundlagen

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) §§ 66 - 68

Landesamt für Einwanderung (LEA)

Ein Schengen-Visum, das von einem der Schengen-Mitgliedsländer erhalten wird, ermöglicht seinem Inhaber innerhalb des gesamten Schengen-Raums den freien Verkehr in Bezug auf die Schengen-Mitglieder der Europäischen Union sowie die EFTA-Schengen-Mitglieder bis zu dessen Gültigkeit.

Je nach Art des Visums, das von der jeweiligen Botschaft / dem Konsulat eines Schengen-Landes ausgestellt wird, gelten für das jeweilige Visum je nach Art der Reise und anderen relevanten Umständen unterschiedliche Einschränkungen.

Das einheitliche Schengen-Visum (USV)

Das einheitliche Schengen-Visum steht für eine Erlaubnis eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums, für einen bestimmten Zeitraum bis zu maximal 90 Tagen, alle sechs Monate ab dem Datum der Einreise.

Inhaber eines einheitlichen Schengen-Visums können in folgende Länder reisen:

Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz.

Entsprechend dem Reisezweck gilt das einheitliche Schengen-Visum für alle zwei Kategorien, “A” und “C”.

  • Die Kategorie „A“ steht für das Flughafentransitvisum, mit dem der Inhaber die internationale Zone des Flughafens des Schengen-Landes ohne Einreise in den Schengen-Raum durchqueren kann. Ein Flughafentransitvisum ist für Bürger, die von einem Nicht-Schengen-Staat in einen anderen Nicht-Schengen-Staat reisen, jedoch der Flugwechsel in einem Schengen-Land stattfindet.
  • Die Kategorie „C“ steht für ein Kurzzeitvisum, mit dem sich der Inhaber je nach Gültigkeit des Visums für einen bestimmten Zeitraum in einem Schengen-Raum aufhalten kann. Diese besondere Kategorie kann je nach Zweck der Reise in folgender Form erworben werden:
    • Visum für einmalige Einreise,
    • Doppeleinreisevisum und
    • Visum für die mehrfache Einreise.

Visum für einmalige Einreise

Mit einem Visum für die einmalige Einreise kann der Inhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal in den Schengen-Raum einreisen, wie in der Visum-Marke auf seinem Reisepass angegeben ist. Sobald der Visum-Inhaber das Schengen-Gebiet verlassen hat, kann er nicht mehr zurückkehren, auch wenn er nicht die von der Botschaft, die ihm das Visum ausgestellt hat, erlaubte Anzahl von Tagen dort verbracht hat.

Einige Leute verwechseln das Einreisevisum mit dem Gedanken, dass es sich um die Anzahl der Länder handelt, in die der Visum-Inhaber einreisen darf, dass es ihnen erlaubt nur in ein einziges Land einzureisen. Tatsächlich wird das Gebiet, das Sie besuchen dürfen,  “Gültig für” in Ihrem Visum-Etikett gekennzeichnet, während die Zeit, die Sie bleiben dürfen, mit “Anzahl der Einreisen” angegeben wird.

Doppeleinreisevisum

Im Allgemeinen gilt ein Visum für die doppelte Einreise genauso wie das oben erläuterte Visum für die einmalige Einreise. Der einzige Unterschied zwischen einem Visum für die einmalige Einreise und einem Visum für die doppelte Einreise besteht darin, dass Sie mit dem zweiten Visum wieder in das Schengen-Gebiet zurückkehren können, sobald Sie es verlassen haben.

Sie sollten sehr vorsichtig sein, um die Anzahl der Tage, die Sie in der Schengen-Zone bleiben dürfen, sowie den Zeitraum, in dem Sie diese Tage in der EU verbringen können, nicht zu überschreiten. Vermischen Sie den Doppeleintrag nicht mit der Anzahl der Länder, in die Sie einreisen dürfen.

Wenn Sie mit diesem Visum zum zweiten Mal den Schengen-Raum verlassen, haben Sie kein Recht mehr, nochmals in den Schengen-Raum einzureisen, auch wenn Sie nicht alle Tage dort verbracht haben, wie in Ihrem Visum vorgegeben wurde. Wenn Sie jedoch mehr als einmal ein Visum für die doppelte Einreise erhalten haben und häufig in den Schengen-Raum reisen, erhalten Sie mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Visum für die mehrfache Einreise, wie nachstehend erläutert.

Visum für die mehrfache Einreise

Mit einem Visum für die mehrfache Einreise kann der Inhaber so oft er möchte in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, sobald er nicht gegen die 90/180-Regel verstößt.

Abhängig davon, wie oft Sie in die Schengen-Zone reisen, können Sie eine der folgenden Arten von Mehrfachvisa beantragen:

  • 1-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
  • 3-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
  • 5-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise

Einjähriges Visum für die mehrfache Einreise

Sie können dieses Visum erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren drei Visa erhalten und ordnungsgemäß verwendet haben. Wenn Sie dieses Visum beantragen, müssen Sie einen Nachweis über Ihre früheren Visa und die Reisen in die Schengen-Zone vorlegen.

Mit dem 1-Jahres-MEV-Visum haben Sie das Recht, so oft Sie möchten in den Schengen-Raum einzureisen, solange Sie nicht länger als 90 Tage in diesem Zeitraum bleiben.

3-Jahres-Visum für die mehrfach Einreise

Die 3-Jahres-MEV wird Antragstellern gewährt, die in den letzten zwei Jahren ein Einjähriges Visum erhalten und ordnungsgemäß verwendet haben.

Mit diesem Visum kann der Inhaber innerhalb von drei Jahren beliebig oft in den Schengen-Raum einreisen. Selbst in diesem Fall ist der Visum-Inhaber jedoch darauf beschränkt, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in der EU zu bleiben.

5-Jahres-Visum für die mehrfach Einreise

5-Jahres-MEV werden Personen gewährt, die ein früheres Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten drei Jahre erhalten und rechtmäßig verwendet haben.

Mit diesem Visum können Sie innerhalb von fünf Jahren so oft in 26 Länder Europas einreisen, wie Sie möchten, sobald Sie nicht gegen die 90/180-Tage-Regel verstoßen.

Visum mit begrenzter räumlicher Gültigkeit (LTV)

Mit dieser Art von Visum können Sie nur in das Schengen-Land reisen, das in Ihrem Visum angegeben ist, oder in einigen anderen Fällen in den bestimmten Schengen-Staaten, die bei der Beantragung des Visums ausdrücklich erwähnt wurden. Abgesehen von diesen Schengen-Ländern ist dieses spezielle Visum für alle anderen Schengen-Länder ungültig.

Der Inhaber dieses Visumtypes kann nicht in ein anderes Schengen-Land einreisen oder dieses durchqueren, das nicht das erste und endgültige Bestimmungsziel ist. Diese Art von Visum wird in sehr besonderen Fällen wie aus humanitären Gründen oder aufgrund internationaler Verpflichtungen als Ausnahme vom gemeinsamen USV-System ausgestellt. Diese Art von Visum kann für Personen gelten, die noch kein gültiges Reisedokument besitzen und in einem Notfall jeglicher Art in einen Schengen-Raum reisen müssen.

National Visum

Das nationale Visum der Kategorie „D“ wird bestimmten Personen erteilt, die in einem der Schengen-Länder studieren, arbeiten oder sich dort dauerhaft aufhalten möchten. Das nationale Visum kann eine einmalige Einreise sein, die der Personen gewährt wird, die sich für einen bestimmten Zeitraum und zu einem einzigen Zweck im Schengen-Land Aufhalten möchte.

Andererseits wird für bestimmte Personen auch ein nationales Visum für die mehrfache Einreise erteilt, mit dem der Inhaber nach Belieben in dieses Schengen-Land einreisen und es auch ohne zusätzliche Visumpflicht im gesamten Schengen-Raum bereisen kann.

Um ein nationales Mehrfachvisum zu erhalten, muss man bestimmte Kriterien erfüllen, wie folgt:

  • Ein internationales Studentenprogramm gewährt ein Visum für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr.
  • Ein internationaler Student, der kurz vor dem Beginn eines vollständigen Studiums in einem der Schengen-Länder steht. Das Visum wird erneut für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt, mit der Möglichkeit, es zu verlängern.
  • Eine pädagogische Arbeit an einer höheren Institution oder einem Forschungszentrum in einem der Schengen-Länder in Bezug auf die Person und ihre nahen Familienmitglieder.
  • Ein Fachmann, der aufgrund seiner Fachkenntnisse in einem der Schengen-Länder reist, sei es ein Sportler, ein Künstler oder ein anderer Fachmann seiner Art, um seine Fachkenntnisse zu teilen.
  • Notfälle wie eine Krankheit, die verhindert, dass die Person den Schengen-Raum zum festgelegten Zeitpunkt verlässt.

Schengen Visa-Typen nach dem Zweck Ihrer Reise

Wenn ein Antragsteller das Schengen-Visum-Antragsformular ausfüllt, muss er auch einen Zweck auswählen, aus dem er den Antrag für die Einreise in das Schengen-Gebiet stellt.

Nachfolgend finden Sie diese Zwecke und eine Erklärung, wofür jeder von ihnen steht:

Flughafentransit – Dieser Zweck der Einreise ist für Personen bestimmt, die die internationale Zone eines Flughafens eines Schengen-Landes ohne Einreise in das Schengen-Land durchqueren müssen. Die Schengen-Staaten haben eine sehr enge Liste von Ländern aufgestellt, deren Staatsangehörige im Besitz dieses Visums sein müssen.

Transit – Das ist sehr ähnlich zu dem zuvor erläuterten Zweck des Reisens. Meistens überprüfen ausländische Seeleute, die nur sehr kurze Zeit am Seehafen eines Mitgliedstaates anhalten müssen, diesen Reisezweck in ihrem Antragsformular.

Tourismus – einer der bekanntesten Gründe für Reisen in die Schengen-Zone. Personen, die planen, eines der Länder in diesem Gebiet zu besuchen, um Sehenswürdigkeiten zu besichtigen wie die Kultur, Architektur, Essen und vieles mehr, sollten diesen Zweck in ihrem Antragsformular auswählen.

Freunde oder Familie Besuchen – Personen mit Familienangehörigen oder Freunden, die sich rechtmäßig im Schengen-Raum aufhalten, können dieses Visum beantragen, wenn sie diese besuchen möchten. Es gibt einige spezielle Anforderungen für dieses Visum, die der Antragsteller erfüllen muss, damit der Antrag erfolgreich ist, z. B. ein Einladungsschreiben. 

Geschäft / Business – Viele Menschen reisen aus geschäftlichen Gründen häufig in und aus den Schengen-Ländern. Es gibt viele Vorteile bei der Beantragung eines solchen Visums, z. B. die Möglichkeit, in der Hauptsaison einen schnelleren Termin für die Beantragung eines Visums zu erhalten, wenn die Anzahl der Änträge grösser ist.

Offizieller Besuch – Wenn Sie aus dienstlichen Gründen in den Schengen-Raum reisen, müssen Sie in Ihrem Antragsformular „Offizieller Besuch“ ankreuzen. Sie müssen diesen Visum-Zweck auch dann überprüfen, wenn Sie mit einer großen Delegation mit identischen Reisedaten und offiziellen Zwecken reisen.

Medizinische Gründe – Wenn Sie in einen der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums reisen, um sich medizinisch behandeln zu lassen, sollten Sie in Ihrem Antragsformular „medizinische Gründe“ auswählen. Mit diesem Visum können Patienten für einen Zeitraum von drei Monaten innerhalb von 180 Tagen die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen.

Studienzwecke – Schüler und Studenten, die für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten irgendeine Art von Bildungseinrichtung wie Universitätskurse, Sprachkurse besuchen möchten, können ein Schengen-Studienvisum beantragen. Wer eine Aufnahmeprüfung für eine Schule oder Universität im Schengen-Raum ablegen muss, sollte dieses Visum ebenfalls ankreuzen.

Kultur-, Sport- und Film Teams – ein Visum für Personen, die außerhalb des Schengen-Raums leben und nach Europa reisen möchten, um an einem Kultur-, Sport-, Religions- oder Filmtreffen teilzunehmen. Der Antragsteller nimmt an der Veranstaltung teil als , z. B. Künstler bei einem Konzert oder als Schriftsteller, der sein Buch auf einer Buchmesse vorstellt, sollten diesen Zweck ankreuzen. 

Andere Gründe – Wenn Ihr Einreisezweck in den Schengen-Raum keinem der oben genannten Zwecke entspricht, müssen Sie im Antragsformular die Option „Sonstiges“ ankreuzen. Sie müssen jedoch noch den Grund für Ihre Bewerbung angeben. Sie haben die Möglichkeit, dies höchstens in einem kurzen, einfachen Satz zu tun. Das heißt Wenn Sie in einen Mitgliedstaat einreisen möchten, um an einer religiösen Veranstaltung oder Ähnlichem teilzunehmen, können Sie “Religiöse Zwecke” eingeben.

Unterschied zwischen der Visum-Gültigkeit und der Aufenthaltsdauer

Abgesehen von einem Visum für die mehrfache Einreise, mit dem Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten können, hängt die Gültigkeit Ihres Visums für die einfache Einreise oder die doppelte Einreise von der Botschaft ab.

Die Botschaft bestimmt die Anzahl der Tage, an denen Sie sich in einem der Schengen-Länder aufhalten dürfen, sowie den ersten Tag, an dem Sie in den Schengen-Raum einreisen dürfen, sowie den letzten Tag, an dem Sie ausreisen müssen.

Dies ist der Punkt, an dem viele Menschen verwirrt sind, weil sie nicht erkennen, dass es einen Unterschied zwischen der Gültigkeit des Visums und der Dauer des Aufenthalts in einem Visum gibt.  

Aufenthaltsdauer – gibt an, wie viele Tage Sie maximal im Schengen-Raum bleiben dürfen. Der erste Tag, an dem Sie im Schengen-Raum einreisen, wird als „Tag 1“ gewertet, auch wenn Sie nur wenige Minuten vor Mitternacht einreisen. Der „letzte Tag“ wird an dem Tag gezählt, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen, auch wenn es nur wenige Minuten nach Mitternacht sind. 

Gültigkeitsdauer des Visums – Die Gültigkeitsdauer des Visums ist der Zeitraum, ab dem Sie mit Ihrem Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich dort aufhalten können.

Beispiel: Die Aufenthaltsdauer in Ihrem Visum beträgt 10 Tage, während die Gültigkeitsdauer Ihres Visums vom 1. Januar bis 20. Januar ist. In diesem Fall können Sie jederzeit innerhalb dieses Zeitraums den Schengen-Raum betreten. Sie können am 3. Januar einreisen und am 12. Januar ausreisen. Wenn Sie am 15. Januar einreisen, müssen Sie am 20. Januar dennoch ausreisen, obwohl Sie nicht die Anzahl der Tage verbracht haben, die Ihnen gewährt wurden.

Im anderen Fall, wenn Sie ein Visum für die doppelte Einreise mit einem Visum vom 1. Januar bis 1. März und einer Aufenthaltsdauer von 10 Tagen haben, können Sie innerhalb dieses Zeitraums zweimal in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen auf beiden Reisen nicht länger als 10 Tage bleiben. Wenn Sie während der ersten Reise 7 Tage bleiben, können Sie auf der zweiten Reise höchstens drei Tage bleiben. Wenn Sie nur eine Reise unternehmen und 10 Tage in einem der Mitgliedstaaten verbringen, haben Sie kein Recht, in das Land einzureisen, obwohl Ihr Visum noch gültig ist.

Wenn Sie gemäß einem Mehrfachvisum ein Dreijahres-Mehrfachvisum haben, das am 15. Januar 2018 gültig wird, können Sie bis zum 15. Januar 2021 jederzeit in den Schengen-Raum einreisen und diesen verlassen. Sie sollten nicht vergessen, dass für jeden Zeitraum von 180 Tagen eine Frist von 90 Tagen gilt.

90/180 Schengen-Visa Regel

Ein weiterer Punkt, an dem die meisten Inhaber von einem Schengen-Visum mit mehrfacher Einreise verwirrt sind. Die meisten Menschen glauben, dass die 180-Tage-Frist an dem Tag beginnt, an dem Ihr Visum gültig wird, was nicht der Fall ist.

Tatsächlich läuft die 180-Tage-Frist weiter. Wenn Sie also in den Schengen-Raum einreisen möchten, müssen Sie nur die letzten 180 Tage rückwärts zählen und prüfen, ob Sie in diesem Zeitraum länger als 90 Tage im Schengen-Raum präsent waren.

Überprüfen Sie anhand diesem Schengen-Visa-Rechner, die verbleibende Anzahl von Tagen, die Sie in der Schengen-Zone bleiben können.

Visa-Etikett

Alle oben erläuterten Informationen finden Sie in Ihrem Schengen-Visum-Etikett, der auf Ihrem Reisepass angebracht ist. Viele Menschen sind verwirrt, weil sie nicht wissen, wie sie die mit einem Visum verbundenen Etiketten lesen und interpretieren sollen. Aus diesem Grund haben wir einen ganzen Beitrag über das geschrieben.

“Visa-Etikett richtig verstehen”, mit dem Sie alles verstehen werden, was auf Ihrem Visum geschrieben steht.

Schengen-Visum Verlängerung

Schengen-Visaerweiterungen für Kurzaufenthalte sind gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 810/2009 vom 13. Juli 2009 zur Einführung eines Visakodex der Gemeinschaft (Gesetzblatt der EU von 2009 L243 / 1) zulässig. Sie haben jedoch nur sehr geringe Chancen, eine Erweiterung zu erhalten, wenn Sie keinen stichhaltigen Grund als Zweck für Ihren Antrag vorweisen.

Nach der Schengen-Visumpolitik sind nur die folgenden Gründe zulässig, um ein Schengen-Visum für kurzfristigen Aufenthalt zu verlängern:

  • Verspätete Einreise,
  • humanitäre Gründe,
  • Gewalt,
  • wichtige persönliche Gründe.

Weitere Informationen finden Sie unter Verlängerung eines Schengen-Visums.