Wenn Sie arbeitslos sind und krank werden, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Reichen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Darauf steht, wie lange Sie vermutlich krank sein werden. Informieren Sie uns bitte, falls Sie darüber hinaus weiterhin krank sein sollten und reichen Sie gegebenenfalls eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Sie erhalten nur dann weiterhin Arbeitslosengeld, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, als Sie krank wurden. Liegt der Beginn Ihrer Krankheit in der Zeit bevor Sie Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Sperrzeit, ist keine Zahlung möglich. Wenden Sie sich in so einem Fall an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Wichtig: Sie haben von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner einen Termin erhalten, zu dem Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden sollen (Meldeaufforderung). Sind Sie an diesem Tag krank, können Sie den Termin nicht wahrnehmen. Ist in der Meldeaufforderung vermerkt, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Genesung melden müssen, sollten Sie dieser Aufforderung unbedingt nachkommen.
Wiedereinstieg – aber wie? Der Arbeitgeber kann unterstützen, etwa durch eine Neugestaltung des Arbeitsplatzes oder einen anderen Arbeitsbereich. © Getty Images Sind Arbeitnehmer sehr lange krank, endet auch das Krankengeld. Wir zeigen drei Wege auf, wie es danach weitergehen kann: Hamburger Modell, ALG 1, Erwerbsminderungsrente.
Krankengeld läuft lange, aber nicht unbegrenzt. Nach 78 Wochen endet die Zahlung. „Ausgesteuert“ heißt das im Jargon der Krankenkassen. Menschen, die Krankengeld beziehen, sollten schon vorher handeln. Sonst verlieren sie neben der Zahlung womöglich den Krankenversicherungsschutz. Krankengeld sichert Arbeitnehmer ab, die lange erkranken. In den ersten sechs Wochen erhalten sie weiter Gehalt vom Arbeitgeber. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Bei privaten Krankenversicherungen ist Krankengeld eine zusätzliche Leistung, die Versicherte über den Tarifbaustein „Krankentagegeld“ kostenpflichtig dazubuchen. Läuft Krankengeld aus, gibt es für Arbeitnehmer meist folgende Möglichkeiten:
„Versicherte sollten sich unbedingt kümmern, solange sie noch Krankengeld erhalten“, appelliert Dorothee Czennia, Referentin Sozialpolitik beim Sozialverband VdK. Vieles lasse sich mit dem Arbeitgeber klären, sodass eine Rückkehr in den Job möglich sei. Das brauche allerdings Zeit. „Wartet man ab, wird es nach gut anderthalb Jahren hektisch.“ Die Expertin empfiehlt, bei längerer Krankheit auch einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung zu prüfen. Durch den Schwerbehindertenstatus erhalten Betroffene zumindest einen „Nachteilsausgleich“ wie einen besonderen Kündigungsschutz im Job. Zudem können sie im Schnitt zwei Jahre eher als vorgesehen in Rente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher. Tipp: Mehr Infos in unserem ausführlichen Special zum Gesetzlichen Krankengeld.
Krank oder arbeitsfähig? Um herauszufinden, wie leistungsfähig jemand ist, kann die Arbeitsagentur eine Reha anschieben, die Betroffene nicht ablehnen dürfen. © Getty Images Die beste Option ist in jedem Fall: gesund werden und wieder arbeiten. Wer noch Krankengeld bezieht, kann einen stufenweisen Wiedereinstieg planen, umgangssprachlich auch Hamburger Modell genannt. Versicherte sind beim Hamburger Modell weiterhin krankgeschrieben, während sie stundenweise wieder arbeiten gehen. Meist steigert sich die Anzahl der Stunden, die sie am Arbeitsplatz verbringen, über mehrere Monate. Einen Stufenplan dafür legen sie gemeinsam mit dem Arzt fest, der Arbeitgeber muss zustimmen. Wichtig: Möglich ist das Hamburger Modell auch für privat Krankenversicherte. Was geht, regelt bei ihnen der Leistungsbaustein zum Krankentagegeld. Der stufenweise Wiedereinstieg in den Job kann auch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) stattfinden. BEM soll Arbeitnehmer bei ihrer Jobrückkehr unterstützen und durch verschiedene Maßnahmen dazu beitragen, dass künftig längere Krankheitsphasen vermieden werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen krank sind, BEM anzubieten. Gemeinsam wird besprochen, welche Unterstützung möglich ist. Zu den BEM-Maßnahmen gehören zum Beispiel Umbauten wie behindertengerechte Zugänge oder die Anschaffung besonderer Hörgeräte. Solche Hilfen sind unabhängig vom Krankengeld und können auch Arbeitnehmern nützen, die erst nach Ende des Bezugs in den Job zurückkehren. Eine weitere Option: Seit 2019 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit als sogenannte Brückenteilzeit für eine festgelegte Zeitspanne reduzieren. Es lohnt, diese Möglichkeit für einen langsamen Wiedereinstieg zu prüfen.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.
Lässt der Gesundheitszustand es noch nicht zu, wieder im Job anzufangen, ist die Agentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin – auch bei noch bestehenden Arbeitsverhältnissen. „Für jemanden, der noch einen Job hat und krankgeschrieben ist, klingt das zunächst seltsam“, sagt Christian Schultz, Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik und Kommunikation beim SoVD Schleswig-Holstein. Seine Kolleginnen und Kollegen haben in den Beratungen oft mit solchen Fällen zu tun (siehe Interview). Auch hier gilt: Man sollte sich nicht erst an die Arbeitsagentur wenden, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, sondern schon vorher. Normalerweise informiert die Krankenkasse Versicherte, dass sie die Krankengeldzahlungen demnächst beendet. Wer dieses Schreiben etwa zwei oder drei Monate vor der Aussteuerung noch nicht erhalten hat, sollte bei der Kasse nachhaken. Mit diesem Brief müssen Betroffene zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beantragen. Anspruch darauf hat, wer wenigstens zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt war. Das ALG 1 beträgt im Regelfall 60 Prozent des Nettoentgelts. Wer noch Kindergeld bezieht, bekommt 67 Prozent. ALG 1 gibt es für erkrankte Arbeitnehmer oft im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Ob sie greift, entscheidet der Arbeitsamtsärztliche Dienst – und zwar nach Aktenlage. Die Regelung kann zum Beispiel gelten, wenn jemand bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, diese aber noch nicht genehmigt ist, denn das kann Monate dauern. Auch wenn die Nahtlosigkeitsregelung nicht greift, kann Arbeitslosengeld 1 bezogen werden. Dann wird es aber oft kompliziert: Denn die erkrankten Arbeitnehmer müssen sich im Rahmen ihres verbleibenden Leistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um die Zahlungen nicht zu gefährden, obwohl sie nach wie vor krank sind. Es kann vorkommen, dass die Arbeitsagentur Antragsteller zur Reha schickt, um zu prüfen, ob diese weiter arbeitsfähig sind. Dieser Aufforderung muss man nachkommen, um die Zahlungen nicht zu gefährden.
Entscheidend dafür, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, ist die allgemeine Arbeitsfähigkeit. Kann etwa eine Erzieherin wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Kindertagesstätte, aber noch im Callcenter arbeiten, bekäme sie keine Erwerbsminderungsrente. Optimal ist es daher, rechtzeitig mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen, die eine Rente in vereinbarter Höhe zahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Sind es zwischen drei und sechs Stunden am Tag, reduziert sich die Zahlung auf die Hälfte. Eine volle Erwerbsminderungsrente ist viel geringer als das Nettoeinkommen. Oft reicht sie kaum für grundlegende Lebenshaltungskosten. Im Schnitt liegt sie derzeit bei monatlich 835 Euro netto vor Steuern. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Rente entsprechend niedriger. Es gibt zudem Voraussetzungen: Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre und Versicherte müssen in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet haben. Als Pflichtbeitragszeiten gelten neben sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen auch Zeiten von Kindererziehung und Pflege. Rund 40 Prozent der Anträge werden von der Rentenversicherung abgelehnt. Versicherte können Widerspruch einlegen
Christian Schultz ist Experte für Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland (SoVD). © Olaf Bathke Läuft das Krankengeld aus, ist für erkrankte Arbeitnehmer oft die Arbeitsagentur zuständig. Doch viele von ihnen landen beim Jobcenter und erhalten dann weniger finanzielle Unterstützung. Experte Christian Schulz erklärt, warum es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben. Krankgeschrieben und trotzdem zur Arbeitsagentur, das klingt zunächst seltsam. Das ist für Laien auch schwer zu verstehen. Wenn die Nahtlosigkeitsregelung nicht greift, müssen sich die Betroffenen aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Nur dann gibt es auch ALG 1. Klappt das in der Praxis? Wir erleben immer wieder, dass Antragsteller von der Arbeitsagentur weggeschickt werden, weil deren Mitarbeiter der Ansicht sind, sie seien nicht zuständig. Was raten Sie dann? Es ist wichtig, hartnäckig zu bleiben, sich nicht wegschicken zu lassen. Man muss den Mitarbeitern der Arbeitsagentur explizit sagen, dass man Anspruch auf ALG 1 hat – und das in Vollzeit, sonst gibt es nicht das volle Arbeitslosengeld. Das kostet Kraft, die kranke Antragsteller oft nicht haben. Was passiert sonst? Die Betroffenen melden sich oft notgedrungen beim Jobcenter. Statt ALG 1, gibt es dann nur ALG 2, auch Hartz 4 genannt. Das ist nicht nur niedriger, zudem werden beim Bezug Einkommen vom Partner und eigene Ersparnisse mit angerechnet. Das sollte unbedingt vermieden werden. Wie häufig erhalten die Betroffenen tatsächlich Jobangebote? In aller Regel bekommt man dann keine Angebote zugeschickt. Kommt es doch vor, können Betroffene diese mit Blick auf die gesundheitlichen Probleme ablehnen. Ist es nötig, sich weiter krankschreiben zu lassen? Fällt man nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung, ist das eine Gratwanderung. Streng genommen müsste man sich für die Arbeitsagentur weiter krankschreiben lassen. Das macht häufig Probleme. Wer krank ist, stehe der Vermittlung ja nicht zur Verfügung, heißt es dann. Wir empfehlen, die Krankmeldung nicht weiterzugeben. Die Krankenkasse braucht die Bescheinigung übrigens nicht mehr. Den Arbeitgeber sollte man fragen: Oft will er den gelben Zettel jedoch nicht mehr.
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