Gesamt1) 6,5 60+ Jahre1) 16,6 1) Stand: 14.04.2022, 08:00 Uhr. Show 2) Die Notwendigkeit einer entsprechenden Adjustierung gilt auch für die Berechnungen auf Ebene der Länder, siehe hierzu u. a. auch Nowcasting COVID-19 (uni-muenchen.de).
Intensivbetten (DIVI)1) 293 (-17,2 %) Krankenhausbetten (IVENA)2) 3.681 (-11,7 %) 1) Stand: 14.04.2022, 12:15 Uhr. In Klammern: Veränderung zur Vorwoche. DIVI-Intensivregister. Die Angaben beziehen sich auf alle Kapazitäten. 2) Stand: 14.04.2022, 10:00 Uhr. In Klammern: Veränderung zur Vorwoche. Quelle: IVENA-Krankenhausmeldesystem
R(t)-Wert1) 0,88 Fälle der letzen 7 Tage2) 145.268 Gesamt2) 1.105,5 60+ Jahre2) 664,4 1) Stand: 14.04.2022, Quelle: RKI. Die Aktualisierung erfolgt werktäglich von Mo. - Fr. 2) Stand: 14.04.2022, 08:00 Uhr.
Von der Gesamtzahl der Fälle in Bayern (s. o.) gelten 3.633.570 als genesen. Die Anzahl der Genesenen beruht auf einer Schätzung, die sich an den Kriterien des RKI orientiert. Fälle gelten als genesen, wenn kein Tod eingetreten ist und
Hier sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenzdefinition des RKI erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus, kann es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungsproblemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier kann es z. B. durch unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden werktäglich aktualisiert.
Stand: 14.04.2022, 08:00 Uhr
* Bei Todesfällen werden die Änderungen zur Meldung des Sterbedatums berücksichtigt und nicht das Meldedatum, da verstorbene Fälle meist schon in der Vergangenheit gemeldet wurden.
Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner ab. Zur Berechnung wird der Datenstand von 08:00 Uhr des Aktualisierungstages verwendet. Bei den Fällen der letzten sieben Tage handelt es sich um die aufsummierten Fälle mit Meldedatum der letzten sieben Tage sowie Fallmeldungen, die mit Meldedatum des Aktualisierungstages bis 08:00 Uhr eingegangen sind. Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das Gesundheitsamt vor Ort Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat. Dieses Meldedatum entspricht nicht immer dem Datum, an dem das LGL einen Fall erstmals berichtet. Daher kann die 7-Tage-Inzidenz nicht über die Aufsummierung der jeweils neu berichteten Fälle der vergangenen Tage berechnet werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich Fallzahlen rückwirkend ändern können (z. B. durch Qualitätskontrollen oder Nachmeldungen). Die Bevölkerungsdaten zur Berechnung der 7-Tagesinzidenz finden sich auf der Website des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2020.
Meldepflichtig sind Todesfälle mit positivem SARS-CoV-2-Befund und Bezug zur Erkrankung (§6 Infektionsschutzgesetz - IfSG), d.h. wenn Hinweise vorliegen, dass die erfasste Krankheit zum Tod zumindest beigetragen hat. Die Gesundheitsämter können diese Informationen aus unterschiedlichen Quellen erhalten, z. B. behandelnde Ärzte, Leitung einer Pflegeeinrichtung, Einrichtungsleitung, wenn im Heim gestorben und auch der bzw. die die Leichenschau durchführende Arzt/Ärztin selbst (IfSG § 8).
Hinweis für Säulendiagramm und Tabelle 05:
Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das Gesundheitsamt vor Ort Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat. Die Meldung an das LGL erfolgt in der aktuell sehr dynamischen Situation nicht immer am gleichen Tag, d. h. es kann teilweise zu einer gewissen Verzögerung kommen. Dass einige Fälle mit etwas Verzögerung im Gesundheitsamt elektronisch erfasst werden, liegt auch daran, dass die Gesundheitsämter zunächst Ermittlungen zu den einzelnen Fällen und deren Kontaktpersonen durchführen und prioritär Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen müssen, was die Ressourcen der Gesundheitsämter bereits stark in Anspruch nimmt. Die hier gezeigten Fallzahlen können sich daher auch rückwirkend für die einzelnen Meldetage noch erhöhen. Um hier ein realistischeres Bild des aktuellen Geschehens zu ermöglichen, wird in wissenschaftlicher Kooperation mit der LMU München ein sog. Nowcasting der Bayerischen Meldezahlen ergänzend durchgeführt.
Inzidenz nach Altersgruppen
Fälle nach Alters- und Geschlechterverteilung
TodesfälleTodesfälle nach Alters- und Geschlechterverteilung
Todesfälle im zeitlichen Verlauf
Die Todesfälle werden nach Sterbewoche (KW) mit dem jeweiligen Datenstand des aktuellen Berichtszeitpunkts dargestellt. Daraus können sich Veränderungen gegenüber früheren Darstellungen durch zwischenzeitlich eingegangene Nachmeldungen ergeben.
Laboruntersuchungen auf SARS-CoV-2Die Darstellung zeigt die Anzahl der Laboruntersuchungen (inkl. Positivrate) auf SARS-CoV-2 in Bayern, die dem LGL gemeldet wurden. Die Zahl der positiven Tests entspricht nicht der Anzahl der Fälle in Bayern, da einerseits Proben aus Bayern teilweise auch in anderen Bundesländern untersucht werden und andererseits Proben aus anderen Bundesländern teilweise auch in Bayern untersucht werden.
Die in letzter Zeit stark angestiegene Positivenrate der PCR-Laboruntersuchungen ist im Wesentlichen auf eine Änderung der Testverordnung (TestV) des Bundes zum 12.02.2022 zurückzuführen, nach der asymptomatische Personen erst nach einem positiven Antigenschnelltest Anspruch auf eine Bestätigung mittels PCR-Test haben. Das bedeutet, dass bei insgesamt sinkenden Untersuchungszahlen zugleich mehr tatsächlich SARS-CoV-2 infizierte Personen (da bereits positiver Antigenschnelltest) einen PCR-Test erhalten, was zu einem Ansteigen der Positivenrate (Anzahl positiver PCR-Teste / Anzahl aller PCR-Teste in %) führt.
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