Wer schreibt mich krank wenn ich corona habe

aok.deMedizin & Versorgung...Infos über SARS-CoV-2SARS-CoV-2: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer

Im Zuge der SARS-CoV-2-Krisensituation verändert sich für viele Arbeitnehmer ihre berufliche Situation. Krankschreibung, Kurzarbeit und Lohnfortzahlung – die AOK gibt eine Übersicht.

Bis zum 30. Mai 2022 müssen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nicht persönlich zum Arzt gehen – eine telefonische Krankschreibung ist aufgrund der Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion möglich. Die Sonderregelung sieht eine eingehende telefonische Befragung des Patienten durch den Arzt vor. Er kann den Patienten bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankschreiben. Eine einmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben weitere Kalendertage ist ebenfalls telefonisch möglich.

Während der Corona-Pandemie sind einige Betriebe darauf angewiesen, ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit umzustellen. Seit März 2020 haben Arbeitgeber deshalb einen einfacheren Zugang zu Kurzarbeitergeld, welches sie für maximal 24 Monaten beantragen konnten. Die Bezugsdauer wurde nun auf 28 Monate verlängert. Diese Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Bis dahin können Unternehmen Kurzarbeitergeld unter den folgenden erleichterten Bedingungen beziehen:

  • Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
    Die Beiträge zur Sozialversicherung wurden bis Dezember 2021 von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Ab 1. Januar 2022 werden pauschal 50 Prozent erstattet.

Darüber hinaus erhalten Beschäftigte ein erhöhtes Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entfällt:

Beschäftigte ohne Kind:

  • Stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 80 Prozent
  • bis 3. Monat 60 Prozent
  • ab 4. Monat 70 Prozent
  • ab 7. Monat 80 Prozent

Beschäftigte mit Kind:

  • Stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 Prozent
  • 1. bis 3. Monat 67 Prozent
  • ab 4. Monat 77 Prozent
  • ab 7. Monat 87 Prozent

Mehr Informationen finden Sie im AOK-Fachportal und auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anspruch auf Kinderkrankentage auch im Jahr 2022 wegen der andauernden Pandemie auszuweiten. Demnach erhalten:

  • Elternpaare pro Elternteil und Kind 30 Tage
  • Alleinerziehenden 60 Tage pro Kind 
  • Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 120 Tage beantragen.
  • Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 130 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.

Der erweiterte zeitliche Anspruch gilt für das gesamte Kalenderjahr 2022.

Mit der Sonderregelung haben Eltern zunächst auch weiterhin einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil

  • Schulen, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder für Menschen mit Behinderung geschlossen sind,
  • Schul- oder Betriebsferien behördlich angeordnet oder verlängert werden,
  • das Kind in Quarantäne muss,
  • die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben ist,
  • der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten eingeschränkt ist,
  • die Eltern behördlich dazu aufgefordert sind, ihr Kind zu Hause zu betreuen.

Der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld aus den oben genannten pandemiebedingten Gründen gilt vorerst bis zum 23. September 2022.

Ist das Kind erkrankt, reichen Eltern eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis bei der AOK ein. Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer AOK beantragen.

Einige Arbeitgeber müssen aufgrund der aktuellen Lage ihre Niederlassungen schließen, oder entscheiden sich freiwillig dafür, um die Ansteckungsgefahr für COVID-19 zu senken.

Kommt es zu einer solchen Schließung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gehälter weiterzuzahlen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spricht man von einem sogenannten Annahmeverzug, wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft seiner Angestellten nicht abruft. Wenn dem so ist, dürfen Sie als Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, ohne Konsequenzen zu fürchten.

Mehr Informationen finden Sie im AOK-Fachportal. 

Ja. Kann ein Arbeitnehmer wegen Quarantänemaßnahmen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, greift das Infektionsschutzgesetz. Dieses regelt, dass Arbeitgeber die Betroffenen bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe weiterbezahlen müssen.

Das gilt jedoch nicht mehr für Beschäftigte, die ungeimpft sind, obwohl für sie eine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Für sie besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie zum Beispiel vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden oder aus einem Risikogebiet zurückkehren. Weiterhin Anspruch haben hingegen Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies nachweisen.

Im Fall einer angeordneten Quarantäne wegen einer COVID-19-Infektion oder eines Infektionsverdachts erhält der Arbeitnehmer maximal sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend zahlt die Krankenkasse nach entsprechender Prüfung Krankengeld.

Bitte beachten Sie, dass ungeimpfte Beschäftigte keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben.

Viele Menschen arbeiten während der Corona-Pandemie von Zuhause aus. Für viele ist das ungewohnt. Dennoch sollten Sie sich auf die neue Arbeitssituation einstellen, damit Sie auch in den eigenen vier Wänden möglichst stressfrei und gut konzentriert arbeiten können. Wie das am besten gelingt, lesen Sie hier:

  • Eine wichtige Voraussetzung für gesundes Arbeiten zu Hause, ist eine eigener Arbeitsplatz, an dem Sie möglichst ungestört Ihre Aufgaben erledigen können. Darauf sollten Sie achten: 

    • Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz gesundheitsfreundlich durch optimale Lichtverhältnisse (am besten Tageslicht) und möglichst wenig Lärm.
    • Achten Sie auf die passende Raumtemperatur, idealerweise zwischen 20° und 22°
    • Versuchen Sie, Ihren Arbeitsplatz optimal zu gestalten. Richten Sie Schreibtisch, Stuhl und Bildschirm so aus, dass Sie aufrecht sitzen und den Blick frontal auf den Monitor richten können. Unter- und Oberschenkel sollten beim Sitzen einen 90- bis 100-Grad-Winkel bilden. Die Füße stehen fest auf dem Boden. Für eine gesunde Handhaltung eignet sich eine ergonomisch geformte Maus.

  • Auch im Homeoffice ist es sinnvoll, feste Arbeitszeiten einzuhalten. Arbeit und Freizeit zu trennen, kann aber zunächst eine Herausforderung sein. Versuchen Sie es trotzdem. Fangen Sie zur gewohnten Zeit mit der Arbeit an, machen Sie ausreichend und möglichst bewegt Pause und beenden Sie Ihren Arbeitstag. Den Laptop herunterfahren, wegpacken und sich selbst sagen „Jetzt ist Schluss“ kann eine gesunde Routine für den Feierabend sein. 

  • Langes Sitzen vor dem Bildschirm, einseitige Arbeitsabläufe und Stress können zu körperlichen Beschwerden führen. So bringen Sie mehr Aktivität in Ihren Arbeitsalltag:

    • Gehen Sie täglich 30 bis 60 Minuten an der frischen Luft spazieren.
    • Auch Fahrrad fahren oder joggen, bietet sich in der Mittagspause oder nach Arbeitsschluss an.
    • Übungen am Schreibtisch beugen körperlichen Beschwerden wie zum Beispiel Rückenprobleme vor. Um herauszufinden, welcher Bewegungstyp Sie sind und welche Übungen am Arbeitsplatz für Sie am besten geeignet sind, können Sie sich beim AOK-Online-Programm „Rücken aktiv im Job“ anmelden und kostenlos daran teilnehmen. Das Online-Programm können auch Interessierte nutzen, die nicht bei der AOK versichert sind.

  • Essen mit gesunden Zutaten fördert Gesundheit, Leistung und Wohlbefinden. Achten Sie darauf, in Maßen zu essen und möglichst leichte Kost zu sich zu nehmen. Denn wer den Großteil des Tages sitzt, verbrennt weniger Kalorien und fühlt sich schneller müde, wenn es deftiges oder zu viel Essen gibt.

    Ideal sind ausgewogene und leichte Mahlzeiten, die überwiegend aus Obst und Gemüse, eiweißreichen Lebensmitteln wie Milchprodukten, Fisch und Hülsenfrüchten sowie aus Vollkornprodukten wie Müsli, Vollkornbrot, Reis oder Nudeln bestehen. Auch wer ausreichend trinkt, sorgt für geistige Leistungsfähigkeit. Optimal sind Wasser und ungesüßter Tee oder andere kalorienfreie Getränke. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, rund 1,5 Liter am Tag zu trinken.

Im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Es gibt aber auch zahlreiche Herausforderungen bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden. Mit dem kostenfreien AOK-Programm „Gesund im Homeoffice“ lernen Sie, wie Sie den Job zu Hause organisieren und dabei gesund und motiviert bleiben.

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