aok.deMedizin & Versorgung...Infos über SARS-CoV-2SARS-CoV-2: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer Im Zuge der SARS-CoV-2-Krisensituation verändert sich für viele Arbeitnehmer ihre berufliche Situation. Krankschreibung, Kurzarbeit und Lohnfortzahlung – die AOK gibt eine Übersicht. Bis zum 30. Mai 2022 müssen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nicht persönlich zum Arzt gehen – eine telefonische Krankschreibung ist aufgrund der Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion möglich. Die Sonderregelung sieht eine eingehende telefonische Befragung des Patienten durch den Arzt vor. Er kann den Patienten bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankschreiben. Eine einmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben weitere Kalendertage ist ebenfalls telefonisch möglich. Während der Corona-Pandemie sind einige Betriebe darauf angewiesen, ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit umzustellen. Seit März 2020 haben Arbeitgeber deshalb einen einfacheren Zugang zu Kurzarbeitergeld, welches sie für maximal 24 Monaten beantragen konnten. Die Bezugsdauer wurde nun auf 28 Monate verlängert. Diese Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Bis dahin können Unternehmen Kurzarbeitergeld unter den folgenden erleichterten Bedingungen beziehen:
Darüber hinaus erhalten Beschäftigte ein erhöhtes Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entfällt: Beschäftigte ohne Kind:
Beschäftigte mit Kind:
Mehr Informationen finden Sie im AOK-Fachportal und auf den Seiten der Arbeitsagentur. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anspruch auf Kinderkrankentage auch im Jahr 2022 wegen der andauernden Pandemie auszuweiten. Demnach erhalten:
Der erweiterte zeitliche Anspruch gilt für das gesamte Kalenderjahr 2022. Mit der Sonderregelung haben Eltern zunächst auch weiterhin einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil
Der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld aus den oben genannten pandemiebedingten Gründen gilt vorerst bis zum 23. September 2022. Ist das Kind erkrankt, reichen Eltern eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis bei der AOK ein. Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer AOK beantragen. Einige Arbeitgeber müssen aufgrund der aktuellen Lage ihre Niederlassungen schließen, oder entscheiden sich freiwillig dafür, um die Ansteckungsgefahr für COVID-19 zu senken. Kommt es zu einer solchen Schließung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gehälter weiterzuzahlen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spricht man von einem sogenannten Annahmeverzug, wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft seiner Angestellten nicht abruft. Wenn dem so ist, dürfen Sie als Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, ohne Konsequenzen zu fürchten. Mehr Informationen finden Sie im AOK-Fachportal. Ja. Kann ein Arbeitnehmer wegen Quarantänemaßnahmen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, greift das Infektionsschutzgesetz. Dieses regelt, dass Arbeitgeber die Betroffenen bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe weiterbezahlen müssen. Das gilt jedoch nicht mehr für Beschäftigte, die ungeimpft sind, obwohl für sie eine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Für sie besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie zum Beispiel vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden oder aus einem Risikogebiet zurückkehren. Weiterhin Anspruch haben hingegen Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies nachweisen. Im Fall einer angeordneten Quarantäne wegen einer COVID-19-Infektion oder eines Infektionsverdachts erhält der Arbeitnehmer maximal sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend zahlt die Krankenkasse nach entsprechender Prüfung Krankengeld. Bitte beachten Sie, dass ungeimpfte Beschäftigte keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben. Viele Menschen arbeiten während der Corona-Pandemie von Zuhause aus. Für viele ist das ungewohnt. Dennoch sollten Sie sich auf die neue Arbeitssituation einstellen, damit Sie auch in den eigenen vier Wänden möglichst stressfrei und gut konzentriert arbeiten können. Wie das am besten gelingt, lesen Sie hier:
Im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Es gibt aber auch zahlreiche Herausforderungen bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden. Mit dem kostenfreien AOK-Programm „Gesund im Homeoffice“ lernen Sie, wie Sie den Job zu Hause organisieren und dabei gesund und motiviert bleiben. Jetzt ausprobieren: AOK-Programm „Gesund im Homeoffice“ Waren diese Informationen hilfreich für Sie? |