Welche Versicherung kann auf den Mieter umgelegt werden?

Darf der Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

Wie viel Gebäudeversicherung muss ein Mieter zahlen?

Kann ich als Mieter die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Welche Versicherung kann auf den Mieter umgelegt werden?

Bei uns finden Sie sorgfältig recherchierte Informationen zu vielen Versicherungsthemen sowie aktuelle Versicherungsvergleiche zahlreicherer Versicherer, die uns von unseren Partnern zur Verfügung gestellt werden.

  • Mieter können keine Gebäudeversicherung abschließen, da sich nicht Eigentümer der Immobilie sind.
  • Da alle Bewohner von dem Versicherungsschutz profitieren, darf ein Vermieter die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen.
  • Wie viel Gebäudeversicherung ein Mieter zahlen muss, ist meist von der Wohnfläche seiner Mietwohnung abhängig.

Viele Mieter stellen sich die Frage, ob sie eine Gebäudeversicherung abschließen können. Denn schließlich möchten sie die Wohnung und das Haus, in dem sie leben, gut abgesichert wissen. Und da heutzutage keine Gebäudeversicherung Pflicht mehr herrscht, können sie sich nicht darauf verlassen, dass ihr Vermieter einen entsprechenden Versicherungsschutz vereinbart hat.

Allerdings ist es nicht möglich, als Mieter eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Denn als Voraussetzung für den Vertragsabschluss gilt, dass sich das Gebäude im Eigentum des Versicherten befindet. Da Mieter allerdings kein Eigentumsrecht besitzen, dürfen sie auch keine Wohngebäudeversicherung abschließen. Daher sollten sie mit ihrem Vermieter Rücksprache halten, dass dieser das Haus entsprechend versichert. Denn auch als Mieter profitieren sie von einer Gebäudeversicherung.

Die Immobilienversicherung leistet bei Schäden am Gebäude, damit festverbundenen Teilen sowie an versicherten Nebengebäuden. Das bedeutet, dass beispielsweise auch die festinstallierte Markise der Mieter mitversichert ist. Auch die Einbauküche, die vom Vermieter in der Mietwohnung eingebracht wurde, ist über die Wohngebäudeabsicherung mitversichert. Demzufolge profitieren nicht nur die Eigentümer des Hauses von der Versicherung, sondern auch die Mieter.

Grundsätzlich fungiert der Eigentümer des Gebäudes als Versicherungsnehmer, weshalb er in erster Linie auch die Prämie für die Absicherung bezahlt. Da er jedoch nicht alleinig von dem Versicherungsschutz profitiert, darf der Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.

Unter Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung wird geregelt, welche Kosten ein Vermieter auf die Bewohner des Hauses umlegen darf. Dazu gehört nicht nur die Gebäudeversicherungsprämie, sondern alle Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen, von deren Versicherungsschutz auch die Mieter profitieren.

Die Prämie zur Gebäudeversicherung ist zwar auf Mieter umlegbar, allerdings muss sie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das bedeutet, der Beitrag darf nicht überzogen hoch oder durch unnötige Einschlüsse zu überhöhten Kosten führen. Liegt die Prämie mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beiträgen für eine Wohngebäudeabsicherung, müssen die Bewohner die überhöhten Kosten nicht zahlen.

Der Vermieter darf die Prämie für die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Auch darf er keine Kosten auf seine Bewohner umlegen, die sein persönliches Risiko absichern. Beispielsweise eine Hausratversicherung für seine Wohnpartei.

Wie viel Gebäudeversicherung ein Mieter zahlen muss beziehungsweise in welcher Höhe die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegbar ist, hängt von der Wohnfläche ab. Denn sofern nicht anders vereinbart, tragen die Bewohner einen Teil der Betriebskosten für das Haus anteilig der Größe ihrer Wohnung. Ein Beispiel:

  • Die Wohngebäudeprämie für ein 100 Quadratmeter großes Haus beträgt 200 Euro. Für die 30 Quadratmeter große Einzimmerwohnung darf der Vermieter entsprechend 30 Prozent der Kosten auf den Mieter umlegen. Somit zahlt der Bewohner über seine Nebenkosten 60 Euro für die Versicherung und der Eigentümer 140 Euro.

Kann ich als Mieter die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Ein Mieter kann die Gebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Sofern die Bewohner in ihrer Wohnung ein anerkanntes Arbeitszimmer nutzen, können sie die Gebäudeversicherung anteilig geltend machen. In diesem Fall bemisst sich die Höhe jedoch nicht an der Gesamtwohnfläche, sondern lediglich anhand der Größe des Arbeitszimmers. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmeter und einem 20 Quadratmeter großen Arbeitszimmer lassen sich 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Diese Regelung gilt nicht nur für die Gebäudeabsicherung, sondern auch für eine Hausrat.

Die Privathaftpflichtversicherung ist für Mieter unverzichtbar. Denn sie leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten zugefügt wurden. Mitversichert sind somit auch Schäden, die Mieter innerhalb ihrer Mietwohnung verursachen. Allerdings nicht an ihrem privaten Eigentum, sondern an den gemieteten Gegenständen. Dabei kann es sich um Fenster, Türen und Böden handeln.

Mit einer Hausratversicherung schützen sich Mieter vor den finanziellen Folgen bei einem Schaden an ihrem eigenen Hab und Gut. Denn die Hausrat bietet Versicherungsschutz, abhängig vom Tarif, bei Schäden durch Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer. Haben die Bewohner selbst eine Küche oder einen Boden in die Mietwohnung eingebracht, kann dieser mit entsprechendem Vermerk über die Hausrat abgesichert werden.

Die Glasversicherung ist für Bruchschäden an Gebäude wie auch an Mobiliarverglasung erhältlich. Somit besteht Versicherungsschutz, wenn beispielsweise der Glastisch zerstört wird. Viele Versicherungsgesellschaften schließen auch Schäden an Keramikkochflächen ein.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Verbraucher bei Rechtsstreitigkeiten. Als Mieter wird dringend empfohlen, einen Mieterrechtschutz abzuschließen. Denn bei Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung oder Verschleißschäden nach dem Auszug aus der Wohnung kommt es nicht selten zu teuren Streitigkeiten kommen.

Welche Versicherung kann auf den Mieter umgelegt werden?