Gründe für die Ummeldung eines Fahrzeugs gibt es viele. Zu den Bekanntesten zählen Wohnortwechsel, Kauf- und Verkauf eines Fahrzeugs. Wer sein Auto korrekt ummelden will, steht häufig vor verschiedenen Problemen:
Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier beantworten! Auto ummelden: Das Wichtigste auf einen Blick
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Endlich, Sie halten den Schlüssel Ihres neuen Gebrauchtwagens in der Hand, also nichts wie raus auf die Straße. Ihre erste Fahrt geht allerdings am besten direkt zur Kfz-Zulassungsstelle, da Sie Ihr Auto dort ummelden müssen. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie gerade einen anstrengenden Umzug hinter sich haben, die letzten Umzugskartons ausgepackt sind und in Ihrem Kopf noch viele Erledigungen herumschwirren. Die Ummeldung Ihres Autos sollten Sie in keinem Fall vergessen. Denn das Auto umzumelden ist nicht nur notwendig, sondern in Deutschland Pflicht. Kurz gesagt: Es gibt folgende Situationen, in denen Sie auf jeden Fall Ihr Auto ummelden müssen:
Es gibt allerdings auch Sonderfälle, bei denen es schwierig wird, das Auto umzumelden:
Der Umzug ist vorbei. In diesem Fall steht die Ummeldung des Autos wahrscheinlich nicht ganz oben auf Ihrer Liste. Schnell gerät die Fahrzeug-Ummeldung in Vergessenheit – ebenfalls häufig nach einem Halterwechsel. Verstreicht aber die Frist, droht Ihnen ein Bußgeld! Da stellt sich für viele Autofahrer berechtigterweise die Frage: Wie lange haben Sie Zeit, um das Auto umzumelden? Eine konkrete Frist gibt es nicht, da die Behörden dies sehr individuell handhaben. Allerdings macht § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sehr deutlich: Wenn Sie Ihr Auto nicht ummelden und die Frist verstreichen lassen, droht Ihnen eine Strafe. Das passiert gemäß des Bußgeldkatalogs, wenn Sie Ihr Auto nicht schnellstmöglich ummelden:
Sie sollten daher die Ummeldung Ihres Fahrzeugs innerhalb weniger Tage bzw. innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Halterwechsel oder dem Umzug durchführen.
Das hat einen einfachen Grund: Begeht ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, muss die Polizei ihn ermitteln können. Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie das Autoummelden nicht vergessen! Ansonsten droht Ihnen eine Strafe. Ebenso wenn die Adresse im Fahrzeugschein nicht geändert wird. Auch darauf steht Strafe. Haben Sie ein Auto gekauft, ist es also besser, wenn Sie es ummelden – innerhalb der Frist!
Eigentlich ist die Ummeldung schnell erledigt, Sie müssen einfach in die Kfz-Zulassungsstelle gehen und dort bei einem Sachbearbeiter Ihr Auto anmelden. Zuständig ist dabei immer die Zulassungsstelle, die im Hauptwohnsitz des Halters liegt. Gehen Sie einfach während der Sprechzeiten in die Behörde. Planen Sie vorsichtshalber genügend Zeit ein, wenn Sie Ihr Auto ummelden. Der eigentliche Vorgang der Ummeldung dauert dann meist nicht länger als 30 Minuten.
Die Ummeldung des Autos muss schnell geschehen, aber Sie sind gerade im Stress und haben nur wenig Zeit zur Verfügung? Das ist kein Problem, denn Sie müssen Ihren Pkw nicht zwingend selbst ummelden. Sie können auch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte zur Kfz-Zulassungsstelle schicken und die Autoummeldung somit in Auftrag geben. Wichtig ist, dass es eine schriftliche Vollmacht gibt, damit der Vorgang problemlos auch von jemand anderem durchgeführt werden kann.
Ja, seit dem 1. Oktober 2019 können Sie Ihr Auto in Deutschland auch online ummelden. Dabei können Sie alle Kfz-Services online nutzen:
Für die Kfz-Zulassung online benötigen Sie zur Identifizierung einen internetfähigen Personalausweis sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit Ausweis-App.
Um Ihr Auto umzumelden, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine ganze Reihe an Unterlagen vorlegen. Damit dabei auch nichts schief geht, sollten Sie in jedem Fall zur Kfz-Zulassung / Ummeldung folgende Unterlagen mitbringen:
Die Ummeldung wird zum Kinderspiel, wenn Sie Ihre Kfz-Unterlagen vorher mit unserer Checkliste prüfen. Dann vergessen Sie auch nichts. Wichtige Voraussetzung dafür, Ihr Auto problemlos umzumelden: Es gibt keine offenen Rechnungen rund um eine frühere Kfz-Zulassung. Außerdem muss die Kfz-Steuer bezahlt sein und Sie müssen alle Unterlagen besitzen, um das Auto ummelden zu dürfen.
Wenn Sie Ihr Auto anmelden, können sich die Kosten für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs von Kommune zu Kommune unterscheiden. Allgemein können Sie mit Gebühren zwischen 10 und 30 Euro rechnen. Diese Unterschiede ergeben sich aus der Art der Ummeldung:
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie zudem ein Wunschkennzeichen haben wollen oder neue Kennzeichenschilder brauchen. Es kann Sie insgesamt also bis zu 60 Euro kosten, Ihr Auto umzumelden.
Sicherlich fragen Sie sich auch, welche Folgen es für Ihre Kfz-Versicherung hat, wenn Sie Ihr Auto ummelden. In erster Linie kommt es dabei darauf an, ob Sie das Fahrzeug wegen eines Umzugs oder aufgrund eines Halterwechsels ummelden.
Was ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands zu beachten? Wenn Sie Ihr Auto ummelden, können sich weitere Änderungen durch einen Umzug ergeben, die sich auf Ihren Kfz-Vertrag auswirken. Einige Beispiele dazu:
Wichtig: Sollten Ihre Änderungen mehrere Verträge bei der R+V24 betreffen, geben Sie die Änderungen bitte für jeden Vertrag einzeln an.
Nicht immer erhalten Sie sofort eine Strafe. Nehmen Sie die Ummeldung innerhalb eines Monats vor, haben Sie meistens Glück. Oftmals besteht das Problem auch darin, dass Zulassungsstellen überlastet sind und Sie von vornherein einen späten Termin bekommen. In diesem Fall trifft Sie selbstverständlich keinerlei Schuld an der Verspätung. Wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen, zum Beispiel bei einem Halterwechsel, sollten Sie die Frist von einem Monat aber nicht überschreiten. Ansonsten müssen Sie mit rund 40 € Bußgeld rechnen. Bei einem Wohnortwechsel werden ca. 15 € fällig. Die Strafe, wenn Sie Ihr Auto nicht innerhalb von sechs Monaten ummelden, beträgt dann bereits bis zu 100 €.
Auch hier ist es wichtig, dass Sie Ihr Auto ummelden, damit der richtige Bezirk Ihre Kfz-Steuer mittels Lastschriftmandat vom Konto abbucht. Eine Umschreibung Ihres Wohnortes kann durchaus zu Änderungen führen: Ziehen Sie beispielsweise in eine andere Stadt oder einen anderen Zulassungsbezirk, kann sich die Kfz-Steuer erhöhen bzw. senken.
Ebenso wie der Gang zum Einwohnermeldeamt ist auch der Gang zur Zulassungsstelle notwendig. Egal, ob bei Halterwechsel oder Adressänderung – Sie sind dazu verpflichtet, Ihr Auto umzumelden. |