Welche pflegestufe bei krebs im endstadium

Wenn sich abzeichnet, dass ein nahestehender Angehöriger über einen längeren Zeitraum zu Hause gepflegt werden muss, können Sie sich nach dem Pflegezeitgesetz teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen.

Ihr Arbeitgeber braucht nicht ausdrücklich zuzustimmen, dass Sie der Arbeit fernbleiben. Er muss aber die Freistellung gewährleisten.

Manchmal ergibt sich eine solche Situation sehr plötzlich, so dass Sie nicht vorher planen können. Dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber direkt unterrichten, dass Sie nicht kommen und warum. Er wiederum kann von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass ein naher Angehöriger pflegebedürftig ist oder Sie eine entsprechende Pflege organisieren müssen.

Den Antrag müssen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen.

Damit Sie für einen längeren Zeitraum freigestellt werden, benötigt Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder der Pflegekasse.

Das müssen Sie bei Ihrem Antrag beachten

  • Sie müssen den Antrag auf Pflegezeit spätestens zehn Tage vor Beginn schriftlich an Ihren Arbeitgeber übermitteln.
  • Die Dauer und der Umfang müssen erklärt werden.
  • Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber muss schriftlich getroffen werden.
  • Wenn Sie sich nur teilweise freistellen lassen möchten: Achten Sie darauf, dass Ihre Wünsche wirklich berücksichtigt werden, und nehmen Sie in die Vereinbarung mit auf, wie sich Ihre Arbeitszeit verteilt.

Wichtig: Sie haben während der Pflegezeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf irgendwelche Ersatzleistungen. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber Ihnen von dem Moment an, wo Sie die Pflegezeit ankündigen, und während der gesamten Pflegezeit, auch nicht kündigen.

Vorzeitiges Beenden der Pflegezeit

Mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie vereinbart, wie lange Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen werden. Dieser Zeitpunkt kann nur vorzeitig enden, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt, die Pflege zu Hause unnötig oder unzumutbar wird oder wenn die pflegebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung zieht.

Liegen die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann im Rahmen der Verhinderungspflege ein Teil des Entgeltes ersetzt werden (siehe unten).

Geht durch die vollständige Arbeitsbefreiung Ihr Krankenversicherungsschutz verloren, kann dieser durch eine Familienversicherung (beispielsweise über den Ehepartner) aufrechterhalten werden. Ist dies nicht möglich, muss der Krankenversicherungsschutz über eine freiwillige Krankenversicherung sichergestellt werden. Darüber ist auch die Pflegeversicherung gewährleistet. Die Beiträge übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen bis zu einer Höhe des Mindestbeitrags.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse auch die Versicherungsbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Auch Pflegende können krank werden oder brauchen Urlaub und können in diesem Zeitraum die Pflege nicht übernehmen. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse für längstens sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr eine Vertretung. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihren Angehörigen selbst pflegen.

Verhinderungs- /Ersatzpflege

Diese sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege wird gewährt, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und der Pflegefall bereits seit mindestens sechs Monaten besteht.

Musteranträge zur Pflegezeit finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Menschen, bei denen der Pflegeaufwand weit über dem der Pflegestufe III liegt, können bei ihrer zuständigen Pflegekasse die Einstufung als Härtefall beantragen. Ein Beispiel: Der Patient leidet an einer Krebserkrankung im Endstadium. Er benötigt permanente Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte. Der Hilfebedürftige ist bettlägerig. Die Grundpflege erfolgt mehrfach täglich am Krankenbett. Seine Körperfunktionen versagen. Dadurch ist er ebenso in den Abend- und Nachtstunden auf intensive Betreuung angewiesen. Da der Betroffene mit Atemproblemen kämpft, wird er mehrmals am Tag an spezielle Beatmungsgeräte angeschlossen. Die Pflegepersonen übernehmen Tätigkeiten aus den Bereichen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Pflegekriterien

Wie bei allen anderen Pflegestufen sind die Zeit und die Intensität entscheidende Kriterien. Ein Härtefall liegt vor, wenn vier Kriterien erfüllt sind. Der Betroffene muss mehr als 6 Stunden täglich auf die Hilfe von Pflegekräften angewiesen sein, wovon allein über die Hälfte dieser Zeit auf die Nachtpflege zwischen 22 und 6 Uhr entfällt. Es spielt keine Rolle, ob nachts mehrere Pflegende gleichzeitig im Einsatz sind. Wichtig ist nur, dass nicht ausschließlich ambulante Pflegedienste dem Pflegebedürftigen helfen. Mindestens eine ungelernte Pflegekraft, in den meisten Fällen ein Angehöriger, sollte in den Pflegeprozess einbezogen sein. Eine letzte entscheidende Voraussetzung: Der Pflegebedürftige braucht ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegeleistungen

Fällt der Pflegebedürftige unter die Härtefallregelung, gewährt die Pflegekasse zusätzliche Pflegesachleistungen, die eine intensivere Unterstützung des Betroffenen ermöglichen. Für die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder teilstationäre Betreuung stellt sie monatlich 1.918 Euro zur Verfügung. Entscheidet sich der Pflegebedürftige für eine vollstationäre Versorgung, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe von 1.825 Euro. Das Pflegegeld wird bei der Härtefallregelung nicht angehoben. Die Pflegestufe III+ bezieht sich ausschließlich auf die Pflegesachleistungen.

Weitere Begriffe mit P

Die Krebsdiagnose ist oftmals ein Schock. Was bedeutet Krebs für die Pflege und den Anspruch auf eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad?

Eine Krebserkrankung stellt eine Zäsur im Leben dar und meistens ist eine ganze Familie betroffen. Denn nicht nur das Leben des Patienten selbst, sondern auch das seiner Angehörigen verändert sich, die Behandlung braucht viel Zeit, oft sind noch Monate nach der Diagnose erhebliche Auswirkungen auf den Alltag zu spüren.

Eine Krebserkrankung kann in jedem Lebensalter mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen. Besonders betroffen sind allerdings ältere Menschen, die unter der Operation und der darauffolgenden Chemotherapie oftmals stark leiden. Durch die Krebstherapie sind die Patienten geschwächt, können ihren Alltag nicht mehr selbstständig gestalten und sind auf Hilfe angewiesen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die drängendsten Fragen in Bezug auf Krebs, stellen die Krankheit und Aspekte bezüglich der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad und der Pflegeversicherung vor.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Krebs ist eine Erkrankung der Gene, denn Krebszellen entstehen, wenn sich bestimmte Abschnitte der Erbsubstanz verändern. Aus medizinischer Sicht handelt es sich bei Krebs um eine bösartige Neubildung von Gewebe. Zumeist entwickelt sich Krebs in Form eines Tumors, aber auch das blutbildende System kann betroffen sein. Besonders bekannt ist hier die Leukämie, der weiße Blutkrebs. Krebs ist eine sogenannte maligne Erkrankung. Mit dem Begriff der Malignität werden in der Medizin Krankheiten beschrieben, die den Körper fortschreitend zerstören. Werden sie zu spät oder gar nicht diagnostiziert, führen maligne Krankheiten zum Tod der Betroffenen.

Krebs ist in der Gesellschaft ein allgegenwärtiges Thema, kann doch jeder Mensch daran erkranken und oft sind Fälle im Freundes- oder Familienkreis bekannt. Nach Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems ist Krebs in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Ob die Krankheit tödlich verläuft, hängt davon ab, wie schnell sich der Krebs ausbreitet. Wenn er rechtzeitig erkannt wird, ist die Krankheit auch heilbar.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Auch wenn potenziell jeder an Krebs erkranken kann, bestimmen verschiedene Aspekte den Ausbruch der Krankheit, zum Beispiel das Alter oder das Geschlecht, Ernährungsgewohnheiten oder der Wohnort. In Deutschland sind bei Frauen vor allem die Brustdrüsen und bei Männern die Prostata, die Lunge und der Dickdarm betroffen.

In den letzten Jahren wurden viele neue Forschungserkenntnisse darüber gewonnen, wie Krebs entsteht. Grundsätzlich sind Zellwachstum und Zelltod bei einer Krebserkrankung nicht in Balance – im Gegensatz zu gesunden Menschen, deren Körper aus einem Gleichgewicht aus verschiedenen Zelltypen besteht, die das Gewebe der Organe bilden. In gesunden Körpern werden laufend neue Zellen gebildet, andere Zellen sterben ab. Eine Krebserkrankung entsteht, wenn sich diese Zellen überschießend und eigenständig teilen, während weniger Zellen absterben.

Der Grund dafür liegt im genetischen Code eines jeden Menschen. Einflussfaktoren können Umweltaspekte sein, zum Beispiel Gifte oder Strahlung, aber auch der jeweilige Lebensstil und die persönlichen Umstände können eine Rolle spielen. Die Wissenschaft ist dabei, die ausschlaggebenden Punkte weiter zu erforschen.

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Krebspatienten können weitestgehend selbstständig leben, sie können aber auch ans Bett gefesselt und auf umfangreiche Hilfe angewiesen sein. Viele Patienten müssen während der Therapie, vor allem beim Einsatz einer Chemotherapie, das Krankenhaus aufsuchen und einige Zeit dort verbringen. Beim Einschätzen der möglichen Pflegebedürftigkeit muss folglich immer der Einzelfall betrachtet werden, allgemeingültige Aussagen sind nicht möglich.

Da Krebs heilbar ist, ist in vielen Fällen nur eine vorübergehende Pflege notwendig. Haben die Patienten die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, können sie ihr Leben selbstständig weiterführen und ihren Alltag meistern. Sind ältere Menschen an Krebs erkrankt bzw. sind Patienten, die bereits vor der Diagnose auf Hilfe angewiesen waren, betroffen, müssen diese auch nach der Rückkehr in ihr Zuhause unterstützt werden.

Erfolgreich einen höheren Pflegegrad beantragen

Eine Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland festgestellt, wenn Menschen in ihrem Alltag auf Pflege und Hilfe angewiesen sind. Die Erteilung einer Pflegestufe bzw. eines Pflegerades ist davon abhängig, wie stark der Patient auf Unterstützung angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass mindestens sechs Monate eine anhaltende Pflegebedürftigkeit besteht. Gerade bei Krebserkrankungen ist den Betroffenen aber oft nicht bewusst, in welchen Fällen es sich um eine gewöhnliche Krankenpflege und wann es sich um eine Pflegebedürftigkeit handelt.

Um einen Pflegegrad bei einer Krebserkrankung zu erhalten, muss klar sein, dass die Pflege langfristig und täglich nötig ist. Andernfalls übernimmt die Krankenversicherung für gewöhnlich die medizinische Pflege. Da eine solche Erkrankung eine enorme Belastungssituation für die Patienten und ihre Angehörigen darstellt, sollte ein Pflegestützpunkt aufgesucht werden, um sich von Experten in diesem Bereich umfassend beraten zu lassen.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus sollten einige Punkte geklärt werden, um die richtige Pflege zu gewährleisten. Dabei wird im Gespräch mit den zuständigen Ärzten der jeweilige Einzelfall detailliert besprochen, um zu entscheiden, welche Pflegemaßnahmen notwendig sind, ob diese Pflege zu Hause möglich ist oder ob die privaten Wohnverhältnisse eine Pflege gar nicht ermöglichen. Zudem sollte diskutiert werden, ob Familie oder Freunde die Pflege leisten können und leisten wollen.

Ist die häusliche Pflege nicht ohne wohnraumverbessernde Maßnahmen möglich, kann die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen. Auch ein professioneller Pflegedienst kann beauftragt werden, wenn die Angehörigen die Aufgaben nicht alleine bewältigen können. Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und medizinische Behandlungspflege können an den Pflegedienst ausgelagert werden.

Der Entscheid über die Pflegestufe bzw. seit 2017 den Pflegegrad geschieht individuell und ist vom Einzelfall abhängig. Ein standardisiertes Begutachtungsverfahren soll dabei helfen, den korrekten Pflegebedarf zu ermitteln. Bei einem vorübergehenden, zeitlich befristeten Bedarf ist in aller Regel die Krankenversicherung zuständig. Handelt es sich um einen längerfristigen Bedarf, vergibt die Pflegeversicherung einen von insgesamt fünf Pflegegraden.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege bei Krebs oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger bei der Pflege nach einer Krebserkrankung finanzielle Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!