Wo bekomme ich ein überführungskennzeichen

  • Bedeutung: Überführungskennzeichen gilt als Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und das rote Kennzeichen.
  • Voraussetzung: Fahrzeug ist auf keinen Besitzer zugelassen.
  • Gültigkeit: je nach Kennzeichenart 5 Tage bis zu einem Jahr.
  • Auflagen: Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten
  • Kosten: zwischen 25 und 37 Euro
  • Versicherung: Eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für Überführungskennzeichen ist Pflicht.

Wir erklären dir alles rund um die drei Überführungskennzeichen:

  • Was ist ein Überführungskennzeichen?
    • Wann benötige ich ein Überführungskennzeichen?
    •  Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?
  • Was kostet ein Überführungskennzeichen?
  • Wo kann ich ein Überführungskennzeichen beantragen?
  • Wann benötige ich welches Überführungskennzeichen?
    • Überführung in Deutschland: Kurzzeitkennzeichen
    • Überführung innerhalb der EU: Kurzzeitkennzeichen plus „Grüne Karte“
    • Überführung außerhalb der EU: Ausfuhrkennzeichen
    • Für Händler: Rotes Kennzeichen

Was ist ein Überführungskennzeichen?

„Überführungskennzeichen“ ist eigentlich nur ein Oberbegriff und fasst folgende Kennzeichen zusammen:

Ein Überführungskennzeichen ist dann notwendig, wenn du dein Auto innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verkaufen möchtest und das Fahrzeug nicht mehr auf dich zugelassen ist. Ist das Auto noch auf dich zugelassen, brauchst du kein Überführungskennzeichen.

Vor dem Verkauf solltest du dein Auto abmelden und auf ein Überführungskennzeichen zurückzugreifen. Denn: Begeht der Käufer zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wirst zuerst du dafür verantwortlich gemacht. Oder der Käufer meldet das Auto nach der Überführung nicht zuverlässig ab.

Wann benötige ich ein Überführungskennzeichen?

Ein Überführungskennzeichen wird nicht nur für die Überführungsfahrt zum neuen Besitzer eines Fahrzeuges genutzt. Auch bei Probefahrten (zum Beispiel vor dem Kauf) oder Prüfungsfahrten (zum Beispiel zum TÜV oder Gutachter) kommt das Überführungskennzeichen zum Einsatz.

Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?

Die drei Überführungskennzeichen haben alle einen unterschiedlichen Gültigkeitszeitraum:

  • Kurzzeitkennzeichen: maximal 5 Tage
  • Ausfuhrkennzeichen: mindestens 14 Tage (Verlängerung möglich)
  • Rotes Kennzeichen: 1 Jahr (Verlängerung möglich)

In dem Zeitraum sollte das Fahrzeug beim neuen Besitzer angekommen sein und er sollte es angemeldet haben, wenn er das Auto sofort nutzen möchte.

Übrigens: Das rote Kennzeichen ist deshalb so lange gültig, weil Händler es für mehrere Fahrzeuge verwenden dürfen.

Was kostet ein Überführungskennzeichen?

Wenn du ein Überführungskennzeichen beantragst, musst du mit folgenden Kosten rechnen (Stand: 2020):

  • Bearbeitungsgebühr der Zulassungsstelle: 10 bis 12 Euro
  • Kosten für die Prägung des Kennzeichens: 15 bis 25 Euro

Wo kann ich ein Überführungskennzeichen beantragen?

Alle drei Überführungskennzeichen kannst du bei deiner Zulassungsstelle entweder direkt vor Ort oder oft auch online beantragen.

Für den Antrag benötigst du:

  • Personalausweis oder Reisepass plus Meldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Für Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Nachweis über bezahlte Kfz-Steuer (nur für Ausfuhrkennzeichen)

Wann benötige ich welches Überführungskennzeichen?

Alle drei Überführungskennzeichen sind sich zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch darin, wo und wann sie gültig sind.

Überführung in Deutschland: Kurzzeitkennzeichen

Wenn du dein Auto innerhalb Deutschlands an einen neuen Besitzer überführst, eine Probefahrt oder eine Prüfungsfahrt machen möchtest, kannst du ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.

Zusätzlich benötigst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung beziehungsweise eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Dauer der Überführung (maximal fünf Tage). Den Versicherungsschutz kannst du normalerweise bei jedem Versicherer beantragen, der eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Sonderkennzeichen anbietet.

Überführung innerhalb der EU: Kurzzeitkennzeichen plus „Grüne Karte“

Auch für eine Überführung innerhalb Europas kannst du das Kurzzeitkennzeichen nutzen. Dafür musstest du früher zusätzlich zur eVB-Nummer die Grüne Karte dabeihaben.

Die „Grüne Karte“ gilt als internationale Versicherungsbestätigung. So kannst du nachweisen, dass dein Fahrzeug auch im europäischen Ausland einen gültigen Versicherungsschutz hat.

Heute benötigst du die „Grüne Karte“ innerhalb der EU normalerweise nicht mehr. Es ist aber sinnvoll, sie im Ausland dabeizuhaben.

Gut zu wissen: Mit deiner Kfz-Haftpflichtversicherung bist du automatisch europaweit versichert. Durch das Kennzeichenabkommen der Europäischen Union gilt jedes EU-Kennzeichen mittlerweile als Versicherungsnachweis.

Überführung außerhalb der EU: Ausfuhrkennzeichen

Für Überführungen außerhalb der Europäischen Union benötigst du ein Ausfuhrkennzeichen.

Damit du das Ausfuhrkennzeichen beantragen kannst, musst du weitere Voraussetzungen (zum Beispiel einen Nachweis über Gebührenrückstände) erfüllen.

Auch für das Ausfuhrkennzeichen benötigst du eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Police kannst du für maximal 12 Monate abschließen. Bei Abschluss der Versicherung kannst du dir normalerweise auch direkt die Grüne Versicherungskarte ausstellen lassen.

Mehr erfahren: Ausfuhrkennzeichen

Für Händler: Rotes Kennzeichen

Das rote Kennzeichen darf laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur noch von Händlern, Sachverständigen und für Oldtimer zur Überführung genutzt werden. Der Vorteil ist, dass ein rotes Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet werden kann. Es gilt ebenfalls auch für Probe- und Prüfungsfahrten.

Mehr erfahren: Rote Kennzeichen

Auf der sicheren Seite

Mit einem Überführungskennzeichen kannst du dir beim Verkauf deines Gebrauchtwagens sicher sein, dass dein Auto richtig abgemeldet wurde und mögliche Verkehrsdelikte nicht auf dich zurückfallen.

Mit dem Überführungskennzeichen bist du außerdem versichert, wenn es während der Überführung zu einem Unfall kommt. Bist du selbst der Käufer des Fahrzeugs, solltest du nach Ablauf der fünf Tage (Gültigkeit der Versicherung) eine eigene Kfz-Versicherung abschließen und dein Auto anmelden.

Mehr zum Thema Auto überführen erfährst du hier: Auto überführen

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Erklärung der verschiedenen Überführungskennzeichen

Es gibt zwei Arten von Überführungskennzeichen. Zum einen gibt es das Kurzzeitkennzeichen, zum anderen das Ausfuhrkennzeichen. Mit beiden Kennzeichen können Sie Autos und Motorräder überführen. Weiterhin können diese Kennzeichen für Fahrten zum TÜV oder zum Gutachter verwendet werden.

Wissen Sie bereits, welches Kennzeichen Sie benötigen? Sofern Sie Ihr Auto innerhalb Deutschlands überführen möchten, benötigen Sie das einfache Kurzzeitkennzeichen ohne grüne Karte. Hier finden Sie eine genaue Erklärung der Kriterien zur Wahl des richtigen Überführungskennzeichens. Im Folgenden erklären wir Ihnen nun, was Sie tun müssen um das Kennzeichen zu erhalten.

Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

1. Sie benötigen eine sog. eVB Nummer. Früher nannte man die eVB Nummer auch Deckungskarte bzw. Doppelkarte. Nehmen Sie dazu mit der KFZ-Versicherung Ihrer Wahl Kontakt auf. Es ist sinnvoll, die EVB Nummer bei der Versicherung zu beantragen, bei der Sie auch später die KFZ-Police abschließen. Die Kosten für die 5 Tage-Versicherung wird dann in der Regel von der Versicherung erstattet oder übernommen.

Die EVB erhalten Sie meist recht schnell per E-Mail, SMS, Fax oder Post. Die EVB Nummer ist der Nachweis für die Zulassungsstelle, dass für das auszustellende Überführungskennzeichen ein Versicherungsschutz besteht. Ein Vollkasko-Schutz ist in der Regel nicht möglich. Bei einer Überführung sind Sie “nur” Haftpflicht versichert.

Bei einem Unfall wird demnach nur der Fremdschaden bezahlt und nicht der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Fahren Sie aus diesem Grund bitte vorausschauend und langsam. Es wäre doch schade, wenn Ihr Auto oder Motorrad schon vor der Zulassung einen Totalschaden erleiden würde.

Tipp: Bevor Sie eine Versicherung kontaktieren, sollten Sie immer verschiedene Versicherungen vergleichen. Aufgrund der Typenklassen und Regionalklassen kann es nämlich sein, dass die Versicherung Ihres Vertrauens erheblich teurer ist als ein anderer Anbieter.

2. Gehen Sie zu Ihrer örtlichen oder zur Zulassungsstelle am Verkäuferstandort bzw. dort wo das Fahrzeug aktuell noch angemeldet ist oder zugelassen war. Der Bundesrat hat am 21.09.2012 die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 1.11.2012 geändert. Vorher waren Sie nicht an diese örtliche Zulassungstelle gebunden. Der Gang zum Meldeamt vor Ort (Wohnsitz des Antragstellers) wurde zur Pflicht. Alternativ können Sie mit der Gesetzesänderung vom 1.4.2015 nun auch zur Zulassungsstelle am Fahrzeugstandort bzw. dort, wo das Auto oder Motorrad zugelassen war / ist. Für die Erteilung sind die folgenden Unterlagen erforderlich.

Die Unterlagen für die Zulassungsstelle – Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Meldebestätigung / EVB Nummer von Punkt 1
  • Eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Änderung: 1.4.2015)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
  • Bei der Anmeldung auf die Firma einen Gewerbenachweis.

Von der Zulassungsstelle erhalten Sie ein Schriftstück mit den Nummern für das Kennzeichen.

3. Mit diesem Schriftstück von der Zulassungsstelle können Sie sich ein Kennzeichen bei einer Prägestelle drucken lassen. Meist sind die Prägestellen in unmittelbarer Nähe zur Zulassungstelle / Ordnungsamt.

4. Jetzt haben Sie Ihr Kennzeichen. Es fehlt aber noch ein letzter Schritt. Sie benötigen noch den Zulassungsstempel. Sie müssen mit dem frisch gedruckten Kennzeichen erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird dann der Zulassungssstempel aufgedruckt.

Ihr Kurzzeitkennzeichen ist nun bereit zur Fahrzeugüberführung.

Beachten Sie den rechten Rand des Kennzeichens. Dort ist das Ablaufdatum (5 Tage im voraus) aufgedruckt. Sobald Ihr Fahrzeug überführt wurde und die 5 Tage vorbei sind, können Sie das Kennzeichen entsorgen.

Wenn Ihnen dieser Weg zu umständlich ist, können Sie Ihr Kennzeichen auch online beantragen.

FAQ