Welche Noten fürs Gymnasium Baden-Württemberg?

Im Anschluss an die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, die Möglichkeit, eine dreijährige gymnasiale Oberstufe zu besuchen, entweder an einer Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem beruflichen Gymnasium. Jede Gemeinschaftsschule öffnet einen Weg zum Abitur in neun Jahren:

  • entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder
  • über die Sekundarstufe II an einem allgemein bildenden oder
  • einem beruflichen Gymnasium.

Welche Noten fürs Gymnasium Baden-Württemberg?

Für den Wechsel nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht und können nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe versetzt werden.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erworben. Wenn sie dabei in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen maßgebenden Fächern mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht haben, können sie die Oberstufe sowohl an einer Gemeinschaftsschule als auch an einem allgemein bildenden Gymnasium besuchen.
  3. Für den Übergang auf das allgemein bildende Gymnasium ist es immer erforderlich, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 2. Fremdsprache durchgängig ab Klassenstufe 6 belegt hat.

Wollen Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 10 von der Gemeinschaftsschule an ein berufliches Gymnasium wechseln, ist es unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben oder nicht. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht haben, ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 den Realschulabschluss erworben haben, benötigen für die Aufnahme in die Oberstufe des beruflichen Gymnasiums einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend".

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gemeinsamkeiten

  • Der Weg zum Abitur über die Gemeinschaftsschule und die drei genannten gymnasialen Oberstufen führt über einen 9-jährigen Bildungsgang.
  • Alle drei dargestellten gymnasialen Oberstufen führen zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
  • Der Unterricht an den gymnasialen Oberstufen wird ausschließlich von Gymnasiallehrkräften erteilt.

Unterschiede

  • Die Abituraufgaben an den allgemein bildenden Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen sind identisch. Die Abiturprüfung an den beruflichen Gymnasien unterscheidet sich vor allem durch die berufsbezogene Ausrichtung. Siehe dazu auch die Broschüre „Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe“.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die in ein allgemein bildendes Gymnasium wechseln wollen, ist Französisch ab Klasse 6 Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien in die Oberstufe wechseln, können dies auch mit nur einer Fremdsprache. Sie müssen dann dort ab Klassenstufe 11 eine neu beginnende zweite Fremdsprache belegen, die zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife notwendig ist.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, die Französisch aus der Sekundarstufe I ab Klasse 6 bereits mitbringen, gilt in der Oberstufe der Gemeinschaftsschule und des allgemein bildenden Gymnasiums, dass sie Französisch noch in der Einführungsphase belegen müssen, im beruflichen Gymnasium besteht diese Verpflichtung nicht.
  • Das in Klasse 8 gewählte Profilfach muss in der Einführungsphase der Gemeinschaftsschule und des allgemein bildenden Gymnasiums fortgeführt werden. Bietet die Schule das Profilfach nicht an, muss eine zusätzliche Stunde Physik besucht werden. Physik tritt dann an die Stelle des Profilfachs.

Weiterführende Informationen

Broschüre: Über die Gemeinschaftschule zum Abitur (PDF)

Gymnasium/Abitur und Oberstufe

Neue Oberstufe 2021

Termine und Informationen zum Abitur

Berufliche Gymnasien

Wahlpflicht- und Profilfächer

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Kompetenzanalyse Profil AC

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Bilingualer Unterricht

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Gymnasiale Oberstufe

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Schullaufbahnentscheidung

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Berufs- und Studienorientierung

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Übergang gymnasiale Oberstufe

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Materialien und Präsentationen

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Häufige Fragen und Antworten

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Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Sekundarstufen I und II)

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Archiv

Was Nordrhein-Westfalen erwägt, ist in Baden-Württemberg längst üblich: Die Grundschule weist Kinder der Hauptschule, Realschule oder dem Gymnasium zu. Mitspracherecht haben die Eltern dabei nur noch wenig.

Von Cajo Kutzbach | 07.01.2006

" Das baden-württembergische System ist aus Sicht der Eltern oftmals unbefriedigend, weil es eine relativ geringe Mitsprache der Eltern zulässt. Die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg ist verbindlich. Das heißt, die Eltern sind zunächst an das Votum der Klasse, der Klassenlehrerin gebunden, "fasst die Landeselternbeiratsvorsitzende Christiane Staab zusammen. Wer nicht auf die Hauptschule, sondern auf die Realschule gehen möchte, braucht einen Notendurchschnitt von 3,0. Wer aufs Gymnasium will, braucht 2,5. Besonderer Wert wird auf Mathematik und Deutsch gelegt. Außerdem wertet der Klassenlehrer den Gesamteindruck des Kindes, wie etwa mündliche Beteiligung und Lernverhalten.Ulla Hildebrands Tochter schaffte den Übergang zum Gymnasium spielend. Ihr Bruder war kein so guter Schüler: " Dann hat mich die Lehrerin bestellt und hat mir doch sehr deutlich aufgezeigt, wo die Probleme liegen könnten und werden, wenn er aufs Gymnasium geht und hat in einem sehr ausführlichen Gespräch mich davon überzeugt, dass es besser wäre für ihn, auf die Realschule zu gehen. Ich kann nur sagen, es war die absolut richtige Entscheidung! Grad im Vergleich zu meiner Tochter habe ich gesehen, dass mein Sohn das so - in dem Entwicklungsstand, wo er war - nicht geschafft hätte. "Sie kennt auch den umgekehrten Fall, bei dem die Lehrer ausländische Eltern im Gespräch überzeugen mussten, dass die Tochter aufs Gymnasium sollte. - Sind Eltern unzufrieden, versuchen Beratungslehrer die Begabung des Kindes zu erfassen und geben nach eingehender Prüfung eine Bildungs-Empfehlung für das Kind ab, die wiederum bindend ist.Nur zwei Prozent aller Eltern in Baden-Württemberg akzeptieren diese Entscheidung nicht und schicken ihr Kind in eine zentrale Aufnahmeprüfung für Realschule oder Gymnasium. Dabei zeigt sich dann, ob das Kind in dieser Prüfungssituation einen besseren Notendurchschnitt schafft, oder nicht. 80 Prozent der Prüflinge streben die Realschule an, 20 Prozent das Gymnasium. Die Statistik zeigt aber auch mangelhafte Chancengleichheit. Christiane Staab:" Und zwar ist uns aufgefallen, dass die Übergangsquoten aufs Gymnasium in den städtischen Gebieten sehr viel höher sind, als sie im ländlichen Raum sind. Wir haben zum Teil Schulen, die sich mit uns in Verbindung setzen, da liegt die Empfehlungsquote für die Hauptschule bei knapp 50 Prozent. Und wenn man das mit dem Landesdurchschnitt vergleicht, da liegt sie so bei circa 30 Prozent, dann sind das Auffälligkeiten, die wir einfach mal untersucht haben möchten, auch von Seiten des Kultusministeriums."Zum Beispiel in Universitätsstädten, wie Heidelberg, oder Tübingen sind die Gymnasialempfehlungen überproportional hoch. Weiter stellen Lehrer fest, wenn durchsetzungsfähige Eltern ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen können, führt das zu überproportional vielen Gymnasialempfehlungen. Bis zu zehn Prozent umgehen die Empfehlung durch Wechsel auf Privatschulen.Und was passiert, wenn die Entscheidung falsch war? Können die Kinder dann noch wechseln? Theoretisch ist das Schulsystem durchlässig: Mit guten Noten kann man von der Hauptschule in die Realschule, oder in der 5. und 6. Klasse von der Realschule ins Gymnasium wechseln, oder später an Fachoberschulen - etwa Wirtschaftsgymnasien - auch Abitur machen. Ulla Hildebrand:" Nur der Übergang nachher ist extrem schwierig, und jetzt mit dem G8-Zug praktisch nicht mehr möglich. Also man muss praktisch die Realschule abschließen und kann dann weiter machen. Aber das was eigentlich gemeint war mit der Orientierungsstufe, dass die in 5., 6. Klasse noch offen ist, findet eigentlich nicht statt. Also bei meinen Kindern ist genau von der Hauptschule noch mal einer auf die Realschule gekommen und eine Schülerin aus der Realschule ist tatsächlich noch aufs Gymnasium in der 5., 6. Klasse; ansonsten war's fest gelegt."Fast ein Drittel der baden-württembergischen Abiturienten haben diese "Ochsentour" hinter sich und kommen deshalb später in den Beruf als andere. Hinter vorgehaltener Hand kritisieren deshalb viele Lehrer erstens, dass der Zeitpunkt der Empfehlung Jungen benachteilige, weil die grade dann hinter den Mädchen zurück bleiben. Zweitens bemängeln die Lehrer zu viele Fehlentscheidungen, die nur korrigiert werden, wenn die Eltern wachsam sind. Kinder von Einwanderern oder einfachen Leuten seien klar benachteiligt.Evelyn Lussmann, Elternbeiratsvorsitzende aus Überlingen, hielte ein anderes Verfahren für besser:

" Ich möchte gerne, dass die Grundschulempfehlung nicht nur von einem Lehrerkollegium ausgesprochen wird, sondern dass Lehrer, Schüler und Eltern sich einbringen können und Wünsche äußern können."