Welche gelder kann man als alleinerziehende beantragen

Alleinerziehend sein - das ist oft nicht einfach. Alles muss man allein bewältigen. Geldsorgen können zusätzlich belasten. Welche finanziellen Leistungen gibt es? Lesen Sie hier, was Alleinerziehenden zusteht. 

Rat und Hilfe für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist, trägt viel Verantwortung. Kinder-Betreuung und Haushalt fordern Kraft und Zeit. Deshalb kann es hilfreich sein, sich Rat und Unterstützung für Alleinerziehende zu suchen. Wenn Sie sich gerade trennen, ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Anlaufstellen für so genannte Ein-Eltern-Familien. Auch das Jugendamt ist für Sie da. 

Nutzen Sie auch die kostenlosen Angebote der Frühen Hilfen. In vielen Kommunen stehen beispielsweise Familienhebammen der Frühen Hilfen Alleinerziehenden zur Seite. Und die Familienpatinnen und -paten der Frühen Hilfen unterstützen Sie durch wertvolle Auszeiten. Auf Wunsch gehen Hebammen oder Familienpatinnen und -paten auch mit Ihnen zum Amt. Mit der bundesweiten Suche Frühe Hilfen finden Sie eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe.

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Grundsätzlich stehen allgemeine Leistungen für Familien auch Alleinerziehenden zu. Eine Übersicht über finanzielle Leistungen für Familien haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt. Womit Alleinerziehende zusätzlich zu diesen allgemeinen Leistungen rechnen können, erfahren Sie hier:

1. Unterhalt

Kindesunterhalt 

Wenn Eltern sich trennen gilt meist: Ein Elternteil zahlt Unterhalt, indem er das Kind erzieht, pflegt und ernährt. Der andere Elternteil muss den sogenannten Barunterhalt zahlen. Ausnahme: Das Netto-Einkommen des anderen Elternteils liegt unterhalb des gesetzlich geregelten Selbstbehalts. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums finden Sie ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt.

Wie hoch der Unterhalt ist, hängt vom Einkommen des zahlenden Elternteils ab. Und davon, wieviel das Kind braucht. Einen Überblick, mit welchem Geld Alleinerziehende für ihre Kinder rechnen können, gibt die Düsseldorfer Tabelle. Wichtig: Diese Beträge sind nur Richtwerte. Die Höhe des Unterhalts wird individuell berechnet.

Wenn Ihnen kein Unterhalt gezahlt wird, gehen Sie zum Jugendamt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie Informationen zum Unterhaltsvorschuss.

Unterhalt für Alleinerziehende

In einigen Fällen haben auch die Alleinerziehenden selbst Anspruch auf Unterhalt. Zum Beispiel, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie weiterführende Informationen zum Unterhalt für Alleinerziehende. 

2. Elterngeld

Elterngeld bekommen Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, weil sie das Kind betreuen. Alleinerziehende können auch ohne Partner die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen. Weitere Informationen zum Elterngeld für Alleinerziehende finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

3. Entlastungsbetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag 

Entlastungsbetrag

Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag. Aktuell liegt er bei 4.008 Euro jährlich. Der Entlastungsbetrag erhöht sich um 240 Euro jährlich für jedes weitere Kind. Den Entlastungsbetrag erhält derjenige, der auch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt. Man kann ihn auch rückwirkend in der Steuererklärung angeben. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums gibt es weitere Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Kindergeld

Das Kindergeld wird dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Zahlt der andere Elternteil Unterhalt, dann wird die Hälfte des Kindergeldes davon abgezogen. Wichtig: Bei Hartz 4 wird das Kindergeld teilweise als Einkommen angerechnet. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld.

Kinderfreibetrag

Alleinerziehenden steht normalerweise die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Die andere Hälfte kann der andere Elternteil geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber auch die vollen Kinderfreibeträge bekommen. Beispielsweise, wenn der andere Elternteil im Ausland wohnt oder den Unterhalt nicht zahlt. Wichtig: Sie können entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums informiert über die Kinderfreibeträge.

4. Kinderkrankentage 

Berufstätige Alleinerziehende, die gesetzlich krankenversichert sind, können im Jahr 2022 für 60 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Ein-Eltern-Familien mit mehreren Kindern sogar bis zu 130 Arbeitstage. Der Grund für die erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen ist die Corona-Pandemie. Normalerweise können Alleinerziehende bis zu 40 Kinderkrankentage bekommen. Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Mehr Informationen zum Kinderkrankengeld gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums. 

5. Mehrbedarf bei Hartz 4 oder Sozialhilfe

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4 genannt) oder Sozialhilfe beziehen und alleinerziehend sind, können Sie einen Mehrbedarf bekommen. Den Mehrbedarf können Sie bereits in der Schwangerschaft erhalten. Dann können Sie auch einen Einmalbedarf für die Erstausstattung des Babys geltend machen.

Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, ist das Jobcenter zuständig.

6. Stiftungen

Bundestiftung Mutter und Kind

Die Bundestiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in besonderen Notlagen. Beantragen kann man diese Unterstützung über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Die entsprechenden Adressen finden Sie über die Beratungsstellensuche im Portal familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 

Regionale Stiftungen und Landesgelder

Geld für Alleinerziehende halten zum Teil auch Stiftungen in Ihrer Region bereit. In manchen Bundesländern gibt es außerdem zusätzliche Gelder für Alleinerziehende vom Land. Prüfen Sie, ob es spezielle Unterstützungsangebote auch in Ihrer Region gibt. Das Jugendamt kann Ihnen dabei helfen. 

7. Mutter-Kind-Einrichtungen & Vater-Kind-Einrichtungen

Geraten Schwangere, Mütter oder Väter in Not, können sie eine Zeit lang in spezielle Einrichtungen ziehen. Das sind Mutter-Kind-Einrichtungen oder Vater-Kind-Einrichtungen. Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahre werden dort betreut und beraten. So können gemeinsam Krisen überwunden werden. Manche dieser Einrichtungen sind spezialisiert, zum Beispiel auf minderjährige Mütter. Die Einrichtungen werden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie mehr dazu.

05.04.2022 |

Alleinerziehende stehen finanziell häufig nicht gut da. Eine große Schwierigkeit besteht im Spannungsfeld zwischen Familie und Beruf. Längst nicht alle Jobs sind familienfreundlich und nicht überall gibt es geeignete Kinderbetreuungsangebote. Finanzielle Mittel vom Staat sind daher umso wichtiger.


‌Alleinerziehende bekommen 14 Monate Elterngeld, im Vergleich zu Elternpaaren. Elternpaare können Elterngeld jedoch nur 14 Monate in Anspruch nehmen, wenn beide Elternteile für eine gewisse Zeit in Elternzeit gehen. Alleinerziehende erhalten die 14 Monate, auch wenn der andere Elternteil nicht in Elternzeit geht.

Welche gelder kann man als alleinerziehende beantragen

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt vom Einkommen der Eltern ab.


‌Unter Umständen kann das Elterngeld auf 28 Monate verlängert werden. Die regelmäßigen Zahlungen verringern sich dabei jedoch. Sie betragen die halbe Höhe des Basiselterngeldes. Wer nicht arbeitet und Elterngeld Plus bezieht, bekommt die volle Höhe. Bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.


‌Die Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeitstätigkeit nach der Geburt des Kindes. Anspruch gibt es für jedes Kind für drei Jahre nach der Geburt. Um Elternzeit zu beantragen, muss beim Arbeitgeber ein formloses Schreiben eingereicht werden. Für Alleinerziehende – gleich welchen Geschlechts – gibt es natürlich ebenfalls Elternzeit.


‌Im Jahr 2022 beträgt das monatliche Kindergeld 219 Euro (für das erste Kind). Anspruchsberechtigt ist in der Regel derjenige Elternteil, der mit dem Kind einen gemeinsamen Haushalt hat. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. ‌

‌Für jedes Kind muss nach der Geburt ein einmaliger Antrag auf Kindergeld gestellt werden.



‌Alternativ zum Kindergeld kann es den Kinderfreibetrag geben. Der Kinderfreibetrag ist eine Steuererleichterung. Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab ca. 33.700 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr. Für jeden Elternteil gibt es im Jahr 2022 4.194 Euro Kinderfreibetrag.

Das Finanzamt berechnet automatisch, ob sich Kindergeld oder -freibetrag mehr lohnt.


‌Alleinerziehende mit Kindergeld-Anspruch bzw. Kinderfreibetrag-Anspruch bekommen durch den Entlastungsbetrag eine Steuervergünstigung. Für das erste Kind gib es 4.008 Euro im Jahr Abzug bei den zu versteuernden Einkünften. ‌‌Wer sich in Steuerklasse 2 befindet – wie beinahe alle Alleinerziehende –, bei dem/der wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt.

‌Betreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören etwa:

  • Schulgeld für begünstigte Privatschulen (bis zu einem bestimmten Prozentsatz)
    ‌ 


  • ‌Kinder getrennter Eltern erhalten immer Barunterhalt. Ganz egal, ob die Eltern verheiratet sind. Und zwar grundsätzlich solange bis das betreffende Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Kann es für Alleinerziehende auch andere Formen von Unterhalt geben? Lesen Sie weiter.


    ‌Der alleinerziehende Elternteil bekommt jedenfalls den Kindesunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Die Unterhaltshöhe berechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Je mehr der getrennt lebende Elternteil verdient und je älter das Kind ist, desto höher ist der Kindesunterhalt. ‌

    ‌Um an den Unterhalt zu kommen, kann man sich eine Beistandschaft beim Jugendamt holen.


    ‌Nicht nur Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss beantragen: Dieser kann vom Jugendamt dann gezahlt werden, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen oder nur unregelmäßig zahlt. Der Vorschuss muss vom zahlungssäumigen Elternteil aber an die Unterhaltsvorschusskasse zurückgezahlt werden.


    ‌Wer sich mit seinem Partner oder seiner Partnerin trennt und ein kleines Kind zuhause betreut, kann vom getrennt lebenden Elternteil einen sogenannten „Betreuungsunterhalt“ bekommen. Diesen gibt es bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. ‌

    ‌Das gilt für sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder. Ab dem 3. Kindesgeburtstag wird davon ausgegangen, dass der Alleinerziehende wieder eine Arbeit aufnehmen kann.

    Meistens ist die Höhe des Betreuungsunterhalts mindestens 960 Euro.


    ‌Für Alleinerziehende kann es auch einen Geschiedenenunterhalt (auch „Nachehelicher Unterhalt“, „Ehegatten-Unterhalt“ oder „Trennungsunterhalt“) geben. Nach der Trennung bzw. Scheidung, wenn der Ex-Parnter nach Abzug des Kindesunterhalts noch mehr als den Selbstbehalt übrig hat.‌


    ‌Alleinerziehende Geringverdiener können Unterstützung für die Kinderbetreuungskosten erhalten. Möglich sind Ermäßigungen bei den Elternbeiträgen sowie Zuschüsse für die Kinderbetreuungskosten. ‌

    ‌In manchen Kommunen werden Alleinerziehende für Betreuungsplätze sogar bevorzugt. Das Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner hierfür.


    ‌Für Alleinerziehende mit wenig Geld kann es sich lohnen, fürs Alter vorsorgen. Mit einer staatlich geförderten Riester-Rente zum Beispiel. Damit die staatliche Förderung gewährt wird, sind 4 % des Vorjahresbruttogehalts in den Vertrag einzuzahlen.‌

    ‌Familien, in denen nur ein Elternteil da ist, können schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Aber auch solche, wo der andere Elternteil ebenfalls mit den Kindern Umgang pflegt. ‌‌Die Mehrfachbelastung aus Arbeit und Kinderbetreuung und die oft unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten können substantielle Probleme verursachen. Für besonders bedürftige Familien gibt es daher folgende Leistungen:


    ‌Eltern, egal ob alleinerziehend oder nicht, können Kinderzuschlag erhalten, wenn ihr Einkommen für sich selbst ausreicht, aber nicht für die Versorgung der Kinder. Im Jahr 2022 gibt es bis zu 205 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind. Um Kinderzuschlag zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

    Normalerweise erhält man Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist die Frist abgelaufen, muss man einen neuen Antrag stellen.


    ‌Können Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt mit ihrem Vermögen, Einkommen bzw. mit der Bedarfsgemeinschaft bestreiten und sind sie arbeitsfähig, können sie Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) beziehen. ALG 2 ist beim Jobcenter zu beantragen.


    ‌Sozialhilfe bzw. Grundsicherung gibt es für bedürftige Menschen, die jedoch nicht arbeitsfähig sind. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld 2. Diese Unterstützung ist beim Sozialamt zu beantragen.


    ‌Sozialgeld-Anspruch haben Kinder, deren Eltern ALG II bzw. BAföG-Empfänger sind. Sowie volljährige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaft. Zu beantragen ist das Sozialgeld im Jobcenter.


    ‌Alleinerziehende (wie auch alle anderen Eltern) können eine Erstausstattung für ihr Baby erhalten. Und zwar dann, wenn sie ALG 2 oder Sozialgeld beziehen. Dann können sie einen Antrag auf Erstausstattung für das Kind beim Jobcenter bzw. Sozialamt stellen.

    Auch die Caritas, die Diakonie und Pro Familia unterstützen bedürftige Eltern häufig mit Zahlungen.

    ‌Das Bildungspaket beinhaltet einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen gibt es für jene Eltern, die Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. ‌‌Konkret geht es dabei um kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule, finanzielle Unterstützung für Ausflüge, Lernförderung, für Mitgliedsbeiträge in Sport- und Musikvereinen etc.


    ‌Auch für Schulausstattung gibt es Zuschüsse. Und zwar 150 Euro pro Jahr und Kind. Aber nur wenn die oder der Alleinerziehende auch entweder Kinderzuschlag oder Wohngeld kassiert. Das Geld kann dann für Schreibbedarf und andere Materialien verwendet werden. ‌‌Zu beantragen ist das Schulbedarfspaket bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    ‌Speziell für Alleinerziehende ist der Mehrbedarf sowie der Sonderbedarf. Unter Mehrbedarf versteht man eine vom Jobcenter geleistete Geldzahlung für Alleinstehende, die Sozialgeld oder ALG 2 beziehen. Die Höhe des Mehrbedarfs beläuft sich 2022 auf 449 Euro im Monat. ‌‌Möglich sind auch Zahlungen darüber hinaus, wenn das Geld nicht reicht. Zum Beispiel für Kindergarten- oder Nachhilfekosten etc. ‌

    ‌Außerdem gibt es für besonders hohe Ausgaben den sogenannten Sonderbedarf. Zum Beispiel, wenn unvorhergesehen eine schwere Krankheit zu heilen ist, eine Zahnspange anfällt, oder auch die Erstausstattung für das Baby.

    Welche gelder kann man als alleinerziehende beantragen

    Mehrbedarf ist so schnell wie möglich zu beantragen. Sonderbedarf kann maximal 1 Jahr im Nachhinein beantragt werden.


    ‌Hat jemand zu wenig Geld, um sich die Wohnung zu finanzieren, kann es Wohngeld geben. Berücksichtigt werden für die Anspruchsprüfung folgende Faktoren: Höhe des Familieneinkommens, Höhe der zuschussfähigen Miete, sowie Anzahl der Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen. ‌

    ‌Für das Wohngeld ist ein extra Antrag zu stellen. In der Regel ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde oder Stadt bzw. das Sozialamt zuständig.

    Normalerweise bekommt man Wohngeld für 12 Monate.

    ‌Arbeitslosengeld-II-Empfänger bzw. Geringverdiener können eine Sozialwohnung bekommen. Ob das möglich ist, hängt maßgeblich vom Nettoeinkommen des oder der Alleinerziehenden ab. Aber nicht nur Alleinerziehende, sondern auch andere Familien können diese staatliche Förderung erhalten. Der Antrag ist beim Bürgeramt oder beim Wohnungsamt zu stellen.‌


    ‌Stiftungen und Kirchen sind häufig Unterstützer von Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Für nähere Informationen wendet man sich am besten direkt an z.B. die Bundesstiftung Mutter und Kind, oder an die Diakonie oder Caritas.‌

    ‌Ein guter Ansprechpartner für mögliche Geldleistungen ist immer das Jugendamt. Je nach Stadt, Landkreis oder Bundesland kann es verschiedene Unterstützungen für Alleinerziehende oder bedürftige Eltern im Allgemeinen geben.‌

  • Vom Staat bekommt eine alleinerziehende Mutter grundsätzlich genauso viel wie jede andere Mutter. Im Gegensatz zu anderen Müttern können sie aber 14 Monate nach der Geburt Elterngeld erhalten. Außerdem gibt es auch den Entlastungsbeitrag etc. ‌

    ‌Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern

    Für Alleinerziehende (nicht nur Mütter) gibt es 14 Monate Elterngeld, Kindesunterhalt, möglicherweise auch Betreuungs- und/oder Ehegatten-Unterhalt, für ALG2-Empfänger eine Erstausstattung fürs Kind, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Mehr- und Sonderbedarf, Entlastungsbetrag, Kinderzuschlag etc. ‌

    ‌Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stellt eine Steuervergünstigung dar. Für das 1. Kind bedeutet das 4.008 Euro Abzug bei den Einkünften, die zu versteuern sind. Die meisten Alleinerziehenden sind in Steuerklasse 2, wo der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt wird. ‌

    ‌Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern

    Grundsätzlich bekommen Alleinerziehende dasselbe wie auch alle anderen Eltern. Zusätzlich gibt es aber z.B. 14 Monate Kindergeld. Und wenn das Einkommen bzw. Vermögen sehr gering ist, kann es zusätzliche Leistungen geben. Zum Beispiel eine Erstausstattung fürs Baby, Leistungen für Bildung und Teilhabe etc. ‌

    ‌Weiterlesen: Leistungen für Familien mit wenig Geld?

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