Alleinerziehend sein - das ist oft nicht einfach. Alles muss man allein bewältigen. Geldsorgen können zusätzlich belasten. Welche finanziellen Leistungen gibt es? Lesen Sie hier, was Alleinerziehenden zusteht. Show Rat und Hilfe für AlleinerziehendeWer alleinerziehend ist, trägt viel Verantwortung. Kinder-Betreuung und Haushalt fordern Kraft und Zeit. Deshalb kann es hilfreich sein, sich Rat und Unterstützung für Alleinerziehende zu suchen. Wenn Sie sich gerade trennen, ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Anlaufstellen für so genannte Ein-Eltern-Familien. Auch das Jugendamt ist für Sie da. Nutzen Sie auch die kostenlosen Angebote der Frühen Hilfen. In vielen Kommunen stehen beispielsweise Familienhebammen der Frühen Hilfen Alleinerziehenden zur Seite. Und die Familienpatinnen und -paten der Frühen Hilfen unterstützen Sie durch wertvolle Auszeiten. Auf Wunsch gehen Hebammen oder Familienpatinnen und -paten auch mit Ihnen zum Amt. Mit der bundesweiten Suche Frühe Hilfen finden Sie eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe. Finanzielle Unterstützung für AlleinerziehendeGrundsätzlich stehen allgemeine Leistungen für Familien auch Alleinerziehenden zu. Eine Übersicht über finanzielle Leistungen für Familien haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt. Womit Alleinerziehende zusätzlich zu diesen allgemeinen Leistungen rechnen können, erfahren Sie hier: 1. UnterhaltKindesunterhaltWenn Eltern sich trennen gilt meist: Ein Elternteil zahlt Unterhalt, indem er das Kind erzieht, pflegt und ernährt. Der andere Elternteil muss den sogenannten Barunterhalt zahlen. Ausnahme: Das Netto-Einkommen des anderen Elternteils liegt unterhalb des gesetzlich geregelten Selbstbehalts. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums finden Sie ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt vom Einkommen des zahlenden Elternteils ab. Und davon, wieviel das Kind braucht. Einen Überblick, mit welchem Geld Alleinerziehende für ihre Kinder rechnen können, gibt die Düsseldorfer Tabelle. Wichtig: Diese Beträge sind nur Richtwerte. Die Höhe des Unterhalts wird individuell berechnet. Wenn Ihnen kein Unterhalt gezahlt wird, gehen Sie zum Jugendamt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie Informationen zum Unterhaltsvorschuss. Unterhalt für AlleinerziehendeIn einigen Fällen haben auch die Alleinerziehenden selbst Anspruch auf Unterhalt. Zum Beispiel, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie weiterführende Informationen zum Unterhalt für Alleinerziehende. 2. ElterngeldElterngeld bekommen Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, weil sie das Kind betreuen. Alleinerziehende können auch ohne Partner die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen. Weitere Informationen zum Elterngeld für Alleinerziehende finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. 3. Entlastungsbetrag, Kindergeld und KinderfreibetragEntlastungsbetragAlleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag. Aktuell liegt er bei 4.008 Euro jährlich. Der Entlastungsbetrag erhöht sich um 240 Euro jährlich für jedes weitere Kind. Den Entlastungsbetrag erhält derjenige, der auch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt. Man kann ihn auch rückwirkend in der Steuererklärung angeben. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums gibt es weitere Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. KindergeldDas Kindergeld wird dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Zahlt der andere Elternteil Unterhalt, dann wird die Hälfte des Kindergeldes davon abgezogen. Wichtig: Bei Hartz 4 wird das Kindergeld teilweise als Einkommen angerechnet. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld. KinderfreibetragAlleinerziehenden steht normalerweise die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Die andere Hälfte kann der andere Elternteil geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber auch die vollen Kinderfreibeträge bekommen. Beispielsweise, wenn der andere Elternteil im Ausland wohnt oder den Unterhalt nicht zahlt. Wichtig: Sie können entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums informiert über die Kinderfreibeträge. 4. KinderkrankentageBerufstätige Alleinerziehende, die gesetzlich krankenversichert sind, können im Jahr 2022 für 60 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Ein-Eltern-Familien mit mehreren Kindern sogar bis zu 130 Arbeitstage. Der Grund für die erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen ist die Corona-Pandemie. Normalerweise können Alleinerziehende bis zu 40 Kinderkrankentage bekommen. Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Mehr Informationen zum Kinderkrankengeld gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums. 5. Mehrbedarf bei Hartz 4 oder SozialhilfeWenn Sie Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4 genannt) oder Sozialhilfe beziehen und alleinerziehend sind, können Sie einen Mehrbedarf bekommen. Den Mehrbedarf können Sie bereits in der Schwangerschaft erhalten. Dann können Sie auch einen Einmalbedarf für die Erstausstattung des Babys geltend machen. Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, ist das Jobcenter zuständig. 6. StiftungenBundestiftung Mutter und KindDie Bundestiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in besonderen Notlagen. Beantragen kann man diese Unterstützung über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Die entsprechenden Adressen finden Sie über die Beratungsstellensuche im Portal familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Regionale Stiftungen und LandesgelderGeld für Alleinerziehende halten zum Teil auch Stiftungen in Ihrer Region bereit. In manchen Bundesländern gibt es außerdem zusätzliche Gelder für Alleinerziehende vom Land. Prüfen Sie, ob es spezielle Unterstützungsangebote auch in Ihrer Region gibt. Das Jugendamt kann Ihnen dabei helfen. 7. Mutter-Kind-Einrichtungen & Vater-Kind-EinrichtungenGeraten Schwangere, Mütter oder Väter in Not, können sie eine Zeit lang in spezielle Einrichtungen ziehen. Das sind Mutter-Kind-Einrichtungen oder Vater-Kind-Einrichtungen. Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahre werden dort betreut und beraten. So können gemeinsam Krisen überwunden werden. Manche dieser Einrichtungen sind spezialisiert, zum Beispiel auf minderjährige Mütter. Die Einrichtungen werden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie mehr dazu.
05.04.2022 | Alleinerziehende stehen finanziell häufig nicht gut da. Eine große Schwierigkeit besteht im Spannungsfeld zwischen Familie und Beruf. Längst nicht alle Jobs sind familienfreundlich und nicht überall gibt es geeignete Kinderbetreuungsangebote. Finanzielle Mittel vom Staat sind daher umso wichtiger.
Für jedes Kind muss nach der Geburt ein einmaliger Antrag auf Kindergeld gestellt werden.
Betreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören etwa:
Schulgeld für begünstigte Privatschulen (bis zu einem bestimmten Prozentsatz)
Um an den Unterhalt zu kommen, kann man sich eine Beistandschaft beim Jugendamt holen.
Das gilt für sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder. Ab dem 3. Kindesgeburtstag wird davon ausgegangen, dass der Alleinerziehende wieder eine Arbeit aufnehmen kann. Meistens ist die Höhe des Betreuungsunterhalts mindestens 960 Euro.
In manchen Kommunen werden Alleinerziehende für Betreuungsplätze sogar bevorzugt. Das Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner hierfür.
Familien, in denen nur ein Elternteil da ist, können schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Aber auch solche, wo der andere Elternteil ebenfalls mit den Kindern Umgang pflegt. Die Mehrfachbelastung aus Arbeit und Kinderbetreuung und die oft unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten können substantielle Probleme verursachen. Für besonders bedürftige Familien gibt es daher folgende Leistungen:
Das Bildungspaket beinhaltet einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen gibt es für jene Eltern, die Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Konkret geht es dabei um kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule, finanzielle Unterstützung für Ausflüge, Lernförderung, für Mitgliedsbeiträge in Sport- und Musikvereinen etc.
Speziell für Alleinerziehende ist der Mehrbedarf sowie der Sonderbedarf. Unter Mehrbedarf versteht man eine vom Jobcenter geleistete Geldzahlung für Alleinstehende, die Sozialgeld oder ALG 2 beziehen. Die Höhe des Mehrbedarfs beläuft sich 2022 auf 449 Euro im Monat. Möglich sind auch Zahlungen darüber hinaus, wenn das Geld nicht reicht. Zum Beispiel für Kindergarten- oder Nachhilfekosten etc. Außerdem gibt es für besonders hohe Ausgaben den sogenannten Sonderbedarf. Zum Beispiel, wenn unvorhergesehen eine schwere Krankheit zu heilen ist, eine Zahnspange anfällt, oder auch die Erstausstattung für das Baby. Mehrbedarf ist so schnell wie möglich zu beantragen. Sonderbedarf kann maximal 1 Jahr im Nachhinein beantragt werden.
Für das Wohngeld ist ein extra Antrag zu stellen. In der Regel ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde oder Stadt bzw. das Sozialamt zuständig. Arbeitslosengeld-II-Empfänger bzw. Geringverdiener können eine Sozialwohnung bekommen. Ob das möglich ist, hängt maßgeblich vom Nettoeinkommen des oder der Alleinerziehenden ab. Aber nicht nur Alleinerziehende, sondern auch andere Familien können diese staatliche Förderung erhalten. Der Antrag ist beim Bürgeramt oder beim Wohnungsamt zu stellen.
Ein guter Ansprechpartner für mögliche Geldleistungen ist immer das Jugendamt. Je nach Stadt, Landkreis oder Bundesland kann es verschiedene Unterstützungen für Alleinerziehende oder bedürftige Eltern im Allgemeinen geben.
Vom Staat bekommt eine alleinerziehende Mutter grundsätzlich genauso viel wie jede andere Mutter. Im Gegensatz zu anderen Müttern können sie aber 14 Monate nach der Geburt Elterngeld erhalten. Außerdem gibt es auch den Entlastungsbeitrag etc. Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern
Für Alleinerziehende (nicht nur Mütter) gibt es 14 Monate Elterngeld, Kindesunterhalt, möglicherweise auch Betreuungs- und/oder Ehegatten-Unterhalt, für ALG2-Empfänger eine Erstausstattung fürs Kind, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Mehr- und Sonderbedarf, Entlastungsbetrag, Kinderzuschlag etc. Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stellt eine Steuervergünstigung dar. Für das 1. Kind bedeutet das 4.008 Euro Abzug bei den Einkünften, die zu versteuern sind. Die meisten Alleinerziehenden sind in Steuerklasse 2, wo der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt wird. Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern
Grundsätzlich bekommen Alleinerziehende dasselbe wie auch alle anderen Eltern. Zusätzlich gibt es aber z.B. 14 Monate Kindergeld. Und wenn das Einkommen bzw. Vermögen sehr gering ist, kann es zusätzliche Leistungen geben. Zum Beispiel eine Erstausstattung fürs Baby, Leistungen für Bildung und Teilhabe etc. Weiterlesen: Leistungen für Familien mit wenig Geld?
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