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Guten Tag, mein Onkel und ich sind für übernächste Woche zu einer Anhörung im Rahmen einer Erwachsenenadoption geladen. Was wird uns der Richter fragen? Wer hat praktische Erfahrungen in dieser Geschichte? ...komplette Frage anzeigen
Ja, die so genannte Erwachsenenadoption. Du musst einen "Adoptionsantrag" bei einem Notar machen. Dann geht der Antrag zum Familiengericht. Das Familiengericht befragt alle! Familienangehörigen einschließlich deiner Mutter deinem Vater, deiner Schwiegermutter und -vater, so sie noch leben, ob sie etwas gegen die Adoption haben. Dann wirst du (wenn du der Adoptierende bist) zu einem Gespräch mit dem Familienrichter geladen. Dort will er wissen, warum du die Adoption möchtest. Auch der zu adoptierende wird befragt. Die Argumente dort wollen gut überlegt sein. Z.B. über das normale Maß hinausgehende Familienbindungen haben sich entwickelt, Zusammen Leben, gemeinsame Unternehmungen, usw. Diese Befragung entscheidet dann, ob der Richter es als genügend begründet ansieht, die Adoption auszusprechen. Nach ein paar Tagen nach dem Gespräch bekommt man dann Bescheid. Ist der Bescheid positiv, kann der Adoptierte dann neue Personalpapiere beantragen. Das ganze dauert so etwa 6 Monate.
Welche Variante bei Erwachsenenadoption? Hallo, ich bin 25 Jahre alt und mein Stiefvater und ich überlegen eine Adoption vorzunehmen. Zu meinem Familienverhältnis; Mein leiblicher Vater und meine Mutter haben sich vor meiner Geburt getrennt. Nach unzähligen Gerichtsverfahren hat er Unterhalt bezahlt, ich habe ihn jedoch nie kennengelernt und Interesse daran scheint auf beiden Seiten nicht zu bestehen. Als ich drei Jahre alt war hat meine Mutter meinen Papa kennengelernt, der mich bis zum heutigen Tag aufgezogen, erzogen und behandelt hat, wie seine leibliche Tochter. Meine „Eltern“ haben sich getrennt, als ich acht Jahre alt war, aber das Verhältnis zu mir hat sich nie geändert. Dank ihm konnte ich studieren, ausziehen und habe bei allem stets auf seine Unterstützung zählen können. Nun ist es so; es gibt die „leichte“ Adoption und die „schwere“(?) Adoption. Im Großen und Ganzen sind neben dem emotionalen Wert dieser Entscheidung, auch die praktischen Möglichkeiten nicht von der Hand zu weisen. Im Alter möchte ich für meinen (Stief-)Papa sorgen, wenn er im Krankenhaus liegt, will ich das Recht ihn zu besuchen und im Todesfall wäre ich der Erbe. Da sich mein leiblicher Vater herzlich wenig um mich gekümmert hat, wäre es für meine Familie und mich in Ordnung, wenn dieses Verwandschaftsverhältnis gekappt würde, in diesem Fall hätte ich keinen Anspruch auf sein Erbe, müsste für ihn aber auch nicht aufkommen. So weit mein angelesenes Verständnis zu dem Sachverhalt. Ich bitte darum, berichtigt zu werden, sollte ich etwas falsch verstanden haben. Zu welchem Schritt kann man mir denn da jetzt raten? Leichte oder schwere Adoption? Muss mein leiblicher Vater dem zustimmen? Wie viel Gehalt hätte eine Ablehnung? Hätte mein leiblicher Vater Anspruch auf Rückzahlung seines Unterhalts? Mit welchen „Gefahren“ muss ich rechnen? Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Kann man einen Flüchtling adoptieren, der 20 Jahre alt ist?
OLG Hamburg – Beschluss vom 18.04.2018 – 2 UF 144/17
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob die Adoption eines 39jährigen durch einen 81jährigen zulässig ist. Die beiden Beteiligten kannten sich schon seit der frühen Kindheit des 39jährigen. Der als Kind anzunehmende 39jährige war auf die Schule gegangen, an der der 81jährige Annehmende als Lehrer tätig war. Der Anzunehmende wollte die Annahme als Kind durch den 81jährigen, obgleich der Anzunehmende noch in Kontakt zu seinen leiblichen Eltern stand. Vor Gericht gab der Abzunehmende an, dass sein Kontakt zu seiner leiblichen Mutter gut sei, er zu seinem in Frankreich lebenden Vater aber ein eher distanziertes Verhältnis pflege. Familiengericht lehnt die Adoption abNach persönlicher Anhörung der Beteiligten lehnte das Familiengericht Hamburg-Wandsbek die beantragte Adoption in erster Instanz noch ab. Hiergegen legten die Beteiligten Beschwerde zum Oberlandesgericht Hamburg ein. Auch das OLG hörte die Beteiligten nochmals an. Danach änderte das OLG die Entscheidung des Familiengerichts ab und ließ die Adoption zu. In der Begründung seiner Entscheidung stellte das OLG heraus, dass es davon überzeugt sei, dass die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegend gegeben seien. OLG bestätigt Eltern-Kind-BeziehungZwischen dem annehmenden 81jährigen und dem anzunehmenden 39jährigen habe sich, so das OLG, ein Eltern-Kind-Verhältnis herausgebildet. Die Annahme sei vorliegend sittlich gerechtfertigt im Sinne von § 1767 BGB. Zwischen den Beteiligten habe sich nach der Überzeugung des Gerichts eine starke innere Verbundenheit entwickelt. Die Ablehnung einer Adoption durch ein Gericht komme nur dann in Frage, wenn nach Abwägung alle Umstände begründete Zweifel bleiben, ob die Adoption sittlich gerechtfertigt sei. Die Lebenseinstellung und die Interessen der Beteiligten sind identischDas Gericht konnte sich davon überzeugen, dass die Lebenseinstellung der beiden Beteiligten familienorientiert sei. Der Annehmende war für den anzunehmenden ein väterlicher Freund und Berater und nahm für die Kinder des Anzunehmenden die Rolle als Großvater ein. Auch habe der Annehmende erhebliche Geldmittel aufgewandt, um dem Anzunehmenden den Erwerb einer Immobilie in unmittelbarer Nachbarschaft zum Annehmenden zu ermöglichen. Finanzielle Motive stehen bei der Adoption nicht im VordergrundDie Beteiligten würden sich, so die Feststellung des OLG, als eine Familie ansehen. Das OLG stellte insbesondere auch fest, dass die Adoption nicht durch finanzielle Motive, etwa „im Hinblick auf das Erbrecht oder erbschaftsteuerrechtliche Aspekte“, geprägt sei. In diesem Zusammenhag wies das OLG ergänzend darauf hin, dass finanzielle Gründe für eine Adoption als Nebenmotiv für die Adoption unschädlich seien. Nachdem am Ende auch die leibliche Tochter des Annehmenden keine Einwände gegen die Adoption hatte, stand einem positiven Votum des OLG nichts mehr im Wege. Das könnte Sie auch interessieren:
Antworten (12)
Ja, die so genannte Erwachsenenadoption. Du musst einen "Adoptionsantrag" bei einem Notar machen. Dann geht der Antrag zum Familiengericht. Das Familiengericht befragt alle! Familienangehörigen einschließlich deiner Mutter deinem Vater, deiner Schwiegermutter und -vater, so sie noch leben, ob sie etwas gegen die Adoption haben. Dann wirst du (wenn du der Adoptierende bist) zu einem Gespräch mit dem Familienrichter geladen. Dort will er wissen, warum du die Adoption möchtest. Auch der zu adoptierende wird befragt. Die Argumente dort wollen gut überlegt sein. Z.B. über das normale Maß hinausgehende Familienbindungen haben sich entwickelt, Zusammen Leben, gemeinsame Unternehmungen, usw. Diese Befragung entscheidet dann, ob der Richter es als genügend begründet ansieht, die Adoption auszusprechen. Nach ein paar Tagen nach dem Gespräch bekommt man dann Bescheid. Ist der Bescheid positiv, kann der Adoptierte dann neue Personalpapiere beantragen. Das ganze dauert so etwa 6 Monate.
soviel in Kürze. Es gibt noch mehr Informationen, die ich dir geben könnte, aber es sprengt die Möglichkeiten dieses Forums. Am besten gehst du zu einem Notar, zu dem, der nachher den Adoptionsantrag stellt. Dort bekommst du alle weiteren Infos. Es kostet ein paar hundert Euro.
Es ist möglich einen Erwachsenen zu adoptieren. Hierfür wendet man sich an einen Notar. Nachdem über alle Rechtsfolgen aufgeklärt und der Vertrag geschlossen wurde, wird der Notar beim örtlichen Amtsgericht den Antrag stellen die Adoption zu beschließen. Wenn das Gericht die Adoption beschlossen hat, wird eine Mitteilung an das Standesamt geschickt und es gibt einen Randvermerk in der Geburtsurkunde wo dann die Namen der Adoptiveltern eingetragen werden. In der Abstammungsurkunde bleiben allerdings die leiblichen Eltern stehen.
Es ist sehr wohl möglich, auch eine erwachsene Person zu adoptieren. Dies geschieht natürlich nicht, wie sonst üblich, durch Vermittlung einer Behörde. Meist ist dies eine eher nüchterne, notarielle Angelegenheit. Zu diesem Schritt entschließen sich beispielsweise oft Geschäftsleute, welche einen Erben für die Nachfolge suchen und keine eigenen Kinder haben. Sie können dann beispielsweise einen nahestehenden Bekannten adoptieren, um auf diese Weise teure und aufwändige geschäftliche Transaktionen und Nachfolgeregelungen zu umgehen.
Selbstverständlich kann man jemanden Adoptieren, der die Volljährigkeit besitzt. Im großen und ganzen ist es kein anderes Procedere, als bei der Adoption eines Minderjährigen. Es müssen ebenfalls die Unterschriften der leiblichen Eltern eingeholt werden. Man erhält eine neue Geburtsurkunde. Der Vorgang dauert eine gewisse Zeit.
Hallo das Ding ist zwar uralt hier, aber vielleicht hat jeman dErfahrung damit. Ich will mich gern adoptieren lassen, allerdings nicht wegen Erb und steuervorteilen. Ich bin zur DDR Zeit zwangsadoptiert worden und habe nach 44 Jahren meine Mutter wieder gefunden. Und genau diese will mich zurück adoptieren. Das zusammen bringen was schon immer zusammen gehört hat
Deitsch nix gutt, piss off!
Hallo matte. Ignoriere bitte die unflätige und unangemessene Antwort von solitude. Er ist wahrscheinlich wieder mal betrunken.
Lieber primusinterpares,das ist schon merkwürdig. Erst klaust du von solitude seinen Nick, und nun verunglimpfst du ihn.Zu der Zwangsadoption möchte ich meinen Zweifel melden, ob sie unrechtmäßig war. Sie wurde nach deutschem Recht vollzogen, genauso wie die Verurteilung und Exekution der Geschwister Scholl nach deutschem Recht vollzogen wurden.
Was meint denn der Zwiebelfisch dazu?
Hallo MATTE2702 primusinterperes hat die richtige Antwort .Viel Glück !!! Und alles Gute Opferverbände kennen sich genau aus.Kenne 2 Frauen ,die zwangsadoptiert waren.
Hallo matte,Ich wollte dich bitte, deine Erfahrungen hier aufzuschreiben.Mein Ex-mitbewohner mit 48 Jahren aus Studentenzeiten hat letztes Jahr seine biologische Mutter gefunden.Er wusste zu dem Zeitpunkt nicht , das er adoptiert war.Er hatte mal eine Samenspende gemacht und seine Kinder und seine vermeintlichen Neffen und Nichten und Grossneffen und Grossnichten wollte ihm einen DNA -test schenken.Das Ergebnis: keiner der sechs ist miteinander verwandt oder mit ihren drei Elternpaaren (mit den drei Geschwistern oder deren damaligen Ehepartnern).Aber sie hatten Treffer auf der DNA-Börse und fanden herraus, wie und wo sie abstammen, weil ihre Mütter bzw die jüngeren Geschwister sich registieren lissen , immer in der Hoffnung , das einer sich meldet, weil es fast unmöglich ist, anscheinend den Verbleib zu klären.So sei so lieb und beschreibe kurz wie und wo du es gemacht hast und vielleicht auch was es kostet.Es würde ihn sehr interessieren.LG Andi |