Wer informiert das gesundheitsamt bei positivem pcr test

Aufgrund der Vielzahl an Fällen und weil sich das Gesundheitsamt vor allem auf die gefährdeten Bereiche (z.B. Pflegeheime und Bildungseinrichtungen) konzentrieren muss, ruft das Gesundheitsamt in der Regel nicht mehr an, um Bürgerinnen und Bürger über ihre Quarantäne proaktiv zu informieren.

Meldet sich die Ortspolizeibehörde?

Durch einen PCR-Test positiv auf Corona getestete Personen müssen durch das zuständige Ordnungsamt bzw. die Ortspolizeibehörde laut aktueller Verordnung keinen schriftlichen Quarantänebescheid oder ein Infoschreiben mehr erhalten. Als Quarantäne-Nachweis, beispielsweise beim Arbeitgeber, genügt das positive PCR-Testergebnis. Personen mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis sollten unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätung vornehmen lassen. Ansonst haben diese keinen Quarantäne-Nachweis, beispielsweise für den Arbeitgeber.

Positiv Getestete sind dazu verpflichtet, sich eigenständig in Quarantäne zu begeben. Sollten Sie am Ende der Isolation (10.Tag) in einem Schnelltest noch positiv auffallen, isolieren Sie sich bitte weitere 2 Tage. Sollten dann noch weitere Symptome bestehen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.

An das Gesundheitsamt gemeldete quarantänepflichtige Kontaktpersonen erhalten jedoch weiterhin einen schriftlichen Quarantänebescheid oder ein Infoschreiben.

Grundsätzlich gilt: Laut aktueller Verordnung gilt eine allgemeine Absonderungsverpflichtung für 10 Tage, sollte ein positives Corona-Testergebnis vorliegen. Dies gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Ausgenommen sind Personen mit Booster-Impfung, 2-fach geimpfte Personen (wenn die zweite Impfung maximal 3 Monate zurückliegt) sowie Genesene (wenn die Infektion maximal 3 Monate zurückliegt). Als geboostert gilt auch, wer im Anschluss an eine Infektion mit dem Corona-Virus vollständig geimpft wurde.

Die Quarantäne gilt für Personen mit einem positiven Testergebnis für 10 Tage und für direkte Kontaktpersonen ebenfalls 10 Tage. Als erster Tag der Quarantäne gilt der Tag nach dem positivenTest, für Kontaktpersonen der Tag nach dem letzten Kontakt.

Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.

Das Gesundheitsamt wird sich bei Ihnen melden, wenn Ihr PCR-Test ein positives Ergebnis zeigt. Aufgrund der Vielzahl an positiven Fällen kann es zu Verzögerungen kommen. Sollte Ihr Schnelltest positiv ausfallen, sind Sie verpflichtet, einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Nur dann können Sie später Ihren Status als genesene Person nachweisen.

Sie dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Informieren Sie alle Personen, mit denen Sie ab dem zweiten Tag vor Auftreten erster Symptome (wenn Sie keine Symptome haben, ab zwei Tage vor Ihrer Testung) engeren Kontakt hatten. (09.09.2021)

Mein PCR-Test ist positiv - muss ich in Isolation?

Personen, die mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, sich sofort nach Kenntnis ihrer COVID-19-Infektion in häusliche Isolation zu begeben. Wer ein positives Testergebnis hat, bleibt zu Hause. Es bedarf keiner weiteren Anordnung des Gesundheitsamtes durch einen persönlichen Anruf. Eine Anordnung über die häusliche Isolation wird, nach Eingang des positiven PCR-Befundes durch das Labor, automatisch vom Gesundheitsamt erstellt. Diese wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

  1. Die Isolation dauert 10 Tage und wird ab dem Testtag der PCR berechnet (Testtag = Tag 1).
  2. Informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen so schnell wie möglich. Für Kontaktpersonen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, gilt für 10 Tage nach dem letzten Tag des Kontaktes zum Infizierten eine häusliche Quarantäne (Tag des Kontaktes = Tag 0).
  3. Wenn Sie in einer Einrichtung arbeiten oder Ihr Kind eine Einrichtung besucht (zum Beispiel Kita, Schule, Kranken- oder Pflegeeinrichtung), informieren Sie diese umgehend über das positive Testergebnis.

  4. Die Isolation endet nach 10 Tagen ohne nochmalige Testung. Zur vorzeitigen Beendigung der Isolierung muss, sofern Sie 2 Tage vorher symptomfrei sind, ein frühestens an Tag 7 abgenommener negativer PCR-Test (negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30) oder zertifizierter negativer Antigentest vorgelegt werden. Bei einem positiven PCR-Test mit einem CT-Wert <30 oder positiven Antigentest ist die Isolierung vollumfänglich für 10 Tage einzuhalten.
    Das bescheinigte Testergebnis, positiv oder negativ, ist eigenverantwortlich über  an das Gesundheitsamt zu übersenden. Nur, wenn der negative (Labor-) Befund dem Gesundheitsamt vorliegt, gilt die Isolierung als vorzeitig beendet. Es erfolgt kein Anruf des Gesundheitsamtes.

  5. Die durchzuführenden PCR-Testungen können in einem Fieberzentrum, beim Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt werden. Antigen-Schelltestungen sollen in Testzentren erfolgen.

    Sollten Sie in den benannten Stellen keine Testmöglichkeiten bekommen, fragen Sie telefonisch im Gesundheitsamt (03941/59 70 55 55) nach einem Termin.

Muss ich mich telefonisch beim Gesundheitsamt melden, wenn ich positiv bin?

Nein. Infizierte und deren Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr telefonisch beim Gesundheitsamt melden. Alle Personen mit einem positiven PCR-Test müssen sich selbst in Isolation begeben und ihre Kontaktpersonen selbstständig und eigenverantwortlich darüber informieren, dass für diese eine Quarantäne gilt.

Auf Grund der steigenden Fallzahlen konzentriert sich das Gesundheitsamt in der Kontaktnachverfolgung auf die besonders schützenswerten Personengruppen. Darunter fallen Kinder in Kindertagesstätten sowie Kinder und Jugendliche in Schulen wegen der vielen Kontakte dort, Menschen in Alten- und Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern und Menschen mit Behinderungen wegen der Gefahr besonders schwerer Verläufe.

Eine Ermittlung aller Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt erfolgt nur noch, sofern die infizierte Person zu der oben genannten Personengruppe gehört. Alle Personen, die von einer Quarantäne oder Isolation betroffen sind und beim Gesundheitsamt gemeldet wurden (entweder durch einen positiven PCR-Befund oder über das Kontaktformular für Kontaktpersonen), erhalten automatisch eine Anordnung über die häusliche Absonderung auf dem Postweg.

Warum erfolgt ein Anruf vom Gesundheitsamt nicht immer am gleichen Tag?

Die Labore sind gesetzlich verpflichtet, die positiven PCR-Testergebnisse an das Gesundheitsamt des Landkreises zu schicken, in dem der Getestete wohnt. Das Gesundheitsamt kann sich erst bei einer positiv getesteten Person melden, wenn der schriftliche Befund vorliegt.

Daneben werden von den Laboren die veranlassenden Ärzte, teilweise auch die Betroffenen selbst von dem Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht oftmals schneller, als die Information an das Gesundheitsamt gelangt.

Positiv Getestete sind verpflichtet, sich eigenständig in häusliche Absonderung zu begeben.

Bitte informieren Sie Ihre Kontaktpersonen selbstständig und lassen Sie keine Zeit verstreichen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und schützen andere Personen vor einer Verbreitung des Virus.

Stand: 06.01.2022, 14:48 Uhr

Immer mehr Kommunen kommen bei der Corona-Kontaktnachverfolgung nicht mehr hinterher. Sie fordern Eigenverantwortung, doch was heißt das genau?

Von Benjamin Sartory

Elke Henschen aus Gevelsberg hat ein Problem. Ihre 15 Jahre alte Tochter hat einen positiven PCR-Test. Doch das Gesundheitsamt meldet sich nicht, und per Telefon kommt sie nicht durch. Montag beginnt die Schule und Elke Henschen weiß nicht so richtig, wer von ihren Kindern trotz des Corona-Falls in der Familie hin darf.

Schutz der Schwächsten hat Priorität

Solche Erlebnisse sind kein Einzelfall mehr. Immer mehr Gesundheitsämter in NRW sind schwer zu erreichen, viele haben trotz Personalaufstockung die Kontaktverfolgung mehr oder weniger aufgegeben.

Beackert werden oft nur noch besonders kritische Bereiche wie Altenheime und Krankenhäuser. "Wenn alle Aufgaben nicht mehr zu bewältigen sind, hat der Schutz der Schwächsten oberste Priorität", schreibt dazu aktuell die Stadt Wuppertal in einer Pressemitteilung.

Infizierte sollen Eigenverantwortung zeigen

Die Gesundheitsämter ächzen unter den hohen Coronazahlen, und das nicht erst seit gestern. Schon Anfang Dezember meldeten zum Beispiel die Städteregion Aachen und der Kreis Steinfurt erhebliche Probleme bei der Kontaktnachverfolgung. Neben den hohen Infektionszahlen kommt hinzu, dass die Menschen sich wieder mehr begegnen als in früheren Pandemiephasen.

Mittlerweile zieht das Problem erneut an. Das Gesundheitsamt in Münster zum Beispiel hat nach eigenen Angaben einen "kritischen Punkt überschritten". Ähnlich sieht es im Kreis Siegen-Wittgenstein aus. Genau wie andere Kommunen bitten die dortigen Behörden deshalb, dass Betroffene Eigenverantwortung zeigen.

  • Quarantäne-Lockerungen im gesamten Münsterland | mehr

Kontaktpersonen selbst informieren

Konkret heißt das: Wer einen positiven PCR-Test hat, sollte nicht auf den Anruf vom Gesundheitsamt warten. Was zu tun ist, steht meist auf den Internetseiten der Kommunen. Der Kreis Mettmann zum Beispiel hat dazu ein Flussdiagramm veröffentlicht.

Das fordert dazu auf, nach einem positiven PCR-Test alle engen Kontaktpersonen der vergangenen vier Tage selbst zu informieren. Das sind zum Beispiel Personen, mit denen man länger als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne Masken Kontakt hatte.

Die Kontaktpersonen müssen sich dann auch selbst um ihre mögliche Quarantäne kümmern. Für Geimpfte gelten andere Regeln als für Ungeimpfte.

Elke Henschen aus Gevelsberg würde sich trotzdem freuen, wenn die Behörden sie zu ihrer Situation persönlich beraten würden. Ihr Kinderarzt hilft zwar, wo er kann. Bei manchen Fragen verweist aber auch er auf das Gesundheitsamt. Und da ist dauerhaft besetzt.

Das zuständige Gesundheitsamt im Ennepe-Ruhr-Kreis übrigens sagt, dass Frau Henschen auf jeden Fall noch einen Anruf bekommen werde. Alle positiv PCR-Getesteten würden kontaktiert werden. Allerdings hätten sich nach den Feiertagen sehr viele Menschen testen lassen, deshalb hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr viel abzuarbeiten.