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Von bussgeldkatalog.org, 15. Februar 2022 Kommt das Bußgeld per Einschreiben in den heimischen Briefkasten?Bußgeldbescheid: Die Zustellung erfolgt nicht per Einschreiben, sondern durch eine Zustellungsurkunde.Sie waren einen Moment unaufmerksam und wurden geblitzt oder haben am Steuer telefoniert? Dann erwartet Sie wohl ein Bußgeldverfahren. Nun stellt sich die Frage, auf welchem Wege die Betroffenen den Bußgeldbescheid bekommen. Dem Bescheid können Sie dann entnehmen, wie schnell Sie tatsächlich waren und ob Ihnen ein Punkt oder gar ein Fahrverbot droht. Der Bescheid wird Ihnen als Brief per Post zugestellt. Doch kommt der Bußgeldbescheid per Einschreiben? Auf diese Frage werden wir im Folgenden Ratgeber eingehen.
Muss der Bußgeldbescheid per Einschreiben versendet werden? Nein, die Bußgeldstelle muss den Bescheid nicht als Einschreiben versenden. Wie erfolgt die Zustellung der Bescheide? Der Versand erfolgt als Postzustellurkunde (PZU). Dabei bestätigt der Postbote, dass die Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgte. Sollte ich den Einspruch per Einschreiben schicken? Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid per Einschreiben zu versenden, da Sie dann einen Nachweis erhalten, dass der Brief fristgerecht eingetroffen ist. Vorgeschrieben ist dies allerdings nicht. Der Bußgeldbescheid: Erfolgt eine Zustellung per Einschreiben?Der Bescheid wird Ihnen von der zuständigen Behörde per Post zugestellt. In den meisten Fällen erfolgt die Zustellung mit einer Zustellungsurkunde. Dies ist allerdings nicht mit einem Einschreiben zu verwechseln. Eine Zustellung per Zustellungsurkunde ist ein förmlich zugestellter Brief in einem gelben Umschlag. Auf diesem Umschlag vermerkt der Postzusteller das Datum, an dem er den Brief in Ihren Briefkasten geworfen hat. Die Zustellungsurkunde füllt er ebenfalls mit dem Datum und sendet diesen an die Behörde zurück. So wird die Behörde unterrichtet, wann der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Der Unterschied zum Einschreiben besteht darin, dass der Brief nicht persönlich entgegen genommen werden muss. Mit Zustellung beginnt die vierzehntägige Frist zu laufen, während der Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben können bzw. diesen bezahlen müssen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bußgeldbescheid meist nicht per Einschreiben zugestellt wird, sondern durch eine Zustellungsurkunde, auf der das Einwurfdatum vermerkt wird. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So geht’sMöchten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, so haben Sie nach Erhalt vierzehn Tage Zeit. Senden Sie diesen ebenfalls per Zustellungsurkunde oder Einschreiben, dass Sie über den fristgerechten Eingang des Einspruch informiert werden. In manchen Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,37 von 5)Bußgeldbescheid per Einschreiben – Zustellung eines Bußgeldbescheides
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