Was passiert mit Kredit wenn Bank pleite geht

Eine Rückbesinnung auf Werte, die schon überholt geglaubt waren. So oder ähnlich wird die durch einen Angriffskrieg in Europa eingeläutete Zeitenwende geprägt sein. Wenn die Aktienmärkte abstürzen und Banken in die Knie gehen, wird auch in der Finanzwelt der Konservatismus wieder wichtiger. Allen voran die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Sie versprechen Sicherheit in unsicheren Zeiten. Eine Sicherheit, die auf das Vertrauen in einen Staat, dessen Stabilität und Wirtschaftskraft setzt.

Hat eine Bank einen Sitz in Deutschland, ist sie nach dem Einlagensicherungsgesetz verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung oder eines amtlich anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems zu sein. Letzterem gehören Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken an. Die staatliche Einlagensicherung soll Kundengelder bei Banken und Bausparkassen im Insolvenzfall schützen. Bis zu 100.000 Euro sind dann pro Kunde und Institut abgesichert.

Daneben gibt es noch freiwillige Einlagensicherungen der Banken, die angeben, über den gesetzlichen Rahmen hinaus zu entschädigen. Unter diese Schutzschirme fallen alle Spar- und Sichteinlagen, also was man beispielsweise auf Giro, Tages- und Festgeldkonten liegen hat. Geschützt wird das risikofreie Vermögen der Kunden.

Die Entschädigungseinrichtungen finanzieren sich durch die Beiträge aller Mitgliedsinstitute. Tritt bei einem dieser Institute ein Sicherungsfall ein, also die Insolvenz, werden die Erstattungen aus dem gemeinsamen Topf bezahlt – unabhängig davon, wie es zu der Bankpleite gekommen ist. Das hatte der Fall der Greensill Bank 2021 gezeigt. Damals wurden alle geschuldeten Privatkundengelder nebst Zinsen erstattet, obwohl die Bank ihre Schieflage selbst zu verantworten hatte. Diese Gleichbehandlung führt dazu, dass aktuell auch Kundeneinlagen russischer Banken mit Sitz und Geschäft in der EU bei Insolvenz abgesichert sind.

Etwas anders als beim risikofreien Vermögen sieht es bei Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Investmentfonds aus. Wertpapiere sind keine Einlagen und werden daher über die gesetzliche Anlegerentschädigung geschützt. Diese greift aber nicht bei Insolvenz, sondern nur, wenn ein Institut Wertpapiere oder Anlegergelder nicht mehr herausgeben kann, weil diese unterschlagen oder veruntreut worden sind. Dieser Schutz ist auf maximal 20.000 Euro pro Anleger begrenzt und somit deutlich schwächer.

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Die EU-Staaten haben sich auf einen einheitlichen Entschädigungsrahmen geeinigt

Man spricht oft von europäischer Einlagensicherung. Damit meint man, dass die EU-Staaten sich auf einen einheitlichen Entschädigungsrahmen geeinigt haben. Es soll egal sein, ob man sein Geld in Portugal, Deutschland oder Litauen angelegt hat. Überall gelten die gleichen Entschädigungsregeln. Auf den zweiten Blick ist dies aber fraglich. Denn letztlich ist die Einlagensicherung nur so stark wie der Staat, der dafür einsteht. Auch wenn die Kreditinstitute die Einlagensicherung selbst finanzieren, gehört sie zum staatlichen Sondervermögen. Wenn also alle Stricke reißen, muss am Ende die Staatskasse zahlen. Dass dies in Europa nicht überall gleich zuverlässig zu erwarten ist, braucht nicht erläutert werden.

Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Mit der Weserbank ist nach Ausbruch der Finanzkrise das erste deutsche Kreditinstitut geschlossen worden. Was geschieht in solchen Fällen mit dem Geld der Kunden? Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen, wenn Ihre Bank Pleite macht.

Die Nachricht schlug völlig überraschend ein - eine kleine Bremerhavener Privatbank bricht zusammen und zieht die Schlagzeilen auf sich: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab Mitte der Woche die Schließung der überschuldeten Weserbank AG bekannt. Kunden, die sich um ihr Geld sorgen, stehen seitdem in Bremerhafen vor verrammelten Türen und müssen feststellen, dass die internationale Bankenkrise vor der Haustür angekommen ist.

Als die britische Hypothekenbank Northern Rock im vergangenen Jahr kriselte, bildeten sich sogar lange Schlangen von Kunden vor den Filialen, die ihr Geld zurückhaben wollen. Das ist bei der nun von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschlossenen Bremerhavener Weserbank indes nicht zu befürchten - allein deshalb, weil das Institut mit einer Bilanzsumme von 120,4 Millionen Euro vergleichsweise klein ist. Lesen Sie hier, was Kunden wissen müssen, deren Bank in Zahlungsschwierigkeiten ist.

Komme ich gleich an mein Geld?

Nein. Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Institut geschlossen, ist ihm der Verkehr mit den Kunden grundsätzlich untersagt. Wer an sein Geld will, muss sich gedulden: Zunächst muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet und ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Erst der entscheidet, wann die Kunden ihr Geld ausgezahlt bekommen.

Sind meine Einlagen geschützt?

Zum Großteil: ja. Gesetzlich abgesichert sind 90 Prozent der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro. Dazu muss die BaFin aber zunächst offiziell den Entschädigungsfall feststellen. Die restlichen zehn Prozent muss der Kunde selbst tragen.

Bei darüberhinaus gehenden Summen greift bei Privatbanken der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB). Er sichert Einlagen von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des betroffenen Geldhauses ab. Im aktuellen Fall Weserbank ergäbe sich daraus laut BDB eine Summe von bis zu 1,832 Mio. Euro je Einleger.

Noch besser ist der Schutz der Sparer bei genossenschaftlichen Banken, die gemeinsam für die komplette Einlagesumme haften. Bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen werden Pleiten grundsätzlich dadurch verhindert, dass Schwesterinstitute mit Zuschüssen und Darlehen zur Hilfe kommen. Reichen sie nicht aus, greift ein Sicherungsfonds der Landesbanken und Girozentralen, um die Pleite abzuwenden.

Was passiert mit meinem Wertpapierdepot?

Ein Wertpapierdepot ist keine Einlage des Kunden, sondern wird von Bank nur für ihn verwahrt. Eine Übertragung des Depots auf ein anderes Institut ist daher kein Problem - zumindest theoretisch. In der Praxis haben sich solche Bankwechseln nach einer Pleite jedoch häufig als problematisch herausgestellt. Zudem ist die Übertragung nach dem Einschreiten der BaFin nur möglich, solange sie nicht als Sicherheit für Forderungen der Bank gegenüber dem Kunden hinterlegt worden sind, also etwa als Sicherheit für einen Kredit.

Was ist mit Krediten, die ich bei der Bank aufgenommen habe?

Wenn ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen wurde, hat das Institut dem Kunden gegenüber Ansprüche. Sie bleiben auch bei einer drohenden Pleite und einer Schließung durch die BaFin erhalten. Die Weserbank etwa darf nach Anweisung der Behörde zwar nichts mehr auszahlen, aber noch immer Zahlungen entgegennehmen, die der Tilgung eigener Verbindlichkeiten dienen. Zins und Tilgung müssen die Kunden also weiterhin überweisen. Sie fließen den Gläubigern der betroffenen Bank zu. Die Kreditverträge können vom insolventen Institut möglicherweise auch zur Begleichung eigener Schulden an Dritte weiterveräußert werden - auch dann ändert sich für den Kunden erst einmal nichts.

Die Bank, bei der ich einen Kredit habe, geht Pleite – was nun? Bei einer Bankenpleite hört und liest man in der immer nur über das Thema Einlagen, also über Sparguthaben.

Welchen Risiken und Gefahren ist jemand ausgesetzt, der Kredite bei einer Bank laufen hat, die in Konkurs geht?

Es ist dies ein Thema, das kaum beachtet wird, aber die Beantwortung der Frage ist nicht minder wichtig. So wie jeder Sparer sich schützen möchte, dass seine Sparguthaben gesichert sind, ist es auch ratsam, bei der Kreditaufnahme achtsam zu sein.

Kredite sind Forderungen der Bank

Während Ihre Einlagen bei der Bank Forderungen von Ihnen an die Bank darstellen, entspricht ein Kredit einer Forderung der Bank an Sie.

Nehmen wir einmal folgenden Fall an: Sie haben bei der Bank ein Guthaben von 100.000 Euro und bei der gleichen Bank einen Kredit über 100.000 Euro aushaften. Die Bank geht Pleite und wird durch den Masseverwalter abgewickelt.

Logisch wäre es jetzt zu glauben, Sie steigen pari aus. Sie müssten dann einerseits den Kredit nicht mehr bedienen und andererseits können Sie Ihr Guthaben bei der Bank gegenrechnen. Die Regelung sieht aber in bestimmten Fällen anders aus.

Achtung bei Krediten im Rahmen eines Deckungsstocks für Pfandbriefe

Wenn der Kredit im Rahmen eines Deckungsstocks für Pfandbriefe verbrieft ist, ist eine Gegenrechnung per Gesetz ausgeschlossen. D.h. Sie müssen schauen, dass Sie Ihr Guthaben über die Einlagensicherung bekommen und den Kredit trotzdem einmal weiterzahlen.

Im unten stehenden Ausschnitt sehen Sie es schwarz auf weiß – der Passus wurde aus einem Bank Austria Kreditvertrag mit Stand 4/2020 entnommen. Sie finden darin einen gesetzlichen Aufrechnungsausschluss in bestimmten Fällen.

„Der Darlehens-/Kreditgeber als Hypothekenbank darf die ihm gemäß dem vorliegenden Darlehens-/Kreditvertrag zustehenden, hypothekarisch besicherten Darlehen- und Kreditforderungen in den gemäß dem Hypothekenbankgesetz (HypBG) zugunsten der Gläubiger der von ihm ausgegebenen Pfandbriefe zu bildenden Deckungsstock einbringen. Ab dem Zeitpunkt der Einbringung dienen diese Forderungen bevorzugt der Sicherstellung der Ansprüche der Pfandgläubiger.

Gesetzlicher Aufrechnungsausschluss: Gemäß § 34a Abs. 2 HypBG ist eine Aufrechnung gegen in den Deckungsstock eingebrachte Darlehens- bzw. Kreditforderungen ausgeschlossen.

Ob diese Bestimmung für Ihren Kreditvertrag zutreffend ist, müssen Sie selbst in Ihrem Vertrag nachlesen.

Verwertung des Kredits: Fälligstellen des Kredits

Den Kredit wird der Masseverwalter der in Abwicklung befindlichen Bank versuchen zu verwerten. Wie kann so eine Verwertung aussehen?

Er kann den Kredit zur Zahlung fällig stellen. Das bedeutet für Sie, Sie müssen sich einen neuen Kreditgeber suchen. Das kann unter Umständen zu gröberen Unannehmlichkeiten führen. Im besten Fall finden Sie sofort einen neuen Kreditgeber. Es könnte der Fall eintreten, dass Sie auf Grund einer geänderten Marktsituation vielleicht deutlich höhere Zinsen zu bezahlen haben. Die aktuell wirklich sehr günstigen Langfristzinsen, mit denen Sie kalkulieren, sind dann möglicherweise gar nicht mehr zu bekommen.

Noch viel schlimmer wäre folgende Situation: Wenn sich beispielsweise Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) verschlechtert hat und Sie keinen neuen Kreditgeber finden, kann das bis zur Verwertung der Sicherheiten führen.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus einem Artikel der Tageszeitung „Der Standard“ im Zusammenhang mit der Pleite der Commerzialbank Burgenland v. 20.10. 2020.

„… Gläubigerschutzverbände mitteilten. Die Insolvenz des Unternehmens, dessen Leitung der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende im August an seine Söhne abgegeben hat, sei Folge des Konkursverfahrens der Skandalbank. In dessen Rahmen muss der Masseverwalter Kredite an Bankkunden, wie jene an den Dachdeckerbetrieb, fälligstellen. Laut Gläubigerschützern seien bei der Dachdeckerei 98 Mitarbeiter und etwa 65 Gläubiger betroffen. Die Verschuldung beträgt rund 812.000 Euro. Dank guter Auftragslage soll die Firma weitergeführt und entschuldet werden, so die Hoffnung.“

Der Betrieb musste also auf Grund der Fälligstellung eines Bankkredites der insolventen Bank selbst den Konkurs anmelden. Stellen Sie sich einmal vor, so eine Situation passiert Ihnen und Ihr Eigenheim wird verwertet, wie fühlen Sie sich bei diesem Gedanken?

Verwertung des Kredits: Verkauf des Kredits

Ein Masseverwalter kann den Kredit auch verkaufen. Was heißt das?

Sie haben beispielsweise einen Kredit über 100.000 Euro laufen, der Masseverwalter meint zu erkennen, dass die Einbringung des Kredits schwierig ist und verkauft die Forderung der Bank (= Ihren Kredit) weiter.

Der Vorteil für den Masseverwalter besteht darin, dass der Verkaufspreis für Ihren Kredit sofort in die Konkursmasse einfließt und damit können Gläubiger befriedigt werden. Der Masseverwalter steht leider nicht auf Ihrer Seite, er handelt nicht im Interesse der Kreditnehmer!

Ihr Problem beim Kreditverkauf ist, dass Sie jetzt Kreditnehmer eines für Sie völlig fremden Instituts sind. Dieses Institut hat jetzt Ansprüche von 100.000 Euro Ihnen gegenüber und wird alles daran setzen, zukünftig möglichst viel von Ihnen zu bekommen – eine von Ihnen nicht beabsichtigte Situation.

Vorsichtsmaßnahmen

Es lohnt sich darüber nachzudenken, bei welcher Bank Sie den Kredit nehmen. Das ist genauso wichtig, wie sich zu überlegen, wo und wie Sie Ihr Guthaben veranlagen möchten.

Als Grundregel sollte gelten, Bankguthaben und Kredit zu trennen.

Zusätzlich sollten Sie das Bankguthaben insgesamt so niedrig wie möglich halten und alternative, sichere Sparformen forcieren.

Wenn möglich, sollten Kredite für selbst genutztes Wohnungseigentum möglichst rasch zurückgezahlt werden und von Pfandrechten befreit sein.

Es ist schlimm genug, eine Kapitalanlage zu verlieren, wenn z.B. der Kredit zur Fremdfinanzierung einer Vorsorgewohnung aufgenommen wurde, aber es ist sicher viel schlimmer, sein Zuhause wegen der Pleite einer Bank zu verlieren.

Wenn Sie mehrere Kredite oder höhere Summen benötigen, ist es ratsam, das Kreditvolumen zu verteilen. Genau wie bei der Geldanlage ist es wichtig, die Kredite zu streuen. So wie verantwortungsvolle Unternehmer immer auf mehr als eine Bankverbindung setzen – das gebietet die kaufmännische Vorsicht – sollten auch Sie diesen Grundsatz berücksichtigen.

Überlegen Sie gut, wenn Sie einen Kredit nehmen und streuen sie auch bei Krediten. Lassen Sie die gleiche Vorsicht walten wie bei Geldanlagen.

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