Was passiert mit der rente wenn man auswandert

Viele Rentner träumen davon, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Oft lassen sich dort im Vergleich zu Deutschland mehr Sonnentage genießen und Lebenshaltungskosten sparen. Laut der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung wurden 2020 rund 248.000 Renten an deutsche Staatsangehörige ins Ausland gezahlt.

Falls auch Du planst, Deinen Ruhestand im Ausland zu verbringen, solltest Du unbedingt im Vorfeld prüfen, welche steuerlichen Konsequenzen dieser Schritt für Dich hat.

Die Mehrheit der Auslandsrenten geht in Länder der Europäischen Union. Hauptsächlich handelt es sich um ausländische Staatsangehörige, die Rentenansprüche in Deutschland erworben haben.

Nur etwa 13 Prozent der Renten werden an Deutsche gezahlt, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen. Zu den beliebtesten Ländern für deutsche Ruheständler gehören die USA, die Schweiz, Spanien und Frankreich.

Es steht Dir frei zu entscheiden, wo Du nach dem Ende des Erwerbslebens Deinen Ruhestand verbringen willst. Derzeit zahlt die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung in mehr als 150 Länder Renten aus. Die Behörde benötigt dafür lediglich Deine neue Adresse, Deine Kontaktdaten und Deine Bankverbindung.

Überlege im Vorfeld, ob Du Dir die Rente auf ein deutsches Konto oder auf ein Konto im Ausland auszahlen lässt. Beachte dabei, dass bei einer Überweisung ins Ausland Gebühren anfallen können. Außerhalb des EU-Währungsraumes kann es außerdem zu Umrechnungsgebühren und Wechselkursverlusten kommen.

Grundsätzlich solltest Du der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung und Deiner Kran­ken­kas­se den Wechsel des Wohnorts mindestens drei Monate im Voraus anzeigen.

In vielen Staaten prüft die Ren­ten­ver­si­che­rung über den Rentenservice der Deutschen Post regelmäßig, ob die Rentenempfänger noch leben. Als Nachweis verlangt die Behörde eine Lebensbescheinigung. Damit es bei Deinen Rentenzahlungen zu keinen Unterbrechungen kommt, solltest Du diese nach Erhalt umgehend ausfüllen und zurückschicken.

Die amtliche Bestätigung kannst Du in der Regel von allen Behörden und Ren­ten­ver­si­che­rungsträgern des Wohnlandes erhalten. In einigen Staaten, etwa in Spanien, den Niederlande und der Schweiz werden die Sterbedaten elektronisch abgeglichen, sodass Du keine Lebensbescheinigung einreichen musst.

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Ob Rentner im Ausland in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt von einer Reihe von Faktoren ab: der Dauer des Aufenthalts, dem gewählten Land sowie der Art der Rente.

Befristeter Auslandsaufenthalt: Unbeschränkte Steuerpflicht

Hältst Du Dich nicht länger als sechs Monate im Jahr im Ausland auf, handelt es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, und Deine Rente wird Dir wie bisher weiter ausgezahlt. Steuerlich bleibt für Dich alles beim Alten. Du bist weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, das heißt, mit allen Einkünften – auch der gesetzlichen Rente.

Wie werden die Renteneinkünfte im Inland besteuert?

Vielen Ruheständlern ist nicht bewusst, dass ihre Renten als sonstige Einkünfte grundsätzlich steuerpflichtig sind. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Renteneintrittsdatum ab. Wer zum Beispiel 2022 erstmals eine Rente bezieht, muss 82 Prozent davon besteuern, nur 18 Prozent bleiben steuerfrei. Diesen steuerfreien Anteil setzt das Finanzamt als individuellen Rentenfreibetrag fest, der in den Folgejahren unverändert bleibt.

Mit jeder Rentenerhöhung nimmt daher der steuerpflichtige Teil zu. Das heißt, selbst wer zu Beginn der Rente keine Steuern zahlen muss, kann im Laufe des Rentenbezugs in die Steuerpflicht hineinrutschen.

Rentenbezüge werden in der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung in die Anlage R eingetragen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen drei Kategorien:

  1. der Basisversorgung, zu der auch die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zählt;
  2. den steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, zum Beispiel Riester-Renten, und
  3. der sonstigen privaten Altersvorsorge, beispielsweise in Form von privaten Ren­ten­ver­si­che­rungen. Für jede Kategorie gibt es eine andere Besteuerungssystematik. Ausführliche Informationen zum Thema findest Du in unserem Ratgeber Rentenbesteuerung.

Dauerhafter Auslandsaufenthalt: Beschränkte Steuerpflicht

Hältst Du Dich länger als sechs Monate im Jahr im Ausland auf, gilt dies als dauerhafter Auslandsaufenthalt. In diesem Fall bist Du als Rentner in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, für Dich gilt kein Grundfreibetrag, und Dein steuerpflichtiges Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert.

Auch zahlreiche Vergünstigungen wie das Ehegattensplitting und außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Krankheitskosten, werden nicht mehr berücksichtigt. Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende fallen ebenfalls weg. Ohne diese Steuervergünstigungen ist die Steuerlast sehr hoch auf Einkünfte, die in Deutschland zu versteuern sind.

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt möglich, weiter die Vorteile des deutschen Steuersystems zu nutzen. Wer weiterhin mindestens 90 Prozent seines Einkommens in Deutschland bezieht, kann beim zuständigen Finanzamt nach Paragraf 1 Absatz 3 EStG einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ stellen.

Dies ist auch möglich, wenn die nicht in Deutschland versteuerten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Ausländische Einkünfte werden dabei nach deutschem Recht ermittelt. Einen Nachweis dieser Einkünfte, ausgestellt von der entsprechenden Steuerbehörde im Ausland, musst Du dann dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht beilegen.

Falls Du in ein Land der Europäischen Union oder des Europäischen Währungsraumes (dazu gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen) umziehst, kannst Du dazu den Vordruck „Bescheinigung EU/EWR“ verwenden. Dieser ist auch in englischer Sprache erhältlich, um der ausländischen Steuerbehörde das Ausfüllen zu erleichtern.

Informationen des Finanzamts Neubrandenburg nutzen

Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg. Auf der Website des Finanzamts findest Du alle wichtigen Formulare wie den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht und weiterführende Informationen zum Thema Altersrente. Dort kannst Du Dich grundsätzlich auch in steuerrechtlichen Fragen beraten lassen.

Achtung: Beziehst Du neben Deiner Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland, beispielsweise Einnahmen aus der Vermietung, so ist das jeweilige Heimat-Finanzamt für die gesamte Steu­er­er­klä­rung zuständig.

Ob Menschen, die dauerhaft im Ausland leben, in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt auch davon ab, ob ein Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Zielland besteht. Diese Abkommen regeln, ob Steuern im Heimatland oder im Wohnsitzstaat gezahlt werden müssen.

Bezieht beispielsweise ein Deutscher in Polen eine gesetzliche Rente, dann regelt das DBA, dass Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht hat. Das Bundesfinanzministerium bietet eine Übersicht aller Länder, mit denen ein DBA besteht. In der unten stehenden Tabelle haben wir die Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men (DBA) derjenigen Länder mit den meisten deutschen Auslandsrentnern zusammengefasst.

Wichtig: Die Übersicht listet lediglich auf, in welchem Land die gesetzliche Rente grundsätzlich versteuert wird. Für alle anderen Rentenarten, wie private Renten oder betriebliche Renten können die Abkommen andere Regelungen vorsehen. In einigen Abkommen sind zudem Ausnahmeregelungen festgelegt. Prüfe daher vor dem Wegzug ins Ausland, welche steuerrechtlichen Regelungen für Dich gelten.

Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men (nach Anzahl deutscher Auslandsrentner)

Wohnsitzstaatwo gesetzliche Renten aus Deutschland
grundsätzlich besteuert werden
SchweizSchweiz (DBA 1972)
USAUSA (DBA 1991)
ÖsterreichDeutschland (DBA 2002)
SpanienDeutschland (DBA 1968)1
FrankreichFrankreich (DBA 1959, Zusatzabkommen 2015)2

1 gilt für Rentenberechtigte ab 2015
2 gilt für Rentenberechtigte ab 2016
Quellen: Bundesfinanzministerium, Finanzamt Neubrandenburg (Stand: Oktober 2018)

Auch ein Versicherungscheck ist vor dem Wechsel ins Ausland sinnvoll, da Du bei einem Wohnsitzwechsel anders abgesichert sein musst. Denn wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, ist in der Regel nicht über die gesetzliche Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR und PVdR) versichert. Ausnahmen können sich aufgrund des internationalen Sozialversicherungsrechts ergeben.

Welche Folgen es hat, wenn Du Deinen Wohnsitz verlegst, hängt vom Staat ab, in den Du umgezogen bist. Die Entscheidung, ob Du als Ruheständler in der deutschen Renten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung pflichtversichert bist, trifft die zuständige deutsche Kranken- und Pflegekasse.

Lasse Dich deshalb im Voraus beraten, welche Bedingungen für Dich gelten und ob sich ein Wechsel in die Kran­ken­ver­si­che­rung des Ziellandes oder eine internationale private Kran­ken­ver­si­che­rung lohnt. Auch solltest Du immer eine Rückkehr nach Deutschland einplanen. Weiterführende Informationen erhältst Du bei der Deutschen Verbindungsstelle Kran­ken­ver­si­che­rung – Ausland.

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des Europäischen Währungsraums verlegt, muss die staatliche Förderung zurückzahlen.

Falls ein Arbeitnehmer durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, zahlt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Wird diese nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt, sondern auch weil aufgrund der Erwerbsminderung kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, wirkt sich ein dauerhafter Auslandsaufenthalt ebenfalls negativ aus. In diesem Fall wird die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te gekürzt oder gar nicht mehr ausgezahlt.

Ist die Erwerbsminderung allein auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen und eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht mehr möglich, wird die entsprechende Rente weiterhin ohne Kürzungen ins Ausland gezahlt.

Wenn Du Rentenansprüche aus verschiedenen Staaten erworben hast, musst Du die Regelungen des jeweiligen Landes beachten. Ob die Voraussetzungen für Rentenansprüche erfüllt sind, prüft der Versicherungsträger des Staates, in dem Du Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hast. Für Rentenbeiträge, die Du außerhalb Deutschlands geleistet hast, übernimmt die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung keine Auslandsrente.

Eine gemeinsame Altersrente, die in einem Land für Ansprüche aus mehreren Ländern gezahlt wird, gibt es nicht. Es ist aber möglich, Teilrenten aus mehreren Staaten zu beziehen.

In den EU-Staaten stellt das Europarecht sicher, dass Arbeiten im Ausland nicht zu Nachteilen bei der Rente und anderen Sozialversicherungen führt. Diese Regelungen gelten auch für die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Mit anderen Staaten gibt es internationale Verträge oder entsprechende So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men, die Deutschland mit diesen Ländern geschlossen hat.

Einen Ausnahmefall bildet die Entsendung von Arbeit­nehmern in ein EU-Mitgliedsland. Denn wer befristet von seinem Arbeitgeber ins EU-Ausland entsandt wird, muss dort keine Rentenbeiträge zahlen. In diesem Fall bleiben die Rentenansprüche in Deutschland bestehen. Weitere Informationen bieten die Verbindungsstellen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Ein dauerhafter Wechsel ins Ausland kann sich erheblich auf Deine Steuern und Versicherungen auswirken. Prüfe daher unbedingt vor Rentenantritt, welche Bedingungen für Dich gelten.

Vereinbare dafür vor Deinem geplanten Aufenthalt im Ausland einen Termin mit einer Beratungsstelle der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung. Diese bietet auch regelmäßig internationale Beratungstage für Fragen zum Thema Auslandsrente und internationales Rentenrecht an. Alternativ kannst Du Dich auch mit Deinem Ren­ten­ver­si­che­rungsträger in Verbindung setzen. Wer Dein Ren­ten­ver­si­che­rungsträger ist, kannst Du über Deine Sozialversicherungsnummer herausfinden. Die ersten zwei Codes geben die Bereichsnummer an. Anhand dieser lässt sich im Internet die zuständige Stelle ermitteln.

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