Was ist der unterschied zwischen kleingewerbe und kleinunternehmer

  • Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: Die „Besteuerung der Kleinunternehmer“ ist in 19 UStG geregelt. Unternehmer, die im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen werden, brauchen auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Außerdem können sich Kleinunternehmer die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sparen. Damit verlieren sie aber auch das Recht, sich die bei ihren betrieblichen Einkäufen selbst bezahlte Umsatzsteuer (= „Vorsteuer“) vom Finanzamt erstatten zu lassen.
  • Der Begriff Kleingewerbe stammt dagegen aus dem Handels- und Gewerberecht: Wenn ein Gewerbebetrieb „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“, gilt der Betreiber gemäß 1 Abs. 2 HGB nicht als „Kaufmann“. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die anspruchsvollen Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Für kleine Gewerbebetriebe gelten stattdessen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), aber auch die Gewerbeordnung, die allgemeinen Steuervorschriften und die Sozialgesetze.

Was ist ein Kleinunternehmer?

  • Du brauchst dir keine Gedanken über den richtigen Umsatzsteuersatz für deine Produkte und Dienstleistungen zu machen,
  • musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen (ein Hinweis auf den Grund der fehlenden Umsatzsteuer genügt),
  • kannst dir die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sparen und
  • brauchst keine Umsatzeuer-Einnahmen ans Finanzamt zu überweisen.

Voraussetzungen für den Kleinunternehmer-Status

  • dein Vorjahresumsatz (z. B. 2017) weniger als 17.500 Euro betragen hat und
  • im laufenden Jahr (z. B. 2018) voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

  • Eine gewerbliche Ebay-Händlerin hat im Vorjahr Waren im Wert von 15.000 Euro verkauft.
  • Als freiberufliche Bloggerin hat sie im selben Zeitraum weitere 10.000 Euro verdient.

Lohnt sich der Kleinunternehmer-Status für mich?

  • fürchten, als Kleinunternehmer von ihren Kunden „nicht für voll genommen“ zu werden,
  • die Vorsteuer aus Anfangsinvestitionen geltend machen wollen,
  • ohnehin planen zu expandieren und spätestens im zweiten oder dritten Jahr über der Umsatzgrenze liegen werden und
  • sich Diskussionen mit ihren Kunden über Preiserhöhungen durch den Ausweis der Umsatzsteuer ersparen wollen.

Was ist ein Kleingewerbe?

  • auf eigene Rechnung,
  • in eigener Verantwortung,
  • auf Dauer und
  • nach außen erkennbar,
  • gegen Entgelt ausgeübt wird,
  • um Gewinn zu erzielen.

Allgemeine Vorschriften für Gewerbebetriebe

  • werden ins Handelsregister eingetragen,
  • können Firmen gründen (z. B. Kapital- und Personengesellschaften)
  • müssen Handelsbücher führen,
  • Steuer- und Handelsbilanzen erstellen sowie
  • zahlreiche Gepflogenheiten bei besonderen Geschäftsarten kennen und beachten (z. B. Kommissions-, Fracht- und Speditionsgeschäften).

Besonderheiten des Kleingewerbes

  • werden nicht ins Handelsregister eingetragen,
  • können sich die doppelte kaufmännische Buchführung sparen,
  • brauchen keine Bilanzen zu erstellen und
  • müssen auch keine kaufmännischen Branchengepflogenheiten und Spezialvorschriften beachten (z. B. Vertragsschluss durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben).
  • Anmelden deines Gewerbes beim Ordnungs- und Gewerbeamt (= Gewerbeschein),
  • Anmelden deiner Tätigkeit beim Finanzamt (Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“),
  • Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen (sofern du kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist),
  • Abgabe jährlicher Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen,
  • Mitgliedschaft in der lokalen Industrie- und Handelskammer,
  • Beantragen einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (falls du Mitarbeiter beschäftigen wirst) und die
  • Anmeldung der Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse.

Kleingewebe-Kriterien

  • Umsatzhöhe,
  • Mitarbeiterzahl,
  • Betriebsvermögen,
  • eingesetztes Fremdkapital oder auch
  • Anzahl der Geschäftsbeziehungen und Geschäftsvorfälle.
  • So kann ein gewerblicher Einzelkämpfer mit etwas Geschick durch den Verkauf oder die Vermittlung einiger weniger Immobilien oder Luxuswaren Millionenumsätze erzielen. Eine komplizierte kaufmännische Buchführung ist dafür erforderlich.
  • Eine vergleichbare Umsatz-Größenordnung wird ein stationärer Endkunden-Dienstleister dagegen nur mit vielen Mitarbeitern an unterschiedlichen Standorten erzielen können. Hier ist der Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand deutlich höher.

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