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MfG
Beim Einwurf Einschreiben muss der Empfänger nicht unterschreiben, das wird einfach in den Briefkasten geworfen. Das Leben kann so schön sein, wenn man in der Nase bohrt. Das ist vielleicht niveaulos, doch besser als wie gar kein Sport. Nimm mehr als ein, zwei Finger - das ist dann schon Weltrekord. Das Leben kann so schön sein, und zwar jetzt sofort.
wenn es um rechtsgültigkeit geht würde ich dir auf jeden fall empfehlen nur per einwurf zu senden und der post das geld für ein teureres einschreiben nicht in den hals zu werfen. ist schlichtweg unnötig. auf der sicheren seite bist du mit einwurf! *Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jemanden persönlich zu beleidigen ist nicht beabsichtigt. Auch möchte ich niemanden angreifen oder erhebe den Anspruch, dass meine subjektive Einschätzung der absoluten Wahrheit entspricht.
Stimmt einwurf recht aus, muss halt nur in den Zugangsbereich des Empfängers kommen. CPU i5 2400 Cooler Thermalright Ultra-120 Extreme
also: bei einer rechtlichen abwicklung muss ich garantieren das mein schreiben in den zugangbereich des empfängers (aka briefkasten) gelangt. gebe ich meinen 55ct brief der post garantiert diese mir wiederum, diesen zuzustellen. tut sie das nciht hab ich pech, da ich keinen nachweis erbringen kann. bei einem einwurf erhalte ich eine quittung, mit deren hilfe ich der post gegenüber rechtsansprüche bei versäumnis stellen kann. *Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jemanden persönlich zu beleidigen ist nicht beabsichtigt. Auch möchte ich niemanden angreifen oder erhebe den Anspruch, dass meine subjektive Einschätzung der absoluten Wahrheit entspricht.
Wer sagt mir denn ob der Empfänger den Briefkasten geleert hat? Vielleicht ist er verhindert (Unfall, liegt im Krankenhaus o.Ä.)? Ryzen 5 3600 - Geforce 3060 Ti - 32 GB RAM
@ Majestro1337:
Niemand ist gesetzlich "gezwungen" seinen Briefkasten zu leeren. So ein Quatsch! Setze Dich mit den juristischen Gegebenheiten auseinander, nicht mit dem, was Du glaubst was richtig ist.
Rein rechtlich gesehen ist jeder Typ von Einschreiben einwandfrei. Zustellung gilt (zumindest de facto) unter Berücksichtigung eines gewissen Puffers zugleich auch als Zugang. Das Einschreiben (Übergabe u. Unterschrift) eignet sich besonders bei vertraulichen Sendungen, die nur an eine bestimmte Person gehen sollen.
Einschreiben mit Rückschein bietet sich an, falls damit zu rechnen ist, dass eine Zustellung abgestritten ist oder keine Information über die tatsächliche Anwesenheit des Empfängers vorliegt (man erspart sich so im Streitfall einfach eine Menge Diskussion und Papierkrieg).
"Rein rechtlich gesehen ist jeder Typ von Einschreiben einwandfrei."
Kann das jemand belegen? Ryzen 5 3600 - Geforce 3060 Ti - 32 GB RAM
mach Übergabe-Einschreiben, hier unterschreibt der adressierte Empfänger. Kann später nicht das Kind oder die Frau als Empfänger und Nichtweitergabe vorgeschoben werden.
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am sichersten bei problemen mit dem gegenüber oder vertraulichen inhalten ist die variante einschreiben mit rückschein. dann erhälst du ein dokument auf dem steht, wann es wem zugestellt wurde. damit kann man dann auch vor gericht den beweis führen. weiterhin solltest du zeugen beim eintüten dabei haben. die können dann nämlich bezeugen, was du da verschickt hast. am besten ist es sogar noch, wenn die sich das durchlesen und das eintüten in nen umschlag mit der korrekten adresse sehen. dann hast du nämlich sogar noch zeugen zum inhalt.^^
die paar euro sollten den möglichen ärger beim einwurf oder normalen einschreiben wert sein. Zuletzt bearbeitet: 11. November 2012 Die Arche wurde von Amateuren gebaut, die Titanic von Profis. "Do Androids Dream Of Electric Sheep" by Philip K. Dick, 1968 Es gibt Leute, die schauen sich DVDs bei 1/80 der normalen Geschwindigkeit an und meinen, das wäre schneller als bei normaler Wiedergabe, einer ist hier Admin!
@ Majestro1337:
Niemand ist gesetzlich "gezwungen" seinen Briefkasten zu leeren. So ein Quatsch! Setze Dich mit den juristischen Gegebenheiten auseinander, nicht mit dem, was Du glaubst was richtig ist. @iks-deh: siehe oben. bei privatpersonen ist es etwas anders. ich ging von c2b aus, deswegen vielleicht die verwirrung. *Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jemanden persönlich zu beleidigen ist nicht beabsichtigt. Auch möchte ich niemanden angreifen oder erhebe den Anspruch, dass meine subjektive Einschätzung der absoluten Wahrheit entspricht.
Ein Übergabe-Einschreiben ist auch nicht der Bringer. Der Empfänger ist nicht anzutreffen, verweigert die Annahme. In diesen Fällen ist die Zustellung fehlgeschlagen. Anders ist es bei behördlichen Zustellungen. Da gilt eine Zustellung als vollzogen, wenn das Schreiben zugestellt ist > Briefkasten. Ergänzung (11. November 2012)
Was ich im Netz oder sonst wo sage und schreibe, entscheide ich. Mir scheint, Du bist eine wenig sensibel.
Einwurf mit Rückschein. Kostet ca. 7 Euro, nur keiner ist verpflichtet das Einschreiben anzunehmen.
Verweigerung wird vermerkt, dann geht es zurück.
Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, viele Leute sind in der Arbeit wenn die Post kommt, dann wirft der Postzusteller eine Nachricht ein, dass ein Einschreiben abzuholen ist.
Ob das jemand macht ? Keiner muss es machen. Also so einfach ist es nicht. Google nimmer Bing immer " oder Qwant "
ich mag einfach den ton nciht in dem viele im internet reden und ich weiß ehrlich gesagt auch nciht warum sie das tun. von angesicht zu angesicht redet keiner so mit einem. im internet scheinen aber alle ihren frustrationen freien lauf zu lassen und das kann ich einfach nciht leiden, da auf der gegenseite ein mensch sitzt der das liest. das ist ne wirklich furchtbare verrohung der gesellschaft... *Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jemanden persönlich zu beleidigen ist nicht beabsichtigt. Auch möchte ich niemanden angreifen oder erhebe den Anspruch, dass meine subjektive Einschätzung der absoluten Wahrheit entspricht.
Ein Übergabe-Einschreiben ist auch nicht der Bringer. Der Empfänger ist nicht anzutreffen, verweigert die Annahme. In diesen Fällen ist die Zustellung fehlgeschlagen. Anders ist es bei behördlichen Zustellungen. Da gilt eine Zustellung als vollzogen, wenn das Schreiben zugestellt ist > Briefkasten. Ergänzung (11. November 2012)
Was ich im Netz oder sonst wo sage und schreibe, entscheide ich. Mir scheint, Du bist eine wenig sensibel. Du meinst wohl solche Briefe von der Bußgeldstelle ! Google nimmer Bing immer " oder Qwant "
"einschreiben mit rückschein" ist nach meiner auffassung was anderes als "einwurf mit rückschein"
bei nem einschreiben wird der empfänger unterschreiben müssen, um es lesen zu können. bei nem einwurf nicht. DESHALB einschreiben mit rückschein. bitte nicht das eine mit dem anderen verwechseln, danke. Die Arche wurde von Amateuren gebaut, die Titanic von Profis. "Do Androids Dream Of Electric Sheep" by Philip K. Dick, 1968 Es gibt Leute, die schauen sich DVDs bei 1/80 der normalen Geschwindigkeit an und meinen, das wäre schneller als bei normaler Wiedergabe, einer ist hier Admin! Page 2
Sorry, wenn das bei Dir so rübergekommen ist! Allerdings bin ich auch im richtigen Leben geradeaus und rede nicht sonderlich gerne um den heißen Brei. Nein, Deine Zeilen beleidigen mich nicht, dazu müsstest Du richtig vom Leder ziehen, aber das wollen wir hier ja nicht.
Was mich allerdings nervt, sind Unwissenheit, Halbwahrheiten etc. und davon findet man im Netz jede Menge. Man muss und kann nicht alles wissen, aber dann hält man sich einfach mal zurück.
für alle hier nochmal zum nachschlagen: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_3915 Die Arche wurde von Amateuren gebaut, die Titanic von Profis. "Do Androids Dream Of Electric Sheep" by Philip K. Dick, 1968 Es gibt Leute, die schauen sich DVDs bei 1/80 der normalen Geschwindigkeit an und meinen, das wäre schneller als bei normaler Wiedergabe, einer ist hier Admin!
@ Phanos:
Genau die z. b.
Majestro1337 hat vollkommen Recht.
Grundsätzlich reicht ein "einfaches" Einwurf-Einschreiben aus, damit der Brief als zugestellt und die darin enthaltene Willenserklärung als wirksam gilt (§ 130 BGB).
Der Nachteil des Einschreibens mit Rückschein wurde auch schon benannt: Der Empfänger erhält einen Zettel, dass für ihn in seiner Post ein Einschreiben zurückgelegt wurde. Holt er dieses innerhalb einer Woche jedoch nicht ab geht es an den Absender zurück und der Brief gilt als nicht zugestellt -> Willenserklärung ist nicht wirksam geworden. Zuletzt bearbeitet: 11. November 2012 MSI B550M Mortar || Ryzen 5 5600X @stock || Mugen 5 PCGH || Crucial Ballistix 2x16GiB @3600 CL18 || Asus RX 6600 XT 8GiB || Samsung 970 Evo Plus 500GiB || BeQuiet! PurePower11 500W CM || Win11 Pro 64Bit || Erazer X52773 WQHD Curved + Philips 275E1S WQHD
Einwurf mit Rückschein, das gibt es in jeder Post Agentur.
Ich habe das z.B. mit der Kündigung bei 1&1 so gemacht.
Es gibt auch eine Regelung wer berechtigt ist, so ein Einschreiben anzunehmen.
Der muss mit Namen lesbar unterschreiben. Nach ein paar Tagen kommt die Postkarte zurück wo drauf steht wer wann den Brief angenommen hat. Ergänzung (11. November 2012)
Hast Recht ! Google nimmer Bing immer " oder Qwant "
Sorry, wenn das bei Dir so rübergekommen ist! Allerdings bin ich auch im richtigen Leben geradeaus und rede nicht sonderlich gerne um den heißen Brei. Nein, Deine Zeilen beleidigen mich nicht, dazu müsstest Du richtig vom Leder ziehen, aber das wollen wir hier ja nicht.
Was mich allerdings nervt, sind Unwissenheit, Halbwahrheiten etc. und davon findet man im Netz jede Menge. Man muss und kann nicht alles wissen, aber dann hält man sich einfach mal zurück. es wär aber auch ziemlich bekloppt wenn wir jetzt alle gerichtsvollzieher durch die lande schicken... und ja das nervt mich auch. allerdings war ich mir da halt relativ sicher, eben weil ichs von damals aus der vorlesung noch weiß *Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jemanden persönlich zu beleidigen ist nicht beabsichtigt. Auch möchte ich niemanden angreifen oder erhebe den Anspruch, dass meine subjektive Einschätzung der absoluten Wahrheit entspricht.
@ der_kerki: Wenn Du schon den § 130 BGB nennst, solltest Du Dir § 132 BGB anschauen.
Ein voller Beweis des Zugangs eines Schriftstückes mit einem bestimmten Inhalt ist nur mit einer Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher möglich, den jeder in Auftrag geben kann.
Es gab dann immer wieder Fälle, wo behauptet wurde, dass nur ein leerer Brief zugestellt wurde.
Ist das anders wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zustellt ?
Überzeugt sich der Gerichtsvollzieher auch davon, das der Brief einen Inhalt hat. Google nimmer Bing immer " oder Qwant "
@ Phanos:
Ja! Früher haben das auf Bitte sogar Amtspersonen gemacht (Schalterbeamter bei der Post). Dummerweise gibt da kaum noch welche. Viele von denen sind keine Beamten mehr.
es ist doch ganz einfach!
ich drucke meinen brief aus und gehe zu dem empfänger persönlich hin.
dann muss ich ihm blut abnehmen und ein komplettes drogenscreening machen,. damit später nciht auf unzurechnungsfähigkeit plädiert werden kann. dann brauch ich noch einen arzt, oder besser psychiater, der mir versichert, das die person geistig in der lage ist das schriftstück zu erfassen.
danach darf er den text lesen.
anschließend habe ich noch einen lückentext mit inhaltlichen fragen zu meinem brief, den mir der empfänger ebenfalls ausfüllen muss.
das alles natürlich schriftlich, von allen beteiligten unterschrieben und in mehrfacher ausführung.
...und selbst dann findet noch jemand ne lücke um sich rauszuwinden... *Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jemanden persönlich zu beleidigen ist nicht beabsichtigt. Auch möchte ich niemanden angreifen oder erhebe den Anspruch, dass meine subjektive Einschätzung der absoluten Wahrheit entspricht.
@ Majestro1337:
...der erste Punkt wäre echt gut, der Rest liest sich zwar lustig, ist aber nicht unbedingt erforderlich
Die Arche wurde von Amateuren gebaut, die Titanic von Profis. "Do Androids Dream Of Electric Sheep" by Philip K. Dick, 1968 Es gibt Leute, die schauen sich DVDs bei 1/80 der normalen Geschwindigkeit an und meinen, das wäre schneller als bei normaler Wiedergabe, einer ist hier Admin!
Fazit der Diskussion: Briefe als Einschreiben zu verschicken ist völliger Unsinn, da jeder behaupten kann, da wäre nichts drin gewesen. Also nen stinknormalen 55-ct-Brief verwenden und auch jeder noch so paranoide Absender bekommt was er (oder der Empfänger
Quatch, ich kann den Brief doch vor Zeugen verschließen und abliefern Ryzen 5 3600 - Geforce 3060 Ti - 32 GB RAM
@sneider: dann frag phanos, wo er diesen humbug her hat. diese frage habe ich bereits gestellt. eine antwort habe ich bisher auch nicht erhalten. ich hab ja auch bereits mit dem link zu der website der post klargemacht, dass seine aussage falsch ist.
bitte formuliere deine posts so, dass der "richtige" gerügt wird, danke. Hallo? Ich habe Dich nicht gerügt, wie auch? Steht mir doch gar nicht zu! Habe doch nur geschrieben "Letztere gibt es nicht" |