Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren

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Essen (dpa/tmn) - Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord. Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab.

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Essen (dpa/tmn) - Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord. Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab.

Das war der seit mehr als 50 Jahren verbreitete graue und der seit 1986 an dessen Stelle ausgeteilte rosa Führerschein. Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen. Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit. Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind daher berechtigt, mit Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).

Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.

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Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren

Honda

Motorräder wie die Honda CBF125 sollen bald auch von Klasse-B-Führerscheininhabern gefahren werden können.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Unberührt davon sind aber die bisher schon gültigen Regeln, die den Inhabern des Klasse-B-Führerscheins bereits das Fahren von Zweirädern erlaubt.

Auch die Klassen AM und A2 sind möglich

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat. Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Ja. Damit wird mehr Menschen individuelle Mobilität ermöglicht.

Nein. Das ist ein absolutes Sicherheitsrisiko.

Fazit

Wer einen Klasse B oder Klasse 3-Führerschein besitzt, ist nicht auf ein vierrädriges Fahrzeug festgelegt. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber erlaubt ihm vielfältige Möglichkeiten, auch Zweiräder zu bewegen.

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
Führerschein Kl. 3: Dieser ist weiterhin gültig.

Der Führerschein der Klasse 3 galt als Universaltalent, da in dieser Fahrerlaubnis die unterschiedlichsten Fahrzeuge inbegriffen waren. Durch die Änderungen und Reformen der Führerscheinklassen ist es heute nicht ganz einfach den Überblick zu behalten und zu wissen, welche Fahrzeuge Sie mit einer alten Klasse 3 fahren dürfen.

Wichtig bei dieser Frage ist, wann und wo die Fahrerlaubnis und der Führerschein ausgestellt wurden. Welchen neuen Klassen der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht und ob Sie ihn in einen EU-Führerschein umtauschen müssen, betrachten für im nachfolgenden Ratgeber näher.

Was darf ich mit der alten Klasse 3 fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorrad bis 125 ccm sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den zulässigen Fahrzeugen.

Muss ich meinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lassen?

Die alten Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4 und 5) sind weiterhin gültig. Allerdings nicht mehr unbegrenzt, denn bis zum Jahr 2033 müssen sie in einen EU-Führerschein und somit in neue Führerscheinklassen umgetauscht werden. Einen Überblick zu den wichtigen Fristen erhalten Sie hier.

Was heißt es jetzt, den Führerschein der Klasse 3 zu haben?

In welche neuen Führerscheinklassen die Klasse 3 umgeschrieben wird, hängt vom Erteilungs- oder Ausstellungsdatum ab und davon, ob die Fahrerlaubnis in der BRD oder in der DDR erlangt wurde. Darüber hinaus spielen auch Schlüsselzahlen eine Rolle. Mehr zu den Entsprechungen haben wir hier zusammengefasst.

Müssen Sie ihren Klasse-3-Führerschein umschreiben?

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
Alte Führerscheinklassen: Auch die 3 muss bis 2033 umgetauscht werden.

Mit der Ausstellung war ein Führerschein der Klasse 3 zunächst unbegrenzt lang gültig. Das änderte sich durch das Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie und der 2013 beschlossenen damit einhergehenden Vereinheitlichung der Gültigkeit für Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union.

Für alte Dokumente bedeutet dies nicht nur eine Verpflichtung zum Umschreiben in neue Führerscheinklassen, sondern auch eine Begrenzung der Gültigkeit.

Denn EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, welche nach 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Bis Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Diesbezüglich gibt es einige wichtige Fristen zu beachten.

Welche Fristen auf Sie zutreffen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

 Umtausch bis wann?
Führerschein aus Papier
Geburtsjahr vor 195319.01.2033
Geburtsjahr 1953 - 195819.01.2022
Geburtsjahr 1959 - 196419.01.2023
Geburtsjahr 1965 - 197019.01.2024
Geburtsjahr ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerschein
Ausstellungsjahr 1999 - 200119.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 - 200419.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 - 200719.01.2028
Ausstellungsjahr 200819.01.2029
Ausstellungsjahr 200919.01.2030
Ausstellungsjahr 201019.01.2031
Ausstellungsjahr 201119.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.201319.01.2033

Die Fahrerlaubnis, die durch den Führerschein dokumentiert wird, bleibt von der Beschränkung auf 15 Jahre unberührt. Sie ist in der Regel weiterhin unbegrenzt lang gültig. Das gilt auch für die übertragenen Berechtigungen der alten Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5.

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
PKW-Führerschein: Die Klasse 3 beinhaltet in der Regel Fahrzeuge bis 7,5 t.

Allerdings sollten Sie beachten, dass dies nur zutrifft, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen die Gültigkeit der Fahrerlaubnis generell einschränken. Als Beispiel wären hier die Vorschriften für die Fahrerlaubnis bei Bus und LKW zu nennen, die ab dem 50. Lebensjahr des Inhabers mit besonderen Voraussetzungen belegt sind und ihre Gültigkeit verlieren, falls diese nicht erfüllt werden.

Das Umschreiben ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort möglich. Sie benötigen beim Termin ihren alten Führerschein, ein neues biometrisches Passbild und einen Ausweis oder Reisepass. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf etwa 25 Euro. Zusätzlich kommen die Kosten für das Passbild hinzu.

Alte Führerscheinklasse 3: Welche Fahrzeuge sind erlaubt?

Wie bereits erwähnt, kann die alte Klasse 3 unterschiedliche Berechtigungen zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz beinhalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, wann und wo der Führerschein der Klasse 3 ausgestellt und wann die Berechtigung zum Führen erworben wurde. Diese drei Faktoren beeinflussen, welche Fahrzeuge Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 fahren dürfen.

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
In der FeV ist bestimmt, welchen neuen Klassen ein Führerschein der Klasse Drei entspricht.

Die Einschränkungen, das Erteilungs- und Ausstellungsdatum betreffend, finden sowohl bei einem Führerschein der Klasse 3 aus der BRD als auch bei einem aus der ehemaligen DDR Anwendung. Müssen oder wollen Sie nun ihren Führerschein der Klasse 3 von alt auf neu umschreiben lassen, stellt sich die Frage, in welche neuen Klassen die enthaltenen Berechtigungen übergehen.

In welche Fahrzeugklassen wird die Klasse 3 umgetauscht?

Die gesetzliche Grundlage für die Umschreibung alter Führerscheinklassen bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – konkret die Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV. In dieser Anlage ist eine Übersicht zu allen alten Klassen aus BRD und DDR sowie deren heutigen Entsprechungen zu finden. Darüber hinaus sind auch die weiteren Berechtigungen oder Einschränkungen in Form von Schlüsselzahlen angegeben.

Nachfolgend haben wir für Sie zusammengefasst, welche Klassen ein Führerschein der Klasse 3 heute umfassen kann:

Er­teilungs­datum Klasse 3Neue Führer­schein­klassenSchlüssel­num­mern
BRD
vor dem 01.12.1954
(a + b)
A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag
C1 171, L 174, 175, BE 79.06, CE 79

(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

vor dem 01.04.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag
C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06,

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

nach dem 31.03.1980
und vor dem 01.01.89
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag
C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
nach dem 31.12.88A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag
C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79

(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

in der DDR vor dem 1. Juni 1982 aus­gestel­lte Führer­scheine
vor dem 01.12.1954 er­teiltA, A2, A1, AM, B, LL 174, 175
nach dem 30.11.1954 und vor dem 01.04.1980 er­teilt
(Traktoren)
A1, AM, LL 174, 175, A1 79.05
nach dem 31.03.1980 er­teilt
(Traktoren)
AM, LL 174, 175
DDR vor dem 1. April 1957 aus­gestel­lte Führer­scheine
-A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L
T auf Antrag
C1 171, L 174, 175, BE 79.06, CE 79

(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt. Achten Sie darauf, dass sich beim DDR-Führerschein die Bezeichnungen änderten und später die Klasse 3 nur noch für Traktoren gültig war. Daher wird für diese Führerscheine aus dem betreffenden Erteilungs- und Ausstellungszeitraum beim Umschreiben die Klasse B nicht erteilt. Die Klasse T wird auf Antrag eingetragen, wenn Führerscheininhaber land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten nachweisen.

Die Schlüsselzahlen können die Berechtigungen einer Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Um den neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, erfolgt bei der Umschreibung alter Führerscheinklassen auf die neuen oftmals die Eintragung bestimmter Schlüsselzahlen. Welche Bedeutung diese haben, ist in der Anlage 9 zur FeV definiert.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den beim Umschreiben der Klasse 3 üblichen Schlüsselzahlen:

  • 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse C1E auf Züge von mehr als 12 Tonnen (der Buchstabe L steht hier für die Anzahl der erlaubten Achsen bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger)
  • 79.03: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz
  • 79.04: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz mit Anhängern bis 750 kg
  • 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit mehr als 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
  • 79.06: Züge/Gespanne der Klasse BE, zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss 3,5 T übersteigen
  • 171: Erweiterung der Klasse C1 auf Klasse D bis max. 7,5 t und ohne Fahrgäste
  • 174: Erweiterung Klasse L auf Zugmaschinen bis max. 40 km/h inklusive einachsigem Anhänger, als Gespann mit Anhänger mit max. 25 km/h
  • 175: Fahrzeuge der Klasse L, Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, Kfz mit 50 ccm außer A1, A2 und AM

Welche LKW sind nach dem Umschreiben noch erlaubt?

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
Lassen Sie die Führerscheinklasse 3 von alt nach neu umschreiben, gelten bestimmte Einschränkungen für LKW.

In vollem Umfang beinhaltet die Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen oder Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen. Wollen Inhaber von einem alten Führerschein der Klasse 3 weiterhin diese LKW fahren, ist ein Antrag auf das Umschreiben der Klasse CE erforderlich.

Diese wird dann nur beschränkt mit der Schlüsselzahl 79 erteilt und ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Möchten Sie danach weiterhin fahren, ist alle fünf Jahre eine Verlängerung mit dem Nachweis einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung notwendig.

Achtung: Sie dürfen mit einem neuen Führerschein der Klasse CE 79 weiterhin nur Kombinationen oder Züge von über 12 Tonnen fahren. Einen LKW, der allein mehr als 7,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie nicht führen.

Die erteilte Klasse CE wird beim Umschreiben durch die Schlüsselnummer 79 beschränkt. Sie dürfen mit dieser Klasse dreiachsige Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger fahren. Ebenfalls möglich sind dreiachsige Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Darüber hinaus beinhaltet die Klasse CE 79 auch die Kombination aus einem Zugfahrzeug und einem zulassungsfreien Anhänger.

Bei diesen Kombinationen darf ein dreiachsiger Zug mehr als 12 Tonnen wiegen. Wichtig ist, dass das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 Tonnen und ein einachsiger Anhänger nicht mehr als 11 Tonnen auf die Waagen bringen dürfen. Sattelzüge mit insgesamt mehr als 7,5 Tonnen sind von den Berechtigungen allerdings ausgenommen. Diese dürfen Sie nicht führen.

Führerscheinklasse 3: Welche Anhänger und Motorräder sind erlaubt?

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
Motorrad fahren: Mit Klasse 3 ist das möglich.

Lassen Sie beim Führerschein die alte Klasse 3 umschreiben, wird Ihnen in der Regel auch die Klasse BE eingetragen. Diese erlaubt es ihnen mit einem PKW von bis zu 3,5 Tonnen einen Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu ziehen.

Besitzen Sie zudem noch die Schlüsselzahl 79.06, darf der Anhänger sogar mehr als 3,5 Tonnen wiegen.

Achten Sie also nach der Umschreibung auch auf die Schlüsselzahlen. Fahren Sie nämlich mit einem Gespann, welches das nach BE zulässige Gesamtgewicht überschreitet, kann das als Überladung oder im schlimmsten Fall auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden.

Sie dürfen nach dem Umschreiben zudem weiterhin Motorrad fahren. Mit der Klasse 3 geht eine Fahrerlaubnis für Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 ccm einher. Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 01.12.1954 erteilt, ist sogar die Klasse A2 inbegriffen. Seit 2013 gilt für Führerscheine, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden, dass Inhaber nach einer erfolgreich bestandenen praktischen Motorradprüfung von 40 Minuten auch Krafträder bis 48 PS fahren dürfen.

Was darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren
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Alter Führerschein der Klasse 3: Gültig für Motorrad, PKW und LKW?

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