Was brauche ich um eine wohnung zu mieten

Eine Wohnung kann nur mieten, wer dem Vermieter die erforderlichen Dokumente vorlegt. Dazu gehören in der Regel:

  • Schufa-Auskunft: sie stellt Informationen über Ihr Zahlungsverhalten in der Vergangenheit bereit, z.B. ob Sie eventuelle Strafen gezahlt oder mögliche Kredite zurückgezahlt haben.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: ein Nachweis darüber, dass Sie keine Mietschulden haben (z. B. beim Vormieter). Eine solche Bescheinigung können Sie bei Ihrem Vormieter oder in Ihrer Unterkunft erhalten
  • Einkommensnachweis: er gibt Auskunft darüber, wie hoch Ihr aktuelles Einkommen ist. Sie können zum Beispiel eine Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitsgebers vorlegen oder einen Nachweis des Jobcenters oder des Sozialamts über die Leistungen, die Sie erhalten.
  • Mietkostenübernahme des Jobcenters oder des Sozialamts: ein Nachweis, dass das Jobcenter oder das Sozialamt die Miete zahlt, wenn Sie die Wohnung nicht selbst finanzieren können.
  • Kopie IhrerAufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung
  • eventuell Wohnberechtigungsschein (WBS): eine Bescheinigung, dass Sie berechtigt sind, eine (günstige) Sozialwohnung anzumieten. Den WBS bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
  • eventuell polizeiliches FührungszeugnisNachweis darüber, ob Sie in der Vergangenheit eine Straftat begangen haben. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bürgeramt danach.

Was brauche ich um eine wohnung zu mieten

© nortonrsx / iStock

Welche Unterlagen dürfen Vermieter von Wohnungsbewerbern verlangen? Erfahren Sie hier, welche Auskünfte, Nachweise oder Dokumente Sie von potentiellen Mietern vor, während oder nach der Wohnungsbesichtigung einholen dürfen. Zudem können Sie hier kostenlose Vorlagen herunterladen.

Pünktlichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein souveränes Auftreten sind bei einer Wohnungsbesichtigung selbstverständlich. Doch wer bei seinem zukünftigen Vermieter punkten möchte, sollte sich gut vorbereiten, und die folgenden Unterlagen mitbringen: Einige davon sind unverzichtbar, andere zumindest empfehlenswert. Welche Daten der Vermieter zu welchem Zeitpunkt erfassen darf, ist über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Einen Überblick verschafft die folgende Tabelle:

Vermieter darf keine Kopie verlangen, vorzeigen reicht aus.

die letzten 3 Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen

Ehrlichkeit währt am längsten

mitbringen, am besten Vordruck nutzen.

Wird von Vorvermieter ausgestellt

bei Bezug einer Sozialwohnung

Antrag erfordert Einkommensnachweis

Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde

Was sollten Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung in jedem Fall mitbringen?

Bestimmte Unterlagen werden immer verlangt, und sollten daher bei keiner Wohnungsbesichtigung fehlen. Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

Personalausweis

Die Notwendigkeit des Personalausweises ist selbsterklärend: Mit dem Ausweis bestätigen Sie, dass Sie auch wirklich Sie sind. Der Vermieter oder Makler darf aus rechtlichen Gründen keine Kopie Ihres Ausweises anfertigen. Am besten legen Sie eine Kopie Ihres Persos direkt in Ihre Unterlagenmappe, das vereinfacht die Sache. Für den Hauseigentümer ist das Dokument auch aus einem anderen Grund interessant, nämlich um Mietnomaden frühzeitig zu entlarven. Mietnomaden sind häufig nicht ordnungsgemäß bei den Behörden gemeldet. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Ausweis noch gültig ist. Alternativ kann auch der Reisepass genutzt werden.

Einkommensnachweise

Der Eigentümer möchte wissen, ob Sie sich die Wohnung auch leisten können. Belegen Sie mit Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszügen der letzten drei Monate, dass Sie dazu imstande sind. Einige Vermieter verlangen auch beides. Sind Sie selbständig, nehmen Sie stattdessen Ihren letzten Steuerbescheid. Lassen Sie sich eventuell noch von Ihrem Steuerberater eine BWA über das laufende Jahr anfertigen.

Schufa-Auskunft

Mit der Vorlage einer SCHUFA-Auskunft beweisen Sie als Mieter Ihre Zuverlässigkeit in Zahlungsangelegenheiten. Zur Vorlage bei einer Wohnungsbesichtigung eignet sich am besten eine nach Inhalten gegliederte Schufa-Auskunft für Vermieter. Diese enthält nur notwendige Informationen, die zur Weitergabe an Dritte aufbereitet sind. Alternativ ist auch eine Datenübersicht nach 15 DS-GVO möglich, die Sie einmal im Jahr kostenlos von der Schufa bekommen. Darin stehen alle über Sie gespeicherten Informationen. Sie können die für den Vermieter nicht relevanten Positionen schwärzen. Kümmern Sie sich in jedem Fall eigeninitiativ um die Auskunft. Damit nehmen Sie dem Vermieter Arbeit ab, was einen positiven Eindruck hinterlässt.

In begehrten Wohnlagen werden auch diese Dokumente verlangt

In Großstädten und anderen begehrten Wohnlagen haben sich auch folgende Dokumente etabliert. Im Zweifel sollte man diese gleich zum Besichtigungstermin mitbringen. Hierdurch kann man sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil verschaffen. Wer beim Vermieter in die engere Auswahl kommt, muss diese ohnehin vorlegen. Je mehr Unterlagen Sie bei einer Wohnungsbesichtigung freiwillig vorlegen, desto mehr Pluspunkte sammeln Sie bei Ihrem vielleicht neuen Vermieter.

Mieterselbstauskunft

Anhand der Mieterselbstauskunft erhält der Vermieter Informationen zu Ihrem finanziellen, persönlichen und familiären Hintergrund. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung für eine Selbstauskunft. Wer als Mietinteressent jedoch die Vorlage verweigert, hegt beim zukünftigen Vermieter Verdacht, etwas zu verbergen. In die Selbstauskunft gehören Angaben wie: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Kinder, Haustiere, Musikinstrumente, bisheriger Vermieter. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet. Bei unzulässigen Fragen wie z.B. der Familienplanung, sexuellen oder politischen Orientierung, Vorstrafen oder der Nationalität dürfen Sie hingegen schummeln.

Mietschuldenfreiheits-/ oder Vorvermieterbescheinigung

Vermieter wünschen heutzutage immer häufiger eine Vorvermieter- oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Holen Sie am besten nach jedem beendeten Mietverhältnis ein kurzes Schreiben bei Ihrem Vor-Vermieter ein. Lassen Sie sich bescheinigen, dass das Mietverhältnis angenehm war, Sie das Objekt pfleglich behandelt, und Ihre Mietzahlungen pünktlich geleistet haben. Ein solches Dokument sorgt beim neuen Wohnungseigentümer für ein zusätzliches Sicherheitsgefühl. Verweigert Ihr Vorvermieter die Ausstellung der Bescheinigung, belegen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag stets erfüllt haben.

Arbeitsvertrag

Während einige Vermieter sich mit Gehaltsnachweisen begnügen, möchten andere Ihren Arbeitsvertrag einsehen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, und im Idealfall nicht befristet ist. In der Regel setzen Vermieter auch voraus, dass Sie Ihre Probezeit bereits beendet haben. Datenschutzrechtlich ist die Vorlage dieses Dokumentes jedoch bedenklich. Während Fragen zum Beruf sowie dem aktuellen Arbeitgeber erlaubt sind, darf der Vermieter eine Kopie des Arbeitsvertrags eigentlich nicht verlangen. Hier müssen Sie als Wohnungsbewerber selbst abwägen, ob Sie das Dokument vorlegen möchten. Ist die Wohnung sehr begehrt, kann die Weigerung jedoch nachteilig sein, da sich der Vermieter vielleicht für einen anderen Bewerber entscheidet.

Welche Unterlagen benötige ich als Mieter mit wenig Einkommen?

Mieter mit niedrigem Einkommen haben es auf dem umkämpften Wohnungsmarkt besonders schwer. Um Ihre Chancen zu vebessern, können Sie sich der beiden folgenden Hilfsmittel bedienen:

Mietbürgschaft

Wer nur über wenig Einkommen verfügt, benötigt jemanden, der mehr davon hat, und damit beim Vermieter bürgt. Hierfür hat sich in der Praxis die Mietbürgschaft etabliert. Die Bürgschaft kommt z.B. dann zum Einsatz, wenn man aufgrund von Studium oder Ausbildung seine erste eigene Wohnung bezieht. Eltern haften für ihre Kinder, heißt hier das Stichwort.

Wohnberechtigungsschein

Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) sucht, sollte einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zur Besichtigung mitbringen. Hiermit kann man als Mieter nachweisen, dass man Anspruch auf eine solche Wohung hat. Der WBS bescheinigt, dass das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Der Nachweis wird beim Wohnungsamt der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt.

Welche Unterlagen sind laut DSGVO bei der Wohnungsbesichtigung zulässig?

Viele Vermieter verlangen heutzutage bei der Wohnungsbesichtigung Unterlagen, die man freiwillig sonst niemandem zeigen würde. Denn schließlich geht es dabei um private Lebensumstände sowie die eigenen Finanzen. Deshalb ist die Frage nur allzu verständlich: Welche der Auskünfte sind überhaupt erlaubt, und vor allem mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar?

Voraussetzung für die Vorlage der Dokumente ist, dass aus Sicht des Vermieters ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Hierbei gelten immer die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der Datenminimierung. Das bedeutet, dass der Vermieter nur die Informationen verlangen darf, die in dem Moment und für den aktuellen Zweck benötigt werden.

Es kommt also auf die konkrete „Situation“ an. Bei der ersten Kontaktaufnahme dürfen nicht mehr als Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten erfasst werden. Kommen dagegen „bereits ausgewählte“ Interessenten zur Besichtigung, darf der Vermieter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Daten erheben. Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft. Laut DSGVO müssen alle Daten, die nicht mehr benötigt werden, vom Hausherrn wieder gelöscht werden. Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben, ist z.B. die Speicherung von Schufa- und Selbstauskünften des Mieters nicht mehr zulässig. Dasselbe gilt für alle Daten zuvor abgelehnter Wohnungsbewerber.