Wann zahlt die Versicherung bei Starkregen?

Undichte Dächer, feuchte Wände oder vollgelaufene Keller: Ein Starkregen kann große Schäden und damit auch viel Ärger verursachen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn es zu einem Schaden durch Regenwasser kommt? Springt in einem solchen Fall die Versicherung ein - und wenn ja, welche?

Gerade bei Schäden durch Regen sind viele Hauseigentümer verunsichert. Denn die Materie ist bisweilen ein wenig verzwickt. Wir bringen für Sie Licht in die Angelegenheit und erklären Ihnen, wann die Gebäudeversicherung für Schäden durch Regenwasser aufkommt und wann Sie eine Elementarversicherung benötigen.

Gebäude- oder Elementarversicherung: Was hilft bei Regen?

Als Hauseigentümer haben Sie Ihr Heim bestimmt mit einer Gebäudeversicherung abgesichert. Bei vielen Anlässen bietet diese Schutz genug. Aber bedenken Sie: Die Versicherung kommt nur unter bestimmten Umständen bei Schäden durch Regenwasser auf. In vielen Fällen benötigen Sie eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung - die sogenannte Elementarversicherung. Diese kann nicht einzeln abgeschlossen werden.

Vereinfacht dargestellt ist es so: Die Gebäudeversicherung greift, wenn

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    Feuer- und Blitzschlag,
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    Leitungswasser,
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    Sturm und
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    Hagel

Schäden an Ihrem Gebäude verursachen. Dies gilt auch für Folgeschäden. Zum Beispiel, wenn Hagel das Dachfenster zerschlägt, es ungehindert hineinregnet und das Mauerwerk feucht wird.

Bei Schäden durch

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    Überschwemmung, Hochwasser,
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benötigen Sie hingegen zusätzlich eine Elementarversicherung.

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Welche Versicherung ist wann für Regenwasser zuständig?

Dass nach einem Unwetter Regenwasser ins Haus schwappt oder eindringt, ist keine Seltenheit. Die erste Frage ist nun: Woher kommt das Wasser? Von unten oder von oben?

Stellen Sie sich vor: Ein Sturm wütet und hinterlässt Schäden an Ihrem Dach. Aufgrund der schadhaften Stelle hat der Regen nun leichtes Spiel. Er dringt ins Mauerwerk ein und bahnt sich seinen Weg ins Haus. Hier sprechen Versicherungsgesellschaften von einem sogenannten Folgeschaden. Für diesen kommt Ihre Gebäudeversicherung auf. Aber eben nur, weil der Sturm der eigentliche Übeltäter war und für Schwachstellen am Haus gesorgt hat.

Gelangt das Regenwasser jedoch ohne vorangegangenen Sturm ins Haus, leistet die Gebäudeversicherung nicht. Dann geht diese nämlich davon aus, dass bauliche Mängel oder Sanierungsrückstände Schuld an der Misere sind. Die Kosten bleiben an Ihnen hängen.

Starker Regen kann in kürzester Zeit enorme Wassermassen verursachen. Kann dieses Regenwasser nicht ablaufen - was in Städten bedingt durch viele versiegelte Flächen häufiger vorkommt - kommt es zu einer Überschwemmung. Ihr Grundstück ist also mit einer Wasserschicht bedeckt. Tritt hierauf Wasser in Ihr Gebäude ein, so ist das ein Schaden für die Elementarversicherung.

Wichtig: Läuft das Wasser jedoch über die Kellertreppe oder einen Lichtschacht ins Haus, handelt es sich um einen baulichen Mangel. Hier werden die Schäden nicht durch die Elementarversicherung abgedeckt. Schließlich hätten Sie im Vorfeld mit einfachen baulichen Mitteln Abhilfe schaffen können.

Zählt Regenwasser auf dem Dach als Überschwemmung?

Regenwasser, das sich auf einem Dach ansammelt, gilt nicht als Überschwemmung - auch nicht nach einem Starkregen. Ein Dach ist üblicherweise schräg und das Regenwasser läuft über Dachrinnen und Fallrohre ab. Sind diese verstopft, etwa durch Laub, ist das kein Versicherungsfall. Denn hier tragen Sie eine Mitschuld. Kommt es auf einem Flachdach zu einer Wasseransammlung durch Regenfälle, liegt es in der Regel daran, dass Abflüsse verstopft sind oder nicht ausreichend geprüft oder gereinigt wurden. Auch in diesem Fall gilt es nicht als Überschwemmung - und auch hier leistet die Elementarversicherung nicht.

In vielen Fällen führt eindringendes Regenwasser auch zu Schäden am Hausrat. Diese trägt unter gewissen Umständen Ihre Hausratversicherung. Hier verhält es sich wie bei der Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung leistet nur dann, wenn das Regenwasser infolge eines Sturm- oder Hagelschadens ins Haus eindringt.

Haben Sie eine Erdgeschosswohnung, benötigen Sie neben der Hausratversicherung auch eine Elementarversicherung, um sich vor Überschwemmungen zu schützen.

Dein Schutz als Mieter gegen Regenwasser

Sind Sie Mieter eines Hauses oder einer Wohnung, können Sie unter Umständen Schadensersatz beanspruchen. Haben sich die Schäden am Hausrat ereignet, weil das Regenwasser durch undichte Stellen ins Haus eingedrungen ist, so steht dafür unter Umständen der Hauseigentümer in der Haftung. Der muss immerhin dafür sorgen, dass sich das Haus in einem einwandfreien Zustand befindet und haftet Ihnen gegenüber, wenn durch mangelnde Sanierung ein Schaden an Ihrem Hausrat entsteht.

Fazit: Schäden durch Regenwasser

Schäden durch Regenwasser sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen versichert. Als grobe Faustregel lässt sich festhalten: Kommt das Regenwasser von oben und dringt als Folge eines Sturmschaden ins Haus ein, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung. Läuft das Regenwasser vom überschwemmten Grundstück aus ins Haus, leistet die Elementarversicherung. Alle anderen Fälle sind in der Regel nicht versichert, es bedarf dabei einer genauen Prüfung des Einzelfalles.

Das perfekte Duo: Gebäudeversicherung & Elementarversicherung

Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer abschließen. Möchten Sie auch gegen Starkregen und Überschwemmungen geschützt sein, ist eine Elementarversicherung sinnvoll. Häufig kostet diese nur wenige Euro mehr - bietet Ihnen dafür aber auch umfassenden Schutz gegen Naturgewalten. Setzen Sie dafür im Vergleichsrechner einfach einen Haken bei Elementarschäden und vergleichen Sie selbst.

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Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat, also alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden ist und herausgetragen werden könnte, werden ein Fall für die Hausratversicherung.

Sturmschäden

Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings: Stürmisch finden die Gesellschaften es erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen lassen und lässt sich die Windstärke im Nachhinein nicht feststellen, kann gegebenenfalls trotzdem von einem Sturmschaden ausgegangen werden. Zumindest dann, wenn in der Umgebung auch andere Gebäude oder Sachen durch den Sturm beschädigt wurden oder der Schaden an einem intakten Haus nur durch einen Sturm entstanden sein kann.

Autoschäden durch Dachziegel

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Allerdings gibt es dabei oft eine Selbstbeteiligung, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird.

Schäden durch umgestürzte Bäume

Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar, wenn dies durch einen Sturm passiert. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt" ‒ und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Schäden durch Schnee

Bricht das Hausdach unter der Last des Schnees ein, steht man finanziell nur mit einem zusätzlich zur Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossenen Schutz gegen Elementarschäden gut da.

Schäden durch Regen

Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann hilft ebenfalls allein die Police gegen Elementarschäden. Denn Gebäude-/Hausratversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Die Police, die als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist, deckt je nach Vertrag weitere Schäden ab durch:

  • Ausuferung oberirdischer Gewässer (aber nicht durch Sturmflut)
  • Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen

Allerdings: Die Versicherer gestalten den Umfang individuell. Es hängt also von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, ob auch wirklich alle hier aufgeführten Gefahren versichert sind. So haben beispielsweise manche Tarife an "Überschwemmungsschäden" nur die Ausuferung oberirdischer Gewässer versichert, nicht aber auch Überschwemmungsschäden durch Starkregen. Hier ist vor Abschluss ein genauer Blick in das Kleingedruckte unbedingt notwendig. Zudem wird häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart, die stark variieren kann. Hausratversicherungen aus DDR-Zeiten, die noch unverändert existieren, gewähren den Schutz gegen Elementarschäden nach wie vor. Diese alten DDR-Policen wurden von der Allianz Versicherung übernommen und häufig auf neue Bedingungen ohne eingeschlossenen Elementarschutz umgestellt.

Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Überschwemmungen mitversichert. Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten. Bei einer Selbstbeteiligung wird der vereinbarte Betrag von der Entschädigungssumme abgezogen. Inwieweit Fahrzeugteile oder sonstiges Zubehör (zum Beispiel Kindersitze, Warndreieck, Verbandskasten) mitversichert sind, variiert je nach Gesellschaft. Achtung: Wer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt hat, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest kann die Gesellschaft dann oftmals entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen.

Schäden durch Blitzschlag

Schlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden werden oft schon bei Spuren eines Blitzschlags an Sachen auf dem versicherten Grundstück oder am Gebäude ersetzt. Sonstige Schäden bei einem Gewitter – insbesondere durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss – sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel, vereinbart wurde. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung.

Schäden durch Hagel

Sorgen faustgroße Hagel-Brocken für Schäden beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden, dann tritt der Gebäudeversicherer ein. Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung.