Wann kann ich mit 30 behinderung in rente gehen

Unter den folgenden Bedingungen können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen:

Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 und von unter 50.

Sie haben einen Bezug zu Deutschland:

  • Sie wohnen rechtmäßig in Deutschland oder …
  • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf oder …
  • Sie sind rechtmäßig an einem Arbeitsplatz in Deutschland beschäftigt.

Wegen Ihrer Behinderung finden Sie nur schwer eine geeignete Arbeit oder Ihr Arbeitsplatz ist wegen Ihrer Behinderung gefährdet – zum Beispiel durch:

  • Häufige Fehlzeiten
  • Geringe Belastbarkeit
  • Eingeschränkte Mobilität
  • Dauerhaft notwendige Unterstützung durch Kollegen
  • Abmahnungen Ihres Vorgesetzten

Unkündbare Beamte, Richter sowie Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz können in den meisten Fällen Schwerbehinderten nicht gleichgestellt werden.

Grund dafür ist, dass die genannten Personen in der Regel bereits abgesichert sind und dass Ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet ist. Daher erfüllen sie meistens nicht die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.

In einigen wenigen Fällen ist aber auch für Beamte, Richter und Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz eine Gleichstellung möglich. Dies ist dann der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa bei einer drohenden Versetzung eines Beamten bei Auflösung seiner Dienststelle.

Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz sind zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrats oder auch Mütter und Väter in Elternzeit.

Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Grad der Behinderung (GdB). Falls für Sie noch kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf den entsprechenden Grad der Behinderung stellen.
Liegt der Grad der Behinderung bei 50 oder darüber, sind Sie schwerbehindert. Dann können Sie beim Versorgungsamt auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen

Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.

Stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit

Das Versorgungsamt schickt Ihnen einen Bescheid zu, auf dem Ihr Grad der Behinderung vermerkt ist. Diesen reichen Sie zusammen mit dem dazugehörigen Antragsformular für eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ein.
Sie oder eine bevollmächtigte Person können diesen Antrag auch ganz formlos, d. h. schriftlich, mündlich oder per Telefon, bei der Agentur für Arbeit stellen. Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, so können Sie sich bei der die Schwerbehindertenvertretung Hilfe beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung holen.

hier gehts zum Formular 

Die Agentur für Arbeit entscheidet

Die Agentur für Arbeit prüft im Anschluss Ihre Unterlagen. Sie kann im Zuge des Verfahrens auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Falls Ihr Betrieb fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt, hört die Behörde zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens an. Für beides benötigt die Agentur für Arbeit Ihre Zustimmung.
Das Ergebnis der Prüfung schickt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich in einem Bescheid zu.

Wenn die Agentur für Arbeit Ihrem Antrag auf Gleichstellung zustimmt, erhalten Sie viele Vorteile und Erleichterungen, die auch für schwerbehinderte Menschen gelten, zum Beispiel:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Kostenübernahme für Hilfsmittel oder besondere Reha-Angebote)
  • Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. für barrierefreie Umbauten)
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste (z. B. durch die Integrationsfachdienste)
  • Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber und weitere Anreize zur Beschäftigung
  • Wahlberechtigung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen

Folgende Vorteile erhalten nur schwerbehinderten Menschen. Diese Vorteile können Sie trotz Gleichstellung daher nicht geltend machen:

  • Zusatzurlaub
  • Kostenlose Beförderung mit Bus und Bahn
  • Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63 Jahren
  • Vorzeitiger Renteneintritt ab 60 Jahren

Sie wollen mehr über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfahren? Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite einen umfassenden Überblick.

Mehr zur Gleichstellung


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Unter den folgenden Bedingungen können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen:

Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 und von unter 50.

Sie haben einen Bezug zu Deutschland:

  • Sie wohnen rechtmäßig in Deutschland oder …
  • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf oder …
  • Sie sind rechtmäßig an einem Arbeitsplatz in Deutschland beschäftigt.

Wegen Ihrer Behinderung finden Sie nur schwer eine geeignete Arbeit oder Ihr Arbeitsplatz ist wegen Ihrer Behinderung gefährdet – zum Beispiel durch:

  • Häufige Fehlzeiten
  • Geringe Belastbarkeit
  • Eingeschränkte Mobilität
  • Dauerhaft notwendige Unterstützung durch Kollegen
  • Abmahnungen Ihres Vorgesetzten

Unkündbare Beamte, Richter sowie Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz können in den meisten Fällen Schwerbehinderten nicht gleichgestellt werden.

Grund dafür ist, dass die genannten Personen in der Regel bereits abgesichert sind und dass Ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet ist. Daher erfüllen sie meistens nicht die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.

In einigen wenigen Fällen ist aber auch für Beamte, Richter und Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz eine Gleichstellung möglich. Dies ist dann der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa bei einer drohenden Versetzung eines Beamten bei Auflösung seiner Dienststelle.

Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz sind zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrats oder auch Mütter und Väter in Elternzeit.

Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Grad der Behinderung (GdB). Falls für Sie noch kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf den entsprechenden Grad der Behinderung stellen.
Liegt der Grad der Behinderung bei 50 oder darüber, sind Sie schwerbehindert. Dann können Sie beim Versorgungsamt auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen

Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.

Stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit

Das Versorgungsamt schickt Ihnen einen Bescheid zu, auf dem Ihr Grad der Behinderung vermerkt ist. Diesen reichen Sie zusammen mit dem dazugehörigen Antragsformular für eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ein.
Sie oder eine bevollmächtigte Person können diesen Antrag auch ganz formlos, d. h. schriftlich, mündlich oder per Telefon, bei der Agentur für Arbeit stellen. Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, so können Sie sich bei der die Schwerbehindertenvertretung Hilfe beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung holen.

hier gehts zum Formular 

Die Agentur für Arbeit entscheidet

Die Agentur für Arbeit prüft im Anschluss Ihre Unterlagen. Sie kann im Zuge des Verfahrens auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Falls Ihr Betrieb fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt, hört die Behörde zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens an. Für beides benötigt die Agentur für Arbeit Ihre Zustimmung.
Das Ergebnis der Prüfung schickt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich in einem Bescheid zu.

Wenn die Agentur für Arbeit Ihrem Antrag auf Gleichstellung zustimmt, erhalten Sie viele Vorteile und Erleichterungen, die auch für schwerbehinderte Menschen gelten, zum Beispiel:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Kostenübernahme für Hilfsmittel oder besondere Reha-Angebote)
  • Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. für barrierefreie Umbauten)
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste (z. B. durch die Integrationsfachdienste)
  • Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber und weitere Anreize zur Beschäftigung
  • Wahlberechtigung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen

Folgende Vorteile erhalten nur schwerbehinderten Menschen. Diese Vorteile können Sie trotz Gleichstellung daher nicht geltend machen:

  • Zusatzurlaub
  • Kostenlose Beförderung mit Bus und Bahn
  • Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63 Jahren
  • Vorzeitiger Renteneintritt ab 60 Jahren

Sie wollen mehr über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfahren? Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite einen umfassenden Überblick.

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