Wie lange habe ich mit 53 auf Arbeitslosengeld?

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.

Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:

nach einer Versicherungspflicht

von mindestens...Monaten

Monate mit

Anspruch auf ALG I

12 6
16 8
20 10
24 12

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ALG II sowie unseren Hartz IV Rechner, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen können.

  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

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ComputerBild 03/2022

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BÖRSE Online 02/2022

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Euro am Sonntag 02/2021

Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und seinen Job verliert wird, bekommt Arbeitslosengeld. Doch wie lang die Bezugsdauer dafür ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab.

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld © dpa

Düsseldorf Wer arbeitslos wird, hat meist Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer liegt zwischen drei und 24 Monaten. Wie lange das Arbeitslosengeld aufs Konto fließt, hängt davon ab, wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – und wie alt sie zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit sind. 

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Anwartschaft: Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate (360 Tage) gearbeitet hat. Dabei ist es irrelevant, ob die Beschäftigung ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis war oder ob ein Selbstständiger verpflichtend oder freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. 

Wer diese Anwartschaftszeit aufgrund von vielen befristeten Arbeitsverhältnissen nicht erfüllen kann, für den gilt – befristet bis zum 31. Dezember 2022 – eine verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten. Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten dürfen überwiegend auf maximal 14 Wochen befristet gewesen sein.
  • Das erzielte Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit darf das 1,5-Fache der maßgeblichen Bezugsgröße für das jeweilige Jahr nicht übersteigen. Diese lag 2021 bei 39.480 Euro in den alten und 37.380 Euro in den neuen Bundesländern (Quelle: BMAS).

Neben den pflichtversicherten Zeiten werden laut Bundesagentur für Arbeit weitere Zeiten angerechnet, die bei der Länge der Bezugsdauer eine Rolle spielen.

  • Zeiten der freiwilligen Versicherung, beispielsweise während einer Selbstständigkeit
  • Erziehungszeiten für Kinder bis zum dritten Lebensjahr
  • Zeiten, in denen die Antragsteller Krankengeld erhalten haben
  • Zeiten, in denen freiwillige Dienste geleistet wurden (Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Wehrdienst)

Arbeitssuchendmeldung: Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss sich der Antragsteller spätestens drei Tage nach der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Er muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Läuft ein Arbeitsvertrag aus, muss die Meldung spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt eingehen. Sie kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 
Achtung: Wer das nicht fristgerecht erledigt, dem droht eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.

Arbeitslosmeldung: Drei Monate vor – bis spätestens ab dem ersten Tag – der Arbeitslosigkeit muss sich der Antragsteller arbeitslos melden. Das muss zwingend persönlich vor Ort bei der Agentur für Arbeit erfolgen, eine telefonische Meldung oder eine E-Mail-Nachricht sind nicht erlaubt. Zwischenzeitlich war im Zuge der Coronapandemie eine telefonische oder digitale Meldung möglich. 
Achtung: Wer diese Frist versäumt, erhält Arbeitslosengeld erst ab der Arbeitslosmeldung. Sollte durch die Verspätung die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt werden können, kann es sein, dass der komplette Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt.

Altersgrenze: Der Antragsteller darf die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld hängt ab vom Alter und der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse in den vergangenen fünf Jahren (30 Monate bei verkürzter Anwartschaft).

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld:

Aufsummierte Länge der Versicherungspflichtverhältnisse (Monate)Vollendetes Lebensjahr zu Beginn der ArbeitslosigkeitAnspruchsdauer Arbeitslosengeld (Monate)
6 (verkürzte Anwartschaft)Spielt keine Rolle
8 (verkürzte Anwartschaft)Spielt keine Rolle
10 (verkürzte Anwartschaft)Spielt keine Rolle
12 Spielt keine Rolle
16 Spielt keine Rolle
20 Spielt keine Rolle10 
24 Spielt keine Rolle12 
30 5015 
36 5518 
48 5824 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Tabelle liest sich folgendermaßen: Eine Arbeitnehmerin im Alter von 59 Jahren, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit durchgängig versicherungspflichtig beschäftigt war (5 x 12 Monate = 60 Monate), erhält 24 Monate lang Arbeitslosengeld. Hätte die Antragstellerin in der Zeit lediglich 20 versicherungspflichtige Monate zusammenbekommen, betrüge die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zehn Monate.

Ein Selbstständiger im Alter von 30 Jahren, der in den vergangenen fünf Jahren Anwartschaftszeiten von ebenfalls insgesamt 60 Monaten gesammelt hat, erhält zwölf Monate lang Arbeitslosengeld. Kann er nur 16 Versicherungsmonate vorweisen, wird das Arbeitslosengeld acht Monate lang gezahlt.

Da das Alter eine Rolle spielt, kann es durchaus sinnvoll sein, den Antrag auf Arbeitslosengeld etwas zu verzögern. Wer kurz vor seinem 50., 55. oder 58. Geburtstag steht, kann den Antrag auch erst danach stellen.

Wann verlängert sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld?

Wer in den vergangenen fünf Jahren bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, diesen aber nicht voll ausgeschöpft hatte, darf Arbeitslosengeld länger beziehen.

Konkret sieht das folgendermaßen aus: Ein Antragsteller ist 39 Jahre alt. In den vergangenen fünf Jahren war er drei Jahre beschäftigt, dann zehn Monate lang arbeitslos, anschließend zwölf Monate beschäftigt und nun wieder arbeitslos.

Nach den drei Jahren hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld. Von diesen hat er zehn in Anspruch genommen. Zwei Monate wandern also auf ein imaginäres „Guthabenkonto“, das vier Jahre erhalten bleibt. Wird der Arbeitnehmer also nach einem Jahr wieder arbeitslos, erwirbt er einen neuen Anspruch von sechs Monaten plus der zwei Monate „Guthaben“ obendrauf. 

Dieses „Guthaben“ wird aber nur bis zur Höchstdauer des neuen Anspruchs gewährt. Würde der Arbeitnehmer also erst nach 24 Monaten wieder arbeitslos, sammelt er einen erneuten Anspruch von zwölf Monaten. Das ist das Maximum, daher kommen die zwei Guthabenmonate in einem solchen Fall nicht zur Anrechnung (§ 147 SGB III).

Wann verkürzt sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld?

Sperrzeiten verkürzen die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zum Teil drastisch. Sie können von der Bundesagentur für Arbeit von einer Woche bis zwölf Wochen verhängt werden. Allerdings gilt: Erhält ein Antragsteller eine zwölfwöchige Sperrzeit, bedeutet das automatisch eine Verkürzung der Bezugsdauer um ein Viertel. 

Diese 25 Prozent werden bei 50-Jährigen und Älteren angewendet, deren Anspruch länger als zwölf Monate ist. Das heißt: Eine 60-Jährige mit einer regulären Bezugsdauer von 24 Monaten erhält in einem solchen Fall ihr Arbeitslosengeld nur noch 18 Monate lang ausbezahlt. Die Sperrzeit beträgt also sechs Monate (= ein Viertel der 24 Monate).

Sperrzeiten: Gründe und Dauer

Grund für eine SperrzeitDauer der Sperrzeit
Eigenkündigung12 Wochen
Selbstverschuldete Kündigung (verhaltensbedingt)
Aufhebungsvertrag
Ablehnung eines Arbeitsangebots1. Mal: 3 Wochen2. Mal: 6 Wochen3. Mal: 12 Wochen
Ablehnung oder Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme1. Mal: 3 Wochen2. Mal: 6 Wochen3. Mal: 12 Wochen
Keine oder zu wenig Eigenbemühung (Bewerbungen)2 Wochen
Verspätet arbeitssuchend gemeldet1 Woche

Quelle: § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III

Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn der Antragsteller einen wichtigen Grund für sein Handeln nachweisen kann und Nachweise vorlegen kann. Das kann beispielsweise eine Kündigung sein, um nach der Heirat zu seiner Partnerin zu ziehen. Auch muss ein Aufhebungsvertrag keine Sperre nach sich ziehen, wenn man dadurch eine Kündigung vermeidet.

Sperrzeit für Arbeitslosengeld wegen 3G oder 2G am Arbeitsplatz?

Während der Covid-Pandemie dürfen Arbeitnehmer nur noch mit 3G-Status an ihren Arbeitsplatz. Wer seinen Status nicht nachweisen will und gekündigt wird, riskiert eine Sperrzeit, wenn der Anlass zur Kündigung der Arbeitnehmer selbst war. Auch wer selbst kündigt, wird in der Regel mit einer Sperrzeit belegt. Es wird aber immer der Einzelfall geprüft.

Stellt sich heraus, dass der Antragsteller dadurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, besteht gar kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dann nämlich sind nicht alle Voraussetzungen für den Bezug erfüllt.

Mehr: So wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet