Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 4. Mai 2022 Show
In Zeiten, in denen fast jedes Smartphone über eine eingebaute Kamera verfügt, welche mit so manch einer Digitalkamera in Konkurrenz tritt, kann jeder Moment in einem Schnappschuss festgehalten werden. Allerdings bedeuten diese technischen Möglichkeiten nicht auch automatisch, dass Sie dazu auch immer und überall berechtigt sind. Denn Aufnahmen von Personen fallen unter das Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Bestandteil bei der informationellen Selbstbestimmung.Literatur zu Themen rund ums Bildrecht
Eine Einwilligung gemäß dem Recht am eigenen Bild ist beim Gruppenbild nicht notwendig, oder? Der Irrglaube, dass für das Recht am eigenen Bild bei einer Gruppe eine Ausnahme besteht, hält sich beständig. Allerdings lässt sich aufgrund der Gesetze eine solche pauschale Aussage nicht tätigen. Eine Sonderregelung gilt einzig für Versammlungen und andere Großveranstaltungen. Das Foto einer Gruppe, welches fünfzehn Personen zeigt, fällt hingegen nicht darunter. Gilt das Recht am eigenen Bild bei WhatsApp, Facebook und Co.? Grundsätzlich haben die Gesetze auch in den sozialen Medien oder Messenger-Diensten Gültigkeit. So entschied das LG Frankfurt am 28.05.2015 (Az.: 2-03 O 452/14), dass auch der Versand von Fotos via WhatsApp unter die „Verbreitung“ im Sinne des KUG fällt und somit eines entsprechenden Einverständnisses bedarf. Verstoßen Sie mit der Veröffentlichung von einem Foto auf Facebook gegen das Recht am eigenen Bild, müssen Sie ggf. mit Sanktionen rechnen. Steht zum Recht am eigenen Bild etwas im StGB? Das Recht am eigenen Bild ergibt sich grundsätzlich aus dem Kunsturhebergesetz. Da dieses allerdings nur die Verbreitung von Bildnissen regelt, trat 2004 ein ergänzender Tatbestand in Kraft. So stellt § 201a Strafgesetzbuch (StGB) die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe. Dadurch zieht bereits die Herstellung einer Bildaufnahme, welche zum Beispiel die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, juristische Konsequenzen – wie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren – nach sich. Besteht das Recht am eigenen Bild auch für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz? Grundsätzlich hat das Recht am eigenen Bild auch am Arbeitsplatz Bestand. Möchte ein Unternehmen Bilder ihrer Angestellten zum Beispiel auf dem Internetauftritt der Firma veröffentlichen, ist dafür gemäß dem Recht am eigenen Bild eine Einverständniserklärung der Arbeitnehmer notwendig. Wie ein solches Schreiben aussehen kann, zeigt dieses Muster. Was ist das Recht am eigenen Bild?Vor der Veröffentlichung von einem Foto muss gemäß Recht am eigenen Bild das Einverständnis der abgebildeten Person vorliegen.Die Verwendung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist in Deutschland nur unter der Einhaltung verschiedenster rechtlicher Vorschriften zulässig. Zu den wichtigsten Vorschriften zählen insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht für Bilder. Wohingegen das Urheberrecht vor allem die Rechte der Schöpfer – also der Fotografen – und eine angemessene Entlohnung bei der Verwertung durch Dritte sicherstellt, stellt das Recht am eigenen Bild ein im Grundgesetz definiertes Element der Persönlichkeitsrechte dar. Beim Persönlichkeitsrecht handelt es sich um verschiedenste Vorschriften, welche die Entfaltung der Persönlichkeit sicherstellen und den Schutz vor Eingriffen in die Lebens- und Freiheitsbereiche gewährleisten sollen. Recht am eigenen Bild: Welches Gesetz bildet die rechtliche Grundlage?Gemäß Kunsturhebergesetz kann ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild eine Straftat darstellen.Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Recht am eigenen Bild um einen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Die gesetzliche Grundlage dazu lässt sich im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie – vermutlich eher unter den Bezeichnungen Kunsturhebergesetz oder den Abkürzungen KunstUrhG bzw. KUG geläufig – finden. Im Kunsturhebergesetz wird das Recht am eigenen Bild in Paragraph 22 wie folgt definiert:
Demnach ist die Veröffentlichung von Fotos, welche Menschen zeigen, nur dann zulässig, wenn die abgebildete Person ein entsprechendes Einverständnis dazu gegeben hat. Erhalten Models für ihre Tätigkeit vor der Kamera eine Bezahlung, ist es hingegen üblich, dass diese dafür ihr Recht am eigenen Bild abtreten bzw. davon keinen Gebrauch machen. Laut Gesetzgeber muss es sich bei einem „Bildnis“ nicht zwangsläufig auch um ein Foto handeln. Denn gleichermaßen gilt das Recht am eigenen Bild bei einem Video oder sogar einem Gemälde. Existieren beim Recht am eigenen Bild Ausnahmen?Recht am eigenen Bild: Eine öffentliche Veranstaltung zählt in der Regel zu den Ausnahmen, da nicht die einzelnen Personen im Fokus stehen.Ähnlich wie die Schranken im Urheberrecht sieht auch das Kunsturhebergesetz Ausnahmen vor, in denen eine Einwilligung wegen dem Recht am eigenen Bild nicht notwendig ist. Diese ergeben sich aus § 23 KUG. Demnach ist es zulässig Bilder ohne ein entsprechendes Einverständnis der Abgebildeten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Wie können Sie gegen eine Verletzung am Recht am eigenen Bild vorgehen?Bei einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild kann Ihnen Schadensersatz zustehen.Einen Verstoß gegen Ihr Recht am eigenen Bild müssen Sie grundsätzlich nicht stillschweigend hinnehmen. So besteht die Möglichkeit, die durch das Kunsturhebergesetz eingeräumten Ansprüche durchzusetzen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Diese lassen sich zum einen im Zuge einer Abmahnung geltend machen. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zur Prozessvermeidung. Zum anderen kann der Geschädigte eine Klage vor Gericht anstreben. Um gerichtliche Ansprüche geltend zu machen, muss beim Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild eine Anzeige erfolgen. Denn hierbei handelt es sich, ebenso wie bei einer Urheberrechtsverletzung, um ein sogenanntes Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft wird also nur auf Antrag der Geschädigten aktiv. Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild durch eine Einwilligung verhindernMöchten Sie beim Recht am eigenen Bild das Risiko für eine unerlaubte Verbreitung reduzieren, empfiehlt es sich, das Einverständnis in schriftlicher Form einzuholen. Wie für das Recht am eigenen Bild eine Einverständniserklärung als Vorlage aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel. Ich, [Name der abgebildeten Person] bin mit den Aufnahmen einverstanden, die [Name des Fotografen] am [Datum der Aufnahmen] im/beim [Anlass und Ort der Aufnahmen] angefertigt hat. Ich bin mir bewusst, dass ich auf diesen Aufnahmen deutlich zu erkennen bin und willige einer Veröffentlichung für den nachfolgenden Zweck ein: [Verwendungszweck] Ich kann diese Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung von besagten Fotos jederzeit zurücknehmen oder einschränken. Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig. ________________________ ____________________________ Nachfolgend finden Sie die zur Abtretung beim Recht am eigenen Bild verwendbare Einwilligung als Muster zum Download: Weiterführende Literatur zum ThemaNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Bildrechte: Letzte Aktualisierung am 14.05.2022 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API |