Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?

Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 4. Mai 2022

In Zeiten, in denen fast jedes Smartphone über eine eingebaute Kamera verfügt, welche mit so manch einer Digitalkamera in Konkurrenz tritt, kann jeder Moment in einem Schnappschuss festgehalten werden. Allerdings bedeuten diese technischen Möglichkeiten nicht auch automatisch, dass Sie dazu auch immer und überall berechtigt sind. Denn Aufnahmen von Personen fallen unter das Recht am eigenen Bild.

Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?
Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Bestandteil bei der informationellen Selbstbestimmung.

Literatur zu Themen rund ums Bildrecht

Eine Einwilligung gemäß dem Recht am eigenen Bild ist beim Gruppenbild nicht notwendig, oder?

Der Irrglaube, dass für das Recht am eigenen Bild bei einer Gruppe eine Ausnahme besteht, hält sich beständig. Allerdings lässt sich aufgrund der Gesetze eine solche pauschale Aussage nicht tätigen. Eine Sonderregelung gilt einzig für Versammlungen und andere Großveranstaltungen. Das Foto einer Gruppe, welches fünfzehn Personen zeigt, fällt hingegen nicht darunter.

Gilt das Recht am eigenen Bild bei WhatsApp, Facebook und Co.?

Grundsätzlich haben die Gesetze auch in den sozialen Medien oder Messenger-Diensten Gültigkeit. So entschied das LG Frankfurt am 28.05.2015 (Az.: 2-03 O 452/14), dass auch der Versand von Fotos via WhatsApp unter die „Verbreitung“ im Sinne des KUG fällt und somit eines entsprechenden Einverständnisses bedarf. Verstoßen Sie mit der Veröffentlichung von einem Foto auf Facebook gegen das Recht am eigenen Bild, müssen Sie ggf. mit Sanktionen rechnen.

Steht zum Recht am eigenen Bild etwas im StGB?

Das Recht am eigenen Bild ergibt sich grundsätzlich aus dem Kunsturhebergesetz. Da dieses allerdings nur die Verbreitung von Bildnissen regelt, trat 2004 ein ergänzender Tatbestand in Kraft. So stellt § 201a Strafgesetzbuch (StGB) die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe. Dadurch zieht bereits die Herstellung einer Bildaufnahme, welche zum Beispiel die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, juristische Konsequenzen – wie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren – nach sich.

Besteht das Recht am eigenen Bild auch für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich hat das Recht am eigenen Bild auch am Arbeitsplatz Bestand. Möchte ein Unternehmen Bilder ihrer Angestellten zum Beispiel auf dem Internetauftritt der Firma veröffentlichen, ist dafür gemäß dem Recht am eigenen Bild eine Einverständniserklärung der Arbeitnehmer notwendig. Wie ein solches Schreiben aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?
Vor der Veröffentlichung von einem Foto muss gemäß Recht am eigenen Bild das Einverständnis der abgebildeten Person vorliegen.

Die Verwendung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist in Deutschland nur unter der Einhaltung verschiedenster rechtlicher Vorschriften zulässig. Zu den wichtigsten Vorschriften zählen insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht für Bilder.

Wohingegen das Urheberrecht vor allem die Rechte der Schöpfer – also der Fotografen – und eine angemessene Entlohnung bei der Verwertung durch Dritte sicherstellt, stellt das Recht am eigenen Bild ein im Grundgesetz definiertes Element der Persönlichkeitsrechte dar.

Beim Persönlichkeitsrecht handelt es sich um verschiedenste Vorschriften, welche die Entfaltung der Persönlichkeit sicherstellen und den Schutz vor Eingriffen in die Lebens- und Freiheitsbereiche gewährleisten sollen.

Recht am eigenen Bild: Welches Gesetz bildet die rechtliche Grundlage?

Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?
Gemäß Kunsturhebergesetz kann ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild eine Straftat darstellen.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Recht am eigenen Bild um einen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Die gesetzliche Grundlage dazu lässt sich im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie – vermutlich eher unter den Bezeichnungen Kunsturhebergesetz oder den Abkürzungen KunstUrhG bzw. KUG geläufig – finden.

Im Kunsturhebergesetz wird das Recht am eigenen Bild in Paragraph 22 wie folgt definiert:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Demnach ist die Veröffentlichung von Fotos, welche Menschen zeigen, nur dann zulässig, wenn die abgebildete Person ein entsprechendes Einverständnis dazu gegeben hat. Erhalten Models für ihre Tätigkeit vor der Kamera eine Bezahlung, ist es hingegen üblich, dass diese dafür ihr Recht am eigenen Bild abtreten bzw. davon keinen Gebrauch machen.

Laut Gesetzgeber muss es sich bei einem „Bildnis“ nicht zwangsläufig auch um ein Foto handeln. Denn gleichermaßen gilt das Recht am eigenen Bild bei einem Video oder sogar einem Gemälde.

Existieren beim Recht am eigenen Bild Ausnahmen?

Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?
Recht am eigenen Bild: Eine öffentliche Veranstaltung zählt in der Regel zu den Ausnahmen, da nicht die einzelnen Personen im Fokus stehen.

Ähnlich wie die Schranken im Urheberrecht sieht auch das Kunsturhebergesetz Ausnahmen vor, in denen eine Einwilligung wegen dem Recht am eigenen Bild nicht notwendig ist. Diese ergeben sich aus § 23 KUG.

Demnach ist es zulässig Bilder ohne ein entsprechendes Einverständnis der Abgebildeten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Bildnisse der Zeitgeschichte
    Zeigt ein Foto Personen des öffentlichen Lebens oder wichtige Ereignisse, müssen die Beteiligten in der Regel eine Veröffentlichung hinnehmen. Dies gilt allerdings nur solange, wie die Bilder nicht in die Privat- oder Intimsphäre eingreifen.
  • Personen als Beiwerk
    Bei Fotos vom Brandenburger Tor oder dem Eifelturm lässt es sich in der Regel nicht vermeiden, dass Passanten mitabgebildet werden. Da der eigentliche Grund der Aufnahme allerdings das Bauwerk ist, erlaubt der Gesetzgeber in der Regel eine Veröffentlichung.
  • Versammlungen und Aufzüge
    Bei Versammlungen und anderen Großveranstaltungen besteht ein allgemeines Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Da hierbei die einzelnen Teilnehmer keine Rolle spielen, ist eine entsprechende Bildberichterstattung ohne gesonderte Einwilligung zulässig. Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Beerdigungen fallen aufgrund ihres privaten Charakters hingegen nicht unter die Ausnahmeregelung.
  • Höheres Interesse der Kunst
    Dient die Verbreitung oder Veröffentlichung eines Bildnisses einem höheren Interesse der Kunst, ist ein Verzicht auf die Einwilligung des Abgebildeten möglich. Wann diese Ausnahme im Einzelfall tatsächlich greift, muss ggf. ein Gericht einschätzen.
  • Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
    Schwerkriminelle müssen in den meisten Fällen einen Verstoß gegen ihr Recht am eigenen Bild durch die Polizei oder sonstige Behörden hinnehmen. Denn nur so ist es möglich, die Gesellschaft vor einer möglichen Gefahr umfassend zu warnen.

Wie können Sie gegen eine Verletzung am Recht am eigenen Bild vorgehen?

Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?
Bei einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild kann Ihnen Schadensersatz zustehen.

Einen Verstoß gegen Ihr Recht am eigenen Bild müssen Sie grundsätzlich nicht stillschweigend hinnehmen. So besteht die Möglichkeit, die durch das Kunsturhebergesetz eingeräumten Ansprüche durchzusetzen.

Dabei handelt es sich insbesondere um die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Diese lassen sich zum einen im Zuge einer Abmahnung geltend machen. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zur Prozessvermeidung. Zum anderen kann der Geschädigte eine Klage vor Gericht anstreben.

Um gerichtliche Ansprüche geltend zu machen, muss beim Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild eine Anzeige erfolgen. Denn hierbei handelt es sich, ebenso wie bei einer Urheberrechtsverletzung, um ein sogenanntes Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft wird also nur auf Antrag der Geschädigten aktiv.

Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild durch eine Einwilligung verhindern

Möchten Sie beim Recht am eigenen Bild das Risiko für eine unerlaubte Verbreitung reduzieren, empfiehlt es sich, das Einverständnis in schriftlicher Form einzuholen. Wie für das Recht am eigenen Bild eine Einverständniserklärung als Vorlage aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel.

Ich, [Name der abgebildeten Person] bin mit den Aufnahmen einverstanden, die [Name des Fotografen] am [Datum der Aufnahmen]

im/beim [Anlass und Ort der Aufnahmen] angefertigt hat.

Ich bin mir bewusst, dass ich auf diesen Aufnahmen deutlich zu erkennen bin und willige einer Veröffentlichung für den nachfolgenden Zweck ein:

[Verwendungszweck]

Ich kann diese Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung von besagten Fotos jederzeit zurücknehmen oder einschränken. Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig.

________________________
Datum, Ort

____________________________
Unterschrift

Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr?

Nachfolgend finden Sie die zur Abtretung beim Recht am eigenen Bild verwendbare Einwilligung als Muster zum Download:
Muster der Einwilligung zum Recht am eigenen Bild als PDF-Datei (.pdf)
Muster der Einwilligung zum Recht am eigenen Bild als Word-Datei (.doc)

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Bildrechte:

Letzte Aktualisierung am 14.05.2022 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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Recht am eigenen Bild: Bildrechte zum Schutz der Privatsphäre

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