Übertritt von der 5. klasse mittelschule auf realschule bayern

Das Übertrittszeugnis enthält in der Jahrgangsstufe 4 die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens gemäß  § 6 Abs. 3 GrSO und - soweit erforderlich - einen Hinweis entsprechend § 15 Abs. 4 Satz 3 (GrSO).

Hinweis: Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit.

Besucht Dein Kind gerade die 5. Klasse in einer Mittelschule? Dann stellst Du vielleicht gerade fest, dass es Deinem Kind sehr leicht fällt in der neuen Schule. Obwohl es die Übertrittsempfehlung für die Mittelschule erhalten hat, kann es sein, dass die Mittelschule nicht das Richtige für Dein Kind ist. Deshalb überlegst Du vielleicht, ob Dein Kind von der Mittelschule auf die Realschule wechseln soll.

Übertritt von der 5. klasse mittelschule auf realschule bayern

Wenn sich Dein Kind mit den Aufgaben in der Mittelschule sehr leicht tut, dann ist es wahrscheinlich unterfordert. Deshalb ist es sinnvoll darüber nachzudenken, ob denn ein Wechsel auf die Realschule oder sogar das Gymnasium besser wäre.

Erweiterte Übertrittsphase

Die 5. Klasse ist die sogenannte Gelenkklasse in Bayern. Hier soll noch nichts endgültig festgelegt werden. Viele Kinder entwickeln sich während der 5. Klasse enorm weiter und sind mit der getroffenen Entscheidung über die Schulwahl nicht glücklich. Gerade in der Mittelschule wird dies schnell deutlich, wenn Dein Kind dort nicht so richtig hinpasst.

Während der Klasse 5 soll Dir und Deinem Kind die Möglichkeit gegeben werden die Entscheidung über die getroffene Schulart nochmals zu überdenken bzw. zu überprüfen.

Beratung in Anspruch nehmen

An jeder Schule gibt es Beratungslehrer und / oder Schulpsychologen. Bist Du Dir noch nicht ganz sicher wie der Weg Deines Kindes auf der Mittelschule aussehen soll? Dann kannst Du eine unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratungslehrkräfte der Schulen kennen sich aus mit den Voraussetzungen für den Übertritt an eine andere Schulart oder den Wechsel zum M-Zweig.

Alles Wichtige erfährst Du auch in diesem Artikel. So bist Du gut informiert und vorbereitet für ein Gespräch an Deiner Schule.

Welche Möglichkeiten hat Dein Kind?

Möglichkeiten nach der 5. Klasse in der Mittelschule

Im Schaubild sind die verschiedenen Möglichkeiten abgebildet, die Dein Kind hat, wenn es in der 5. Klasse der Mittelschule ist.

1.       Dein Kind wird versetzt und geht ganz normal weiter in die 6. Klasse der Mittelschule

2.       Möchte Dein Kind auf das Gymnasium wechseln,

  • braucht es im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notenschnitt von 2,0. Dieser Notenschnitt berechtigt Dein Kind jetzt in die 5. Klasse eines Gymnasiums zu wechseln. Bei Härtefällen kann die Lehrerkonferenz entscheiden, dass Dein Kind auf ein Gymnasium wechseln darf, ohne dass es einen bestimmten Notenschnitt vorweisen muss.
  • muss es eine Aufnahmeprüfung ablegen, wenn es sofort mit der Klasse 6 weitermachen möchte. Außerdem muss Dein Kind noch eine Probezeit am Gymnasium bestehen.

3.       Soll Dein Kind auf die Realschule gehen,

  • muss es einen Notenschnitt von 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik haben. Mit diesem Notenschnitt darf Dein Kind in die Klasse 5 an einer Realschule wechseln.
  • und möchte es gleich mit der Klasse 6 weitermachen, dann braucht Dein Kind einen Notenschnitt von 2,0. Eine bestandene Probezeit gehört außerdem zu den Bedingungen für einen Übertritt in die 6. Klasse der Realschule. Eine weitere Bedingung für den Wechsel in die 6. Klasse der Realschule ist, dass die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen.

Bist Du überzeugt, dass Dein Kind gleich in die 6. Klasse der Realschule übergehen soll, aber es hat den Notenschnitt von 2,0 nicht erreicht? Dann kann es auch eine Aufnahmeprüfung an der Realschule machen. Wird diese erfolgreich abgelegt, darf Dein Kind in die 6. Klasse an der Realschule gehen. Auch in diesem Fall besteht eine Probezeit an der Realschule. BayRSO §5 Bayerische Realschulordnung

Mittlere Reife Klassen

Allerdings muss es nicht immer gleich ein Wechsel an eine andere Schulart sein. Es besteht auch die Möglichkeit für Dein Kind den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule zu machen. Hierfür gibt es, unter anderem, die Mittlere Reife Klassen.

Mittlere Reife Klassen an der Mittelschule in Bayern werden auch als M-Zweig oder M-Zug bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen vierjährigen Bildungsgang, der zum mittleren Schulabschluss führt. Ab Klasse 7 kann Dein Kind in die Mittlere Reife Klasse einsteigen. In vier Jahren, also nach Klasse 10, erhält es dann den mittleren Schulabschluss. Dieser Schulabschluss ist gleichwertig zum Realschulabschluss. Gleichwertig bedeutet aber nicht gleichartig. Das heißt, die Lehrpläne von M-Zug und Realschule unterscheiden sich.

Voraussetzungen

Es werden in die Mittlere Reife Klassen besonders leistungsstarke Schüler/innen aufgenommen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um den M-Zug machen zu können:

M-Zug ab Klasse 7:

Möchte ein/e Schüler/in bereits nach Klasse 6 in den M-Zug wechseln, dann ist dafür ein Notenschnitt von 2,66 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch notwendig. Entweder im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis muss er / sie diese 2,66 nachweisen können.

M-Zug ab Klasse 8:

Ein/e Schüler/in kann sich auch nach Klasse 7 entscheiden den M-Zug ab der Klasse 8 zu machen. Hierzu braucht er/sie dann einen Notenschnitt von 2,33 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch entweder im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis.

M-Zug ab Klasse 9:

Möchte ein/e Schüler/in den M-Zug nach der Klasse 8 machen, dann braucht er/sie einen Notenschnitt von 2,33 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis.

M-Zug ab Klasse 10 – nach Quali:

Direkt im Anschluss an den Quali ist es auch noch möglich in den M-Zug einsteigen. Dazu braucht der/die Schüler/in einen Notenschnitt von 2,33 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Quali.

In allen diesen Fällen gilt: wird der notwendige Notenschnitt nicht erreicht, der/die Schüler/in möchte aber trotzdem den M-Zug machen, dann besteht die Möglichkeit eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.

Die Aufnahmeprüfung

Eine Aufnahmeprüfung kann Dein Kind am Ende der Sommerferien machen, wenn es sich nach Klasse 6, 7 oder 8 entscheidet den M-Zug machen zu wollen.

Entscheidet Dein Kind sich nach dem Quali für den M-Zug und sein Notenschnitt reicht nicht aus, dann findet die Aufnahmeprüfung zeitnah nach dem Quali statt.

In der Aufnahmeprüfung werden die Fächer Mathematik, Deutsch und/oder Englisch geprüft.Hierbei kann der/die Schüler/in entscheiden, ob er / sie alle Fächer mitschreiben möchte oder nur einzelne Fächer geprüft werden sollen.

Eine Verschlechterung der bisherigen Noten im Zeugnis ist nicht möglich. Das bedeutet, auch wenn Dein Kind den Einzug in den M-Zweig nicht schafft, weil es sich in der Aufnahmeprüfung verschlechtert hat, so bleiben seine Noten im Zeugnis trotzdem gleich.