Hochschule für Musik und Theater München Aufnahmeprüfung

Hochschule für Musik und Theater München Aufnahmeprüfung

Die Hochschule für Musik und Theater München zählt zu den ältesten und traditionsreichsten Ausbildungsstätten für Musik- und Theaterberufe in Deutschland. Neben der Ausbildung in allen künstlerischen und pädagogischen Musikfächern und Ballett werden im Rahmen der Kooperationsstudiengänge mit der Theaterakademie August Everding Operndarsteller, Schauspieler, Regisseure, Musicaldarsteller und Maskenbildner ausgebildet.

An der Hochschule werden rund 1300 Studierende in etwa 100 Studiengängen von ca. 560 Dozenten ausgebildet. Das Ausbildungsangebot reicht dabei vom Jungstudium bis zur Meisterklasse.

Die Hochschule trägt mit etwa 750 Konzert- und Veranstaltungsangeboten jährlich an ihren Standorten Arcisstraße 12, Luisenstraße 37a, Gasteig und Prinzregententheater sowie in weiteren Veranstaltungsräumen in München maßgeblich zum Musikleben der Stadt bei.

Wissenschaftliche Profilierung erhält die Hochschule durch Publikationen, Symposien und sonstige Veranstaltungen des Musikwissenschaftlichen Instituts, des Musikpädagogischen Instituts für Lehrerfortbildung und Unterrichtsforschung (MILU) und des Musiklabors München, einem Projekt der Echtzeithalle e.V. in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Theater München.

Der Anteil ausländischer Studenten beträgt etwa 35 %

Das Unterrichtsfach Musik wird an der Hochschule für Musik und Theater München angeboten. Wenn Sie sich für Musik als Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Realschulen entscheiden, müssen Sie sich sowohl an der Hochschule für Musik und Theater München als auch an der LMU einschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Hochschule einer Eignungsprüfung unterziehen müssen. Dafür gelten bestimmte Fristen und Termine.

Studiengang Musik (Lehramt / Realschule) Abschlussgrad Lehramt Staatsexamen Fachtyp Unterrichtsfach Regelstudienzeit 7 Fachsemester Mindeststudienzeit 6 Fachsemester Studienform Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss Studienbeginn nur im Wintersemester Studiensprache Deutsch Fächergruppe Kunst und Kunstwissenschaft ECTS 72 Fächerkombinationen Im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Realschulen wird das Fach Musik mit einem weiteren Fach (siehe Fächerkombinationen unten) kombiniert. Hinzu kommen das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) und die Praktika. Beiträge

Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket.

Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden.
Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Realschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt an Realschulen" und auf den Seiten des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Wintersemester

Vorlesungszeit:

18.10.2021 - 19.02.2022

Grundständige Studiengänge

Ohne Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

entfällt

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Weiterführende Studiengänge

Ohne Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

entfällt

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Sommersemester

Vorlesungszeit:

16.03.2020 - 18.07.2020

Grundständige Studiengänge

Ohne Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Weiterführende Studiengänge

Ohne Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Studienanfänger:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

Hochschulwechsler:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus der Europäischen Union:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:

Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.