Jahrgang 1960 wann kann ich in rente gehen

Jahrgang 1960 wann kann ich in rente gehen

Rechner zum Thema

Mit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.

Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden.


Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 194765 Jahre
194765 Jahre, 1 Monat
194865 Jahre, 2 Monate
194965 Jahre, 3 Monate
195065 Jahre, 4 Monate
195165 Jahre, 5 Monate
195265 Jahre, 6 Monate
195365 Jahre, 7 Monate
195465 Jahre, 8 Monate
195565 Jahre, 9 Monate
195665 Jahre, 10 Monate
195765 Jahre, 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre, 2 Monate
196066 Jahre, 4 Monate
196166 Jahre, 6 Monate
196266 Jahre, 8 Monate
196366 Jahre, 10 Monate
ab 196467 Jahre

Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente.

Die Schritte der Anpassung des Renteneintrittsalters

Die Verschiebung des Rentenbeginns startete 2012 und betraf zum ersten Mal den Geburtsjahrgang 1947. Wer hier geboren wurde, konnte erst einen Monat später, nämlich mit 65 Jahren und 1 Monat, den Ruhestand beginnen. Für jeden weiteren Jahrgang verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht:

Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 Jahren

Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflicht­versicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:

  • mit Beginn des Anspruches muss das 67. Lebensjahr vollendet worden sein
  • die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben.

Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964.

Besondere Regelungen

Für besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen:

Besonders langjährig Versicherte ab 45 Beitragsjahren

Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein:

Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 195363 Jahre
195363 Jahre, 2 Monate
195463 Jahre, 4 Monate
195563 Jahre, 6 Monate
195663 Jahre, 8 Monate
195763 Jahre, 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre, 2 Monate
196064 Jahre, 4 Monate
196164 Jahre, 6 Monate
196264 Jahre, 8 Monate
196364 Jahre, 10 Monate
ab 196465 Jahre

Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten.

Langjährig Versicherte

Wer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent.

Schwerbehinderte Versicherte

Auch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben:

Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 195263 Jahre
Jan. 195263 Jahre, 1 Monat
Feb. 195263 Jahre, 2 Monate
März 195263 Jahre, 3 Monate
April 195263 Jahre, 4 Monate
Mai 195263 Jahre, 5 Monate
Juni-Dez. 195263 Jahre, 6 Monate
195363 Jahre, 7 Monate
195463 Jahre, 8 Monate
195563 Jahre, 9 Monate
195663 Jahre, 10 Monate
195763 Jahre, 11 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre, 2 Monate
196064 Jahre, 4 Monate
196164 Jahre, 6 Monate
196264 Jahre, 8 Monate
196364 Jahre, 10 Monate
ab 196465 Jahre

Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:

Rentenstart mit 62 Jahren: Dauerhaft 10,8 Prozent weniger Rente (Abschläge: 36 Monate à 0,3 Prozent)
Rentenstart mit 63 Jahren: Dauerhaft 7,2 Prozent weniger Rente (Abschläge: 24 Monate à 0,3 Prozent)
Rentenstart mit 64 Jahren: Dauerhaft 3,6 Prozent weniger Rente (Abschläge: 12 Monate à 0,3 Prozent)

Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen.

Individuelles Renteneintrittsalter ermitteln

Versicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienst­grenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet.

Jahrgang 1960 wann kann ich in rente gehen

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"Meine Rente" der Stiftung Warentest

Berechnen Sie mit dem Rentenbeginn-Rechner das Renteneintrittsalter sowie das Datum des Beginns der Rente. Anhand Ihres Geburtsdatums berechnet der Rechner gesetzeskonform das Eintrittsalter für die Regelaltersrente - die sogenannte Regelaltersgrenze. Außerdem werden abhängig von den weiteren Eingaben der frühestmögliche Rentenbeginn einer geeigneten Rente sowie der Rentenbeginn und das Renteneintrittsalter bei vorzeitiger Inanspruch­nahme berechnet.

Inhalt

Rechner ↑Inhalt ↑

Der Rechner enthält im Ergebnisfenster hinter den Info-Buttons zahlreiche Detailinformationen zur den verschiedenen Altersrenten, die dafür jeweils notwendigen Voraussetzungen und deren vom Geburtsjahrgang abhängigen, zu berechnenden Rentenbeginn. Besuchen Sie unseren Rentenrechner, wenn Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente berechnen möchten.

Geburtsdatum

Jahrgang 1960 wann kann ich in rente gehen
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums berechnen wir das Renteneintrittsalter und das Datum des Rentenbeginns für die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten. Dazu zählen unter anderem die Regelarbeitsrente, die Altersente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Schwerbehindert

Jahrgang 1960 wann kann ich in rente gehen
Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Im Bergbau beschäftigt

Jahrgang 1960 wann kann ich in rente gehen
Geben Sie bitte an, ob Sie ständig unter Tage arbeiten. Dann haben Sie bei ausreichend langer Wartezeit ein Anrecht auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.

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Der Rentenbeginn-Rechner berücksichtigt alle im sechsten Sozialgesetzbuch aufgeführten relevanten Renten. Berechnet wird abhängig von Geburtsdatum und den weiteren Angaben der reguläre Beginn und, falls möglich der Beginn der Rente bei vorzeitiger Inanspruch­nahme. Zu jeder dieser möglichen Renten wird auch die Wartezeit, also die Mindest­versicherungs­zeit aufgeführt. Diese wird in § 50 SGB VI geregelt und kann einerseits durch Beitragszeiten, andererseits mit sogenannten beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Kindeserziehung oder Ausbildung erfüllt werden. Schule und Studium ab dem 17. Geburtstag (kurz: Ausbildungszeiten) werden für maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten gelten nicht als beitragsfreie Zeiten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte. Der Beginn der jeweiligen Rente ist immer der erste des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Ausnahme: Der Geburtstag fällt auf den ersten Tag des Monats. Dann kann die Rente schon im selben Monat bezogen werden.

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Die Regelaltersrente ist die normale Altersrente. Versicherte haben Anspruch auf diese Rente, wenn

  • die allgemeine Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr bzw. Jahrgang die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.

Diese Altersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Übrigens kann bei Bezug der Regelaltersrente ohne Anrechnung auf die Rente unbegrenzt hinzuverdient werden. Darin unterscheidet sich die Regelaltersrente von den anderen Altersrenten.

Regelaltersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Regelaltersgrenze, also das Renteneintrittsalter gemäß § 35 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2011 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2012 stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 235, wonach die Regelaltersgrenze für vor 1947 Geborene bei 65 Jahren verbleibt. Für Versicherte ab Jahrgang 1947 beginnt die Rente erst später gemäß unten stehender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn Regelaltersrente (Regelaltersgrenze)

Geburtsjahr / JahrgangRegelaltersgrenze
vor 194765
194765 + 1 Monat
194865 + 2 Monate
194965 + 3 Monate
195065 + 4 Monate
195165 + 5 Monate
195265 + 6 Monate
195365 + 7 Monate
195465 + 8 Monate
195565 + 9 Monate
195665 + 10 Monate
195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467

Vertrauensschutz

Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren für Versicherte, die vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

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Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahrgang die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Regelaltersrente, die bereits nach einer Versicherungs- bzw Wartezeit von 5 Jahren bezogen werden kann, kann man diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat von der für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme zu erwartenden Rente bereits vorzeitig ab 63 Jahren in Anspruch nehmen.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte gemäß § 36 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2013 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2014 stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236, wonach die Altersgrenze für vor 1949 Geborene bei 65 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1949 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für langjährig Versicherte

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 194965
1949 Jan65 + 1 Monat
1949 Feb65 + 2 Monate
1949 März–Dez65 + 3 Monate
195065 + 4 Monate
195165 + 5 Monate
195265 + 6 Monate
195365 + 7 Monate
195465 + 8 Monate
195565 + 9 Monate
195665 + 10 Monate
195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467

Vertrauensschutz

Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren für Versicherte, die vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

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Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist,
  • bei Beginn der Altersrente mindestens eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.

Diese Altersrente können Sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor der Altersgrenze in Anspruch nehmen.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen gemäß § 37 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2014 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2015 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236a, wonach die Altersgrenze für vor 1952 Geborene bei 63 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 195263
1952 Jan63 + 1 Monat
1952 Feb63 + 2 Monate
1952 März63 + 3 Monate
1952 April63 + 4 Monate
1952 Mai63 + 5 Monate
1952 Juni–Dez63 + 6 Monate
195363 + 7 Monate
195463 + 8 Monate
195563 + 9 Monate
195663 + 10 Monate
195763 + 11 Monate
195864 
195964 + 2 Monate
196064 + 4 Monate
196164 + 6 Monate
196264 + 8 Monate
196364 + 10 Monate
ab 196465

Die vorzeitige Inanspruch­nahme dieser Rente ist stets ab drei Jahre vor den oben definierten Altersgrenzen möglich.

Vertrauensschutz

Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 63 Jahren für Versicherte, die am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Rechner ↑Inhalt ↑

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) besteht der Anspruch auf diese Rente bereits zwei Jahre früher. Jedoch kann die Rente für besonders langjährig Versicherte - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte gemäß § 38 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2015 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2016 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236b, wonach die Altersgrenze für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 195363
195363 + 2 Monate
195463 + 4 Monate
195563 + 6 Monate
195663 + 8 Monate
195763 + 10 Monate
195864
195964 + 2 Monate
196064 + 4 Monate
196164 + 6 Monate
196264 + 8 Monate
196364 + 10 Monate
ab 196465

Rechner ↑Inhalt ↑

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 25 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 60 und 62 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Regelaltersrente besteht der Anspruch auf diese Rente bereits fünf Jahre früher. Jedoch kann die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gemäß § 40 SGB VI mit Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2011 noch bei 60 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2012 stufenweise auf 62 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 238, wonach die Altersgrenze für vor 1952 Geborene bei 60 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 195260
1952 Jan60 + 1 Monat
1952 Feb60 + 2 Monate
1952 Mär60 + 3 Monate
1952 Apr60 + 4 Monate
1952 Mai60 + 5 Monate
1952 Jun–Dez60 + 6 Monate
195360 + 7 Monate
195460 + 8 Monate
195560 + 9 Monate
195660 + 10 Monate
195760 + 11 Monate
195861
195961 + 2 Monate
196061 + 4 Monate
196161 + 6 Monate
196261 + 8 Monate
196361 + 10 Monate
ab 196462

Vertrauensschutz

Abweichend davon liegt die Altersgrenze weiterhin bei 60 Jahren für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschafts­ausgleichs­leistung bezogen haben.

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Frau Kirsch möchte wissen, ab wann sie mit dem Bezug einer Altersrente rechnen kann.

  • Frau Kirsch ist am 26.06.1959 geboren.
  • Sie hat eine anerkannte Schwerbehinderung in Höhe von 50 Prozent.

Frau Kirsch stehen drei geeignete Altersenten zur Auswahl:

  • Dies ist zum einen die Regelaltersrente, also die normale Rente. Sie hat gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Frau Kirsch bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen könnte.
  • Da Frau Kirsch voraussichtlich über 35 Beitragsjahre haben wird, kann sie später auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
  • Eventuell kommt Frau Kirsch sogar auf 45 Beitragsjahre, so dass sie auch ein Anrecht auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hätte.

Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente, also der "normalen" Rente liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Frau Kirsch ist Jahrgang 1959 und kann die Regelalterserente gemäß obiger Tabelle bereits mit einem Eintrittsalter von 66 Jahren und 2 Monaten am 1.9.2025 beziehen.

Das Eintrittsalter bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß obiger Tabelle kann Frau Kirsch mit Jahrgang 1959 bereits mit 64 Jahren und 2 Monaten am 1.9.2023 in Rente gehen. Zu beachten ist aber, dass die Rente aufgrund bis dahin weniger gesammelter Entgeltpunkte geringer ausfallen wird, als die Regelaltersrente.

Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt, ebenso wie bei der Rente für Schwerbehinderte grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß obiger Tabelle kann Frau Kirsch mit Jahrgang 1959 hier nicht früher in Rente gehen, als bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Gegenüber der Rente für Schwerbehinderte müsste Frau Kirsch hier zudem 45 Beitragsjahre (statt 35) aufweisen.

Frau Kirsch könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch früher in Anspruch nehmen. Diese Rente kann sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor ihrer eigentlichen berechneten Rentenbeginn in Anspruch nehmen. Demnach kann Frau Kirsch ab dem 1.9.2020 im Alter von 61 Jahren und 2 Monaten vorzeitig die Rente beginnen. Neben den bis dahin weniger gesammelten Entgeltpunkten, also einer sich ohnehin ergebenden geringeren Rente, werden beim frühestmöglichen Beginn (36 Monate früher als regulär) weitere 36 × 0,3  = 10,8 Prozent dauerhaft abgezogen.