In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten?

zuletzt aktualisiert am 10. Mai 2022

Was sind die Besonderheiten in der Steuerklasse 1? Für wen sie aus welchen Gründen gilt und wann du die Steuerklasse wechseln kannst, erfährst du im folgenden Artikel.

Wer nutzt die Steuerklasse 1?

Für die meisten Leute beginnt das Arbeitsleben mit der Steuerklasse 1, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder nach dem Studium den ersten Job annehmen.

Das Finanzamt teilt dich in die Steuerklasse 1 ein, wenn du ledig bist und keine Kinder hast. In diese Gruppe fallen also Unverheiratete, Geschiedene, Verwitwete oder aber Verheiratete, die dauerhaft zwei getrennte Wohnsitze haben.

Mit einem oder mehreren Kindern bist du in dieser Steuerklasse nur richtig, wenn du nicht alleinerziehend (Empfehlung für Alleinerziehende: Steuerklasse 2) und nicht verheiratet (Empfehlung für Verheiratete: Steuerklassen 3, 4 und 5) bist.

In der Regel liegt in der Steuerklasse 1 dein Verdienst über 450 Euro im Monat. Unterhalb dieser Grenze versteuert dein Arbeitgeber meistens deinen Lohn pauschal über die Knapp­schaft-Bahn-See und die Steuerklasse spielt für dich keine Rolle.

Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 1?

Die Abzüge sind in allen Steuerklassen grundsätzlich dieselben:

Alle Abzüge werden prozentual berechnet und sind somit abhängig von der Höhe deiner Einkünfte. Verdienst du mehr, verpflichtet dich der Staat – zumindest bis zu einer Höchstgrenze – auch zu höheren Beiträgen, sowohl an das Finanzamt als auch an die Sozialkassen.
Wenn du genau wissen willst, wie hoch deine Abgaben sind oder ab welcher Höhe sich eine Gehaltserhöhung für dich – trotz kalter Progression – lohnt, kannst du das mit einem Brutto-Netto-Rechner nachrechnen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag in der Steuerklasse 1?

Grundsätzlich stehen dir als Arbeitnehmer*in Freibeträge und Pauschalen zu. Diese werden jährlich angepasst.

Für das Jahr 2021 gelten folgende Beträge:

Steuerfreibetrag / Pauschbetrag

Höhe

Grundfreibetrag

9,744 Euro

Arbeitnehmerpauschbetrag

1.000 Euro

Sonderausgabenpauschbetrag

36 Euro

Kinderfreibetrag

8.388 Euro

Vorsorgepauschale

abhängig vom Bruttolohn

Vor- und Nachteile der Steuerklasse 1

In bestimmter Hinsicht hast du in der Steuerklasse 1 höhere Belastungen, weil du beispielsweise in der Steuerklasse 2 zusätzlich Anrecht auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast. Als Ehepaar können du und dein*e Partner*in ggf. vom Ehegattensplitting profitieren oder über die Steuerklassenkombination 3 und 5 und die damit normalerweise einhergehende Übertragung von Freibeträgen euer gemeinsames Nettoeinkommen erhöhen.

Im Gegensatz zu der Steuerklasse 5 liegt ein Vorteil aber darin, dass du bei Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld u. ä.) aufgrund eines wahrscheinlich höheren Bruttogehaltes auch höhere Zahlungen erhältst.

Kann man die Steuerklasse wechseln?

Die Steuerklasse kannst du nur ändern, wenn du heiratest oder du ein Kind hast bzw. bekommst und alleinerziehend bist.

In die Steuerklasse 2 darfst du wechseln, wenn mindestens eines deiner Kind mit seinem Erst- oder Zweitwohnsitz bei dir gemeldet ist. Vorteil: Zum Kinderfreibetrag gibt es zusätzlich noch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Nach einer Hochzeit steht dir die Wahl der Steuerklassen-Kombinationen 4 und 4, 4 mit Faktor oder 3 und 5 offen. Je nachdem, wie weit eure Gehälter auseinander liegen, kann sich eine Variante gegenüber anderen als günstiger erweisen.
Zwischen Steuerklasse 1 und 4 bestehen kaum Unterschiede, nur der Kinderfreibetrag wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

In der Steuerklasse 1 musst du im Gegensatz zu den Steuerklassen 3 und 5, oder 4 mit Faktor keine Steuererklärung einreichen. Du solltest es aber trotzdem tun, denn wenn du deine Steuererklärung freiwillig machst, ist es sehr wahrscheinlich, dass du aufgrund der Frei- und Pauschbeträge, und bestimmten Ausgaben, die du im vorherigen Jahr hattest (z. B. beruflicher Umzug oder lange Krankheit) etwas zurückbekommst.

Aktualisiert am 28.01.2022 12:11 von Melanie Vahland

Nur in Steuerklasse 3: 20.694 Euro Grundfreibetrag!

Die Abzüge in Steuerklasse 3

Die Abzüge der Lohnsteuerklasse 3 umfassen neben der Lohnsteuer die gängigen Sozialabgaben. Dazu gehören die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus wird bei einer Kirchenzugehörigkeit auch die Kirchensteuer einbehalten. Inwiefern vom Bruttoentgelt des Steuerpflichtigen weitere Beträge einbehalten werden – etwa aus Vorsorgeverträgen – richtet sich nach dem individuellen Einzelfall.

Abzüge von etwa -31,8% in Steuerklasse 3:

Pflegeversicherung
-3,05% und ggf. Kinderlosenzuschlag von 0,35%

Krankenversicherung
-7,3% allgemeiner Beitragssatz durch den Arbeitnehmer

Rentenversicherung
-18,6% auf bis zu 7.050 Euro Monatsgehalt im Westen bzw. 6.750 Euro Monatsgehalt im Osten

Steuerklasse 3 - Abzüge berechnen

Wenn Sie jetzt berechnen wollen, wie hoch das Nettogehalt in Steuerklasse 3 nach allen Abzügen ist, nutzen Sie den Brutto Netto Rechner. Obwohl es auch in Steuerklasse 3 Abzüge gibt, bleibt in Summe aufgrund der höheren geltenden Freibeträge in Summe mehr monatliches Gehalt übrig.

Die Steuerklasse 3 hat die wenigsten Abzüge und führt somit zum höchsten Nettogehalt im Verhältnis zum Bruttolohn. Nutzen Sie unseren Brutto Netto Rechner, wenn Sie die genauen Abzüge für Ihre Steuerklasse berechnen möchten:

Nettolohn berechnen

In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten?

Steuerfreibeträge in Steuerklasse 3 in der Übersicht

Die nachfolgende Darstellung liefert eine Übersicht darüber, welche Steuerfreibeträge in Steuerklasse 3 gelten. Bei der Lohnsteuerklasse III werden alle Steuerfreibeträge für beide Ehepartner berücksichtigt. Der Ehepartner, der in Steuerklasse 5 ist, verzichtet auf diese. Aus diesem Grund fallen seine Abzüge besonders hoch aus.

Bis zu +29.392 Euro an Steuerfreibeträgen in Steuerklasse 3:

Grundfreibetrag
10.347 Euro

Arbeitnehmerpauschbetrag
1.000 Euro

Sonderausgabenpauschbetrag
36 Euro

Kinderfreibetrag
8.388 Euro

Unterschiede zwischen Steuerklasse 3 und anderen Steuerklassen

Steuerklasse 3 ist nur für Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich. Sie unterscheidet sich maßgeblich von den anderen Steuerklassen durch den verdoppelten Grundfreibetrag. Im Gegenzug kann der Partner in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag nutzen.

Alle wesentlichen Unterschiede zwischen Steuerklasse 3 und den übrigen Steuerklassen finden Sie hier:

Für kinderlose, ledige Personen

Höhere Abzüge und geringerer Grundfreibetrag als Steuerklasse 3

Für Alleinerziehende

Geringerer Grundreibetrag als Steuerklasse 3, aber zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für Verheiratete

Niedrigerer Kinderfreibetrag (wird zwischen Ehepartnern aufgeteilt) und Grundfreibetrag als Steuerklasse 3

Für Verheiratete (kombiniert mit Steuerklasse 3)

Kein Grund- oder Kinderfreibetrag, höhere Abzüge als Steuerklasse 3

Für Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Jobs

Zusätzlich zu einer anderen Steuerklasse, keine Freibeträge, höhere Abzüge als Steuerklasse 3

Bei Veränderung der Lebensumstände

Zum Beispiel bei Scheidung oder Geburt eines Kindes

Die Steuerklassenkombination 3 und 5

Die Steuerklassenkombination 3 und 5 eignet sich für Verheiratete, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient. In der Steuerklasse 3 fallen die wenigsten Abgaben an. Die Steuerklasse 3 ist für den Partner vorgesehen, der das höhere Gehalt erhält bzw. Alleinverdiener ist.

Der andere Ehepartner wird in die Steuerklasse 5 eingestuft. Liegen die Gehälter der Partner weit auseinander, kann die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 durchaus sinnvoll sein.

Dabei sollte der Ehepartner Steuerklasse 3 wählen, der mindestens 60 Prozent zum gemeinsamen Einkommen oder mehr beiträgt. In Summe kann das Ehepaar durch diese Steuerklassenkombination einen höheren Nettomonatslohn nutzen.

In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten?

Eignet sich die Steuerklassenkombination 3/5 für Sie und Ihren Partner? Erwartet Sie dadurch wirklich mehr Netto oder wäre eine andere Kombination besser für Sie geeignet? Mit wenigen Klicks können Sie es herausfinden!

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Die Steuerklassenkombinationen im Überblick

Anstatt in die Steuerklassenkombination 3/5 zu wechseln, können Ehepaare nach der Heirat auch beide in der Steuerklasse 4 verbleiben. Zusätzlich kann in Steuerklassenkombination 4/4 das Faktorverfahren angewendet werden.

Bei ca. gleichem Einkommen

Die Steuerklasse 4 ist die Standard-Steuerklasse nach der Eheschließung. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet es sich an, in dieser Kombination zu bleiben, um die Steuern gleichmäßig zu verteilen.

Bei leicht unterschiedlichem Einkommen

Das Faktorverfahren ermöglicht auch bei einem leichten Gehaltsunterschied eine gleichmäßige Verteilung und hilft, Nachzahlungen zu vermeiden.

Bei deutlich unterschiedlichem Einkommen

Bei größeren Gehaltsunterschieden können Paare in der Kombination 3/5 ihr monatliches Netto erhöhen. Allerdings warten nach der Steuererklärung oft hohe Nachzahlungen.

Welche Steuerklassenkombination lohnt sich für uns?

Ehepaare haben die Wahl zwischen den Steuerklassen 4/4, 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Mit dem Steuerklassenrechner lässt sich schnell ermitteln, welche Kombination am besten geeignet ist.

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Die Vorteile und Nachteile von Steuerklasse 3

Der Vorteil von Steuerklasse 3 liegt in der Höhe der Freibeträge. Da der mitveranlagte Partner in Steuerklasse 5 keine Freibeträge nutzen kann, fällt der Grundfreibetrag in Steuerklasse 3 doppelt so hoch aus. Daraus resultieren geringere Abzüge für den Partner in Steuerklasse 3 und somit ein höheres Nettogehalt.

Die Ehepartner sollten jedoch darauf gefasst sein, dass die hierbei kurzfristig eingesparte Steuer durch die gemeinsame Veranlagung der Ehepartner nach der Einkommensteuererklärung als Nachzahlung fällig wird. Durch die Steuerklassenkombination 3 und 5 entsteht also keine tatsächliche Steuerersparnis.

Durch den Tausch von Steuerklasse 5 und 3 vor der Geburt eines Kindes lässt sich jedoch eine Erhöhung des Elterngeldes erzielen. Dazu wechselt die werdende Mutter vor ihrem Mutterschaftsurlaub in Steuerklasse 3. Dadurch erhöht sich ihr Nettogehalt, was wiederum eine Steigerung des Elterngeldes zufolge hat.

Nachzahlungen bei Steuerklasse 3 und 5

Wenn Ehepaare die Steuerklassenkombination 3 und 5 haben, werden sie gemeinsam veranlagt. Beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich werden dann die Gehälter addiert und die Lohnsteuer berechnet. Auf das gesamte Jahr gesehen kann mit den geringen Abgaben in Steuerklasse 3 zu wenig Lohnsteuer gezahlt worden sein. Diese Differenz muss dann an das Finanzamt nachgezahlt werden.

Wie kann man eine Nachzahlung vermeiden in Steuerklasse 3 und 5?

Schritt 1

Beide Gehälter addieren

Schritt 2

Bereits gezahlte Lohnsteuer berechnen

Schritt 3

Freibeträge abziehen

Schritt 4

Zu zahlende Lohnsteuer aus der Splittingtabellen ablesen

Schritt 5

Nachzahlung berechnen: Gezahlte Lohnsteuer von der zu zahlenden abziehen

Schritt 6

Vorauszahlung mit dem Finanzamt ausmachen oder Steuerklasse wechseln

Häufig gestellte Fragen zu Steuerklasse 3

Nein, man kann mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 keine Steuern sparen. Durch die geringeren Abzüge in der Steuerklasse 3 entsteht eine kurzfristige Steuerersparnis, die einen höheren Nettolohn zufolge hat. Unter dem Strich müssen die hierbei gesparten Steuern jedoch nach der Steuererklärung am Ende des Jahres nachgezahlt werden.

Das liegt daran, dass verheiratete Arbeitnehmer mit der Steuerklassenkombination 3/5 gemeinsam veranlagt werden. Ihre Einkommen werden bei der Steuererklärung zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Wer von beiden in Steuerklasse 3 oder 5 eingeordnet ist, spielt zu diesem Zeitpunkt also keine Rolle mehr.

Ja, man kann durch den Wechsel in Steuerklasse 3 das Elterngeld erhöhen.

Das Elterngeld wird anhand des Nettoeinkommens vor der Elternzeit berechnet. Daher bietet es sich an, dass die werdende Mutter, auch wenn sie das geringere Bruttogehalt erzielt, vor der Elternzeit in Steuerklasse 3 wechselt. Der Partner wechselt gleichzeitig in Steuerklasse 5.

Auf diese Weise erhöht sich das Nettogehalt der werdenden Mutter. Dadurch steigt auch das nach der Geburt bezogene Elterngeld. Anschließend sollte die Steuerklasse wieder zurückgetauscht werden.

Nein, Steuerklasse 3 lohnt sich nicht, wenn sich das Gehalt bei beiden Partnern kaum unterscheidet.

An diesem Punkt ist die Wahl von Steuerklasse 4 für beide – statt der Kombination 3/5 – zu empfehlen. Andernfalls sind die Belastungen für einen der Partner relativ hoch.

Für die Steuerklasse 3 bzw. die ausgeübte Hauptbeschäftigung ändert sich in dieser Situation zunächst nichts. Aber: Für die Nebenbeschäftigung wird der Steuerpflichtige in die Steuerklasse 6 eingeordnet, sofern diese die Minijobgrenze von 450 Euro übersteigt. Da hierfür keine weiteren Freibeträge vorgesehen sind, werden die Belastungen deutlich spürbar.

Für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner kein Einkommen hat, bietet sich in der Regel Steuerklasse 3 an. In Steuerklasse 3 fallen für den alleinverdienenden Ehepartner die geringsten Abzüge an.

Ist ein Partner bereits bei Eheschließung nicht erwerbstätig, wird der Alleinverdiener automatisch Steuerklasse 3 zugeordnet. Wenn zunächst beide Partner berufstätig sind und ein Partner arbeitslos wird, behält der nun alleinverdienende Partner die Steuerklasse, die er vorher hatte.

Das kann zu Problemen führen, wenn der nun alleinverdienende Partner zuvor die Steuerklasse 5 hatte, da eine Steuerklassenänderung bei Arbeitslosigkeit und Inanspruchnahme staatlicher Bezüge eines Ehepartners nur nach Zustimmung der Arbeitsagentur möglich ist. Es kann sich also lohnen, bei drohender Arbeitslosigkeit die Steuerklassenkombination frühzeitig zu wechseln.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Steuerentlastungen »
  2. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder »
  3. Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl »

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