Nun die Frage: Unter dem Steuerbescheid 2006 steht "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung" Kann es sein, dass ich trotz fehlender Einkünfte Steuervorauszahlungen leisten muß? Danke im voraus. Gruß Martindo
Oder eine andere Behörde hat eine Pfändungsanzeige an dein Finanzamt geschrieben. Oder du hast die Forderungen abgetreten. Hat jedenfalls nichts mit Vorauszahlungen zu tun.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......
Hallo, hab noch was vergessen. meine Vorsorgeaufwendungen betragen für 2006 2001 €. Das Finanzamt teilt hierzu mit: "Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt." ... und setzt lediglich die 2001 € an. Bitte um Hilfe und danke im voraus. Gruß Martindo
Hallo Petz, danke für die schnelle Antwort. Hab ein reines Gewissen; glücklicherweise trifft von dem absolut Gruß Martindo
Ja, Rätselraten!!! ...und nochmal danke für die Antworten. ...Vorsorgeaufwendungen - leuchtet mir zwar ein; doch, bei den ständigen Gesetzänderungen blickt ja kaum noch jemand durch. ...die Verrechnung von Ansprüchen mit Guthaben kann ich mir beim besten Willen nicht erklären. Meine Kfz- Steuer habe ich nach altem Stand pünktlich zum üblichen Fälligkeitstermin (25.05.) bezahlt.Anfang Juni kam der neue Bescheid mit einer Nachforderung; zahlbar bis 09.07.2007.Die nachgeforderten 25€ habe ich dann sofort nach Erhalt des Bescheides Anfang Juni überwiesen. Die müssten doch bereits ausgeglichen sein. Ist das vielleicht auch nur ein Standardsatz? Bleibt wohl nur abzuwarten. Gruß Martindo
Wenn Sie es nicht abwarten können, reicht auch ein Anruf beim Finanzamt, die werden Ihnen mitteilen, was hier vorliegt.
Das FA konnte mir dazu nichts Sagen, da deren Computer mal wieder gestreikt hat. Vieleicht kann mir mal einer von euch erklären was das heissen könnte. LG BLue
Das Leben ist scheisse aber die Grafik ist geil !
Hallo, die Kollegen verrechnen gerne das Guthaben mit evtl. Ansprüchen. Auch gemischt zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Hatte ich letztes Jahr auch. Da wurde die USt.-Voranmeldung des entsprechenden Monats mit der Rückerstattung ESt. verrechnet. Gruß,
10 kWp - 40x Sharp ND-R250A5 - Power-One Aurora PVI-10.0 - Solar-Log 200PM - RSE
Jao die Umstatzsteuer haben die bis Dato noch nicht abgebucht, und es gibt ja noch die KFZ Steuer die natürlich auch diesen monat fällig ist,.
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Das ist ein Standardtext, den die bei jeder Erstattung drunter schreiben. Bezieht sich aber meines Wissens nur auf bereits fällig gewordene offene Ansprüche unter der selben Steuernummer. Automatische Verrechnung mit KFZ-Steuer ist daher eher unwahrscheinlich, OT Das Risiko dabei war, dass das FA meinem Antrag nicht uneingeschränkt folgt und der Erstattungsanspruch die fällige KFZ-STeuer nicht gedeckt hätte. In dem Fall wären Verzugszinsen fällig geworden... (Hat aber gut gegangen)
24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp
och ob sie es verrechnen oder nicht mir egal, hab eh ein dauerauftrag, was die daraus machen ist ihr Bier.
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Sonnenfinsternis
Jo genau die meine ich, war im Gedanken!!!!
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Danke, hat alles wunderbar geklappt, geld ist letzte woche eingegangen. Wie sieht es eigenltich nähstes jahr mit meiner Umstazsteuererklärung aus, muss ich da, das was ich erstattet bekommen habe irgendwo eintragen? MFG Blue
Das Leben ist scheisse aber die Grafik ist geil !
Die Umsatzsteuererklärung ist die zusammenfassende Meldung aller Voranmeldungen desselben Zeitraums. Wenn Du (alle) Voranmeldungen korrekt gemacht hast, müsste bei der Umsatzsteuererklärung ein Betrag nahe 0,00 Euro rauskommen. Machst Du keine Voranmeldungen mehr (Pflicht entfällt i.d.R. ab dem dritten Kalenderjahr), fehlt natürlich der vorausgezahlte Betrag. Aber selbst in dem Fall taucht der vom FA dann eingezogene Betrag in der Erklärung des Folgejahres nicht mehr auf. ABER in der EÜR (und nur dort) ist die an das FA weitergeleitete (!) Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe (nicht die auf den Direktverbrauch gezahlte) -bzw. die vom FA erstattete Vorsteuer eine Betriebseinnahme. Guckst Du Muster-EÜR :-): Betriebseinnahmen- steuerpflichtige Einnahmen aus Kundenzahlungen (Einspeisevergütung netto)- Umsatzsteuer aus Kundenzahlungen (vom VNB gezahlte Umsatzsteuer)- vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer - Wert Direktverbrauch Betriebsausgaben- Abschreibung- sonstige betriebliche Aufwendungen (Versicherungen, Büromaterial, Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.)- Zinsen- an Dritte gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer aus Eingangsrechnungen) - an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer Das Ergebnis Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgabe kommt dann als Saldo in die Anlage G.
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