Etwaige verrechnung restguthabens gegenansprüchen erhalten sie besondere mitteilung

  • Erster offizieller Beitrag

  • Hallo,

    zunächst Gruß an alle, da ich mich heute neu angemeldet haben.

    Ich hatte in 2006 1 Monat Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, 4 Monate Arbeitslosengeld und Mitte Juni 2006 meine Selbständigkeit begonnen.Hieraus resultieren noch keine Einkünfte, sondern lediglich Anlaufkosten.z. Zt. suche ich jedoch wieder eine Anstellung und werde 2007 ebenfalls

    keine Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit erhalten.

Nun die Frage: Unter dem Steuerbescheid 2006 steht "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung"

Kann es sein, dass ich trotz fehlender Einkünfte Steuervorauszahlungen leisten muß?

Danke im voraus.

Gruß

Martindo

  • Zitat von "Martindo"

    Nun die Frage: Unter dem Steuerbescheid 2006 steht "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung"


    Vermutlich sind noch Steuerschulden offen, z.B. Kfz-Steuer.

    Oder eine andere Behörde hat eine Pfändungsanzeige an dein Finanzamt geschrieben.

    Oder du hast die Forderungen abgetreten.

    Hat jedenfalls nichts mit Vorauszahlungen zu tun.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Hallo, hab noch was vergessen.

    meine Vorsorgeaufwendungen betragen für 2006 2001 €.
    Lt. Günstigerprüfung WISO wären nach Rechtslage 2005 jedoch mindestens 2.929 € abzugsfähig.

    Das Finanzamt teilt hierzu mit: "Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt." ... und setzt lediglich die 2001 € an.

    Bitte um Hilfe und danke im voraus.

    Gruß

    Martindo

  • Hallo Petz,

    danke für die schnelle Antwort.

    Hab ein reines Gewissen; glücklicherweise trifft von dem absolut
    überhaupt nix zu.

    Gruß

    Martindo

  • Zitat von "Martindo"

    meine Vorsorgeaufwendungen betragen für 2006 2001 €.Lt. Günstigerprüfung WISO wären nach Rechtslage 2005 jedoch mindestens 2.929 € abzugsfähig.


    Das ist richtig, da Sie ALG bezogen haben und so quasi nur die Höchstbeträge von 1500 Euro für die neue Rechtslage erhalten (sonst. Vorsorgeaufwendungen). Und hier ist dann die alte Rechtslage bis 2004 günstiger. Wenn Sie im Jahr komplett Ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, steht Ihnen ein Höchstbetrag von 2400 Euro zu, das war in 2006 jedoch nicht der Fall. Diese Abweichung obliegt einer falschen Steuerung in WISO.

    Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung


    Sie hatten Arbeitslohn (wohl mit Lohnsteuerabzug), ALG und Verluste aus selbst. Tätigkeit. Die festgesetzte Steuer dürfte Null betragen, die Lohnsteuern werden angerechnet und die hätten Sie zurück bekommen. Dieser Text besagt nun, dass irgendwo noch Rückstände sind (sh. Beitrag von Petz). Die Möglichkeiten reichen von Steuerschulden bis zu Unterhaltszahlungen, die nicht geleistet worden sind (z. B. für Kinder). Auch private Schulden können von den Unternehmen beim Finanzamt gepfändet werden. Da müssten Sie eigentlich selbst wissen, wo da noch was offen ist. Ansonsten abwarten, denn der Text besagt ja, dass da noch von der Finanzkasse ein gesondertes Schreiben kommt, ca. ein bis zwei Wochen nach dem Steuerbescheid.

  • Ja, Rätselraten!!! ...und nochmal danke für die Antworten.

    ...Vorsorgeaufwendungen - leuchtet mir zwar ein; doch, bei den ständigen Gesetzänderungen blickt ja kaum noch jemand durch.

    ...die Verrechnung von Ansprüchen mit Guthaben kann ich mir beim besten Willen nicht erklären.

    Meine Kfz- Steuer habe ich nach altem Stand pünktlich zum üblichen Fälligkeitstermin (25.05.) bezahlt.Anfang Juni kam der neue Bescheid mit einer Nachforderung; zahlbar bis 09.07.2007.Die nachgeforderten 25€ habe ich dann sofort nach Erhalt des Bescheides Anfang Juni überwiesen.

    Die müssten doch bereits ausgeglichen sein.

    Ist das vielleicht auch nur ein Standardsatz?

    Bleibt wohl nur abzuwarten.

    Etwaige verrechnung restguthabens gegenansprüchen erhalten sie besondere mitteilung
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    Gruß

    Martindo

  • Zitat von "Martindo"

    Ist das vielleicht auch nur ein Standardsatz?


    Nein, das keinesfalls. In Ihrem Konto ist quasi eine Auszahlungssperre drin, sonsten stünde im Bescheid drin auf welches Konto die Erstattung überwiesen wird. Diesen Satz hier gibt es jedoch nur dann, wenn nichts ausgezahlt werden soll, weil o. g. Dinge vorliegen.

    Wenn Sie es nicht abwarten können, reicht auch ein Anruf beim Finanzamt, die werden Ihnen mitteilen, was hier vorliegt.

  • Etwaige verrechnung restguthabens gegenansprüchen erhalten sie besondere mitteilung

    • Habe letzte woche meinen Steuerbescheid bekommen, da steht auch das Guthaben ca. 1700€.

      Aber was mich bissel stutzig macht ist folgender Satz.

      "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhaltenSie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr Konto

      erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt."

    Das FA konnte mir dazu nichts Sagen, da deren Computer mal wieder gestreikt hat.
    Sie hat mir nur gesagt "vieleicht stehen noch Pfändungen an" Hallo ich und Pfändungen, das wüste ich aber.

    Vieleicht kann mir mal einer von euch erklären was das heissen könnte.

    LG BLue

    Das Leben ist scheisse aber die Grafik ist geil !

  • Hallo,

    die Kollegen verrechnen gerne das Guthaben mit evtl. Ansprüchen. Auch gemischt zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

    Hatte ich letztes Jahr auch. Da wurde die USt.-Voranmeldung des entsprechenden Monats mit der Rückerstattung ESt. verrechnet.

    Gruß,
    gueland

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  • Jao die Umstatzsteuer haben die bis Dato noch nicht abgebucht, und es gibt ja noch die KFZ Steuer die natürlich auch diesen monat fällig ist,.

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  • Das ist ein Standardtext, den die bei jeder Erstattung drunter schreiben. Bezieht sich aber meines Wissens nur auf bereits fällig gewordene offene Ansprüche unter der selben Steuernummer. Automatische Verrechnung mit KFZ-Steuer ist daher eher unwahrscheinlich,

    OT
    Ich habe das im letzten Jahr umgekehrt gemacht. Das FA kam mit der Bearbeitung meiner Erklärung und der ERstattung meiner ESt nicht aus dem Quark. Nach einem Tipp von kpr habe ich daraufhin eine Verrechnungsstundung meiner fälligen KFZ-Steuer beantragt und bewilligt bekommen. Die KFZ-Steuer wurde dann mit der späteren Erstattung verrechnet. Mein Konto blieb solange unangetastet.

    Das Risiko dabei war, dass das FA meinem Antrag nicht uneingeschränkt folgt und der Erstattungsanspruch die fällige KFZ-STeuer nicht gedeckt hätte. In dem Fall wären Verzugszinsen fällig geworden... (Hat aber gut gegangen)

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    www.sonnenertrag.eu

  • och ob sie es verrechnen oder nicht mir egal, hab eh ein dauerauftrag, was die daraus machen ist ihr Bier.

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  • Etwaige verrechnung restguthabens gegenansprüchen erhalten sie besondere mitteilung


    er meint bestimmt die Einzugsermächtigung

    Sonnenfinsternis

  • Jo genau die meine ich, war im Gedanken!!!!

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  • Danke, hat alles wunderbar geklappt, geld ist letzte woche eingegangen.

    Wie sieht es eigenltich nähstes jahr mit meiner Umstazsteuererklärung aus, muss ich da, das was ich erstattet bekommen habe irgendwo eintragen?

    MFG Blue

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  • Die Umsatzsteuererklärung ist die zusammenfassende Meldung aller Voranmeldungen desselben Zeitraums. Wenn Du (alle) Voranmeldungen korrekt gemacht hast, müsste bei der Umsatzsteuererklärung ein Betrag nahe 0,00 Euro rauskommen. Machst Du keine Voranmeldungen mehr (Pflicht entfällt i.d.R. ab dem dritten Kalenderjahr), fehlt natürlich der vorausgezahlte Betrag. Aber selbst in dem Fall taucht der vom FA dann eingezogene Betrag in der Erklärung des Folgejahres nicht mehr auf.

    ABER in der EÜR (und nur dort) ist die an das FA weitergeleitete (!) Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe (nicht die auf den Direktverbrauch gezahlte) -bzw. die vom FA erstattete Vorsteuer eine Betriebseinnahme. Guckst Du Muster-EÜR :-):

    Betriebseinnahmen- steuerpflichtige Einnahmen aus Kundenzahlungen (Einspeisevergütung netto)- Umsatzsteuer aus Kundenzahlungen (vom VNB gezahlte Umsatzsteuer)- vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer

    - Wert Direktverbrauch

    Betriebsausgaben- Abschreibung- sonstige betriebliche Aufwendungen (Versicherungen, Büromaterial, Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.)- Zinsen- an Dritte gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer aus Eingangsrechnungen)

    - an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer

    Das Ergebnis Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgabe kommt dann als Saldo in die Anlage G.

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