Im Zusammenhang mit SV- und Lohnabrechnungen tauchen immer wieder bestimmte Fachbegriffe wie 'Personengruppenschlüssel' oder 'Beitragsgruppenschlüssel' auf. Diese sind vor allem für Arbeitgeber, Steuerbüros und Krankenkassen wichtig. Was genau verbirgt sich dahinter und welche Bedeutung haben die für Laien auf den ersten Blick unverständlichen Codierungen? Der Beitragsgruppenschlüssel ist wie der Personengruppenschlüssel ein numerisch codiertes Element für die Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Jeder der Ziffern sind bestimmte Informationen über den betreffenden Arbeitnehmer zugeordnet. Als Arbeitgeber tragen Sie bei der Meldung den entsprechenden Schlüssel für die geltende Personengruppe anhand der Angaben des Arbeitnehmers ein. Dabei gilt für die Säulen der Sozialversicherung (außer Unfallversicherung) eine ganz bestimmte Reihenfolge.
Für die Krankenversicherung (1. Stelle) gilt folgender Beitragsgruppenschlüssel:
Für die Rentenversicherung (2. Stelle) gilt folgender Beitragsgruppenschlüssel:
Für diesen SV-Zweig (3. Stelle) gilt folgender Beitragsgruppenschlüssel:
Für die Pflegeversicherung (4. Stelle) gilt folgender Beitragsgruppenschlüssel:
Dieser Schlüssel ist für freiwillig versicherte Arbeitnehmer anzuwenden, wenn das beschäftigende Unternehmen kein Firmenzahler ist, also den Arbeitgeberanteil immer an den Arbeitnehmer auszahlt. Dieser führt den gesamten Beitrag an die Kasse ab. Dieser Beitragsschlüssel ist anzuwenden bei Beschäftigung von Vollrentnern vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer bereits davor Vollrente bezieht, ist versicherungspflichtig in der GKV zum ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch). Weiterhin besteht Versicherungspflicht in der Arbeitslosen- und in der Pflegeversicherung. Durch das Flexirentengesetz von 2017 gilt auch die Rentenversicherungspflicht. Dieser Beitragsschlüssel ist von Arbeitgebern anzuwenden, wenn sie einen Beschäftigten geringfügig anstellen, der bereits einen versicherungspflichtigen Hauptjob und auch schon einen Minijob darüber hinaus ausübt. In diesem Fall bleibt der erste ausgeübte geringfügige Job versicherungsfrei, während jede weitere geringfügige Beschäftigung mit dem Haupterwerb zusammengerechnet wird. Diese Kombination greift, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegt. In der Krankenversicherung wird ein ermäßigter Beitragssatz ( Ziffer 3 ) und in der Rentenversicherung der volle Beitrag ( Ziffer 1) fällig. Während in der Arbeitslosenversicherung in der Beitragsgruppe 3101 kein Beitrag zu zahlen ist, muss in der Pflegeversicherung der volle Beitrag (Ziffer 1) gezahlt werden. Bei dieser Kombination handelt es sich entweder um einen privat versicherten Arbeitnehmer. In der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist kein Beitrag fällig (Ziffer 0 ), während an den Rentenversicherungsträger und den Träger der Arbeitslosenversicherung jeweils ein voller Beitrag abgeführt werden muss ( Ziffer 1). Dieser Beitragsgruppenschlüssel gilt für Werkstudenten, die mehr als 450 Euro verdienen, also nicht geringfügig neben ihrem Studium in einem Unternehmen beschäftigt sind. In diesem Fall können Arbeitgeber die so genannte Werkstudentenregel anwenden. Diese sieht vor, dass lediglich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht. In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit. Voraussetzung für die Anwendung der Regel ist, dass die Studierenden nicht mehr als 20 Stunden pro Woche im Unternehmen arbeiten. Dieser Schlüssel gilt für kurzfristig beschäftigter Schüler im Rahmen eines Ferienjobs. Geringfügig Beschäftigte ( Minijob bis 450 Euro ) haben die Wahlfreiheit ob sie Rentenbeiträge abführen möchten oder nicht. Haben sich die Arbeitnehmer für eine Rentenversicherungspflicht entschieden, ist der Schlüssel 6100 anzugeben. Haben sich die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden, ist der Schlüssel 6500 anzugeben. |