Ab wann kann man sich als geimpfter freitesten

Stand: 20.04.2022 06:26 Uhr

Wer einen positiven Corona-Test bei sich selbst oder im persönlichen Umfeld hat, muss sich an Quarantäne- oder Isolationsregeln halten. Ein Überblick der Regeln, die laut Sozialbehörde derzeit in Hamburg gelten.

Bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses gilt eine Quarantänepflicht. Einen PCR-Test kann man laut Behörde so veranlassen: Wer keine Symptome hat, kann sich in anerkannten Teststellen oder über https://eterminservice.de/terminservice einen Test buchen. Wer Symptome einer Corona-Infektion hat - etwa Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Geruchs- oder Geschmacksstörungen - sollte sich zuerst telefonisch an die Hausarztpraxis wenden. Alternativ kann auch online über https://eterminservice.de/terminservice oder über die Telefonnummer 116 117 ein Testtermin vereinbart werden.

Wenn man selbst einen positiven PCR-Test hat:

Wer einen positiven PCR-Test hat, muss sich sofort in Isolation begeben und Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen über die Infektion informieren. Eine enge Kontaktsituation liegt laut Behörde etwa bei einem Gespräch unter 1,5 Meter Abstand ohne medizinische Maske vor.
Infizierte Kinder und Erwachsene müssen sich für 10 Tage isolieren. Die Isolation verkürzen kann man ab Tag 7 wenn man mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist durch einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test aus einer anerkannten Teststelle oder einer Arztpraxis. Beim Aufsuchen der Teststelle muss eine FFP2-Maske getragen werden. Für Kinder unter 14 Jahren reicht eine medizinische Maske.

Wenn man mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt:

Haushaltsangehörige einer infizierten Person müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne verkürzen kann man ab Tag 7 mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder einem negativen PCR-Test aus einer anerkannten Teststelle oder einer Arztpraxis. Eine Teststelle darf man nur aufsuchen, wenn man keine Symptome mehr hat. Zur Durchführung des Tests darf die Quarantäne kurzzeitig unterbrochen werden, dabei muss eine FFP-2-Maske getragen werden. Für Kinder unter 14 Jahren reicht eine medizinische Maske. Die Sozialbehörde betont, dass in Schulen und Kindertagesstätten zur Verkürzung der Quarantäne abweichende Regelungen gelten können.

Wenn man in der Corona-Warn-App eine rote Meldung hat:

Nutzerinnen und Nutzer mit einer roten Warnmeldung melden sich beim Hausarzt oder bei der Hausärztin beziehungsweise dem örtlichen Gesundheitsamt. Diese entscheiden anhand möglicher Krankheitssymptome, wie verfahren wird. Bei einer Warnung über ein erhöhtes Risiko besteht seit dem 12. Februar nur noch der Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest, davor waren auch PCR-Tests möglich. Das gilt auch für vollständige Geimpfte.

Wenn man zu einer infizierten Person Kontakt hatte:

Auch für Kontaktpersonen einer infizierten Person, die keine Haushaltsangehörigen sind, kann das Gesundheitsamt eine Quarantäne aussprechen. Darüber hinaus gibt es auch wenn keine Quarantäne ausgesprochen wird unterschiedliche Empfehlungen der Sozialbehörde für enge Kontaktpersonen. Eine enge Kontaktsituation liegt laut Behörde etwa bei einem Gespräch unter 1,5 Meter Abstand ohne medizinische Maske vor.
Enge Kontaktpersonen, die mit Älteren oder Menschen mit Vorerkrankungen arbeiten, sollten den Arbeitgeber informieren, auf der Arbeit eine FFP2-Maske tragen und sich regelmäßig bei der Arbeit testen lassen.
Vollständig geimpfte enge Kontaktpersonen sollten 10 Tage lang keinen direkten Kontakt zu Älteren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren haben. Zudem empfiehlt die Behörde regelmäßige Selbsttests und das Tragen von FFP2-Masken.
Nicht vollständig geimpfte Kontaktpersonen sollten 10 Tage lang keinen direkten Kontakt zu Älteren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren haben und auch ihre Kontakte zu anderen Personen minimieren. Sie sollten möglichst viel zu Hause bleiben und auch von dort arbeiten. Zudem empfiehlt die Behörde regelmäßige Selbsttests und das Tragen von FFP2-Masken.
Grundsätzlich sollten alle engen Kontaktpersonen 14 Tage lang auf mögliche Symptome einer Corona-Infektion achten - etwa Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Geruchs- oder Geschmacksstörungen. Wer solche Symptome hat, sollte zu Hause bleiben, sich an die Hausarztpraxis wenden und zeitnah einen PCR-Test durchführen lassen - Termine gibt es in der Arztpraxis, online über https://eterminservice.de/terminservice oder über die Telefonnummer 116 117.

Diese Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:

  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft plus Booster-Impfung)
  • Genesene, die zusätzlich zweimal geimpft sind (unabhängig von der Reihenfolge)
  • Mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind
  • Genesene, die zusätzlich einmal geimpft sind (unabhängig von der Reihenfolge)
  • Genesene innerhalb der ersten 90 Tage nach Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 90 Tage nach der zweiten Impfung
  • Mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte, die eine weitere Impfung erhalten haben, innerhalb der ersten 90 Tage nach der zweiten Impfung
  • Vollständig geimpfte Kinder, die jünger als 16 Jahre sind (in dieser Altersstufe gelten Personen mit zwei Impfungen als vollständig geimpft)
  • Kinder unter 14 Jahren, die in Isolierung bzw. Quarantäne sind, dürfen unter folgenden Bedingungen die Wohnung zum Spielen im Freien verlassen:
  • Sie haben keine Symptome
  • Es gibt keinen Kontakt zu anderen Menschen
  • Das Kind wird von einer sorgeberechtigten Person begleitet, die nicht in Isolation oder Quarantäne ist
  • Das Kind trägt eine medizinische Maske

Weitere Informationen

Ab wann kann man sich als geimpfter freitesten

Laut Sozialbehörde sind etwa zwei Mal geimpfte Kinder unter 16 Jahren von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen. (14.04.2022) mehr

Was tun während Isolierung oder Quarantäne?

Betroffene sollen laut Behörde zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen und diese zusammen mit Symptomen und allgemeinen Aktivitäten in einem Tagebuch festhalten. Außerdem sollte man eine Liste mit allen Kontaktpersonen der zurückliegenden Tage aufstellen, soweit die Erinnerung reicht. Ein digitales Tagebuch bietet beispielsweise die Corona-Warn-App an.

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Ab wann kann man sich als geimpfter freitesten

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 14.04.2022 | 13:00 Uhr

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Coronavirus

  • Auf einen positiven Schnelltest folgt zwingend ein PCR-Test. Bis zum Ergebnis gilt Quarantäne. Ein negatives PCR-Testergebnis beendet diese.
  • Jeder muss bei positivem PCR-Testergebnis zehn Tage in Quarantäne – egal ob geimpft oder genesen und unabhängig von Symptomen.
  • Wer ohne Maske und Mindestabstand Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, muss zehn Tage Quarantäne. Das gilt auch, wenn man länger, egal ob mit oder ohne Maske, miteinander in einem geschlossenen Raum war. Es gelten seit dem 7. März Ausnahmen an Schulen.
  • Folgende symptomfreie Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne: Geboosterte, doppelt geimpfte Genesene, doppelt Geimpfte bis zu 90 Tage nach der 2. Impfung und ungeimpfte Genesene ab dem 29. Tag und bis zum 90. Tag nach dem Positiv-PCR-Test.
  • Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Positiv Getestete müssen dazu 48 Stunden symptomfrei sein. Sind die Kontaktpersonen Schüler, können sie sich nach fünf Tagen freitesten. Sind die Kontaktpersonen Kitakinder, können sie sich nach sieben Tagen mit Schnelltest und nach fünf Tagen mit PCR-Test freitesten.
  • Ein positiver PCR-Test kann zur Beendigung der Quarantäne führen, wenn der CT-Wert größer als 30 ist.

Ist der Schnelltest positiv, muss ein PCR-Test gemacht werden. Ohne Krankheitssymptome kann dieser bei einer Teststelle durchgeführt werden. Mit Krankheitssymptomen muss ein Arzt aufgesucht werden. Mit Ausnahme dieser beiden Wege darf die Wohnung nicht verlassen werden. Zu Personen im eigenen Haushalt sollte möglichst Abstand gehalten werden. Ist das PCR-Testergebnis dann negativ, kann die Wohnung wieder verlassen werden. Ist der PCR-Test positiv, bleibt man für zehn Tage in Quarantäne.

Die neuen Quarantänezeit von zehn statt zuvor 14 Tagen gilt laut Ministerium für Infektionsfälle, die nach dem 23. Januar festgestellt werden, aber auch für Personen, deren Absonderung vor dem 24. Januar begonnen hat. Sie können ihre Quarantäne entsprechend der Neuregelung verkürzen.

Ja, auch ohne Symptome muss jeder mit einem positiven Test in Quarantäne. Auch geimpfte und genesene Menschen können sich wieder mit Covid-19 anstecken. Der Immunschutz wehrt insbesondere die Virusvariante Omikron nicht immer ab.

Wenn eine Person mit einer positiv getesteten Person zusammenlebt (ein Hausstand), muss auch sie sich sofort in Absonderung, sprich Quarantäne, begeben. Das gilt auch, wenn die positiv getestete Person (noch) keine Nachricht vom Gesundheitsamt bekommen hat (Quarantänebescheid). Alle anderen Kontaktpersonen müssen sich absondern, wenn das Gesundheitsamt das angeordnet hat.

Wichtig: Wenn die Hausstandsangehörigen innerhalb von zwei Tagen vor dem Test oder vor dem Auftreten von Symptomen keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten, brauchen sie nicht in Absonderung.

Als enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Covid-19-Fall gelten Personen, die ...

  • mit weniger als 1,5 Meter Abstand und länger als zehn Minuten Kontakt hatten, ohne dass beide Personen einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben oder
  • ein Gespräch mit der positiv getesteten Person mit weniger als 1,5 Meter Abstand zueinander hatten (unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne Mund-Nasen-Schutz oder mit direktem Kontakt (mit Sekret aus den Atemwegen) oder
  • mit der positiv getesteten Person im selben Raum waren, unabhängig vom Abstand für länger als zehn Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde. Für medizinisches Personal gilt dies nicht - im Rahmen der Patientenversorgung.
  • Ausnahme: Gibt es in der Schulklasse oder in der Kitagruppe einen Corona-Fall, muss nur das betroffene Kind in Quarantäne. So sollen laut Begründung der Staatsregierung der Regelbetrieb in den Einrichtungen weitgehend aufrecht erhalten und die psychosozialen Auswirkungen der Pandemie minimiert werden.

  • Geboosterte (drei Impfungen), 
  • Geimpfte Genesene (Kombination aus einer oder zwei Impfungen und einer Infektion),
  • Geimpfte mit zwei Impfungen bis zu 90 Tage nach der zweiten Impfung,
  • Ungeimpfte Genesene ab dem 29. Tag und bis zu 90 Tage nach dem positiven PCR-Test.

Um ganz sicher zu gehen, sollten alle Kontaktpersonen, die sich nicht absondern müssen, ihre Kontakte reduzieren, auf typische Symptome achten, sich am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen und am besten im Kontakt mit anderen Menschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen, deren Absonderung vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Als erster Tag wird der Tag nach dem letzten Kontakt bzw. nach dem Auftreten von Symptomen oder nach der Testung der positiv getesteten Person gerechnet. Eine Freitestung ist möglich.

Die Verkürzung der Absonderung von zehn auf sieben Tage ist möglich. Personen, die positiv getestet wurden, müssen zusätzlich für 48 Stunden symptomfrei sind. Ein Antigenschnelltest reicht in der Regel aus, da hier das Ergebnis sofort vorliegt. Die Testung muss bei einer offiziellen Teststelle erfolgen und der Nachweis aufgehoben werden.

Die Freitestung ist auch mit PCR-Test möglich. Auch ein positiver PCR-Test kann zur Beendigung der Quarantäne führen, wenn der sogenannte CT-Wert größer als 30 ist. Der CT-Wert gibt Aufschluss über die Viruskonzentration im Körper. Nicht alle Labore weisen ihn jedoch aus.

Eine Besonderheit besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die Kontaktperson sind und regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie können sich schon am fünften Tag der Absonderung freitesten. Der Schnelltest sollte bei einer offiziellen Teststelle erfolgen.

Im Ausnahmefall geht das auch mit einem beaufsichtigten Test in der Schule. Die Freitestung ist ebenfalls mit einem PCR-Test möglich. Der Testnachweis muss für acht Wochen aufgehoben werden. Sollte der Schüler oder die Schülerin selbst positiv getestet sein, gelten die allgemeinen Regeln der Freitestung nach sieben Tagen.

Für Kinder in Kinderkrippen, Kindertagespflege oder Kindergärten ist eine Freitestung nach sieben Tagen mit einem Schnelltest oder nach fünf Tagen mit einem PCR-Test möglich. Sollte das Kind selbst positiv getestet sein, gelten die allgemeinen Regeln der Freitestung nach sieben Tagen.

Wer in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe arbeitet, braucht einen negativen PCR-Test, bevor er nach der Freitestung am siebten Tag wieder arbeiten gehen kann. Diese Regelung soll dazu dienen, dass mehr Sicherheit für die besonders gefährdeten Menschen besteht. Der PCR-Test ist nicht nötig, wenn die volle Absonderungsdauer von zehn Tagen eingehalten wird und die Person symptomfrei ist.

Bei der Beendigung der Absonderung wird bei diesen Personengruppen ausnahmsweise auch ein positiver PCR-Test anerkannt, wenn der CT-Wert über 30 liegt. Nicht alle Labore geben einen CT-Wert an. Wenn der CT-Wert nicht angegeben ist, gilt nur ein negativer PCR-Test.

Was ist der CT-Wert? Der CT-Wert (cycle-threshold-Wert) gibt die Anzahl an Messzyklen an, die innerhalb einer PCR-Probe durchgeführt wurden, um das Coronavirus nachweisen zu können. Ein hoher CT-Wert spricht für eine geringere Viruslast, da wesentlich mehr Messzyklen durchgeführt werden mussten, um das Virus nachzuweisen.

Damit gibt der CT-Wert neben der Viruslast einer infizierten Person auch Aufschluss über das Risiko, das von dieser Person ausgeht, andere Menschen anzustecken. Bundesministerium für Gesundheit