Ab wann gilt die quarantäne bei positivem test

Sie haben ein positives Testergebnis erhalten, hatten Kontakt zu einer positiv getesteten Person oder haben eine Warnung Ihrer Corona-App erhalten? Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf das richtige Verhalten in einem solchen Fall.

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, suchen Sie ein Testzentrum auf und reduzieren Sie Kontakte. Bei Beschwerden wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt. Sie sollten die Arztpraxis mit vorheriger telefonischer Anmeldung besuchen. Bei starken Beschwerden oder außerhalb der Verfügbarkeit von Hausärzten wählen Sie die 116 117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) oder mindestens einem Coronaschnelltest zu unterziehen.

Personen, die einen PCR-Test benötigen, dürfen die Isolierung oder Quarantäne zur Vornahme dieses Tests in einer entsprechenden Teststelle sowie für die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen zu Coronavirus-Testungen finden Sie auf  www.bonn.de/teststellen.

Bei positivem Testergebnis eines Corona-Schnelltests oder eines Corona-Selbsttests soll unverzüglich eine Nachkontrolle durch PCR-Testung erfolgen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen Sie sich in Isolation begeben. Ist das Ergebnis negativ, ist die Isolation automatisch beendet. Ist das Ergebnis positiv, müssen Sie in Isolation bleiben.

Personen, die einen PCR-Test benötigen, dürfen die Isolation oder Quarantäne nur zur Vornahme dieses Tests in einer entsprechenden Teststelle sowie für die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist. 

Nimmt eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vor, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolation zu begeben. Bitte beachten Sie, dass für Ansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (bspw. Lohnersatzleistungen) der Testnachweis genügt, jedoch nicht als Genesenennachweis. Hierfür ist das positive Ergebnis eines PCR-Tests notwendig. 

Bitte beachten Sie: Wird eine infizierte Person im Rahmen der Freitestung am Ende der Isolation mittels qualifiziertem Schnelltest positiv getestet, so muss kein PCR-Test gemacht werden, sondern im Abstand von 24 Stunden ein erneuter Schnelltest. Die Isolation endet, wenn ein Folge-Schnelltest negativ ist beziehungsweise wenn Sie nach Ablauf von zehn Tagen 48 Stunden symptomfrei sind.

Hinweise zur Isolation und Quarantäne lesen Sie unter  www.bonn.de/quarantaene.

Falls Sie ein positives Schnelltestergebnis erhalten haben, sind Sie zur Isolation verpflichtet. Auch Ihre Haushaltskontakte, die nicht von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, müssen in Quarantäne.

Bitte füllen Sie dieses Formular

aus, wenn Sie mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet wurden.

Falls es sich um einen positiven Schnelltest handelt gilt Folgendes:

  • Es muss ein PCR-Test durchgeführt werden (wenn Sie Symptome haben z.B. beim Kinder- oder Hausarzt, ohne Symptome in einem Testzentrum, das eine entsprechende Zulassung hat).
  • Es besteht für Sie eine Absonderungspflicht bei qualifizierten Antigenschnelltests bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Ergebnisses.

Bei einem positiven PCR-Test beachten Sie bitte Folgendes:

  • In der Regel gilt: Isolation für 10 Tage nach positivem Testergebnis (10 Tage inklusive Testtag = letzter Tag der Isolation ist der 10. Tag).
  • Sobald das Laborergebnis im Gesundheitsamt vorliegt, erhalten Sie zwei weitere Links zu Fragebögen. In einem der beiden Fragebögen werden wir Sie auch nach Ihren Kontaktpersonen im Haushalt befragen.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Sollten mehrere Personen in Ihrem Haushalt positiv getestet worden sein, so muss nur die als erste infizierte Person die häuslichen Kontaktpersonen angeben. Sollten für Ihre  Kontaktpersonen im Haushalt die Ausnahmen von der Quarantäne gemäß Robert- Koch-Institut gelten, so müssen sie nicht gemeldet werden.

Sie müssen dieses Formular nur einmal ausfüllen, auch wenn Sie nach einem positiven Schnelltest anschließend einen positiven PCR-Test haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Personen, bei denen eine Infektion mit COVID-19 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in Isolation zu begeben. Grundsätzlich dauert die Isolation zehn Tage ab PCR- oder Schnelltest. Tag 1 der Quarantäne ist der Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest), beziehungsweise der Tag des Symptombeginns, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen. Wenn am Ende der zehn Tage noch Symptome vorliegen, verlängert sich die Isolation.

Für die Isolation ist keine behördliche Anordnung erforderlich, sie gilt automatisch ab der Information über das positive Testergebnis. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist auch nicht erforderlich, um Entschädigungen für ausfallende Löhne geltend zu machen. Hierfür reicht die Vorlage des Labornachweises über den positiven PCR-Test auf COVID-19. Bei Symptomfreiheit können Sie sich mit Beendigung von Tag 7 mit einem negativen Ergebnis eines qualifizierten Antigen-Schnelltests (Bürgertest) freitesten. Bei über Tag 10 fortbestehenden Symptomen lassen Sie sich über Ihren Hausarzt krankschreiben.       

Das Gesundheitsamt erhält Ihren Laborbefund automatisch. Wird zusammen mit dem positiven Befund des PCR-Tests vom Labor eine Mobilnummer oder eine E-Mailadresse an das Gesundheitsamt weitergeleitet, schickt die Stadt Ihnen eine SMS mit dem Absender „Corona Bonn“ oder eine E-Mail mit dem Absender „Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn“. In der SMS/E-Mail befindet sich ein Link, der Sie zu einem Fragebogen führt, den Sie bitte online ausfüllen. 

In diesem Fragebogen werden folgende Infos abgefragt: Impfstatus, Meldeadresse, zurückliegende Coronainfektionen, gesundheitliches Befinden/Symptome, stationärer Aufenthalt, Vorerkrankungen und vieles mehr.

In einem zweiten Schritt erhalten Sie einen Link, der zu einem weiteren Online-Fragebogen führt, in dem Sie Ihre Haushaltskontakte nennen können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Sollten mehrere Personen in Ihrem Haushalt positiv getestet worden sein, so muss nur die als erste infizierte Person die häuslichen Kontaktpersonen angeben. 

Wenn Sie keinen Link per SMS oder per E-Mail erhalten haben, können Sie Ihre Daten selbständig einpflegen. Folgen Sie dafür bitte den Anweisungen unter 

Infizierte Personen können die zehn Tage Isolierung eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Hierfür ist ein negativer qualifizierter Antigen-Schnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test erforderlich. Wird eine infizierte Person im Rahmen der Freitestung am Ende der Isolation mittels qualifiziertem Schnelltest positiv getestet, so muss kein PCR-Test gemacht werden, sondern im Abstand von 24 Stunden ein erneuter Schnelltest. Die Isolation endet, wenn ein Folge-Schnelltest negativ ist bzw. wenn Sie nach Ablauf von zehn Tagen 48 Stunden symptomfrei sind. Dies gilt auch für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. Den Testnachweis müssen Sie für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahren. 

Als positiv auf COVID-19 getestete Person sind Sie verpflichtet, Ihre Haushaltsmitglieder und Ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor Abnahme des positiven Tests) schnellstmöglich eigenständig über die Infektion zu informieren.

Auch Ihre Haushaltskontakte, die nicht von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, müssen in Quarantäne. Für Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts gilt keine Quarantänepflicht mehr, es wird jedoch empfohlen, sich 10 Tage nach dem letzten Kontakt zu der positiv getesteten Person bestmöglich abzusondern, enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und Gruppen zu vermeiden, eine Symptombeobachtung durchzuführen und die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Bei dem Auftreten von Symptomen sind Sie aufgefordert, sich in Isolation zu begeben und testen zu lassen. 

Hinweise zur Isolation und Quarantäne lesen Sie unter  www.bonn.de/quarantaene.

Personen mit einem positiven PCR-Pool-Test sind verpflichtet, sich einer Kontrolltestung mittels individuellem PCR-Test zu unterziehen. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem PCR-Pool-Test bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.

Personen, die einen PCR-Test benötigen, dürfen die Isolierung oder Quarantäne zur Vornahme dieses Tests in einer entsprechenden Teststelle sowie für die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist.

Bonner Bürger*innen mit einem positiven Testergebnis für das Coronavirus erhalten derzeit automatisch von der Stadt Informationsschreiben zu den Pflichten und Regeln für positiv getestete Fälle und deren Kontaktpersonen. Als PCR-positiv Getestete erhalten Sie die Informationen per Post.

Weitere Informationen rund um die Isolation und Quarantäne finden Sie auf  www.bonn.de/quarantaene.

Wenn Sie einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person beispielsweise über ein privates Treffen, einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Es wird ein verantwortungsvolles Verhalten erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests, bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Für eine ausreichende Immunisierung gelten nach Robert Koch-Institut folgende Kriterien:

  • Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson))
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einem spezifischen positiven Antikörpertest (gemäß Definition RKI) und einer nachfolgenden Impfung
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests. 

Sollten Sie Symptome entwickeln, sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen und unverzüglich einen PCR-Test (bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin) durchführen lassen. Dies gilt auch für Personen, die von der Quarantänepflicht befreit sind.

Seit Donnerstag, 13. Januar 2022, gilt für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, und für Kontaktpersonen, eine verkürzte Isolations- und Quarantänedauer von sieben Tagen, wenn ein am siebten Tag durchgeführter PCR- oder zertifizierte Antigenschnelltest negativ ist. Weitere Informationen finden Sie auf  www.bonn.de/quarantaene.

Eine rote Warnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich mit COVID-19 infiziert haben. Die Corona-Warn-App warnt Sie damit lediglich vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko und unterscheidet dabei nicht zwischen geimpften, ungeimpften und genesenen Nutzer*innen.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Bitte achten Sie jetzt besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln
  • Begeben Sie sich, wenn möglich, nach Hause bzw. bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie Begegnungen außerhalb Ihres Haushalts.
  • Achten Sie auf Krankheitssymptome. Symptome können auch bei geimpften und genesenen Personen auftreten. Falls Sie sich krank fühlen oder Symptome auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis.
  • Lassen Sie sich testen, auch wenn Sie keine Symptome haben. Bei einer Warnung über ein erhöhtes Risiko ("rote Kachel") haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Test. Dies muss nicht notwendigerweise ein PCR-Test sein.
  • Testmöglichkeiten finden Sie auf  www.bonn.de/teststellen.
  • Sollten Sie bisher nicht geimpft sein, besprechen Sie nach der Testung die Impfung mit Ihrer Hausarztpraxis.
  • Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Die Vorgehensweise bei einem positiven Coronatest regelt die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW.

Bürger*innen können sich bei gesundheitlichen Fragen rund um das Coronavirus unter 0228 7175 an das Bürgertelefon wenden (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr). Gesundheitliche Fragen zur Impfung können Sie per E-Mail an  fragen.impfenbonnde richten.

Ab wann gilt die quarantäne bei positivem test

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