Für wen gilt das Wiener Jugendschutzgesetz? Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt für
Wo gilt das Wiener Jugendschutzgesetz? Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt im öffentlichen Raum. Zum Beispiel: Auf der Straße, bei Veranstaltungen, in Lokalen Wie wird das Alter kontrolliert? In Österreich gibt es für österreichische Staatsbürger_innen keine Ausweispflicht. Allerdings kann es sein, dass du in bestimmten Situationen dein Alter nachweisen musst. Zum Beispiel beim Ausgehen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Deshalb ist es klug, einen Ausweis bei sich zu haben. Wie lange darfst du alleine unterwegs sein?
Die Entscheidung, wie lange du tatsächlich alleine unterwegs sein darfst, treffen bis zum 18. Geburtstag die Erziehungsberechtigten. Sie dürfen strenger sein als das Gesetz, aber nicht mehr erlauben, als das Gesetz vorgibt. Ab wann darfst du Alkohol trinken, kaufen oder besitzen?
Ab wann darfst du rauchen? Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das gilt für Zigaretten aller Art, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas und Produkte wie Kau- oder Schnupftabak. Du darfst diese Produkte auch nicht besitzen und sie dürfen dir nicht weitergegeben werden. Welche Orte sind für dich verboten? Bestimmte Orte sind für dich verboten, du darfst dich dort nicht aufhalten. Diese Orte sind:
Welche Gegenstände sind für dich verboten? Verboten sind für unter 18-Jährige Gegenstände, Medien und Datenträger, die brutal, diskriminierend oder pornografisch sind. Du darfst sie nicht erwerben, besitzen oder verwenden. Zum Beispiel: Außerdem dürfen unter 18-Jährige nicht zu Veranstaltungen, die brutal/diskriminierend/pornographisch sind. Zum Beispiel:
Was verbietet das Jugendschutzgesetz noch? Verboten sind für unter 18-Jährige alle Substanzen, die
Damit sind für unter 18-Jährige auch legale Drogen (z.B. Kräutermischungen) verboten. Was passiert, wenn du gegen das Wiener Jugendschutzgesetz verstößt? Jugendliche ab 14 Jahren, die gegen das Wiener Jugendschutzgesetz verstoßen, werden
Erwachsene, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, müssen mit höheren Strafen rechnen. Zum Beispiel: Jemand der an unter 16-Jährige Alkohol verkauft, kann eine Strafe in der Höhe bis zu 15.000,- € bekommen.
03.03.2022
Wohne in Tirol und frage mich ab wie viel Jahren ich mit Ausweis und ohne''erwachsene'' Begleitung ich hineindarf. ...komplette Frage anzeigen
Hi, kann man in Österreich schon ab 16 Jahren in Clubs und Discos gehen. Oder hängt das wie in Deutschland von der Disco ab.
hi kickertobi... Generell darfst Du mit 16 Jahren schon Diskotheken besuchen. Allerdings mit den Auflagen das Du zu einer gewissen Zeit nachhause musst, nämlich 0 Uhr. Zudem darfst Du keine "harten Getränke" konsumieren bzw. dürfen diese schon gar nicht ausgeschenkt werden. Zu guter letzt aber, liegt es an der Disco selbst und es kann frei entschieden werden ob Du rein darfst oder nicht. Viele Discotheken achten auf eine höhere Altersgrenze (z.B 18 Jahre) weil die Auflagen immer strenger werden.
es gibt verschiedene discos. die meisten discos sind zb samstags ab 18 und sonst ab 16 oder umgekehrt. eigentlich muss man um 2 uhr nachts nah hause gehen, aber meistens wird da drauf nicht geschaut!!
in deutschland darfst du auch ab 16 in die Disco, allerdings nur bis 24:00 uhr (oder 22?!) Uhr
ja,aber in manchen discos auch erst ab 18
gibt es auf Ibiza Clubs ab 16?
Alissa Hacker vom 16.07.2021 (zuletzt geändert am 15.04.2022) Ihr wollt feiern und habt den Überblick über die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen verloren? Wir haben für euch zusammengefasst, was ihr in Clubs beachten müsst.
Am 5. März sind in Österreich die meisten Corona-Beschränkungen gefallen. Die Sperrstunde wurde aufgehoben, Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden und auch die Clubs haben wieder geöffnet. In Österreich galt bisher die 3G-Regel oder wahlweise Maskenpflicht in den Clubs. Ab 16. April 2022 gibt es weitere Lockerungen: Die 3G-Regel fällt. Das heißt, ihr könnt wieder ohne Nachweis feiern gehen. Auch in Wien wurden am 5. März Öffnungsschritte in der Nachtgastro gesetzt: Die Clubs öffneten, allerdings galt hier weiterhin die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen Clubs besuchen zu konnten. Nun zieht Wien aber mit den Lockerungen des Bundes mit. Ab 16. April fallen in der Gastronomie und der Nachtgastronomie, zu denen die Clubs zählen, die 2G-Regeln.
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