Wo ist parken verboten 003

Wo ist parken verboten 003

Gute Frage: Wo darf man überhaupt parken? ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock

Wie teuer ist Falschparken und wo darf wie lange geparkt werden? Ist Halten in zweiter Reihe gestattet? Die Clubjuristen erklären, was gilt.

  • Auch Falschparkern drohen Punkte in Flensburg

  • Neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrende

  • Verbotenes Geh- und Radwegparken ist teuer

Seit dem 9. November ist Falschparken ist mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung deutlich teurer geworden. Die wichtigsten Regeln und Strafen im Überblick.

Darf man in zweiter Reihe halten oder parken?
Was kosten Parkverstöße nach dem Bußgeldkatalog?
Wie ist die Parkscheibe richtig einzustellen?
Was kosten Halt-Verstöße nach dem Bußgeldkatalog?
Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Parklücke: Muss der fließende Verkehr anhalten?
Parken vor der eigenen abgesenkten Grundstückszufahrt?
Parken neben einer Grundstückseinfahrt – welcher Abstand gilt?
Was bedeutet "werktags" unter einem Halteverbotsschild?
Darf ich in einer Kurve parken?
Wo muss der Parkausweis liegen?
Was tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?
Ist das Parken am linken Fahrbahnrand erlaubt?
Ist das Parken im Wendehammer zulässig?
Welcher Abstand gilt beim Parken hinter Kreuzungen?
Darf man auf Schutzstreifen für Radfahrer und Radfahrstreifen stehen?
Was kostet Falschparken auf Parkplätzen für E- oder Carsharing-Autos?

Darf man in zweiter Reihe halten oder parken?

Nein. Wer in zweiter Reihe hält oder parkt, zahlt mindestens 55 Euro. Teurer wird es bei Behinderung von Radfahrenden oder anderen Verkehrsteilnehmern. Dann kommt auch ein Punkt in Flensburg dazu.

Ausnahmsweise dürfen jedoch Taxis, wenn die Verkehrslage es zulässt, in zweiter Reihe halten und auch parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Was kosten Parkverstöße nach dem Bußgeldkatalog?

Wie ist die Parkscheibe richtig einzustellen?

Sie müssen den Zeiger der Parkscheibe auf die nächste volle oder die nächste halbe Stunde der Ankunftszeit einstellen. Wird der Wagen beispielsweise um 9.05 Uhr geparkt, ist die Parkscheibe auf 9.30 Uhr einzustellen. Nur dann steht Ihnen die volle Parkzeit zur Verfügung.

Bei Überschreiten bis zu einer halben Stunde droht eine Geldbuße in Höhe von 20 Euro. Bis zu 1 Stunde sind es 25, bis zu 2 Stunden 30, bei 3 Stunden 35 und dann steigt sie auf 40 Euro.

Alles rund um das Thema Parkscheibe

Was kosten Halt-Verstöße nach dem Bußgeldkatalog?

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Das Halten und Parken auf Gehwegen ist verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, verboten. Parkt man dort trotzdem unzulässig, werden Bußgelder ab 55 Euro fällig.

Parklücke: Muss der fließende Verkehr anhalten?

Wenn Sie aus einer Parklücke fahren wollen, hat der fließende Verkehr Vorrang. Sie dürfen niemanden gefährden und müssen sich gegebenfalls einweisen lassen. Wenn Sie mit Ihrem Auto die Parklücke verlassen wollen, müssen Sie das rechtzeitig und deutlich ankündigen indem Sie beispielsweise blinken. Wenn Sie vom Fahrbahnrand anfahren und dabei andere gefährden, drohen 30 Euro Verwarnungsgeld.

Parken vor der eigenen abgesenkten Grundstückszufahrt?

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Nicht immer darf der Grundstückseigentümer vor seiner eigenen Einfahrt parken. © Imago Images/blickwinkel

Sie und Ihre Besucher dürfen vor Ihrer Ein- und Ausfahrt parken. Etwas anderes gilt, wenn das Grundstück über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist. Die Absenkung dient der erleichterten Auf- und Abfahrt beispielsweise von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen. Eine Ausnahme für Grundstückseigentümer besteht hier nicht. Für das Parken vor einer Bordsteinabsenkung werden 10 Euro fällig.

Wenn die Einfahrt zugeparkt ist, kann man das Auto abschleppen lassen – aber wie? 

Parken neben einer Grundstückseinfahrt – welcher Abstand gilt?

Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist nicht erlaubt. Das Parkverbot soll die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge schützen. Es genügt, die Fahrbahn in der Breite einer normalen Toreinfahrt (etwa einer Breite von drei Metern) freizuhalten. Dies gilt auch bei einer Ein- und Ausfahrt mit sechs Metern Breite. In Einzelfällen kann auch mehr Abstand zur Toreinfahrt erforderlich sein, wenn es zum Beispiel der Zufahrtverkehr erfordert.

Das Zusatzschild "werktags" kann sich sowohl unter dem absoluten Haltverbot als auch dem eingeschränkten Haltverbot befinden. Zu den Werktagen im Sinne des Zusatzschildes zählt auch der Samstag, denn der Werktag steht im Gegensatz zum Sonntag und zum Feiertag.

Darf ich in einer Kurve parken?

Wer im Bereich einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, zahlt 35 Euro. Wird dadurch zusätzlich jemand behindert, oder parkt man länger als 1 Stunde, werden jeweils 55 Euro Geldbuße fällig. Wird ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert sind es 100 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot.

Wo muss der Parkausweis liegen?

Damit Sonderberechtigungen am Kraftfahrzeug überprüft werden können, muss der Parkausweis im oder am Kfz von außen gut lesbar angebracht werden. Ein genauer Standort wird vom Gesetz nicht vorgegeben. "Gut lesbar ausgelegt" ist der Parkschein jedenfalls dann nicht, wenn erst ein Absuchen des Fahrzeugs erforderlich ist. Ansonsten riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro. Die ADAC Juristinnen empfehlen daher, den Parkausweis hinter der Windschutz- oder Seitenscheibe auszulegen. Auch das Auslegen auf der Hutablage wird nach der Rechtsprechung als ausreichend angesehen.

Was tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

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Wenn der Parkscheinautomat defekt ist hilft die Parkscheibe. © imago images/MiS

Wenn der Parkscheinautomat nicht funktioniert, muss eine Parkscheibe verwendet werden. Wichtig: Auch dann darf nur bis zur angegebenen Höchstdauer geparkt werden.

YouTube Video der Clubjuristen: Defekter Parkscheinautomat

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Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand parken. Linksparken, also entgegen der Fahrtrichtung, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sonst kostet es 10 bis 30 Euro. Nur in Einbahnstraßen und bei am rechten Fahrbahnrand verlaufenden Straßenbahnschienen besteht eine Ausnahme vom Linksparkverbot.

Eine weitere Ausnahme besteht für verkehrsberuhigte Bereiche – gerne auch „Spielstraße“ genannt. Da dort nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und Fußgänger Vorrang haben, handelt es sich um eine rechtliche Sonderfläche und nicht um eine Fahrbahn. Daher stellt es keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn man in diesen Bereichen innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen entgegen der Fahrtrichtung parkt.

Ist das Parken im Wendehammer zulässig?

Grundsätzlich ist das Parken in Wendehammern gesetzlich nicht verboten. Ein Halteverbot kann jedoch durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Verboten ist das Parken allerdings auch ohne Halteverbotsschilder, wenn es zu einer tatsächlichen Behinderung führt.

Welcher Abstand gilt beim Parken hinter Kreuzungen?

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten.

Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen. Hierdurch sollen die Sichtbeziehungen zwischen Abbiegern und Radfahrern verbessert werden.

Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Bei rechtwinklig aufeinanderstoßenden Fahrbahnkanten messen Sie von der Ecke 5 bzw. 8 Meter in jede Richtung ab. Die Fahrbahnkante wird durch vorübergehende Einrichtungen, beispielsweise einem Bauzaun, verlängert.

Bei abgerundeten Ecken bestimmen Sie den Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, indem Sie die Kanten an ihren letzten geraden Stellen jeweils gedacht verlängern und einen – gedachten – Schnittpunkt bilden.

Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen, bei denen mit keinem oder wenig Verkehr zu rechnen ist (z.B. wegen einer Sperrung), oder bei Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.

Darf man auf Schutzstreifen für Radfahrer und Radfahrstreifen stehen?

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Falschparker gefährden Radfahrer. © imago images/Andreas Gora

Auf und links neben Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen ist das Halten und Parken generell verboten. Sollten Parkbuchten vorhanden oder in sonstiger Weise Parkflächen gekennzeichnet und das Parken nicht durch Verkehrszeichen verboten sein, darf rechts daneben geparkt werden.

Außerdem darf auf sogenannten Dooring-Streifen nicht geparkt werden. Das sind markierte Sicherheitstrennstreifen zwischen Radweg und Parkplatz, die Radfahrer und aussteigende Autofahrer vor einer Kollision bewahren sollen. Wenn Sie unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr halten, zahlen Sie 55 Euro. Behindern Sie jemanden, werden 70 Euro und 1 Punkt fällig. Parken Sie länger als 3 Stunden und bei Gefährdung müssen Sie 80 Euro zahlen und kassieren einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, beträgt die Buße 100 Euro und es gibt einen Punkt.

Was kostet Falschparken auf Parkplätzen für E- oder Carsharing-Autos?

Wer unberechtigt auf diesen Parkplätzen sein Auto abstellt, dem droht eine Geldbuße von 55 Euro.

Parken auf Frauenparkplätzen

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