Wo ist die teilnahme an der überbetrieblichen ausbildung geregelt

Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt in der Regel in den Bildungszentren.

Beschreibung

Unter überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder überbetrieblicher Ausbildung (ÜLA) versteht man Teile der Ausbildung, die von Auszubildenden aus verschiedenen Betrieben genutzt werden, weil die einzelnen Betriebe diese Ausbildungsteile nicht selbst erbringen können. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) sehen vor, dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert. Die überbetriebliche Ausbildung ist in Deutschland ein fester Bestandteil der Berufsausbildung.

Die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende nehmen ständig zu, da die rasche technische Entwicklung den Lernstoff umfangreicher und komplizierter macht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können deshalb nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Spezialkenntnisse sowie technischen und technologischen Fertigkeiten vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt die betriebliche Lehre und entlastet damit die Betriebe.

Die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind berufsspezifische, praktische Kurse. Sie werden in der Regel in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen durchgeführt. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben selbst getragen und durch Zuschüsse des Landes und des Bundes ermäßigt.  

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft.
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • § 26 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 5 BBiG

§ 26 HwO

Weitere Informationen

Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der Berufsausbildung. Nur wer sie erfolgreich absolviert hat, wird zur Abschluss- oder Gesellenprüfung zugelassen. Pflicht sind alle Kurse, die die Vollversammlung der jeweiligen Berufskammer als obligatorisch definiert hat.

Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

verwandte Vorgänge

Düsternbrooker Weg 75 24105 Kiel Tel: +49 431 57935-10   |   Fax: +49 431 57935-20

E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de


Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de

Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12 23552 Lübeck, Hansestadt Tel: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180

E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de


Web: www.hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr

Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2 24103 Kiel Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234

E-Mail: info[at]kiel.ihk.de


Web: www.ihk-schleswig-holstein.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel: +49 4331 9453-0   |   Fax: +49 4331 9453-199

E-Mail: lksh[at]lksh.de


Web: www.lksh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13 24837 Schleswig Tel: +49 46 21 939-10   |   Fax: +49 46 21 939-126

E-Mail: info[at]notk-sh.de


Web: www.notk-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13 24837 Schleswig Tel: +49 46 21 9391-0   |   Fax: +49 46 21 9391-26

E-Mail: info[at]rak-sh.de


Web: www.rak-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 2d 24114 Kiel Tel: +49 431 5 70 49-0   |   Fax: +49 431 5 70 49-10

E-Mail: info[at]stbk-sh.de


Web: www.stbk-sh.de

Postanschrift:

24040 Kiel

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


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Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt in der Regel in den Bildungszentren.

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Unter überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder überbetrieblicher Ausbildung (ÜLA) versteht man Teile der Ausbildung, die von Auszubildenden aus verschiedenen Betrieben genutzt werden, weil die einzelnen Betriebe diese Ausbildungsteile nicht selbst erbringen können. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) sehen vor, dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert. Die überbetriebliche Ausbildung ist in Deutschland ein fester Bestandteil der Berufsausbildung.

Die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende nehmen ständig zu, da die rasche technische Entwicklung den Lernstoff umfangreicher und komplizierter macht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können deshalb nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Spezialkenntnisse sowie technischen und technologischen Fertigkeiten vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt die betriebliche Lehre und entlastet damit die Betriebe.

Die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind berufsspezifische, praktische Kurse. Sie werden in der Regel in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen durchgeführt. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben selbst getragen und durch Zuschüsse des Landes und des Bundes ermäßigt.  

Zuständigkeit

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  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
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  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

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Rechtsgrundlage

  • § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • § 26 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 5 BBiG

§ 26 HwO

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Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

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