Wo darf man zelten in österreich

Campingurlaub erlebt heuer angesichts der Corona-Krise einen Aufschwung, besonders im eigenen Land. Trotz maximaler Flexibilität und Naturnähe – macht man sich mit Reisemobil, Wohnwagen oder Zelt auf den Weg, sollte man wissen, wo genau Camping überhaupt erlaubt ist. „Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich“, sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). Sollte man beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Sonderschutzgebiet erwischt werden, können die Strafen bis zu 14.500 Euro betragen. „In Österreich wird zwar durchaus kontrolliert, solch hohe Strafen sind aber eher eine Seltenheit“, stellt der Experte klar. „Wer sich rücksichtsvoll verhält und vor allem vorab informiert, z. B. bei der jeweiligen Gemeinde oder Touristeninformation, kann Strafen vermeiden.“ Die Regelungen der Bundesländer im Überblick:

* Kärnten: Kärnten gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Camper. Gemäß dem dortigen Naturschutzgesetz ist es in der freien Landschaft allerdings verboten, außerhalb von Campingplätzen und auch auf sonstigen Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen. Missachtet man das Verbot, drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.

* Niederösterreich: Gemäß niederösterreichischem Naturschutzgesetz, ist das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar – ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 Euro geahndet.

* Wien: „In der Bundeshauptstadt ist laut Kampierverordnung freies Stehen abseits der offiziellen Campingplätze verboten. Es drohen Strafen bis zu 700 Euro“, sagt der ÖCC-Experte.

* Burgenland: Hier ist das Zelten mit weniger als zehn Personen für maximal drei Nächte gestattet. Das freie Stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.

* Oberösterreich: Laut oberösterreichischem Tourismusgesetz ist Zelten und Übernachten für den „Fußwanderverkehr“ im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt. Ansonsten gibt es für Oberösterreich keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen.

* Salzburg und Vorarlberg: Ob und in welcher Höhe Strafen für Wildcampen geltend gemacht werden, wird von dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

* Steiermark: Für die Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen. Es ist ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen.

* Tirol: "Das Campieren außerhalb von Campingplätzen ist gemäß Tiroler Campinggesetz verboten. Sonst droht eine Strafe von bis zu 220 Euro", weiß der ÖCC-Experte. Kommen Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, das Naturschutz-und das Feldschutzgesetz hinzu, sind Strafen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich fällig.

Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist Folgendes: Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden – das gilt auch für Waldgebiete. Zwar sichert das Forstgesetzes jedem die freie Betretbarkeit des Waldes zu, allerdings ist das Lagern bei Dunkelheit und Zelten davon klar ausgenommen und daher verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor. Übrigens: Das bloße „Pausieren“ in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker wieder fahrtauglich wird. In Regionen wie Wien und Tirol gibt es allerdings auch diesbezüglich Einschränkungen. „Wo Camping erlaubt ist, sollte man umsichtig sein, also z. B. keinen Müll hinterlassen und kein Feuer machen“, rät Experte Mehlmauer abschließend.

Der ÖCC bietet seinen Mitgliedern Reiseberatung, eine eigene Campingzeitschrift und attraktive Rabatte bei 3.194 Campingplätzen. Außerdem bieten über 170 Partnerbetriebe günstige Konditionen. Nähere Infos unter www.campingclub.at.

In Deutschland herrschen ähnlich strenge Regeln, was das Zelten und Biwakieren betrifft, und das nicht nur in Schutzgebieten. Wildcampen ist grundsätzlich verboten – allerdings hat auch hier jedes Bundesland seine eigenen Gesetze. Konkret regeln die Naturschutz- und Waldgesetze von Bund und Land, was erlaubt ist und was nicht.

Für das Campen in den Alpen etwa sind die bayerischen Regelungen heranzuziehen. Eine gesetzliche Ausnahme stellt dort wie auch in Österreich das Biwakieren im Notfall dar – außer in Schutzgebieten. Das Übernachten im Wald und außerhalb ist nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers gestattet. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Forstbehörde.

Tipp: Riskieren Sie keine Strafe und übernachten Sie im Zweifelsfall in den Hütten des Deutschen Alpenvereins oder auf eigens eingerichteten Zelt-Trekkingplätzen!

In welchem deutschen Bundesland gelten welche Gesetze? Das erfahren Sie hier …

Fakt #1 - Blutiger Ursprung der Flagge
Herzog Leopold soll nach einer Schlacht seine Kleidung ausgezogen und sie durch die Luft gewedelt haben. Sie war so von Blut getränkt, dass nur noch ein weißer Streifen seines Gürtels zu sehen war.

Fakt #2 - Ältester Zoo
Der Tiergarten in Schönbrunn wurde 1452 gegründet und ist damit der älteste noch geöffnete Zoo der Welt. Er beherbergt über 717 verschiedene Tierarten und ist mittlerweile ein UNESCO Weltkulturerbe.

Fakt #3 - Spielbergs Vorfahren
Steven Spielberg ist einer der größten Namen im Filmgeschäft und dieser Name kommt aus Österreich. Genauer gesagt aus der Stadt Spielberg, wo dessen Vorfahren lebten, bevor sie in die USA auswanderten.

Fakt #4 - Zurück in die Zukunft Österreichs
Gute Neuigkeiten, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Jahr 2015 klargestellt, dass man für Hoverboards keinen Führerschein benötigt. Jetzt brauchen wir nur noch Hoverboards.

Fakt #5 - Älteste Zeitung
Die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt kommt aus Österreich. Es handelt sich um die Wiener Tageszeitung, welche erstmals 1703 als Wiennerisches Diarium erschien.

Fakt #6 - Kuhfladen
Jedes Jahr findet in Tirol die österreichische Meisterschaft im Kuhfladen-Weitwurf statt. Der Gewinner erhält die "Goldene Kuhflade". Übrigens ist es verboten, dem Kuhfutter Zement beizumischen, dies gilt als Doping.

Fakt #7 - Kuhsprengungen
Und noch ein Fakt zu Kühen. Im Vorarlberg war es bis 2011 legal tote Kühe im Steilhang in die Luft zu sprengen, um sie zu entsorgen. Mittlerweile zahlt das Land für die Entsorgung.

Fakt #8 - Besonderer Ortsname
In Oberösterreich gibt es den kleinen Ort Fucking. Die Ortsschilder sind so beliebt, dass sie mittlerweile einbetoniert und angeschweißt sind. Auch ein Bier, genauer ein Helles, trägt den Ortsnamen: "Fucking Hell".

Fakt #9 - Besondere Straßenbahn
London ist bekannt für seine roten Doppeldeckerbusse. Die Wiener konnten diese jedoch von 1913 bis 1930 diese in den Schatten stellen. In der Zeit waren drei Doppeldecker-Straßenbahnen in der Hauptstadt unterwegs.

Fakt #10 - Österreich griff sich selbst an
Im Jahr 1778 griff sich die österreichische Armee selbst an. Bei dieser Aktion verloren sie nach Schätzungen bis zu 10.000 Soldaten. Wie genau es dazu kam ist umstritten, Auslöser waren jedoch einige Fässer Schnaps.

Bergpanoramen und Wiener Schnitzel am Lagerfeuer, Campen mitten in der Natur – Österreich und Camping klingt nach Abenteuerromantik pur. Allerdings gibt es ähnlich wie in Deutschland einige Regeln, die ihr unbedingt beachten müsst – denn wild campen in Österreich ist längst nicht überall erlaubt. Wir zeigen dir, wo und wie es geht. Mit diesen Infos steht deinem Abenteuer nichts mehr im Wege! Also – Camper in Wien oder Graz mieten und los geht’s!

Into the Wild!

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Wo darf man zelten in österreich

© roadsurfer GmbH / muellersmax

Wildcampen – was für viele Camper DIE Vorstellung von Freiheit und Abenteuer ist, treibt so manche Gemeinden und Regionen in den Wahnsinn. Bei dieser Reiseart handelt sich um das Übernachten mit dem Zelt, Campervan oder Wohnmobil in der freien Natur – beispielsweise im Wald oder auf öffentlichen Parkplätzen, abseits von touristischen Campingplätzen. Da sich jedoch viele Wildcamper in der Vergangenheit nicht korrekt verhalten haben, besteht heute ein Dschungel aus Regeln zum Wildcamping. Auch in Österreich ist es nicht einheitlich geregelt, ob das Wildcampen erlaubt ist oder nicht. Meistens ist das frei Stehen mit deinem Wohnmobil oder Camper sowie das Zelten im Wald verboten, aber das Kleingedruckte regeln die einzelnen Bundesländer.

Was einheitlich ist, ist die Regel, dass du auf einem Privatgrundstück nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Eigentümers übernachten darfst. Dazu gehören in Österreich auch Wälder – die darfst du zwar frei betreten, aber das Lagern im Wald ist nachts nur mit Erlaubnis möglich. Ausnahmen bilden das Not-Biwakieren und Pause machen im Camper abseits der Campingplätze. Das solltest du allerdings nicht ausnutzen, denn so eine Pause ist nur erlaubt, damit du wieder fahrtüchtig wirst. Auf vielen Routen durch Österreich liegen glücklicherweise eine Menge roadsurfer spots auf der Strecke, so musst du nicht auf Wildcamping-Feeling verzichten und stehst legal mitten in der Natur.

Wie sieht es also mit dem Wildcampen in den einzelnen österreichischen Bundesländern aus?

Burgenland – Wildcampen ist in freier Landschaft – also außerhalb von Ortsgebieten und abseits von öffentlichen Campingplätzen – verboten. Dazu gehört sowohl das Campen als auch das Parken eines Wohnmobils oder Campervans.

Kärnten – Auch in Kärnten ist Wildcamping untersagt und ein Verstoß kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Dagegen erlaubt ist alpines Biwakieren, zur Wiederherstellung der eigenen Kräfte. Allerdings sollte auch diese Regel nicht ausgenutzt werden und die Grundstücksbesitzer und Polizisten können meist gut unterscheiden zwischen geplantem Übernachten und Notbiwakieren.

Niederösterreich – Mobiles Campen ist in Niederösterreich streng verboten. Dazu gehört das Stehen im Freien mit Wohnmobilen, Campern und auch das Zelten.

Oberösterreich – Wer in Österreich Wildcampen will, der sollte nach Oberösterreich fahren, denn dort ist es oberhalb der Baumgrenze und abseits von Weiden erlaubt. Auch wenn es sich mit dem Camper schwierig gestaltet in luftigen Höhen – mit dem Zelt auf dem Berg zu schlafen ist auf jeden Fall ein einzigartiges Abenteuer!

Salzburg – Ähnlich wie beim Wildcampen in der Schweiz unterliegt das Wildcampen in Salzburg der jeweiligen Gemeinde. Dabei legt der Bürgermeister fest, ob das wilde Campieren der Landwirtschaft oder dem Tourismus schadet. Das Camping im alpinen Ödland ist erlaubt, solange es im Einklang mit der Natur geschieht – wenn du hier auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du bei der jeweiligen Naturschutzabteilung nach Tipps und Verhaltensregeln fragen.

Steiermark – Die Steiermark ist auch eine gute Adresse für Wildcampingfans. Von Weiden und Almen abgesehen ist das Campen im Ödland erlaubt. Bei mehr als einer Übernachtung brauchst du allerdings eine Genehmigung der Gemeinde.

Tirol – Im bergigen Paradies Tirol sind die Gesetze leider recht streng und das Camping außerhalb von Campingplätzen ist verboten. Auch hier warten bei einem Verstoß relativ saftige Strafen, weshalb man sich besser an die Vorgaben halten sollte.

Vorarlberg – In Vorarlberg haben, wie in Salzburg, die jeweiligen Bürgermeister das Sagen. Wenn das Wildcampen gegen die Interessen der Natur oder Landwirtschaft fällt, können es die Stadtoberhäupter verbieten. Außerdem brauchst du in der Nähe von Seen eine extra Genehmigung.

Bei illegalem Wildcampen in Österreich erwarten dich Strafen bis zu 14.500 €. Solche Höchststrafen werden zwar recht selten verhängt, aber es kann vorkommen. Um Strafen jeglicher Art zu vermeiden, solltest du dir vorher bei der jeweiligen Gemeinde die nötigen Informationen und eventuell eine Genehmigung einholen, wenn du nicht auf Campingplätze in Österreich ausweichen willst.

Wo darf man zelten in österreich

© roadsurfer GmbH / muellersmax

Beim Wildcampen in Österreich, und beim Wildcampen generell, ist es besonders wichtig, dass du der Landwirtschaft und dem Tourismus nicht schadest, und dein Verhalten immer im Einklang mit der Natur steht. Das heißt konkret, dass du auf keinen Fall Müll hinterlassen, Pflanzen zerstören oder durch Lärm die Fauna stören darfst. Pass außerdem auf, dass du kein Abwasser in der Natur ablässt und auch beim Feuermachen ist höchste Vorsicht geboten. Denn, wenn du deinen Wildcampingspot nicht so hinterlässt, wie du ihn vorgefunden hast, schadest du zum einen der Natur und der Umwelt. Zum anderen erhöhst du gleichzeitig das Risiko, dass die jeweilige Gemeinde die Wildcampingregeln verschärft. Also: Beim Verschmutzen oder Zerstören der Umwelt verlieren alle!

Gleichzeitig ist es auch wichtig, auf deine eigene Sicherheit zu achten. Gerade beim Wildcamping im alpinen Ödland, solltest du stets das Wetter im Blick haben, denn dieses kann relativ schnell umschwingen. Um brenzligen Situationen vorzubeugen, mietest du dir am besten einen unserer roadsurfer Camper mit Allradantrieb, sorgst dafür, dass dein Handy stets geladen ist, und weißt, wo du im Notfall Hilfe holen kannst.

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Wo darf man zelten in österreich

Hier kannst du entspannt übernachten und nachts die Sterne beobachten. Für abwechslungsreiche Aktivitäten in der Umgebung ist auch gesorgt.

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Übernachte auf diesem Stellplatz und bekomme hautnah mit, was auf diesem einzigartigen Hof passiert. Im naheliegenden Hofladen kannst du auch Honig, Obst und andere Kleinigkeiten kaufen. Abends kannst du die Feuerstelle benutzen.

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Wer auf Natur und Outdoor steht, ist hier richtig aufgehoben. Hier kannst du ein wunderschönes Bergpanorama genießen und Wanderwege in unmittelbarer Umgebung erkunden.