Wie oft darf man durch die theorieprüfung fallen

Mein Bruder hat vor 2 Wochen seine theoretische Fürherscheinprüfung gemacht und ist mit 22 Fehlerpunkten durchgefallen.

Er ist nun schon fast 16,5 Jahre alt und macht seinen Moped Führerschein. Wie oft darf man durchfallen? Gibt es nach X-Versuchen eine Sperrfrist?

Danke für eure Antworten.

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Wie oft darf man durch die theorieprüfung fallen

Es gibt keine bestimmte Anzahl, allerdings muss man die theoretische Prüfung innerhalb einer gewissen Frist abgelegt haben. (nach Antragstellung 1 Jahr). Sollte aber im Normalfall gut machbar sein^^

Wie oft darf man durch die theorieprüfung fallen

Nach 3 Versuchen musst du eine gewisse Zeit warten ... Außerdem kostet es ja immer auch etwas Geld. Lg

Wie oft darf man durch die theorieprüfung fallen

NEIN eine Sperrzeit gibt es nicht mehr! Er muss nur 2 Wochen warten, bis er wieder zur Theorieprüfung darf. Es ist nur noch eine Frage des Geldes ;)

Wie Prüfungssperre beim Führerschein verkürzen?

Hallo. Ich hatte am Montag meine prakt. Führerscheinprüfung und bin leider durchgefallen. Mein FL meinte bereits bei der Fahrt kurz vor der Prüfung, dass wenn ich nur annähernd so gut fahre wie da, die Prüfung ein Kinderspiel wird.Bis zu dem Zeitpunkt, als ich durchgefallen bin, war das auch so. Ich hatte bereits fast alle Grundaufgaben erledigt, als dann die Gefahrenbremsung kam. Genau die haben wir aber leider in der Fahrt kurz vor der Prüfung nicht mehr gemacht. Die Gefahrenbremsung an sich war auch kein Problem. Beim wieder Anfahren habe ich allerdings nicht dran gedacht den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und zu blinken. In der Prüfungsrichtlinie steht, dass so ein Fehlverhalten erst bei Wiederholung zum Durchfallen führt. Leider hatte ich aber nicht den nettesten Prüfer und meinte ich soll nochmal bremsen und wieder anfahren. Ich wusste überhaupt nicht, warum ich nochmal bremsen sollte. Wieder angefahren, selber Fehler und dann war auch schon Ende. Um das also festzuhalten: Hätte er mich nach der Gefahrenbremsung einfach normal weiterfahren lassen, hätte er die Prüfung nicht abbrechen dürfen. Andererseits war für mich auch nicht nachvollziehbar, wieso ich - wenn ich in meinen Fahrstreifen (also nicht am Rand) stehe - den Blinker setzen muss. An der Ampel/Zebrastreifen/Stopp-Schild mach ich das doch auch nicht.Also meine 1. Frage wäre, ob es sich vielleicht lohnen würde dagegen Widerspruch einzulegen, da die Prüfungsentscheidung für mich nicht nachvollziehbar ist. Zumal ich bis dato immer den Verkehr hinter mir und vor mir bestens beobachtet habe.Meine 2. Frage wäre, ob ich evtl. auch irgendwie die Prüfungssperre von zwei Wochen verkürzen könnte. Weil ich weiß ja, dass ich Fahren kann (Bestätigung FL); von daher verliere ich eher an Fahrpraxis, da mein FL nur 3mal noch mit mir fahren kann (termingründe). Die nächste Prüfungsmöglichkeit in meiner Fahrschule wär dann am 28./29.06. Da kann ich aber nicht, von daher wär die Prüfung vermutlich frühestens Anfang Juli. Was kann ich tun?

Danke im Voraus!

trotz Klasse B Führerschein, Moped Prüfbescheinigung machen?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich der Moped-Prüfbescheinigung.

Kurze Backround Infos: Hatte einen Klasse B Führerschein! Dieser wurde mir entzogen, bis zum Tag, an dem ich die MPU erfolgreich absolviere (Ordnungswiedrigkeit).

Ich habe mir vor kurzem einen Auszug aus meiner Führerscheinkartei geben lassen, um die Moped-Prüfbescheinigung zu erhalten. (da das Moped (max. 25 km/h) auch ohne Führerschein und trotz MPU gefahren werden darf) --> Nun erzählt mir die jeweilige Stelle, das ich eine theoretische Prüfung ablegen müsste, um die jeweilige Prüfbescheinigung zu erhalten. Kam mir aber sehr Spanisch vor, da die Mitarbeiterin auf keiner meiner Fragen Selbstständig eine Antwort wusste (ich zitiere "ich denke ... ich denke ... ich denke").

Kurz und knapp: Besitzer eines Klasse B Führerscheins sind dazu berechtigt eine Moped-Prüfbescheinigung zu erhalten, ob eingezogen oder nicht --> Da man für das Moped keine Fahrerlaubnis benötigt.

Wieso muss ich also dann nochmals eine theoretische Prüfung absolvieren? Zu Info: Ich hätte damit überhaupt kein Problem, aber ich wohne und arbeite zurzeit im Ausland und somit ist es mir nicht möglich die theoretische Prüfung zu machen.

FRAGE: Ist es Notwenig einen Theoretische Prüfung, für die Prüfbescheinigung, zu absolvieren, trotz eingezogenem Klasse B Führerschein und trotz dem Auszug aus der Führerscheinkartei der bestätigt, das ich schonmal eine Theoretische Prüfung bestanden habe.

--> Im Ausland kann ich auch keine Prüfung absolvieren, da ich hier noch keine 185 Tage wohne!

Bitte keine halbwissenden Antworten, quak mich nicht voll von wegen: "Ohne Führerschein gibts kein Moped"

Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen, Sabo

Wie oft darf man durch die theorieprüfung fallen

In Deutschland scheitern immer mehr Fahrschüler an den Führerscheinprüfungen. 2017 sind die Prüflinge bei mehr als jeder dritten Theorieprüfung durchgefallen. Das geht aus Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes hervor. Die bundesweite Durchfallquote ist demnach auf alle Führerscheinklassen bezogen das fünfte Jahr in Folge gestiegen und lag bei 36,8 Prozent (2016: 34,8 Prozent). Auch bei 28,1 Prozent der Praxisprüfungen fielen die Führerscheinanwärter durch (2016: 26,6 Prozent) – ein Anstieg zum dritten Mal in Folge.

Bei der Theorieprüfung der Klasse B – dem Autoführerschein – ist die Durchfallquote besonders hoch und steigt ebenfalls seit Jahren. 2017 lag sie bei 44,0 Prozent (2016: 42,7 Prozent). Bei der praktischen Prüfung für den Autoführerschein fielen 39,9 Prozent der Anwärter im vergangenen Jahr durch (Vorjahr: 37,6 Prozent).

Wie oft darf man die Führerscheinprüfung wiederholen?
Wer durch die Führerscheinprüfung fällt, kann sie grundsätzlich beliebig oft wiederholen. Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wie oft Fahrschüler durch die Führerscheinprüfung fallen dürfen. Das gilt sowohl für die praktische als auch theoretische Prüfung.

Sperrfrist nach durchgefallener Prüfung
Bevor Fahrschüler eine Prüfung wiederholen dürfen, müssen sie aber eine kurze Zwangspause einlegen. Die entsprechende Verordnung sieht dafür in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen vor.

Theorie-Prüfung kann Gültigkeit verlieren
Außerdem muss die praktische Prüfung demnach innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Zunächst einmal gilt: Nur keine Panik. Es gilt Ruhe zu bewahren. Denn wie auch schon in der Schule oder in der Universität gilt: Nach einer vermasselten Prüfung ist vor der nächsten erfolgreichen Prüfung. Jede Prüfung kann wiederholt werden – auch die praktische Führerscheinprüfung.

Selbstverständlich ist es kein schönes Gefühl, durch die Führerscheinprüfung zu rasseln. Aber es passiert sehr häufig und ist auch nicht wirklich dramatisch, wenn auch im ersten Moment ärgerlich.

Prüfungswiederholung

Die Prüfungswiederholung ist in der Regel kein Problem, doch muss der Zeitraum zwischen Durchfallen und Wiederholen der fahrpraktischen Prüfung laut §18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mindestens zwei Wochen betragen.

Diese zwei Wochen sollten vor allem dazu dienen, die in der Prüfung unterlaufenen Fehler genau zu analysieren und die Sicherheit und das Selbstvertrauen hinterm Steuer mithilfe einiger vertiefender Fahrstunden zu vergrößern.

Wird man bei der praktischen Prüfung jedoch bei einem Täuschungsversuch erwischt, muss man laut FeV sogar mindestens sechs Wochen warten, bis man den nächsten Anlauf starten darf.

Die theoretische Prüfung muss man übrigens nicht wiederholen, wenn man in der Praxis durchfällt. Wobei es auch hier eine Ausnahme gibt:

  • Liegen mehr als 12 Monate zwischen bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung, muss man leider nochmals sein fahrtheoretisches Wissen prüfen lassen.

Insofern sollte man sich nach dem Durchfallen durch die praktische Prüfung nicht allzu viel Zeit mit dem zweiten Versuch lassen.