Wie lange muss ich auf bestelltes Essen warten

Wie lange muss ich auf bestelltes Essen warten

Alltagsfrage Hafte ich für die Schulden meines Ehegatten?

Die meisten Menschen glauben, dass man in der Ehe für alles haftet, was der andere Partner anstellt. Doch dem ist nicht immer so!

Wie lange muss ich als Gast auf mein bestelltes Essen warten, bevor ich ohne zu bezahlen, das Restaurant verlassen darf?

Grundsätzlich wird bei einem Bewirtungsvertrag für das Servieren der Speisen kein fester Zeitpunkt vereinbart. Allerdings darf ich als Gast aber auch damit rechnen, dass die üblichen Zubereitungszeit für das bestellte Essen nicht erheblich überschritten wird.

Dauert es doch länger, dann muss ich als Gast zunächst beim Kellner anmahnen.

Kommt das bestellte Essen trotz Anmahnens auch 45 Minuten nach der Bestellung noch immer nicht, darf ich gehen.

Entschließe ich mich als Gast jedoch trotzdem zu warten, kann ich den Rechnungspreis wegen Schlechterfüllung mindern. Angemessen sein dürften bei 45 Minuten wohl 10 % und bei 90 Minuten 30 % sein, wobei es hier keine festgelegten Prozentsätze gibt. Letztlich wird immer ein Gericht im Einzelfall entscheiden.

Kunden müssen nicht jedes bestellte Essen vom Lieferdienst annehmen. Wann sie die Annahme verweigern oder den Preis mindern dürfen.

Berlin . Lieferdienste haben Hochkonjunktur: Immer mehr Menschen lassen sich Pizza, Pasta und Sushi per Internet- oder Telefonbestellung nach Hause bringen. Die Branche verzeichnet seit Jahren wachsende Umsatzzahlen. Dazu wird die Auswahl an Lieferservices immer größer.

Doch wie pünktlich muss eigentlich geliefert werden? Und was, wenn die Pizza kalt zu Hause ankommt? Ein Überblick über Rechte und Pflichten von Verbrauchern bei der Bestellung beim Lieferservice:

Kaltes Essen

Wer bei einem Lieferservice ein warmes Gericht bestellt, kann erwarten, dass die Speisen ausreichend heiß geliefert werden. Bringt der Lieferant beispielsweise eine kalte Pizza, muss der Kunde diese nicht annehmen. Darauf weisen Verbraucherschützer hin. Haben die Speisen nicht die gewünschte Temperatur, kann der Kunde alternativ einen Preisnachlass mit dem Lieferanten aushandeln. Dafür sollte er die Temperatur aber prüfen, solange der Lieferant noch anwesend ist, rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Sonst könnte die Beweisführung schwierig werden. 65 Grad gelten als empfohlene Mindesttemperatur in der Gastronomie. Die ungefähre Temperatur lässt sich oft von außen erfühlen.

Falsche Lieferung

Der Kunde sollte zudem sofort überprüfen, ob die Bestellung richtig geliefert wurde. Ist es wirklich die Salami-Pizza mit Extrakäse oder das Hühnchen-Curry Madras? „Wird dem Verbraucher eine andere als die bestellte Speise geliefert, ist er nicht verpflichtet, diese anzunehmen“, sagt Jana Brockfeld von der Verbraucherzentrale Berlin unserer Redaktion. Falsch geliefertes Essen sollte ebenfalls direkt beim Lieferboten reklamiert werden. Ist der Bote erst einmal weg, wird es für den Kunden schwierig nachzuweisen, dass zum Beispiel ein Teil des bestellten Pizzabelags fehlt.

Lange Wartezeit

Bringt der Lieferbote dem hungrigen Kunden das Essen erst eine Stunde nach der Bestellung, so darf dieser nicht einfach die Annahme verweigern, weil er inzwischen anderweitig bestellt hat. Einen Rechtsanspruch auf eine pünktliche Lieferung gibt es nicht. „Der Verbraucher sollte in dem Fall unter Zeugen bei dem Lieferdienst anrufen, sich nach seiner Bestellung erkundigen und gegebenenfalls eine Frist zur Lieferung setzen“, rät Juristin Brockfeld.

Grundsätzlich sollten Verbraucher bei der Bestellung darauf achten, ob ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. „Ist dies der Fall und wird nicht pünktlich geliefert, können Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und müssen nicht noch einmal eine Frist zur Lieferung setzen“, so Brockfeld. Die meisten Lieferdienste geben jedoch nur eine vage Einschätzung ab, wann die Lieferung erfolgt. „Die durchschnittliche Lieferzeit ist 32 Minuten“, heißt es etwa bei dem Online-Dienst Deliveroo. Dauert eine Lieferung wesentlich länger als angekündigt, stehe es dem Kunden frei, mit dem Lieferdienst einen geringeren Preis auszuhandeln, so Brockfeld. Viele Lieferdienste gewähren aus Kulanz einen Rabatt, um Kunden an sich zu binden.

Kein passendes Kleingeld

Immer wieder haben Kunden bei der Lieferung ihrer bestellten Speisen nicht das passende Kleingeld zur Hand. Zwar ist der Käufer laut Verbraucherzentrale Berlin nicht verpflichtet, passend zu zahlen, doch müsse auch der Anbieter nicht zwingend genügend Wechselgeld bei sich haben. „Es gilt der sogenannte Zug-um-Zug-Grundsatz: Geld gegen Ware“, sagt Brockfeld. Könne ein Lieferbote also etwa einen 50-Euro-Schein bei einer Zehn-Euro-Bestellung nicht wechseln, dürfe er die bestellte Ware wieder mitnehmen. Inzwischen bieten die meisten Lieferservices bargeldlose Bezahlmethoden an, zum Beispiel per Kredit- und EC-Karte, Sofortüberweisung oder per Paypal.

Extragebühr fürs Treppensteigen

Gerade in Großstädten sind Altbauhäuser mit sechs Stockwerken und ohne Fahrstuhl nicht unüblich. Muss der Lieferbote viele Treppen laufen, kann das je nach Lieferservice extra kosten. Der Lieferdienst dürfe eine Extragebühr aber aus Sicht der Verbraucherschützer nur verlangen, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart werde. „Versteckte Zusatzkosten in den AGB begründen aus unserer Sicht keine Zahlungspflicht“, sagt Brockfeld. Bei einer Online-Bestellung müssten dem Kunden solche Extrakosten also sichtbar aufgeführt werden.

Da einige Lieferdienste solche Extrakosten aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben, sollte der Kunde zur Sicherheit beim Lieferdienst nachfragen. Vermeiden lässt sich der Treppenzuschlag in jedem Fall, wenn der Kunde selbst nach unten geht und die Lieferung am Eingang entgegen nimmt.

Um Zeit und Nerven in der Küche zu sparen, greifen viele Deutsche zum Hörer oder bestellen ihr Essen im Netz. Egal ob Mittag- oder Abendessen, ob Pizza, Sushi oder Nudeln: Die mehr als 20.000 Bestelldienste in Deutschland bieten alles, was das Herz begehrt. Über das Angebot selbst kann sich kaum jemand beschweren, über den Service aber schon.

Auf diversen Plattformen im Internet tummeln sich Bewertungen für die Lieferdienste, darunter nicht nur gute. Viele Kunden beschweren sich über lange Wartezeiten, über fehlendes Kleingeld, falsche Lieferungen und -ganz besonders häufig - kalte Ware. Doch Sie müssen sich das nicht bieten lassen! Gemeinsam mit der 'Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein' zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen.

Bei kaltem Essen

Endlich klingelt es an der Tür und das heiß ersehnte Abendessen ist da. Doch dann - laut Bewertungen - der Klassiker: Es ist kalt. Stellt man das fest, ist der Auslieferer meist schon weg - und mit ihm das Geld.

Aus diesem Grund empfehlen Experten, die Temperatur des Essens immer zu prüfen, während der Lieferant noch da ist. Sind Pizza, Pasta und Co. eindeutig kalt, können Sie die Annahme nämlich verweigern. Ansonsten haben Sie kaum Chance, Ihr Geld zurück zu bekommen.

Bei falscher Lieferung

Wenn der Lieferdienst Ihnen zum Beispiel statt einer Salami- eine Hawaii-Pizza bringt, verstößt er gegen den geschlossenen Vertrag. Denn es gilt: Zu liefern ist das, was auch bestellt wurde. Schwierig ist dabei für Sie nachzuweisen, dass die Bestellung falsch ist.

Auch in diesem Fall gilt: Prüfen Sie das Gelieferte immer gleich. Ist damit etwas nicht in Ordnung, können Sie das Essen direkt beim Bringer reklamieren und der ist dann verpflichtet, Ihnen das zu bringen, was Sie auch wirklich bestellt haben.

Bei Verspätung

Wenn der Magen knurrt und das Essen nach einer Stunde immer noch auf sich warten lässt, ist ein kleiner Konflikt mit dem Lieferanten vorprogrammiert. Fordert er dann noch die volle Summe für das Essen, steht die eigene Geduld auf dem Prüfstand. Doch müssen Sie wirklich zahlen, wenn die Lieferung zu spät kommt?

Es kommt darauf an, was Sie im Voraus mit dem Lieferservice abgemacht haben. Wurde schriftlich eine bestimmte Lieferzeit oder ein Lieferzeitraum vereinbart, dann können Sie bei verspäteter Lieferung eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Eine andere Alternative wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag. Hierfür muss allerdings bei der Bestellung eine zumutbare Frist gesetzt worden sein. Ab wann Sie als Kunde den Rücktritt erklären können, ist gesetzlich nicht festgelegt. Bei einer Pizza ist jedoch von einer üblichen und zumutbaren Wartezeit von 30 bis 45 Minuten auszugehen.

Bei fehlendem Wechselgeld

Manche Auslieferer haben extra wenig Kleingeld dabei, um sich mehr Trinkgeld zu verschaffen. Aber ist das rechtens und was können Sie dagegen tun?

Eigentlich ist es Sache des Lieferdienstes, für ausreichend Wechselgeld zu sorgen. Gesetzlich verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. Die Bezahlung müssen nämlich immer Käufer und Verkäufer regeln. Wenn Sie nur einen 100-Euro-Schein zu Hause haben und damit eine einzige Pizza zahlen wollen, sollten Sie dies bereits im Voraus abklären. So kann der Auslieferer sich um genügend Wechselgeld kümmern und Sie nur so viel Trinkgeld geben, wie Sie auch möchten.