Wie lange kann ich meine Forderung eintreiben? In welchem Zeitraum verliert eine Rechnung ihre Gültigkeit? Damit Sie keine Fristen übersehen und den Anspruch Ihrer Forderungen verlieren – oder auf der anderen Seite durch die Verjährung profitieren – folgender Beitrag gibt Aufschluss. Show
Erfahren Sie hier:
Die Verjährung einer RechnungIm Zivilrecht wird zu Gunsten des Schuldners geregelt, wann ein zeitlich bedingter Anspruch rechtlich aufgehoben wird. Schließlich liegt es in der Verantwortung des Gläubigers, seine Forderungen einzutreiben. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist, tritt die Verjährung automatisch ein. Bei Rechnungen gilt eine Frist von 3 Jahren nach der Rechnungserstellung. Allerdings erlischt nicht das Recht auf die Begleichung der offenen Rechnung, sondern nur das Recht auf die gerichtliche Klagbarkeit! Falls eine Rechnung beispielsweise nach 4 Jahren überwiesen wird, kann das Geld nicht zurückgefordert werden. Beispiele für Verjährungsfristen
Die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen für SelbständigeSelbständigen wird per Gesetz vorgeschriebenen, ihre Rechnungen und Belege 7 Jahre aufzuheben. Falls kein gerichtliches Verfahren gegen das Unternehmen vorliegt, können nach Verjährung der Frist die Bücher für das Jahr 2008 aussortiert werden. Ob Sie auf der Schulnder- oder Gläubigerseite sind – mit der Unternehmenssoftware everbill sehen Sie auf einen Blick, wann welche Rechnung fällig ist. Sie werden automatisch erinnert, damit keine Fristen übersehen werden.
Bild: Haufe Online Redaktion Wichtig ist es die 3-Jahres-Frist bei Forderungen im Blick zu behalten und frühzeitig zu handeln. Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2021 verjähren also die Forderungen, die 2018 entstanden sind. Wichtige Informationen zu Verjährungsfrist und Mahnverfahren finden Sie hier. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von 3 Jahren (Regelverjährungsfrist gem. § 195 BGB) u.a. für Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen der Schuldner auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern kann. Unternehmer können ihren Anspruch nicht mehr erfolgreich gerichtlich durchsetzen – obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht –, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft (§ 214 BGB). Praxis-Tipp zum Forderungsmanagement: Vor Ablauf des aktuellen Jahres 3 Jahre alte Forderungen prüfenZ. B. verjähren mit Ablauf des 31.12.2021 alle Forderungen, die im Jahr 2018 entstanden sind (§ 199 Abs. 1 BGB). Entstanden ist der Anspruch auf den Kaufpreis oder den Werklohn, wenn der Unternehmer seine vertragliche Leistung erbracht hat. Auf eine Rechnungsstellung kommt es nicht an. Unternehmer müssen rechtzeitig vor dem 31.12.2021 prüfen, ob sie im Jahr 2018 Leistungen an Kunden erbracht haben, die noch nicht gezahlt haben, und sich für geeignete Maßnahmen entscheiden. Mahnungen verhindern die Verjährung von Forderungen nichtMahnungen – mündlich oder schriftlich – können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen (§ 212 BGB) wird und ab der Zahlung (Tag genau) erneut 3 Jahre läuft, ohne dass die Forderung verjährt. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten und Verjährung von Forderungen hemmenVorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gehemmt werden kann (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Für Forderungen aus dem Jahr 2018 muss dann möglichst vor Weihnachten 2021 ein Mahnbescheid beantragt werden, der allerdings keine Fehler/Lücken haben darf, damit die zeitnahe Zustellung an den Schuldner (u. U. noch Anfang 2022) gewährleistet ist. Z. B. muss die Forderung exakt bezeichnet werden. Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird. Wichtige Tipps für die Praxis im ForderungsmanagementFolgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar:
|