Wie hoch ist die erbschaftssteuer bei einer immobilie

Letztes Update: 24. Januar 2022

Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögenswerte von etwa 300 Milliarden Euro vererbt oder im Zuge einer Schenkung nachfolgenden Generationen übertragen. In etwa 46 Prozent aller Fälle stellt eine Immobilie einen erheblichen Teil des Nachlasses dar. Für die Begünstigten ist die Annahme des Erbes mit einigen Fragen verbunden. Was beim Erben und Vererben eines Hauses beachtet werden sollte und welche steuerlichen Vorschriften zur Anwendung kommen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Wie hoch ist die erbschaftssteuer bei einer immobilie

Für alle anderen Personengruppen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Festgelegt sind die Steuerklassen und Freibeträge in den §§ 15 und 16 des Erbschaftssteuergesetzes, kurz ErbStG.

Übersteigt der Wert der Immobilie die im ErbStG festgesetzten Beträge, fallen Erbschaftssteuern an. Die Berechnung der Höhe der Steuern erfolgt auf Basis des Verkehrswertes der Immobilie. Steuern müssen allerdings nur auf den Teil des Wertes gezahlt werden, der den für die jeweilige Gruppe geltenden Freibetrag übersteigt. Doch auch diese Steuer kann vermieden werden. Nämlich dann, wenn die Immobilie von den Erben mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt wird.

Wird der Hauptwohnsitz in das ererbte Haus verlegt, müssen Sie sich also um die Zahlung von Erbschaftssteuern keine Gedanken machen. Sollte jedoch vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist das Haus oder die Wohnung verkauft oder vermietet werden, wird die Erbschaftssteuer nachträglich fällig.

Faktoren für die Berechnung der Erbschaftssteuer

Bei der Berechnung der Höhe der Erbschaftssteuer spielen jedoch nicht nur der Wert der Immobilie und das Verwandtschaftsverhältnis eine wichtige Rolle, sondern auch die persönliche Steuerklasse des Erben. Darüber hinaus gelten weitere Bestimmungen für Kinder und Lebenspartner, die einen Anspruch auf die Berücksichtigung eines besonderen Versorgungsfreibetrages haben. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen weiteren Freibetrag für Hausrat und persönliche Gegenstände geltend zu machen.

Die Berechnung der Erbschaftssteuer ist also eine komplexe Angelegenheit. Auf die Hilfe eines Steuerexperten sollten Sie deshalb im Erbfall nicht verzichten.

Nicht immer passt die geerbte Immobilie zum Leben oder zu den Plänen der Nachkommen. Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, ist immerhin eine Frist von zehn Jahren entscheidend. Ein langer Zeitraum, in dem viel passieren kann.

Aus diesem Grund sollte genau überlegt werden, ob die Eigennutzung wirklich die optimale Lösung darstellt. Einfacher ist die Entscheidung, wenn das Haus oder die Wohnung schon zum Zeitpunkt des Erbens nicht zu den individuellen Plänen und Bedürfnissen passt.

Steht etwa die Immobilie in einer anderen Stadt, weit entfernt vom eigenen Lebensmittelpunkt, ist es kaum möglich, das ererbte Domizil selbst über einen längeren Zeitraum zu nutzen. Eine feste Arbeitsstelle aufzugeben, nur um Erbschaftssteuern zu sparen, erscheint in den wenigsten Fällen sinnvoll. Auch ist es fraglich, ob man als Single wirklich allein in einer 200 Quadratmeter großen Villa leben möchte.

Darüber hinaus sollten sich Erben auch die Frage stellen, ob sie dazu bereit und in der finanziellen Lage sind, die nicht unerheblichen Kosten zu tragen, die für den Unterhalt und den Erhalt einer Immobilie anfallen.

Besonders kompliziert wird die Eigennutzung, wenn es sich bei dem Erben nicht um eine einzelne Person, sondern um eine Erbengemeinschaft handelt. Treffen divergierende Interessen bei der Verwertung der Immobilie aufeinander, kann dies zu erheblichen Problemen innerhalb der Familie führen.

Vermietungen senken Verkehrswert zur Steuerberechnung

Sollten Sie nach der Beschäftigung mit diesen Fragen zu der Erkenntnis kommen, dass eine Vermietung oder ein Verkauf vielleicht doch die besseren Alternativen zur Eigennutzung darstellen, gibt es ebenfalls einige Dinge bezüglich der Kosten und Steuern zu beachten.

Ist die Immobilie bereits vermietet und soll dies in Zukunft auch so bleiben, wirkt sich dies auf die Berechnung der Erbschaftssteuer aus. In diesem Fall nimmt das Finanzamt eine Kürzung des Verkehrswerts der Immobilie um zehn Prozent vor. Entsprechend geringer fällt dann die Höhe der Erbschaftssteuer aus.

Selbstverständlich müssen aber die Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden. Um hier die Steuerlast zu mindern, können bei einer ererbten Immobilie jedoch unter Umständen bestimmte außergewöhnliche Aufwendungen, wie zum Beispiel die Kosten, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung entstehen, geltend gemacht werden.

In vielen Fällen möchten Immobilienbesitzer vermeiden, dass es nach ihrem Tod zu Streitigkeiten um das Erbe kommt. Deshalb entscheiden sie sich, schon zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies geschieht entweder durch entsprechende Verfügungen im Testament oder durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Für eine Schenkung gelten grundsätzlich die gleichen Freibeträge wie im Erbrecht. Allerdings können diese Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden. Besonders vorteilhaft ist die Lösung, wenn es sich um eine Immobilie mit mehreren Wohnungen handelt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, alle zehn Jahre einen Teil der Immobilie zu verschenken. Liegt der Wert der einzelnen Wohnungen unter dem jeweiligen Freibetrag, fällt keine Schenkungssteuer an.

Durch den vorgezogenen sukzessiven Eigentumsübertrag kann die Erbschaftssteuer vollständig vermieden werden. Allerdings ist eine Schenkung nur mit einem notariell beglaubigten Schenkungsvertrag möglich. Dies bedeutet für den Schenkenden zwar einen erhöhten Aufwand, gibt ihm aber auch gleichzeitig die Chance, seinen Nachlass aktiv nach seinen Vorstellungen an die nachfolgende Generation zu übertragen.

In einem solchen Schenkungsvertrag besteht sogar die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die Eigentumsübertragung erst nach dem Eintritt des Todes des Schenkenden vorgenommen wird. So wird eine Schenkung zu einem Schenkungsversprechen.

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